Linzer Arzthelferin verfälschte Krebsbefunde / Urteil: Fünf Monate bedingte Haft

„Ich konnte den Frauen einfach nicht sagen, dass sie schwer krank sind!“ Überfordert in ihrem Job als Arzthelferin und unfähig, sich in ihrer Not jemandem anzuvertrauen, manipulierte eine gebürtige Linzerin (33) in der Praxis eines Frauenarztes Befunde der Patientinnen. Sie veränderte die Laborergebnisse, indem sie einfach die tatsächlichen Befunde verbesserte. Das Urteil für die Frau: fünf Monate bedingte Haft.

Betroffen haben die Manipulationen vor allem Befunde zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge. Sind diese „auffällig“, müssen die Patientinnen entweder weiter beobachtet oder sofort operiert werden. Aufgabe der Ordinationshilfe war es unter anderem, die Frauen über die Befunde zu informieren und die Ergebnisse in die Kartei aufzunehmen.

Bei den Patientinnen des Gynäkologen war die blonde, schlanke Arzthelferin überaus beliebt. Sie wurde für ihre persönliche Betreuung oft mit Blumen und Kuchen beschenkt. Wie es in ihrer Psyche aussah, bemerkte niemand. „Ich wollte es allen recht machen, wollte perfekt sein.“ Und: „Ich war ein Einzelkind und nie mit Tod, Krankheit und Problemen konfrontiert.“ Schon nach kurzer Tätigkeit in der Praxis fühlte sie sich ohnmächtig gegenüber dem Leid der Frauen. Vor allem als sie selbst einen schlechten Abstrichbefund erhielt: „Da habe ich gespürt, wie geschockt man in diesem Moment ist.“

So begann die Sprechstundenhilfe bessere Ergebnisse in die Kartei einzutragen.

„Sie hatte immenses Glück, die Sache hätte auch mit einer Mordanklage ausgehen können“, hielt Staatsanwalt Reinhard Führlinger der Angeklagten vor Augen. Nachdem der Skandal aufgeflogen war, wurden 13.000 Frauen überprüft. Sechs Patientinnen mussten nach der Kontrolle operiert werden. Alle sind nun geheilt. Die psychische Belastung aber kann durch das Strafrecht nicht abgegolten werden. Eine Frau im Gerichtssaal: „Ich kann dazu nichts sagen, sonst muss ich entweder heulen oder fange zu schreien an.“

Das Urteil – fünf Monate bedingte Haft wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Sachentziehung und Urkundenunterdrückung – nahm die Angeklagte sofort an. Außerdem muss sie 10.000 Schilling Schadenersatz an ihren früheren Chef zahlen.

Anmerkung von HPilhar

Und wieviele wären von diesen Frauen in der schulmedizinischen Therapie gestorben?

Markaber finde ich die Schadenersatzforderung von ihrem Chef! 

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