SOZIALVERSICHERUNG DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT

LANDESSTELLE NIEDERÖSTERREICH
2501 Baden, Kaiser-Franz-Ring 27, Telefon 02252 895210
Krankenversicherung.Niederoesterreich@sva.sozvers.at

Herrn Ing.
Helmut Pilhar
Nettingerstr. 221
2724 Hohe Wand

26.04.2001

Ihr Schreiben vom 23.01.2001

Beitragsfreie Anspruchsberechtigung

Sehr geehrter Herr Ingenieur!

Bezugnehmend auf Ihre o.a. Anfrage teilen wir mit, dass eine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf Notfallsmedizin und Chirurgie nicht möglich ist.

Es steht Ihnen allerdings frei, nicht das komplette, nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen vorgesehene Leistungsangebot in Anspruch zu nehmen.

Um in Hinkunft Verzögerungen in der Erledigung Ihrer Anfrage betreffend Leistungen aus der Krankenversicherung zu vermeiden ersuchen wir Sie, diese direkt an die Adresse in Baden (siehe Briefkopf) zu senden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Für die Landesstelle:
Der Direktor:
Im Auftrage:

Die SVA im Internet: www.sva.or.at

Anmerkung von H. Pilhar

argumentiert wird mit „aus Gründen der Solitarität“, müsse jeder – ob er es in Anspruch nehmen möchte oder nicht – diesen Beitrag leisten. Alles gut und schön …

Wo aber bleibt das Recht auf „freie Selbstbestimmung“? Liegt hier nicht eine gewisse systembedingte „Doppelmoral“ vor?

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