Medienklage Pilhar ./. KURIER wegen „Einschleusung von Bild-Reporter“
MAGISTRAT DER STADT WIEN
Allgemeines Krankenhaus
Informationszentrum
1090 Wien
Währinger Gürtel 18 – 20
Wien, 7.11.1995
Frau
Martina Prewein
Kurier
Seidengasse 11
1070 Wien
Sehr geehrte Frau Prewein!
Wir erlauben uns Ihnen mitzuteilen, daß entsprechend §44 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien sämtliche Medienkontakte (Interviews, Auskünfte, Foto- und Filmaufnahmen), die den Krankenhausbetrieb in irgendeiner Form betreffen, vorab im Pressereferat des Stadtrates für Gesundheits- und Spitalswesen zu melden sind.
Diese Meldungen sind im AKH über die Abteilung Informationszentrum der Ärztlichen Direktion durchzuführen.
Wir stellen fest, daß den Redakteuren des deutschen Mediums „Bild Zeitung“ keine Genehmigung für Fotoaufnahmen der Patientin Olivia Pilhar an der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde erteilt wurde.
Anmerkung von H. Pilhar
Man lügt gedruckt!
Selbstverständlich hatte der Reporter von Bild-am-Sonntag sich zuvor die Erlaubnis von der AKH-Leitung eingeholt. Diese Erlaubnis wurde auch den Sicherheitsbeamten von Group 4 – die Olivia rund um die Uhr bewachten – mitgeteilt.
Wir Eltern wurden vom KURIER in aller Öffentlichkeit beschuldigt, wir hätten diesen Journalisten fahrlässig eingeschleust und dadurch Olivias Gesundheit wegen einer angeblich bestehenden Infektionsgefahr, gefährdet.
Alles erstunken und erlogen, um uns Eltern in der Öffentlichkeit schlecht zu machen. Was müssen diese Verantwortlichen für erbärmliche Kleingeister sein!