Anwaltskanzlei Koch

An
Dr. Ryke Geerd Hamer
Norwegen

27.03.2013

Strafsache wegen des Todes von Susanne Rehklau, Staatsanwaltschaft Kempten

Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,

in obiger Sache bestand zunächst der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge.

Ich hatte daraufhin der Staatsanwaltschaft dargetan, daß nach dem Inhalt der Akte gar kein ursächlicher Zusammenhand zwischen dem Tod von Susanne Rehklau und irgend einer Handlung von Ihnen erkennbar sei.

Die Staatsanwaltschaft hat dieses offensichtlich auch erkannt, denn nunmehr wird gar nicht mehr behauptet, daß Sie etwas mit dem Tod von Susanne Rehklau zu tun hätten. Doch anstatt das Strafverfahren einzustellen, was der normale Verfahrensgang gewesen wäre, hat die Staatsanwaltschaft nun plötzlich behauptet, daß Sie einen Tötungsvorsatz (so!) in Bezug auf Susanne Rehklau gehabt hätten.

Und da nicht erkennbar ist, daß Sie mit dem Tod von Susanne Rehklau etwas zu tun haben, handele es sich (nur) um einen versuchten Totschlag.

Man reibt sich wirklich die Augen. Die abwegige Behauptung eines Tötungsvorsatzes kann nur als Verzweiflungstat der Staatsanwaltschaft verstanden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Koch
Rechtsanwalt

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