Noch immer hatte ich Olivia nicht sehen dürfen. Welche Menschen waren das eigentlich, die Eltern von ihrem zwangstherapierten Kind fernhielten? Wer von denen konnte hierfür eigentlich noch die Verantwortung übernehmen? Keine rechtliche Verantwortung, ich meine die menschliche Verantwortung!

Ich versuchte, mit Dr. Heinz Zimper wieder in Kontakt zu kommen. Mit ihm hatte ich mich verstanden. Er hatte mir zwar letztlich sehr mit seiner Aussage von Tulln geschadet, aber ich hoffte auf seine menschliche Seite.

Als ich bei der BH anrief, gelangte ich zu Herrn Hofrat Marady. Diesem entfuhr am Telefon folgender Satz, als ich mich vorstellte „Ja, ich kenne Sie!“ Ich war wirklich begeistert! Herr Hofrat Marady, Inhaber der Obsorge meiner Tochter, hatte mich nicht vergessen. Ich war zu Tränen gerührt!

Bisher hatte sich Herr Hofrat Marady niemals freiwillig mit uns in Verbindung gesetzt und lediglich ein-, zweimal meine Tochter im Spital besucht. Ich selbst wollte ihn nicht mehr anrufen, da er mich dann wieder bei Gelegenheit falsch zitierte.

Herr Dr. Martin Zimper, Cousin von Herrn Dr. Heinz Zimper, setzte sich mit meinem Rechtsanwalt in Verbindung und bekundete Interesse an einer Verfilmung unserer Geschichte.

Auf Intervention von Erika durfte ich schließlich doch Olivia besuchen. Sie hatte Fieber und starke Schmerzen. Während einer Schwesternablöse bekam ich deren Gespräch mit. Diskutiert wurde über Olivias Parameterwerte, welche sämtliche von einem Computer aufgezeichnet wurden. Waren welche unter oder über einem Limit, wurde das entsprechende Medikament erhöht oder reduziert.

So einfach war das mit der schulmedizinischen Philosophie:

Der Mensch hat einer Maschine zu gleichen und ist er nicht willig, so gebrauchen wir Gewalt!

Strafverfahren:

Internistisch-Onkologisches Sachverständigen-Gutachten: Erstellt wurde dies vom AKH, Ass. Prof. Univ. Doz. Dr. Werner Scheithauer.

Bemerkenswert in diesem Gutachten war der letzte Absatz, in dem der Arzt eine Empfehlung an das Gericht erteilt, nach welchem Paragraphen wir zu verurteilen wären!

Richter Zak meinte zwar mir gegenüber, dass ich diese Empfehlung außer Acht lassen könne, da der Gutachter hierbei einfach zu weit gegangen war, mir zeigte es aber, wie anmaßend gewisse Teile der Schulmediziner sein konnten. Manche fühlten sich wirklich als die „Götter in Weiß“.

Eine Morphiumverabreichung, welche bekanntlich im „Endstadium“ schulmedizinisch üblich ist, nach der Neuen Medizin aber selbst als häufigste Ursache für das Endstadium erkannt worden war, als „adäquate Behandlung“ zu bezeichnen, kommt meiner Meinung nach einer Befürwortung zur voreiligen Sterbehilfe gleich.

Alles in Allem belastete uns dieses schulmedizinische Gutachten schwer.

(ungeänderter Wortlaut, Auszug):

Da die Eltern Olivias trotz Erkennens akuter Krankheitssymptome eine adäquate und dringlich erforderliche ärztliche Behandlung und Spitalsunterbringung des Kindes über Wochen zu verhindern gewusst haben und da dadurch der Gesundheitszustand Olivias zunehmend gefährdet wurde, die Heilungschancen verringert wurden und sie über Wochen chronische – durch die gewaltige Größe des Tumors obligate Schmerzen und dadurch auch psychische Qualen erleiden musste, die erst im Krankenhaus Tulln bzw. Allgemeinen Krankenhaus adäquat (nach meinen Informationen zu diesem Zeitpunkt bereits mit Morphinpräparaten) behandelt wurden, liegt meines Erachtens eine gröbliche Vernachlässigung einer unmündigen und wehrlosen Person gemäß §92 vor.

Ass. Prof. Univ. Doz. or. Werner Scheithauer

kronen zeitung – OLIVIAS ÄRZTE WURDEN VOR OPERATION VON HAMER BEDROHT

Nur schwer kann ich mir einen Kommentar zu den obigen Blättern verkneifen!

Liste mit allen Tagebucheinträge, chronologisch sortiert, aufrufen

Olivas tagebuch als PDF-Datei

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