ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN

Universitätsklinik für Kinder- und Jungendheilkunde
A-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20
Klein. Abteilung für Allgemeine Pädiatrie
Leiter: O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek

Herrn
GRUBER
Jungendabteilungsleiter
Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt
Ungargasse 33
A-2700 Wr. Neustadt

Familie
PILHAR
Maiersdorf 221
A-2724 Hohe Wand

Betrifft: Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988, Kontrolluntersuchung

Sehr geehrter Herr Gruber!
Sehr geehrte Familie Pilhar!

Die letzte CT-Untersuchung des Thorax hat bei Olivia eine 3mm große Verdichtung im Oberlappen der rechten Lunge gezeigt. In Anbetracht der komplizierten Vorgeschichte der Patientin erachten wir diesen Befund als kontrollbedürftig und haben für Olivia für Montag, 4.2.2002, 9.30 Uhr, auf Ebene 8F eine CT-Kontrolle des Thorax an einem Gerät mit noch besserer Auflösung vereinbart.

Mit freundlichen Grüßen
O. Univ. Prof. Dr. R. Urbanek

Nachrichtlich an:
Hofrat Dr. Zimper, Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt

Anmerkung von H. Pilhar

Oh Gott, oh Gott!

Wäre die letzte Kontrolluntersuchung positiv ausgegangen, hätten wir die Rückübertragung des medizinischen Sorgerechts beantragen können. Fünf Jahre Kontrolle wären damit umgewesen, genau genommen wären es mehr als 5,5 Jahre gewesen, da das AKH diese letzte Kontrolluntersuchung unter mysteriösen Vorwänden rauszögerte. Frau Zwedler, BH Wr. Neustadt, versicherte uns bei ihrem letzten Besuch kurz vor dieser Kontrolluntersuchung, dass die BH Wr. Neustadt beim Pflegschaftsgericht gegen die Rückübertragung keine Einwände vorbringen werde.

Herrn Gruber, BH Wr. Neustadt, teilte uns heute (13.12.2001) telefonisch mit, dass man nun diese neuerliche Kontrolle am 04.02.2002 erst abwarten wird müssen.

Somit bekommen wir das restliche Sorgerecht erst nach 6 Jahren zurück. Vorausgesetzt, diese „Verdichtung“ stellt sich als harmlos raus. Und diese Beurteilung obliegt einzig und allein dem AKH!

Was sofort aufstößt, sind die 2 Monate, die sich das AKH Zeit läßt – trotz „komplizierter Vorgeschichte der Patientin“. Wir rufen nur kurz in Erinnerung; Wegen 2 Monate Zeitlassen sind wird Eltern verurteilt worden!

Pikanter Vorfall am Rande:

Seit Jahren weigern wir uns den Selbstbehalt der Kontrolluntersuchungen zu bezahlen mit dem Argument, daß wir „die Musik nicht bestellt haben“ und wir auch keine Sorgerecht über die „medizinische Heilbehandlung“ besitzen. Das AKH solle sich bitte an jene wenden, die diese Pseudotherapie mit Giftgas-Abkömmlingen unbedingt durchführen lassen wollen, also an den Staat bzw. an die BH Wr. Neustadt, wo auch die medizinische Obsorge liegt.

Als ich nun im Zuge meiner Selbständigkeit (Gewerbe) die Sozialversicherung von Unselbständigen zu den Selbständigen wechselte, meldete ich ursprünglich irrtümlich meine Kinder nicht an. Als sich dann die SVA bei uns meldete mit dem Hinweis, das AKH wolle Geld haben und ich solle meine Kinder anmelden, entschlossen wir uns, unsere Kinder eben nicht bei der Sozialversicherung anzumelden. Unser Argument: Wir wollen unsere Kinder nicht für diese Art von Medizinern lukrativ halten. Es gibt auch kein Gesetz, das hierzu verpflichtet. (Vom Gesetz her hat jedes Kind lediglich Anspruch auf diese Leistung).

Es gab ein erhebliches Gerangel mit den Behörden…

Plötzlich schickt uns heute (13.12.2001) die SVA Patientenscheine für Olivia zu!! Es stellte sich raus, daß Herr Gruber, BH Wr. Neustadt, im November 2001 hinter unserem Rücken und ohne uns darüber informiert zu haben, unser Kind (nur Olivia, nicht die anderen drei) bei der Sozialversicherung angemeldet hat. Im oben erwähnten Telefonat argumentierte er, Olivia habe eben diesen Anspruch und er habe die medizinische Obsorge. Außerdem müsse ja irgendwer die Kosten der Kontrolluntersuchungen übernehmen. Im Übrigen übernimmt ab sofort die BH Wr. Neustadt den Selbstbehalt dieser Kontrolluntersuchungen.

Herr Gruber versprach, uns schriftlich über diese eigenmächtige Anmeldung von Olivia bei der SVA in Kenntnis zu setzen.

Wie soll man das alles einordnen?

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