Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Herrn
Ing. Helmut PILHAR
Wiesengasse 339 2724
Maiersdorf

Sehr geehrter Herr Ing. Pilhar!

Auf Grund von verschiedenen Anzeigen und Hinweisen betreffend der Verleihung des Titels „Dozent“ und der Führung des Titels „Univ.-Doz.“ auf Aussendungen für „Seminare für Germanische Heilkunde mit Univ.-Doz. Ing. Helmut Pilhar“ erlaubt sich das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auf folgende universitätsrechtliche Bestimmungen hinzuweisen:Wer vorsätzlich eine dem inländischen oder ausländischen Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnung oder Titel (darunter ist die Bezeichnung bzw. der Titel „Univ.-Doz.“ jedenfalls zu subsumieren) unberechtigt verleiht, vermittelt oder führt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu EUR 15.000,– zu bestrafen ist.

Unberechtigt ist die Verleihung, Vermittlung oder Führung u.a. insbesondere, wenn die Bezeichnung oder der Titel nicht von einer Einrichtung stammt, die als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist oder nicht auf Grund entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen erworben wurde.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und rechtskonformes Verhalten.

Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt wird in Kenntnis gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Wien, 17. August 2012

Für den Bundesminister:
Dr. Erwin Neumeister

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