MAGISTRAT DER STADT WIEN
Allgemeines Krankenhaus
Ärztliche Direktion
1090 Wien
Währinger Gürtel 18-20
Pat.: Olivia Pilhar

Wien, 20.10.1995 pan/1/10/95

Fam.
Erika und Ing. Helmut Pilhar
Maiersdorf 221
2724 Hohe Wand

Sehr geehrte Frau Pilhar!
Sehr geehrter Herr Ing. Pilhar!

Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 12.10.1995.

Das Allgemeine Krankenhaus ist zur Führung einer Krankengeschichte verpflichtet, wozu auch oft Film- und Fotodokumentationen erforderlich sind. Zu diesem Zweck ist am Allgemeinen Krankenhaus unter der Leitung von Herrn Dr. Feldner-Busztin die „Besondere Einrichtung Fotoreprografik“ errichtet, die von den Kliniken für solche Aufgaben zugezogen wird. Das Personal der Einrichtung für Fotoreprografik unterliegt der gleichen Schweigepflicht wie das andere Personal des Allgemeine Krankenhauses, und das Film- und Fotomaterial stellt einen Bestandteil der Krankengeschichte dar.

Zum Sicherheitsbeamten:

Das Allgemeine Krankenhaus verfügt über Einrichtungen und Personal zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit der hier betreuten Patientinnen und Patienten. Die Etablierung eines Sicherheitsdienstes für einzelne Patienten wird allgemein für nicht notwendig erachtet und stellt für das Allgemeine Krankenhaus eine seltene Maßnahme dar.

Da ich Ihrem Schreiben entnehme, daß Sie nicht beabsichtigen, Ihre Tochter der im Einvernehmen mit dem Vormund als erforderlich angesehenen Therapie zu entziehen, wurde am Mittwoch, dem 18.10.1995 im Einvernehmen mit der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde und dem Vormund beschlossen, den Sicherheitsdienst im Gebäude der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde abzuziehen. Für spezielle Sicherheitsmaßnahmen ist dennoch gesorgt.

Ich danke Ihnen für Ihre vertrauensvolle Kontaktaufnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Der Ärztliche Direktor
Ao. Univ. Prof. Dr. R. Krepler

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