Von: Thomas Salzmann <Thomas.Salzmann@bpjm.bund.de>
Datum: Wed, 6 Apr 2011 11:43:54 +0000
An: Helmut Pilhar <helmut@pilhar.com>

Betreff: Indizierungsverfahren Pr. 1140/10

Sehr geehrter Herr Pilhar,

die Vorsitzende der Bundesprüfstelle beabsichtigt das Indizierungsverfahren zur Internetseite www.pilhar.com (Pr. 1140/10) einzustellen, da die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KjM) als jugendgefährdend bewerteten Inhalte nicht mehr abrufbar sind.

Sie kündigen in Ihrem Schreiben vom 07. Dezember 2010 sowie auf der verfahrensgegenständlichen Internetseite an, diese zu überarbeiten.

Da die Bundesprüfstelle bei der Feststellung der Jugendgefährdung eines Telemediums (Internetangebotes) gemäß § 18 Abs. 6 JuSchG maßgeblich an die Einschätzung der KjM gebunden ist, weise ich darauf hin, dass im Falle einer erneuten Abrufbarkeit der in der Stellungnahme der KjM vom 23.11.2010 beanstandeten Inhalte mit einem erneuten Verfahren zu rechnen wäre.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Thomas Salzmann

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Rochusstraße 10, Haus D, D-53123 Bonn
Telefon: (49) 228 / 96 21 03 – 26
Fax: (49) 228 / 37 90 14
E-Mail: thomas.salzmann@bpjm.bund.de
internet: www.bundespruefstelle.de

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