Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde
Vorstand: o.Univ.Prof.Dr.R. Urbanek
1090 Wien
Währinger Gürtel 18-20

Verordnung

Hiemit wird nochmals festgelegt, daß jegliche Besuche von inländischen oder ausländischen Journalisten sowie Fotographen bzw. Personen, die die Krankheitsereignisse des Kindes Olivia PILHAR bekannt machen wollen, auf der Station E 9 der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde untersagt sind.

Die Eltern dürfen private Aufnahmen des Mädchens ohne Einbeziehung von medizinischen Einrichtungen sowie Personen, die das Kind pflegen oder im Allgemeinen Krankenhaus sich befindenden Patienten, nur zu deren Privatdokumentation machen. Eine Weiterleitung an Dritte, vor allem an die Medien, ohne Einverständnis der Pressestelle des Allgemeinen Krankenhaues ist nicht gestattet.

Eine Verletzung der vereinbarten Bedingungen ist sowohl dem Krankheitszustand des Mädchen Olivia Pilhar als auch der Behandlung desselben Kindes nicht dienlich und daher ausdrücklich untersagt.

o. Univ. Prof. Dr. R. Urbanek
Vorstand der Univ.-Klinik für Kinder- u. Jugendheilkunde

Wien, am 24.10.1995

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