UNIVERSITÄT SANDEFJORD
FOR DEN GERMANSKE NYE MEDISIN,
NATURLIG KUNST UND LIVSSTIL

30. September 2012

An
Bezirkshauptmann Wr. Neustadt
Fachgebiet Straftaten
Ungargasse 33
2700 Wr. Neustadt

Betr.: Schreiben vom 10.09.2012 an Herrn Helmut Pilhar

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann,

gerne möchte ich Ihnen eidesstattlich versichern, daß nach vorher eingeholter Auskunft die Verleihung einer Amtsbezeichnung Universitäts-Dozent nicht nur behördlich gestattet ist, sondern zu den Obliegenheiten einer privaten Universität gehört (alle Universitäten in Norwegen sind privat).

So wie Ihre vorübergehende Berufsbezeichnung „Bezirkshauptmann“ nur für die Dauer Ihrer Amtszeit besteht, so auch die Berufsbezeichnung Univ. Dozent.
Es ist kein akademischer Titel.

Es gibt inzwischen Dozenten für alles Mögliche, warum sollte eine legale Tätigkeitsbezeichnung in Norwegen in Österreich strafbar sein?

Ich glaube, Herr Pilhar vermutet richtig, daß es sich bei dem Vorhaben der BH Wr. Neustadt im Grunde um einen Akt gegen mich handelt. Das hat ja seit 17 Jahren in Österreich gute Tradition.

Aber Herr Pilhar fragt Sie in seinem Brief an Sie mit Recht: Darf die Germanische Heilkunde noch weiter verfolgt werden, wenn sie sogar Israelregierungsamtlich offiziell anerkannt ist?

Herr Bezirkshauptmann, Sie sollten sich lieber fragen, welche Schuld Sie und Ihre österreichischen Kollegen mit dem vorsätzlichen in Kauf genommenen Tod von Millionen österreichischer Patienten auf sich genommen haben, die alle noch leben könnten.

Sie müssen doch damit rechnen, daß Sie – wenn sich das Schiff mal dreht, vielleicht lebenslänglich hinter Gitter wandern, wegen Beihilfe zu Massenmord, zumal ja inzwischen die Germanische Heilkunde als offiziell richtig gelten muß, es aber bei Ihrem Amtsantritt auch schon war.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hamer

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