Am 18. Jänner 1871 – vor genau 150 Jahren – wurde das Deutsche Reich gegründet. Das Deutsche Reich existiert bis heute, ist aber nicht handlungsfähig. Als Österreicher frage ich mich in Zeiten von Corona, warum die Deutschen ihr Deutsches Reich nicht endlich handlungsfähig machen?

20060429 Dr. Hamer und Dr. Haug – Deutsches Reich from Akademie von Helmut Pilhar on Vimeo.

18 Meinungen zu “Interview Dr. Hamer und Dr. Haug – Deutsches Reich

  1. Ecker Hubertus sagt:

    Habe die germanische Heilkunde anfänglich als vor allem psychisch wirkende die schulmedizinische Behandlung begleitende Therapie gesehen mit einer sehr einseitigen Sicht der Dinge. Habe vor Jahren in Garmisch.P. meinen Saal für einen Vortrag zur Verfügung gestellt. Seitdem mußte ich immer mehr von meiner ursprünglichen Prägung abrücken und feststellen, daß Prof. Dr. Hamer kein Spinner sondern ein frei denkender, genialer Mediziner war.

  2. Ursula sagt:

    Lieber Hr. Philhar,- aber das ist ja Schnee von Gestern – Dr. Hamer ist Hinüber gegangen – und die Sache von Deutschland ist bekannt – und es gibt die Verfassungsgebende Versammlung – dazu sende ich Ihnen noch eine sep. Mail. Und da ich weiß, dass jegliches Übel von innen kommt-also aus dem Menschen selbst – ist das wichtigste – dass das Volk – wieder erkennt, dass nur Redlichkeit -Unbestechlichkeit – und in Wahrheit selbstloses Handeln die Lösung ist. Jedes Volk bekommt die Regierung die es verdient ! – Wir alle jeder einzelne bestimmt tgl. in welche Richtung es geht – wenn er an sich arbeitet – und die Bergpredigt und die 10 Gebote in der Wahrheit von Ursache und Wirkung- bei sich anwendet – und das Außen immer als Spiegel des eigenen Innern sieht. Wo es eine Resonanz gibt – bin ich beteiligt – und ich allein kann die Resonanz in mir behandeln – auflösen mit der Gotteskraft in uns. Wir alle sind Schöpfer- und nun ist Wassermann-Zeitalter – und alle Ursachen der letzten Jahrhunderte, die nicht in der Seele – erkannt – und bereinigt sind – also nicht vergeben – kommen raus…..es ist angesagt“ Es werde eine neue Erde – ein neuer Mensch !“

  3. Willi Germed sagt:

    Vielleicht sollten die „Österreicher“ auch mithelfen den völkerrechtlichen Vollstaat (DR) wieder handlungsfähig zu machen… schließlich sitzen wir offenbar alle im selben Boot….?! Aber vielleicht hatten die damaligen Juristen ja auch keine Ahnung was so vorging… ???

    Mit dem Einmarsch in Österreich am 12./13. März [1938] und mit der tatsächlichen Unterstellung der [österr.] Staatsorgane unter deutsche Hoheitsgewalt war die erste Voraussetzung der Annexion erfüllt. Eine Einverleibungserklärung von deutscher Seite erfolgte durch die Rede Hitlers in Wien am 15. März 1938. In dieser sagte er wörtlich:
    „Als Führer und Kanzler der Deutschen Nation und des Reiches melde ich vor der Geschichte nunmehr den Eintritt meiner Heimat in das Deutsche Reich.“
    Diese Erklärung richtete sich an die Österreicher, sie hatte im Gegensatz zum Wiedervereinigungsgesetz [13. März
    1938] völkerrechtliche Wirkungen. Damit war die Eingliederung Österreichs vollzogen.
    Schon im Gesetz vom 13. März [1938] hatte sich Österreich mit der Einverleibung durch Deutschland einverstanden erklärt. Völkerrechtliche Wirkungen kamen jedoch erst dem Vollzug dieses Gesetzes durch die Erklärung Seyß-Inquarts gegenüber Hitler ebenfalls vom 15. März [1938] zu. In dieser Erklärung „meldete“ Seyß-Inquart
    „Als letztes oberstes Organ des Bundesstaates Österreich … den Vollzug des gesetzmäßigen Beschlusses nach dem Willen des Deutschen Volkes und des Führers: Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches. …heute ist es vollendet: Die Ostmark ist heimgekehrt…“. Damit hatte Österreich seiner Annexion durch Deutschland zugestimmt. Quelle: Dr. Hans Joachim SEELER, Das Staatsangehörigkeitsrecht Österreichs, Seite 45, Alfred Metzner Verlag; Frankfurt/Main, Berlin; 1957

    „In Österreich hat bis zur Einführung des deutschen Gesetzes von 1913  am 1. Juli 1939 [dt. RuStAG 1913] das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz von 1925 [öBGBl 285/1925] für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit [=Reichsangehörigkeit] gegolten.“    Quelle: Dr. Walter Schätzel, Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht,  Auflage, 1958, DeGruyter Verlag, Seite 245

    „Ob der Anschluss völkerrechtsmäßig oder völkerrechtswidrig war ist für den Staatsangehörigkeitserwerb bedeutungslos“ Urteil BVerfGE 1, 322 [330]) Bundesverfassungsgericht Karlsruhe; BVerfG, 13.11.1951 – 1 BvR 213/51 http://www.zaoerv.de/16_1955_56/16_1955_3_4_b_676_2_682.pdf

    • Helmut Pilhar sagt:

      Heißt das, dass ich – geboren in Österreich 1965 – ein Angehöriger des DR bin, sofern man es völkerrechtlich betrachtet?

      • Willi Germed sagt:

        Das österr. Staatsbürgerschaftsgesetz (zumindest seit 1945 und alle folgenden Versionen bis heute) beziehen sich bezüglich der StaatsANGEHÖRIGKEIT (nicht Staatsbürgerschaft) auf FREMDES Recht.

        Zitat: „Ob jemand als staatenlos zu behandeln ist, hängt davon ab, daß der Besitz einer fremden Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen werden kann. § 3 [StbG 1985] knüpft somit – wie auch andere Bestimmungen des StbG 1985 – an eine fremde Staatsangehörigkeit an. “ Quelle: Univ. Prof. Dr. Rudolf Thienel (aktuller Präsident des österr. Verwaltungsgerichtshofs) , Österreichische Staatsbürgerschaft II, Seiten 105, Abs. 4

        Zitat: „Ob eine Person, die nach dem österreichischen StaatsbürgerschaftsüberleitungsG vom 10.07.1945 (BGBl Nr 59) die österreichische Staatsbürgerschaft vom 27.04.1945 ab erworben hat, daneben auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, entscheidet sich nach deutschem Recht.
        Quelle: ris.bka.gv.at; AUSL; Rechtsatz; RS0104751; GZ IVZR108/50; vom 04.10.1951

        Ob ein bestimmter sog. „Österreicher“ zusätzlich also die (deutsche) Staatsangehörigkeit auch besitzt, also Doppelstaatsbürger ist, müssen und können nur DEUTSCHE Stellen feststellen. Österr. Stellen sind dazu nicht in der Lage. Derartige Prüfverfahren werden jedoch, laut Auskunft des Bundesverwaltungsamts (Karlsruhe), seit vielen Jahren (04/1945?) nicht mehr durchgeführt.

        Vergleich: Es ist vergleichbar mit der Frage ob jemand Geld eingesteckt hat – solange derjendige nicht nachschaut weiß er es eventuell nicht

        Der Begriff „Österreicher“ ist übrigens gesetzlich NICHT definiert. Ich weiß also nicht was ein „Österreicher“ genau sein soll.

        • Helmut Pilhar sagt:

          Zitat: “Ob eine Person, die nach dem österreichischen StaatsbürgerschaftsüberleitungsG vom 10.07.1945 (BGBl Nr 59) die österreichische Staatsbürgerschaft vom 27.04.1945 ab erworben hat, daneben auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, entscheidet sich nach deutschem Recht.

          Ich (1965 geb.) bin mit meiner Geburtsurkunde, wo Papa (1925 geb.) und Mama (1930 geb.) vermerkt sind, auf das Standesamt und habe den Erwerb der Staatsbürgerschaft beantragt und auch bekommen. Bildlich gesprochen habe ich das Fahrrad also nicht im Besitz (event. gestohlen), sondern redlich bezahlt und damit erworben. Oft wird ja zwischen Besitz und Erwerb nicht unterschieden. Der Besitz der österr. Staatsbürgerschaft wird ja heutzutagen jedem Dahergelaufenen nachgeworfen. Deshalb diese meine Einleitung zur folgenden Frage: Kann es sein, dass ich DR-Angehöriger bin, mir das aber weder die österr. Republik, noch das nicht handlungsfähige, sehr wohl existente DR, bestätigen können? Ich stellte an die österr. Behörden einen Feststellungsantrag, sie sollen doch sagen, welchem Staat ich angehöre. Das konnten die österr. Behörden gar nicht sagen. Bin ich nun staatenlos oder kann nur niemand sagen, welchem Staat ich angehöre?

          Reicht u.U. der Erwerb (nicht Besitz) der österr. Staatsbürgerschaft, um sagen zu können, ich bin Angehöriger des Deutschen Reichs? Oder bin ich da am falschen Dampfer?

    • Thomas Regelien sagt:

      Meine Frage ist:
      Hat der Braunauer Adolf mit „Deutsches Reich“ quasi s-ein „3. Reich“ (= NAZI-NAtionale ZIonisten) gemeint oder das Zweite Deutsche Reich, das Kaiserreich ab 1871 ?

      Im Englischen ist die Unterscheidung klipp und klar:
      German Empire (1871-1914)
      German Reich (1933-1945)

    • Jens Heinke sagt:

      Kleine Anmerkung zum „Einmarsch in Österreich am 13.3.1938“, weil’s nicht gerne erwähnt wird: Am diesem Tag sind nicht nur (Reichs-) deutsche Truppen in Österreich einmarschiert, sondern zeitgleich österreichische Truppen in das Deutsche Reich. Ist damit auch das Deutsche Reich von Österreich annektiert worden? Annexion bedeutet widerrechtliche, gewaltsame Aneignung. Davon kann in diesem Fall nun wahrlich nicht die Rede sein, zudem Österreich sich ja schon über die im Versailler Vertrag erzwungenen Trennung vom Deutschen Reich völkerrechtlich beschwert hat.

  4. Willi Germed sagt:

    Nein, auf KEINEN FALL, das wäre gefährlich und könnte gegen den Betroffenen ausgelegt werden. (…als Staatsfeindliches Verhalten oder sowas… sehr kompliziert das Ganze.)

    Personen mit festgestellter österr. Staatsbürgerschaft (gem. Feststellungsbescheid § 42 StbG) sind KEINE unmittelbaren Reichsangehörigen (mit rein deutscher Staatsangehörigkeit) sondern, wenn das richtig verstanden wurde, MITTELBARE Angehörige… der Mittler ist der Bundesstaat Österreich bzw. dessen österr. Staatsbürgerschaft welches wie oben zitiert bereits ab dem StbG 1925 (also Jahre vor A.H.) auf die deutsche Gesetzgebung verwies und damit nicht mehr im Ermessen der österr. Behörden lag – bis heute.

    Deutsche Staatsangehörige/Reichsangehörige (also Personen mit ausschließlicher deutscher Staatsangehörigkeit) sind faktisch staatenlos, weil der vermittelnde Bundesstaat nicht feststeht. Das zu behaupten wäre also nicht vorteilhaft – schon gar nicht für einen „Österreicher“.

    • Thomas Regelien sagt:

      Auch hier wieder meine Frage:
      „Deutsche Staatsangehörige/Reichsangehörige“ …. Welcher Deutsche STAAT und welches REICH ist gemeint?

      Der völkerrechtlich letzte gültige Staat auf Deutschem Boden war m.W. das Kaiserreich 1871-1914.
      Alles was danach kam…. Weimarer Republik, NAZI-Reich, DDR, BRD, Germoney waren und sind alles völkerrechtswidrige Gebilde, die nicht nach STAATSrecht organisiert, sondern nach vatikanischem Handels-/=Seerecht in Lizenz verwaltet werden. Die letzte gültige Staatsverfassung, die vom Volk durch Abstimmung legitimiert war, ist m.W. die Kaiserreich-Verfassung 1871; einige andere sind der Ansicht, daß es gar die Verfassung von 1848/1850 sei, die die zuletzt gültige sei.

      Wichtig wäre m.E., daß hier mal grundätzlich Klarheit reingebracht würde, weil vergleichbare Situationen gibt es ja auch in anderen Ländern…… bspw. Firma USA Inc. (1871 = 10 x 10 Quadratmeilen von Washington DC ) vs. U.S.A. Republik/Bundesstaaten, nach Verfassung 1776 mit seinen 55 Bundesstaaten.

    • Jens Heinke sagt:

      Nein, das stimmt nicht ganz: Man holt sich als BRD-Bürger seinen Staastbürgerschaftsnachweis in dem Bundesland, in dem man geboren wurde – der „Staat“ BRD zählt hier also nicht.
      Wie in meinem unteren Kommentar angesprochen, ist das Deutsche Reich nicht untergegangen, sondern lediglich (temporär?) nicht handlungsfähig.
      Ob nach einer denkbaren Wiederherstellung des Deutschen Reiches auch Bürger Österreichs wieder Bürger des Staates Deutsches Reich sein würden, ist eine spannende Frage – die mich durchaus interessiert, denn ich bin zwar Bürger der US-Kolonie BRD, meine Frau aber ist Österreicherin.

  5. Jens Heinke sagt:

    Dass Bundesbürger (BRD) staatenlos sind, sollte bekannt sein: Ein Blick in einen BRD-Reisepass genügt. Unter dem Eintrag „Nationalität“ wird in Reisepässen der Staat angeführt, dessen Staatsbürger der Passinhaber ist: Für Österreicher steht dort „Österreich“, für Briten „Great Britannia“, für Franzosen „France“ usw.
    Bei Bürgern der (angeblich!) untergegangenen DDR fand man hier den Eintrag „Deutsche Demokratische Republik“.
    Und bei Bundesbürger? Da steht als Nationalität das Adjektiv „deutsch“, zudem klein geschrieben.
    Einen Staat namens „deutsch“ gibt es nicht.
    Als ich (Bundesdeutscher, geboren im März 1945) um eine Aufenthaltsgenehmigung in Uruguay nachsuchte, stellten die dortigen Behörden fest, dass in meiner Geburtsurkunde zwar der Ort der Geburt, nicht aber der Staat eingetragen war. Ich bat die BRD-Botschafterin in Montevideo, mir eine Bestätigung auszustellen, dass ich in der BRD geboren sei. Sie erklärte mir, dass sie das nicht könne.
    Ich weiß, und das wurde auch vom bundesdeutschen Verfassungsgericht bestätigt, dass das Deutsche Reich nicht untergegangent, sondern lediglich, aufgrund fehlender ausführender Organe, nicht handlungsfähig ist.
    Ich fragte die Botschafterin, ob ihre Ablehnung daran liege, dass ich im Deutschen Reich geboren sei, sie als Vertreterin der BRD deshalb derartige Angaben nicht treffen dürfe. Die Botschafterin sagte nichts, nickte aber leicht.
    Den BRD-Behörden sind die Zusammenhänge also durchaus bewusst.
    Mit einem Trick bekam ich dann doch meine Bestätigung. Ich legte der Botschafterin einen Text vor in dem stand: „Herr xx ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren.“ Das unterschrieb sie, und den Behörden in Montevideo fiel der kleine, feine Unterschied in der Aussage nicht auf.

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