VERTRAULICH

20. September 1991

Herrn Landeshauptmann
Dr. Joseph Krainer
Burg
8011 Graz

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,

Wunschgemäß erlaube ich mir, Dir in der Causa ‚Dr. Ryke G. Hamer, Zentrum für Neue Medizin, Burgau‚ weitere Unterlagen zu übermitteln.

Neben der Krankengeschichte von Frau D.H., welchen Akt ich aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht mit besonderer Diskretion zu behandeln bitten muß, liegt noch ein Schreiben an Herrn Dr. Pierre Jehl, Medecine Generale, „Le Breuil“, Longchamp, bei, der bei uns für Herrn Dr. R. G. Hamer interveniert hat. Unsere Stellungnahme ist vielleicht nicht uninteressant, um unsere Position hinsichtlich der immer wieder geforderten und für uns nicht vertretbaren klinischen Prüfung darzustellen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
(Dr. Wolfgang Routil)

Anmerkung von H. Pilhar

Warum wohl kann die Ärztekammer eine klinische Prüfung nicht vertreten? Welche Interessen vertritt hier der Ärztekammerpräsident? Den der Schulmediziner, oder den der Patienten?

In einer Live-Sendung (ORF, Zur Sache -1997) konfrontierte ich ihn mit seinem eigenen Schreiben und stellte ihm meine Frage. Etwas perplex fragte er, wie ich dazu käme, in der Post vom Landeshauptmann zu „stirln“ (zu kramen).

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