Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
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Fax: 0228/627359

Stand 24.6.1997

Pressemitteilung

Fall Hamer bzw. Heilpraktikergesetz

In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, bei denen sich Personen selbst zu Heiler berufen, ohne dafür eine entsprechende Zulassung zu besitzen. In der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur zwei Berufsgruppen selbständig Behandlungen durchführen, zum einen der approbierte Arzt und zum anderen der zugelassene Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz.

Dies dient dem Schutz der Bevölkerung und deren Gesundheit. Bei Herrn Hamer handelt es sich um einen ehemaligen Arzt, dem vermutlich aus guten Gründen die Approbation entzogen wurde, und damit das Recht weiterhin Patienten zu behandeln.

Daneben aber fühlen sich immer wieder Personen berufen Heilbehandlungen ohne entsprechende Kenntnisse und Zulassung durchzuführen. Wer nicht als approbierter Arzt zugelassen ist, muß sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung um eine Heilpraktikerzulassung bemühen. Bei einer entsprechenden Überprüfung muß dann u.a. festgestellt werden, daß der Approbant keine Gefahr für die Volksgesundheit oder die Gesundheit des einzelnen Bürgers darstellt. Dies erfolgt im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung der Kenntnisse, des Wissens und der Fähigkeit des Kandidaten vor dem zuständigen Gesundheitsamt.

Da der Wissensstand recht hoch angesetzt wird, ist jedem eine gute Ausbildung zu empfehlen. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker bietet diese seit über 60 Jahren an. In den Fachschulen des Verbandes werden die zukünftigen Heilpraktiker in 3 Jahren und 3000 Unterrichtsstunden auf den Beruf vorbereitet. Jeder der nicht im Besitz einer Approbation, oder einer Zulassung als Heilpraktiker ist und dennoch Heilbehandlungen, gleich welcher Art, durchführt, muß mit einer Anzeige und Verurteilung rechnen.

Im Fall Hamer wurde das Strafmaß auf 1 Jahr und 7 Monate Gefängnis festgesetzt.


Anmerkung von H. Pilhar

das Heilpraktikergesetz wurde bekanntlich von A. Hitler erlassen – zum „Schutz“ der Ärzteschaft.

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