Erika und Ing. Helmut Pilhar
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An
St. Galler Tagblatt AG
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27. Januar 2000

Betreff:

Ihr Artikel ‚Botschafter „wundervoller Krankheit“‘, vom 26.1.2000

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Tag ist nicht mehr fern, an dem ein Gericht Ihren obigen Artikel redlich im Sinne der Wahrhaftigkeit beurteilen wird. Dieses Gericht wird einzig und allein nur Fakten bewerten. Dieser Brief an Sie wird dann ebenfalls eine gewisse Rolle spielen, denn wir bieten Ihnen die Gelegenheit zu einer

RICHTIGSTELLUNG

Wir, die von Ihnen im o.g. Artikel zitierten Eltern von Olivia, begehren folgende Richtigstellung;

Falsch und irreführend ist der Satz:

Die Schulmedizin ist sich für einmal einig: Die Lehre der ‚Neuen Medizin‘ wird durchwegs als absurd und gefährlich bezeichnet.

Richtig und für Ihre Leserschaft von äußerst hohem Interesse ist, daß die Neue Medizin bisher mehrere Dutzend Male von praktischen Ärzten, Univ. Professoren, Amtsärzten und zuletzt von der Universität Trnava (Sept. 1998) überprüft und im naturwissenschaftlichen Sinne für richtig erklärt worden ist, und daß die Anwendung der Neuen Medizin dringend empfohlen wurde.

Es stimmt zwar, daß der Großteil der Schulmediziner – verständlicherweise – die Neue Medizin abtut und ein entsprechendes und so notwendiges Krankenhaus verhindert. Diese Schulmediziner tun es aber ohne haltbare Argumente, denn bisher gelang es ihnen nicht, diese Neue Medizin wissenschaftlich zu widerlegen.

Falsch und irreführend ist der Satz:

Die Eltern, überzeugte Anhänger von Hamer, weigerten sich, den Nierenkrebs ihrer Tochter im Spital behandeln zu lassen und flüchteten vor den Behörden, begleitet von einem TV-Journalisten, der den Zerfall des Kindes dokumentierte.

Richtig ist, daß wir Eltern immer darauf drängten unser Kind in ein Spital unter ärztlicher Aufsicht zu stellen, z.B. unter die des Amtsarztes Dr. Stangl, uns das aber von den Schulmedizinern verweigert wurde und nicht einmal die Schützenhilfe der Abgeordneten Frau Dr. Petrovic (Clubchefin Die Grünen) diese Medizyniker zum Einlenken brachte. Weiters falsch ist, daß es einen Journalisten gegeben haben soll, der den ‚Zerfall‘ unseres Kindes ‚dokumentierte‘. Sollten Sie hierbei den TV-Journalisten Pflughaupt meinen, sei hier erwähnt, daß er uns eher verfolgte und mittlerweile wegen seiner unseriösen ‚Dokumentation über Olivia‘ medienrechtlich verurteilt ist (Vergehen der üblen Nachrede nach §111 Abs. 1 und 2 StGB).

Falsch und irreführend ist der Satz:

„Im letzten Moment konnten die Ärzte das Mädchen doch noch mit Chemotherapie behandeln – erfolgreich. Olivia ist heute vollständig gesund.“

Richtig und ebenfalls für die vielen Eltern krebskranker Kinder von immensem Interesse ist, daß Olivia nach der ersten Chemo-Infusion (= experimentell verabreichte Giftgas-Abkömmlinge) klinisch tot war, reanimiert werden mußte, wobei man ihr die Rippen brach, die wiederum die Lunge zum Kollabieren brachten und intensivst-medizinische Maßnahmen erforderlich machten. Dieser klinische Tod wurde verschwiegen, ebenso Olivia’s Leberkrebs, Knochenkrebs, Nierensammelrohr-Karzinom und Oedem im Gehirn und auch, daß Olivia eine um zwei Klassen schwächere Chemo erhielt, als laut Vorschrift vorgesehen war (Wilmstumor Stadium IV, aber Chemo Stadium II). Die vollkommen überflüssige Entfernung der – nach schulmedizinischen Aussagen – gut funktionierenden Niere, wäre Olivia erspart geblieben, wie auch diese furchtbaren Qualen der Chemotherapie, hätten wir Eltern nach der Neuen Medizin vorgehen dürfen. Olivia wäre nach menschlichem Ermessen heute wirklich völlig gesund und hätte unter überhaupt keinen Neben- und Spätwirkungen zu leiden. Im übrigen verzichtete die Schulmedizin bei Olivia – trotz Schmerzen – auf jede Form der Schmerztherapie, die ja mit Morphium in den allermeisten Fällen tödlich endet. Unter vollständiger Gesundheit versteht der Durchschnittsleser etwas anderes als radikale Entfernung eines Organs, Neben- und Spätwirkungen von Verstrahlung und Vergiftung.

Ihre verzerrte Darstellung des wahren Sachverhalts empfinden wir als Verhöhnung von Olivia und von uns Eltern. Sie ergreifen Partei für eine falsifizierte Irrlehre, die täglich Tausenden Menschen das Leben kostet.

Ihr Artikel verletzt grob fahrlässig die ‚journalistische Sorgfaltspflicht‘.

Den Schaden, den Sie durch diese – unserer Meinung nach: vorsätzliche – Irreführung der Öffentlichkeit an den im Artikel erwähnten Personen und an der Allgemeinheit verursacht haben, obliegt der Beurteilung erwähnter Instanz, die von uns angerufen wird, sollten Sie unserem Begehren nicht Folge leisten.

Die Eltern von Olivia

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