exp Koblenz – Er war fest davon überzeugt, ein Allheilmittel gegen den Krebs gefunden zu haben. Ohne Genehmigung der Behörden eröffnete der Mediziner bei Koblenz eine private Krebsklinik. Die Koblenzer Bezirksregierung entzog ihm die Approbation. Der „Krebs-Arzt“ ging in die Berufung – und verlor. Das Verwaltungsgericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz: „Er ist völlig uneinsichtig.“ (9 K 215/87)

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