Koblenz. (dpa) Ein Arzt ist für seinen Beruf ungeeignet, wenn er nicht nach seinen Berufspflichten handelt. Dies entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht und bestätigte damit die Aberkennung der Approbation für einen „uneinsichtigen Krebsarzt“. Der Mediziner hatte behauptet, durch seine eigene Krebserkrankung die Ursache für Krebs gefunden zu haben und eröffnete im Sommer 1985 in der Nähe von Koblenz eine private „Krebsklinik“, ohne die erforderliche Erlaubnis. (Az.: 9 K 215/87)

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