In einem Schriftwechsel, der sich über 17 Monate hinzog, hat der Präsident des ZDN, Dr. med. Klaus Peter Schlebusch, versucht, bei der Bundesärztekammer in Erfahrung zu bringen, wer für die Beurteilung, ob eine Heilmethode „wissenschaftlich allgemein anerkannt“ ist, zuständig ist. Der Briefwechsel dokumentiert nicht nur, daß für die Verleihung des Prädikats „wissenschaftlich anerkannt“ offenbar niemand zuständig ist, sondern er dokumentiert auch eine unerträgliche Arroganz der Herren Professoren, die auf Kosten der Ärzte-Kollegen leben und höchst angewidert mit denen korrespondieren, die sie bezahlen. Der größte Skandal aber ist, daß niemand für den Begriff „wissenschaftlich anerkannt“ zuständig ist, es sich also offensichtlich um eine völlig wertlose Worthülse handelt, die damit auch juristisch keinerlei Bedeutung hat.

[…]

Die Hinweise der Krankenkassen, Therapiemethoden deshalb nicht als erstattungsfähig anzusehen, weil sie „wissenschaftlich nicht anerkannt“ sind, entbehren jeder sachlichen, fachlichen und juristischen Grundlage. Es gibt keine Institution, die sich für die Vergabe eines solchen Prädikats (positiv oder negativ) für zuständig hält.

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