An diesem Tag blieb ich zu Hause, ergänzte die Pressemappe und erledigte die Post.

Telefonat mit Erika:

Als sie mit Olivia und der Physiotherapeutin in den Turnsaal ging, erwartete sie dort ein Kameramann. Er erklärte, von Olivia Aufnahmen machen zu wollen, konnte aber weiters keine genaueren Angaben über seinen Auftrag machen. Auch die Physiotherapeutin wusste über diese Aktion nicht Bescheid. Erika lehnte korrekterweise sämtliche Aufnahmen ab.

Schreiben von Dr. Loibner:

Brieflich zog Herr Dr. Loibner ein Resümee über seinen letzten Besuch bei Olivia. Darin teilt er Prof. Dr. Urbanek mit, dass ihm vor allem Olivias Schwäche, Appetitlosigkeit und die zeitweilig auftretenden Schmerzattacken in der Unterbauchregion aufgefallen seien. Homöopathische Heilmittel nannte er, welche dies bessern sollten.

Er machte auch den konkreten Vorschlag, Olivia in häusliche Pflege entlassen zu wollen, wobei er mit zwei weiteren Kollegen die ärztliche Überwachung übernehmen wolle.

Auch bat er um Übersendung gewisser Befunde.

Bezirkshauptmannschaft:

In einem Schreiben an unseren Rechtsanwalt wurde darauf hingewiesen, dass

  • uns die Obsorge rechtskräftig entzogen und der Jugendabteilung der BH übertragen wurde
  • der Jugendwohlfahrtsträger beauftragt wurde, die wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden gegen Wilmstumor durchzuführen
  • die Mindestrechte der Eltern gemäß §178 ABGB sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft gewährt seien
  • eine Einsicht in die Krankengeschichte, in die aktuellen CTs sowie des Operationsvideos weit über die Intentionen des Gesetzgebers hinausgehe und grundsätzlich abzulehnen sei.

Auf den ersten Punkt hinzuweisen, war wirklich freundlich und klärend.

§178 (1):

Soweit einem Elternteil die Obsorge nicht zukommt, hat er, außer dem Recht auf persönlichen Verkehr, das Recht, von außergewöhnlichen Umständen, die die Person des Kindes betreffen, und von beabsichtigten Maßnahmen zu den im §154 Abs.2 und 3 genannten Angelegenheiten von demjenigen, dem die Obsorge zukommt, rechtzeitig verständigt zu werden und sich zu diesen, wie auch zu anderen wichtigen Maßnahmen, in angemessener Frist zu äußern.

Demzufolge, hätten wir zumindest in angemessener Frist vom Operationstermin in Kenntnis gesetzt werden müssen, um uns dazu zu äußern, was allerdings nicht geschah.

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Olivas tagebuch als PDF-Datei

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