Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt
Fachgebiet Strafen
per e-mail: strafen.bhwb@noel.gv.at

Verwaltungsstrafverfahren
Ing. Helmut Pilhar
WBS2-V-12 15698/5

In der Verwaltungsstrafangelegenheit „Ing. Helmut Pilhar“ erlaubt sich das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung folgende Stellungnahme abzugeben:

Die „Universität Sandefjord“ ist keine im Sinne der Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) in Norwegen anerkannte Universität.
Dies wird durch die vorgelegte Urkunde der Eintragung als „Firma“ mit der Organisationsform „Enkeltpersonforetak“, übersetzt „Einzelunternehmen“, (Einzelhandelskaufmann) und auch der Aussage von Herrn Ing. Pilhar „die Firma wurde registriert bzw. gewerbsmäßig anerkannt“.

Die Verwendung des Wortes „anerkannt“ durch Herrn Ing. Pilhar hat nichts mit einer Anerkennung als Universität, weder in Norwegen noch in Österreich, zu tun.

Der Begriff „Universitätsdozent“ ist jedenfalls von § 116 UG umfasst.

Auch liefern die beigelegten Schriftstücke der Städtischen Kinderklinik Gelsenkirchen und des Scientific World Jornal keine Hinweise für eine rechtmäßige Verleihung der Bezeichnung „Universitätsdozent“.

Wien, 7. November 2012

Für den Bundesminister
Dr. Erwin Neumeister

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