BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
317-4711-O-H 8/4
Bonn, den 19. September 1997
Frau Gisela Redemund
Sommerhalde 6
73635 Rudersberg
Betr.:
Neue Medizin nach Dr. Hamer
Bezug: Schreiben vom 22. Juni 1997 an den Bundesminister der Justiz
Sehr geehrte Frau Redemund,
seitens des Bundesministeriums der Justiz wurde dem Bundesministerium für Gesundheit das o.g. von Ihnen und weiteren Unterzeichnern stammende Schreiben übermittelt.
Die Theorie von Herrn Dr. Hamer über eine Neue Medizin ist dem BMG seit Jahren bekannt. Es liegt jedoch entgegen Ihrer Annahme weder im Aufgaben- noch im Kompetenzbereich einer obersten Bundesbehörde, medizinisch-wissenschaftliche Theorien, Hypothesen oder Erkenntnisse, die hier nicht selten zu unterschiedlichen medizinischen Themen vorgelegt werden, auf ihre Tragfähigkeit hin überprüfen zu lassen. Die „Anordnung“ von Therapieversuchen an Patienten würde sich zudem von selbst verbieten. Vielmehr ist es allein Sache der jeweiligen Autoren oder Vertreter solcher Theorien, in der medizinisch-wissenschaftlichen Fachwelt Anerkennung oder zumindest Unterstützung durch die Vorlage wissenschaftlich haltbarer und nachprüfbarer Beweise zu erreichen. Diese Voraussetzung hat Herr Dr. Hamer m.W. bis heute nicht erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Gabriele Hundsdörfer
Anmerkung von H. Pilhar
Die „Anordnung“ von Therapieversuchen an Patienten würde sich zudem von selbst verbieten.
Es ist zum Heulen, dass wichtige öffentliche Ämter durch derart inkompetente Personen besetzt sind. Frau Hundsdörfer scheint nicht realisiert zu haben, dass sämtliche Therapien von Krankheiten, deren Ursachen unbekannt sind, zwangsläufig experimentellen Charakter besitzen. Gerade die Schulmedizin ist es, die von keiner einzigen Krankheit die Ursache weiß und deshalb mit uns Patienten experimentiert.
Wenn nun aber sich eine Universität verweigert ihrer Pflicht nachzukommen, welche Instanz im Staate kann diese dann dazu verpflichten? Wenn es das BMfG nicht kann und es das VG ebenfalls nicht kann, wer dann?