Von: T.E.
Gesendet: Montag, 16. Mai 2011
An: Thomas Salzmann

Betreff: AW: Anfrage

Sehr geehrter Hr. Salzmann!

Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort. In den beigefügten Links, die ich relativ genau durchlas, kam mir darin nicht wirklich Neues vor. Ich kann allerdings auch nicht erkennen, was vom Inhalt der Hompage „www.pilhar.com“ in der ursprünglichen Form im Sinne des JSG (Jugendschutzgesetz) jugendgefährdend gewesen sein soll.

Gibt es dazu eigentlich eine Begründung, weil es mir bis heute einfach unerklärlich ist, warum und ab wann eine Hompage eines Indizierungsverfahrens ausgesetzt wird? Was war darin explizit jugendgefährdend?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diesbezüglich eine Erklärung abgeben könnten, denn ein Geheimnis kann das ja nicht sein, zumal ich und sicher Tausende auch diese Hompage und deren Inhalt genau kannten. Es entbrannte unter uns Freunden eine hitzige Diskussion und vielleicht könnten Sie da eine kurze Abklärung schaffen.

Herzlichen Dank im Voraus!
T.E.

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