Den Pilhars drohen bis zu drei Jahren Haft

Einen Tag nach Olivias Entlassung aus dem AKH stand es fest: Die Eltern des siebenjährigen Mädchens werden angeklagt – wegen „fahrlässiger schwerer Körperverletzung“ und „Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten„.

Schon im Herbst hatte das Wiener Neustädter Gericht einen diesbezüglichen Strafantrag im Justizministerium eingebracht. Am Donnerstag wurde ihm stattgegeben.

Der Prozess wird frühestens im Spätsommer stattfinden. „Es sind noch zahlreiche Gutachten von Sachverständigen einzuholen“, so Oberstaatsanwalt Erwin Breitenlacher zum KURIER: „Auf Grundlage der Krankenberichte müssen die Ärzte feststellen, wie weit die Pilhars daran Schuld tragen, dass ihre Tochter schließlich in Lebensgefahr schwebte.“

Schon im Mai 1995 war bei Olivia ein „Wilms-Tumor“ diagnostiziert worden. Hätten die Eltern damals der schulmedizinischen Behandlung zugestimmt, wäre das Mädchen vermutlich schon im Sommer gesund gewesen. Bei Früherkennung besteht bei dieser speziellen Krebsart nämlich eine Heilungschance von 96 Prozent. Doch das Ehepaar verweigerte die Zustimmung zur Chemotherapie und gab das Kind bei dem deutschen „Wunderheiler“ Geerd Hamer in Behandlung. Daraufhin wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen. Sie flüchteten bis nach Malaga – der Beginn der notwendigen medizinischen Therapie wurde dadurch verhindert.

Als das Mädchen schließlich Ende Juli nach Österreich zurückgeholt wurde, lagen seine Überlebenschancen bereits bei unter 10 Prozent. Sollten Olivias Eltern „schuldig gesprochen“ werden, drohen ihnen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Erika Pilhar zu KURIER: „Die österreichischen Behörden haben uns in Spanien versprochen, dass wir bei einer freiwilligen Heimkehr nicht verfolgt werden. Aber der Staat hat eben die Macht, Versprechen zu brechen.“

Martina Prewein
Ilse Schmi

Anmerkung von H. Pilhar

Olivias Krankenakten durften wir Eltern zu unserer Verteidigung nicht bekommen. Der Richter wußte, daß daraus Olivias klinischer Tod durch die erste Chemotherapie ersichtlich geworden wäre.

Je nach juristischem Standpunkt, kann man das Vorenthalten der Krankenakten als „freie richterliche Beweiswürdigung“ oder aber auch als „Unterschlagung von Beweismitteln“ betrachten.

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