Erika und Ing. Helmut Pilhar
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15. Oktober 1999
An
NÖ-Landesregierung
Gewerbeabteilung WST 1
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
z.Hd. Frau Dusatko
WST1-N-991109
Betrifft:
Nachsicht von der Voraussetzung für die Ausübung von Gewerben gem. § 13 Abs. 1 GewO
Unser Telefonat vom 15.10.99
Sehr geehrte Frau Dusatko!
Zunächst möchte ich unser Telefonat vom 15.10.99 wie folgt zusammenfassen;
Sie, als Sachbearbeiterin im Auftrag des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung, müssen bei meinem Ansuchen um Nachsicht darüber befinden, ob ich mit meinem beabsichtigten Handelsgewerbe wiederholt gegen jene oder ähnliche Strafrechtsparagrafen verstoßen könnte, wegen der ich in der Causa meiner Tochter Olivia verurteilt wurde. Konkret: Sie würden sich bei Ihrer Entscheidung „schwer tun“, sollte ich z.B. einen ‘Buchvertrieb mit medizinischen Büchern’ beabsichtigen. Gestatten Sie die Frage: Woher haben Sie diese Information?
Gerade das beabsichtige ich zu tun! Ich möchte jedem Menschen und somit jeden potentiellen Patienten die Information über die Neue Medizin zugänglich machen! Denn nur ein informierter Mensch kann entscheiden! Und da kein Patient die Verantwortung über seine Gesundheit abgeben kann, hat er auch ein Recht auf umfassende Information! Jeder Arzt hat die Verpflichtung, den Patienten auch über die Neue Medizin zu informieren!
Auf meinen Einwand, daß ja diese Neue Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer bisher x-fach und nun sogar von einer staatlichen Universität bestätigt wurde und noch niemals wissenschaftlich widerlegt werden konnte (Auskunft der österr. Ministerien für Justiz, Wissenschaft und Gesundheit als auch durch indirekte Auskunft der österr. Ärztekammer), erklärten Sie, Frau Dusatko, sich auf dieses Thema nicht einlassen zu wollen. Sie wären zwar in der Lage solcherart bestätigende Dokumente zu lesen und inhaltlich zu erfassen, dennoch habe das für Sie keine Relevanz. Nach welchen Kriterien wollen Sie dann Ihre Entscheidung treffen?
Ich möchte folgendes zu Bedenken geben:
Wir Eltern wurden verurteilt, wir hätten unser Kind ‘fahrlässig am Körper verletzt’ und unser eigenes ‘Kind entführt’! Abgesehen davon, daß nicht wir Eltern unser Kind am Körper verletzt haben, sondern die österr. Schulmediziner – gedeckt durch den die mit uns Eltern getroffene schriftliche Vereinbarung brechenden Staat Österreich – unser Kind mit Giftgas-Abkömmlingen vorsätzlich malträtiert und dabei fast ermordet haben, ihnen die Reanimation in buchstäblich letzter Sekunde gelungen ist und abgesehen davon, daß nicht wir unser Kind entführt haben, sondern die österr. Schulmediziner – gedeckt durch den die schriftliche Vereinbarung brechenden Staat Österreich – uns unser Kind im wahrsten Sinne des Wortes geraubt – ja, aus den Armen der Mutter GERISSEN! – haben, frage ich mich doch, worin die mögliche Gefahr bestehen soll mit dem Vertrieb medizinischer Bücher erneut gegen obige Paragrafen zu verstoßen? Ein bißchen weit hergeholt Ihre Befürchtungen, finden Sie nicht?
Wie sicherlich bekannt sein wird, habe ich das Buch ‘OLIVIA – Tagebuch eines Schicksals’ veröffentlicht, das ich nun mit vertreiben möchte. Gegen dieses Buch wurde bisher von keiner Seite geklagt (spricht für die Wahrhaftigkeit des Buches). Gleiches gilt für sämtliche von mir zu vertreiben beabsichtigte Bücher, insbesondere derer von Dr. Hamer. Somit scheidet dieser mögliche Einwand aus. Anderslautende Bedenken bitte ich zu konkretisieren.
Wenn das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung mir – dem die Massenmedien durch unseriöse Berichterstattung auf Jahre hin einen Wiedereinstieg in das Berufsleben verunmöglicht haben (100 mündliche und schriftliche Bewerbungsabsagen) – nun ebenfalls den Weg über die Selbständigkeit mittels eines Buchvertriebes verwehren möchte, verunmöglicht bzw. erschwert sie mir meine Familie zu ernähren! Weiters hätte es den Anschein, als wollten Sie und Ihre Behörde mir den Mund verbieten, mich quasi mundtot machen. Und abgesehen von meinem persönlichen Schicksal müßten sich Sie und Ihre Behörde mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, in medizinischen Fragen – in die Sie und Ihre Behörde sich angeblich nicht einmischen wollen – Partei zu ergreifen! Partei für die falsifizierte und zu 98% mortale Schulmedizin und gegen die verifizierte Neue Medizin bei der 95% der Krebspatienten überleben können! Sie und Ihre Behörde würden dem mündigen Patienten eine jederzeit verifizierbare Neue Medizin vorsätzlich vorenthalten und sich an der weiteren Erkenntnisunterdrückung aktiv mit beteiligen. Außerdem würden Sie die Aufforderung des Bundesministerium für Gesundheit an die ‘Neue Medizin Befürworter’, nämlich für eine wissenschaftliche Diskussion zu sorgen, verunmöglichen, denn wo keine Information vorhanden ist, kann keine Diskussion entstehen.
Vor zwei Jahren, als ich das erste Mal auf der Handelskammer vorsprach betreffend meiner Absicht einen Buchhandel zu betreiben, erklärte man mir, dazu bräuchte ich ein Jahr Praxisnachweis im Buchhandel, den ich damals nicht hatte. Auf meinen Hinweis, ich sei wegen der ‘Causa Olivia’ vorbestraft, entgegnete man mir, das habe für den Erhalt des Gewerbescheins keine Bedeutung, da es sich hierbei um keinen Wirtschaftsdelikt handle. Jetzt, nach zwei Jahren Praxis die ich aufgrund geringfügiger Beschäftigung bei einem Verlag vorweisen kann, eröffnet man mir, der Praxisnachweis sei automatisch durch meine Ingenieurs-Ausbildung schon gegeben gewesen, aber meine Vorstrafe sei nun der heikle Punkt, weshalb ich auch beim Amt der NÖ-Landesregierung um Nachsicht ansuchen müsse. Man ließ auch durchblicken – meine Frau war bei diesem letzten Termin an der Handelskammer mit anwesend und kann es bestätigen – daß mein Ansuchen um Nachsicht sehr leicht ablehnend bescheidet werden könnte. (Gestatten Sie bitte eine Zwischenbemerkung: Ab diesen Augenblick wußten wir, ‘woher der Wind weht’!) In die selbe Kerbe schlägt auch Ihr Hinweis, Frau Dusatko, nämlich, daß ja gegen Ihren Beschluß, den Sie nach diesem Schreiben von mir zu treffen gedenken, ich noch immer die Möglichkeit einer Berufung hätte.
Also, mich erinnert das an unseren Strafprozeß, wo bereits der Präsident des Strafgerichts, Hr. Kalmus, vor der Verhandlung wußte, wie der Richter der ersten Instanz, Hr. Jedlicka, die von uns eingebrachten Beweisanträge würdigen wird, nämlich ablehnend, was auch zutreffend war.
Wir wissen sehr wohl, verehrte Frau Dusatko, daß nicht Sie persönlich hierbei Entscheidungen zu treffen haben, sondern die entsprechenden Order logenabhängige sind und diese von Ihnen nur weitergereicht werden. Glauben Sie mir aber; die Zeit ist nicht mehr fern, in der an alle Beteiligten persönlich die Gretchenfrage herangetragen wird:
„Warum habt Ihr damals geschwiegen und sogar mitgespielt?“
Im Falle einer negativen Bescheidung ersuche ich um Rechtsmittelbelehrung.
Hochachtungsvoll
Ing. Helmut Pilhar
PS:
Ein kluger Mann sagte einmal: Das einzige Recht der Rechtlosen ist die Dokumentation des Unrechts! Aus dieser Überlegung heraus erlaube ich mir die Veröffentlichung dieses kleinen Disputes zwischen ‘Den Eltern von Olivia’ und dem österreichischen Staat. Sie glauben gar nicht welch großes Interesse nun erst recht an allem, was mit der Neuen Medizin und Olivia Pilhar zu tun hat, in der Öffentlichkeit vorherrscht.
PPS:
Die Neue Medizin ist auch durch einen ablehnenden Bescheid Ihrerseits nicht mehr zu stoppen!
Anlagen:
Erklärung über Gewerbeausschließungsgründe gemäß § 13 GewO. 1994
Geburtsurkunde (im Original)
Meldezettel (im Original)
Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original)