DAS ZUKUNFTSMINISTERIUM
Bm:bwk
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Minoritenplatz 5
A-l014 Wien
GZ 33.000/7- VII/B/3c/2001
Herrn und Frau
Ing. Helmut und Erika Pilhar
Maiersdorf 221
2724 Hohe Wand
Ihr Schreiben vom 23. Februar 2001
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt Bezug auf das oben angeführte Schreiben und teilt zur Überreichung einer sichtbaren Auszeichnung durch die russische Akademie der Naturwissenschaften an Herrn Johann Grander am 13. September 2000 in Kitzbühel mit, dass in der von Ihnen zitierten Ansprache lediglich namens der Frau Bundesministerin zu der überreichten Auszeichnung, der offenbar empirisch erbrachte Ergebnisse durch Prof. Rachmanin zugrunde lagen, gratuliert wurde.
Eine inhaltliche Anerkennung der Arbeit Granders kann daraus keinesfalls abgeleitet werden.
Darüber hinaus erlaubt sich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festzuhalten, dass nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur gesichertes Wissen der Behörde und keinesfalls Werturteile Gegenstand der Auskunftspflicht im Sinne des Auskunftspflichtgesetzes sein können.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Wien, 9. April 2001
Für die Bundesministerin:
Dr. Klampferer
F.d.R.d.A.:
Unterschrift
http://www.bmbwk.gv.at
DVR 0064301
Anmerkung von H. Pilhar
und was sonst – wenn nicht eine universitäre Bestätigung – stellt ein „gesichertes Wissen“ für das Wissenschaftsministerium dar?