MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, UND KUNST
BADEN-WÜRTTEMBERG
PF 103453
70029 Stuttgart
Frau
Gisela Redemund
Sommerhalde 6
73635 Rudersberg-Steinenberg
6. November 1998
Sehr geehrte Frau Redemund
Herr Minister Trotha hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 2. Oktober 1998 zu beantworten.
Das Wissenschaftsministerium kann eine Überprüfung der „Neuen Medizin“ weder selbst vornehmen noch eine Universität des Landes anweisen, dies zu tun, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Ein Anspruch Dr. Hamers dahingehend, daß seine Heilmethode von Vertretern der Wissenschaft auf ihre Wirksamkeit hin überprüft wird, besteht ebenfalls nicht. Wie in Wissenschaft und Forschung üblich, muß Dr. Hamer seine Heilmethode durch Publikationen der wissenschaftlichen Welt vorstellen und diese zu überzeugen versuchen. Falls ihm eine Anerkennung versagt bleibt, muß er selbst – und nicht ein anderer – beweisen, daß seine Behauptungen zutreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Christe
Regierungsdirektor
Anmerkung von H. Pilhar
Wie sollte Dr. Hamer die wissenschaftliche Welt durch „Publikation“ (gemeint ist, in entsprechenden Fachmagazinen) überzeugen können, wenn in den dortigen Redaktionen die selben Leuten sitzen, die diese wissenschaftliche Erkenntnis zu unterdrücken versuchen?
Man fragt sich, wozu haben wir Universitäten – wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen, Wissen zu schaffen? Wozu haben wir Wissenschaftsministerien – wenn diese ein solches universitären Fehlverhalten nicht korrigieren können? Soll denn der gesamte Wissenschaftsbetrieb einzig und allein in Händen privater Interessen und Lobbisten liegen?
Es scheint tatsächlich so zu sein!
Und wer – bitte – kontrolliert diese Privaten? Was, wenn diese privaten Geschäftsleute mit der Bevölkerung nichts Gutes im Schilde führt? Wer kontrolliert diese Privaten?
Versagt hier nicht unser Rechtssystem völlig?