Erika und Ing. Helmut PILHAR
Maiersdorf 221
2724 HOHE WAND

1995 10 12

An das
Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien
Herrn Prof. Dr. Urbanek
1080 Wien

Betrifft: unser Kind Olivia

  • Filmaufnahmen während der Physiotherapie
  • Sicherheitsbeamter

Sehr geehrter Herr Professor!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Vor einiger Zeit erwähnten Sie, daß es zweckmäßig wäre Olivia beim Gehen zu filmen, damit die Funktionen und die Entwicklung dokumentiert ist.

Wir haben daher bereits vor ca. 8 Tagen das Kind einmal beim Gehen gefilmt.

Heute hatte die Therapeutin Auftrag mit dem Kind in den Turnsaal zu kommen, dort wartete ein Kameramann. Da weder die Therapeutin noch der mir unbekannte Kameramann eine nähere Erklärung abgeben konnte und ich, Erika Pilhar, nicht mit Sicherheit zu beurteilen vermochte, ob es sich heute um Filmaufnahmen, wie Sie sie vor über einer Woche erwähnten, handelt, habe ich gebeten bis zur Klärung davon Abstand zu nehmen.

Unsere Vorsicht ist deshalb begründet, weil von den Medien mehr und mehr Druck kommt und laufend Foto- und Filmaufnahmen, ja sogar Interviews mit dem Kind, verlangt werden. Wie es scheint, sind die Vorgänge auch für das Krankenhaus ungewöhnlich (natürlich fehlt auch uns die Erfahrung im Umgang mit den Medien) und es wäre wünschenswert, wenn vielleicht in diesem Punkt, wo es nicht um medizinische Methoden geht, eine gemeinsame Linie gefunden werden könnte. Wir wären dankbar, könnte das Krankenhaus diese Frage mit unserem Anwalt koordinieren.

Nach dem heutigen Vorfall im Turnsaal haben Sie mich informiert, daß dort gegen das Filmen keine Bedenken bestehen und daß es sich heim Kameramann um einen Krankenhausmitarbeiter handelt.

Trotzdem müßte das Krankenhaus Gewähr dafür leisten, daß von Olivia keinerlei wie immer geartete Lichtbild- oder Filmaufnahmen an Personen gelangen, die nicht unmittelbar in der Heilbehandlung des Krankenhauses eingebunden sind. Nach Abschluß der Behandlung müßten die Filme und Bilder herausgegeben werden. Wir bitten um Mitteilung ob Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind und um Bekanntgabe des Namens und der Dienststelle des Kameramannes, sowie jener Person, die die Filme ausarbeiten würde.

Wegen des allenfalls erwogenen Abzuges des Sicherheitsdienstes können wir deshalb keine Empfehlung abgeben, weil sich der Sicherheitsdienst gegen das Andrängen der Medien und sonstiger „unbefugter Besucher“ durchaus bewährt hat. Das Krankenhaus müßte natürlich in diesem speziellen Fall Gewähr dafür leisten, daß nicht Unbefugte zu Olivia gelangen können und vorallem, daß nicht Lichtbilder, Filme oder Interviews gemacht werden können, ohne daß alle Beteiligten, nämlich das Krankenhaus, der Amtsvormund und die Eltern einverstanden sind. Nach all den Vorkommnissen hielten wir diese Regelung für erforderlich.

Wir danken für Ihre Bemühungen und verbleiben

mit vorzüglicher Hochachtung

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