BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIENER NEUSTADT
Fachgebiet Strafen
2700 Wiener Neustadt
Ungargasse 33

Herrn
Ing. Helmut Pilhar
Wiesengasse 339
2724 Maiersdorf

Betrifft
Verwaltungsstrafverfahren
WBS2-V-1215698/5

Aufforderung zur Rechtfertigung

Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben:Tatbeschreibung:Sie haben auf Aussendungen für „Seminare für Germanische Heilkunde mit Univ.-Doz. Ing. Helmut Pilhar“ die Verleihung des Titels „Dozent“ und den Titel „Univ.-Doz“ angemerkt, obwohl unter anderem die Führung eines solchen Titels unberechtigt ist, wenn die Bezeichnung oder der Titel nicht von einer Einrichtung stammt, die als postsenkundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist oder nicht auf Grund entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen erworben wurde.

Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:§ 116 Universitätsgesetz 2002

Sie können sich binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens schriftlich rechtfertigen sowie die Ihrer Verteidigung dienenden Tatsachen und Beweismittel bekannt geben.

Da die Behörde gemäß § 19 Verwaltungsstrafgesetz verpflichtet ist, bei der Strafbemessung die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse (Sorgepflichten) zu berücksichtigen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb derselben Frist (bis zum gesetzten Termin) bekannt zu geben. Andernfalls wird von keinen für Sie ungünstigen Bedingungen und einem durchschnittlichen Nettoeinkommen in der Höhe von € 1.100,– ausgegangen.

Rechtsgrundlagen

§§ 40 und 42 des Verwaltungsstrafgesetzes

Bitte beachten Sie, dass das Strafverfahren ohne Ihre Anhörung durchgeführt wird, wenn Sie von der Möglichkeit, sich zu rechtfertigen, nicht Gebrauch machen.

Für den Bezirkshauptmann
Braimeier

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