DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

Die Vorsitzende

Herrn
Dr. Stefan Lanka
Ludwig-Pfaustr. 1b
70176 Stuttgart

11011 Berlin, 17.05.2001

Platz der Republik 1
Fernruf (0228) 16-22767
oder (030) 227-22767
Telefax (0228) 16-26027
oder (030) 227-26027

Pet 2-14-15-212-026084

Sehr geehrter Herr Dr. Lanka,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 17.05.01 beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen

Er folgt damit der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 14/5978) dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Lüth


Anlage: 1

Pet 2-14-15-212-026084

70176 Stuttgart
Gesundheitswesen

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschliessen.

Begründung

Der Petent beschwert sich über die AIDS-Politik der Bundesregierung und über Bundesjustizbehörden, die diese nicht verhindern.

Im Einzelnen trägt der Petent vor, es sei den Beteiligten bekannt, dass im Zusammenhang mit dem, was AIDS genannt werde, niemals ein Virus entsprechend der Standardregeln der Virologie nachgewiesen worden sei und über das wissenschaftliche Dokument des Virus, das Foto des isolierten HI-Virus, auf allen staatlichen Ebenen hartnäckig gelogen werde und demnach aussagegültige HIV-Antikörpertests wissenschaftlich und technisch nicht möglich sein könnten. Mittels der Unterdrückung wahrer Tatsachen werde die Zustimmung zu einer Chemodauertherapie (Cocktails AZT u.a.) erwirkt, die als Dauertherapie unausweichlich tödlich sei.

Dabei handle es sich um Tötungshandlungen, die strafbar seien und zu deren Verfolgung die Strafverfolgungsbehörden nach Kenntnisnahme verpflichtet seien. Die Verfolgung lehnten die Bundesjustizbehörden aber ab.

Wegen des weiteren Vortrags des Petenten wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.

noch Pet 2-14-15-212-026084

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Einwände des Petenten basieren auf einer Mindermeinung, in der argumentiert wird, dass HIV in Zellkulturen keine Viren darstelle, sondern virusähnliche Eiweißpartikel, die in Laborzelllinien vorkommen können. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der direkte elektronenmikroskopische Nachweis von HIV in Plasma oder Serum von Patienten nicht erfolgt. Dies hat technische Gründe, da die Darstellung von Viren am Elektronenmikroskop relativ hohe Partikelkonzentrationen voraussetzen. Im Plasma oder Serum von Patienten werden so hohe Konzentrationen höchstens in der sog. Burst-Phase der Primärinfektion oder im fortgeschrittenen AIDS-Stadium erreicht. Ein solcher Nachweis würde daher eine enge Kooperation von aufmerksamen Kliniken und Virologen voraussetzen. Da die Fragestellung (Direktnachweis in Plasma oder Serum) außer für den Petenten keine wissenschaftliche Relevanz hat, gibt es keine intensiven Bemühungen in dieser Richtung.

Die herrschende Meinung in der Medizinwissenschaft geht davon aus, dass es sich um eine Infektionskrankheit handelt.

Der Vorwurf des Petenten, die AIDS-Politik der Bundesregierung fördere die Tötung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wird entschieden zurückgewiesen.

Anhaltspunkte für die Verfehlungen der Bundesbehörden liegen nicht vor.

Vor diesern Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu unterstützen. Daher wird empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Anmerkung von H. Pilhar

Angeblich sollen sich in den 80er Jahren an die 2000 „Wissenschaftler“ in Afrika eingefunden und die Existenz des HI-Virus „beschlossen“ haben. Die angebliche Existenz des HI-Virus wurde zum DOGMA erhoben.

Ähnlich wie das DOGMA der „unbefleckten Empfängnis“ in der Kirche.

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