Im Namen der Republik

„Durch die in der Ausgabe der „Neuen Kronen-Zeitung“ vom 24.09.1995 auf Seite 6 unter der Überschrift „Olivias Vater bedrohte Arzt vor der Operation“ enthaltene Behauptung, der Antragsteller Ing. Helmut PILHAR habe den Chirurgen Prof. Dr. Ernst HORCHER bedroht und diesem gegenüber Telefonterror ausgeübt, wurde der Tatbestand des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Absatz 1 und 2 StGB verwirklicht und dem Antragsteller ein Entschädigungsbetrag von S 20.000.- zugesprochen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.