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	<title>Olivia - Behördlich-Archiv - Akademie für Germanische Heilkunde</title>
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	<description>von Helmut Pilhar</description>
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	<title>Olivia - Behördlich-Archiv - Akademie für Germanische Heilkunde</title>
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		<title>Olivia und Eltern Pilhar an VG Frankfurt &#8211; Antrag auf Streitbeitritt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 16:39:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Approbation]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Korrespondenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Wissen um die Krankheitsursache ermöglicht eine ursächliche TherapieInformieren Sie sich solange Sie gesund sind Olivia PilharWiesengasse 339A-2724 MaiersdorfTel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20Email: helmut@pilhar.comHomepage: http://www.pilhar.com An dasVerwaltungsgericht Frankfurt / MainAdalbertstraße 1860486 Frankfurt am Main Az: 12E 2640/07 (V) 07.10.2008 Im Rechtsstreit Dr. Hamer ./. Land Hessen&#8211; 12 E 2640/07 (V) – beantrage ich, Olivia Pilhar, mich [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/olivia-und-eltern-pilhar-an-vg-frankfurt-antrag-auf-streitbeitritt/">Olivia und Eltern Pilhar an VG Frankfurt &#8211; Antrag auf Streitbeitritt</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;">Das Wissen um die Krankheitsursache ermöglicht eine ursächliche Therapie<br />Informieren Sie sich solange Sie gesund sind</p>
<p><strong>Olivia Pilhar</strong><br />Wiesengasse 339<br />A-2724 Maiersdorf<br />Tel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An das<br /><strong>Verwaltungsgericht Frankfurt / Main</strong><br />Adalbertstraße 18<br />60486 Frankfurt am Main</p>
<p>Az: 12E 2640/07 (V)</p>
<p style="text-align: right;">07.10.2008</p>
<p>Im Rechtsstreit</p>
<p>Dr. Hamer ./. Land Hessen<br />&#8211; 12 E 2640/07 (V) –</p>
<h2>beantrage ich, Olivia Pilhar, mich als Beizuladenden aufzunehmen</h2>
<p> </p>
<p><strong>Hohes Gericht,</strong></p>
<p>Es geht mir dabei nicht um die Approbationsangelegenheit, sondern ausschließlich um den von Dr. Hamer gestellten Beweisantrag in diesem Verfahren für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, auf der Basis der 30 erfolgten öffentlichen Verifikationen.</p>
<p>Wie das Gericht selbst schreibt, soll über diesen Beweisantrag in der Verhandlung am 29.10.2008 entschieden werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Als ich mit 5 Jahren an Krebs erkrankte, wollten mich meine Eltern nach der Germanischen Neuen Medizin behandeln lassen. Doch da diese als nicht anerkannt galt, wurde ich nach einer langen, medial ausgeschlachteten Odyssee im <strong>AKH</strong> Wien zwangstherapiert.</p>
<p>Während der Operation wurden mir meine rechte Niere entfernt sowie aufgrund einer Reanimation zwei Rippen gebrochen. Eine weitere Folge dieser Operation ist eine enorme ästhetische Verunstaltung, die mich mein Leben lang begleiten wird.</p>
<p>Auf meine Therapie im <strong>AKH</strong> Wien folgten viele Jahre, in denen ich zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen erscheinen musste, was für mich als Kind eine langwierige und unangenehme Prozedur darstellte.</p>
<p>Eine gerichtliche Feststellung der Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin würde mir ein Recht auf Schadenersatzforderungen ermöglichen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br /><strong>Olivia Pilhar</strong></p>
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                 <p>20081007 oliviapilhar an vgfrankfurt streitbeitritt</p>
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<p style="text-align: center;">Das Wissen um die Krankheitsursache ermöglicht eine ursächliche Therapie<br />Informieren Sie sich solange Sie gesund sind</p>
<p><strong>Erika Pilhar</strong><br />Wiesengasse 339<br />A-2724 Maiersdorf<br />Tel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An das<br /><strong>Verwaltungsgericht Frankfurt / Main</strong><br />Adalbertstraße 18<br />60486 Frankfurt am Main</p>
<p>Az: 12E 2640/07 (V)</p>
<p style="text-align: right;">07.10.2008</p>
<p>Im Rechtsstreit</p>
<p>Dr. Hamer ./. Land Hessen<br />&#8211; 12 E 2640/07 (V) –</p>
<h3>beantrage ich, Erika Pilhar, mich als Beizuladenden aufzunehmen</h3>
<p> </p>
<p><strong>Hohes Gericht,</strong></p>
<p>Es geht mir dabei nicht um die Approbationsangelegenheit, sondern ausschließlich um den von Dr. Hamer gestellten Beweisantrag in diesem Verfahren für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, auf der Basis der 30 erfolgten öffentlichen Verifikationen.</p>
<p>Wie das Gericht selbst schreibt, soll über diesen Beweisantrag in der Verhandlung am 29.10.2008 entschieden werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Fall meiner Tochter Olivia darf als bekannt vorausgesetzt werden. In dieser Angelegenheit waren alle involvierten Behörden und Gerichte immer davon ausgegangen, dass die Entdeckungen von Dr. Hamer selbstverständlich falsch seien. Es wurde mir das Sorgerecht für mein Kind entzogen. Ich wurde gemeinsam mit meinem Mann wegen „<em>Fahrlässiger Körperverletzung</em>“ und „<em>Kindesentführung</em>“ verurteilt zu 8 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf 3 Jahre. Die Massenmedien durften und dürfen mich bis heute als Rabenmutter rufmorden.</p>
<p>Eine gerichtliche Feststellung der Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin würde mir die rechtliche Voraussetzung zur Rehabilitation meiner Person und Schadenersatzforderungen ermöglichen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p><strong>Erika Pilhar</strong></p>
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<p style="text-align: center;">Das Wissen um die Krankheitsursache ermöglicht eine ursächliche Therapie<br />Informieren Sie sich solange Sie gesund sind</p>
<p><strong>Ing. Helmut Pilhar</strong><br />Wiesengasse 339<br />A-2724 Maiersdorf<br />Tel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An das<br /><strong>Verwaltungsgericht Frankfurt / Main</strong><br />Adalbertstraße 18<br />60486 Frankfurt am Main</p>
<p>Az: 12E 2640/07 (V)</p>
<p style="text-align: right;">07.10.2008</p>
<p>Im Rechtsstreit</p>
<p>Dr. Hamer ./. Land Hessen<br />&#8211; 12 E 2640/07 (V) –</p>
<h3>beantrage ich, Ing. Helmut Pilhar, mich als Beizuladenden aufzunehmen</h3>
<p> </p>
<p><strong>Hohes Gericht,</strong></p>
<p>Es geht mir dabei nicht um die Approbationsangelegenheit, sondern ausschließlich um den von Dr. Hamer gestellten Beweisantrag in diesem Verfahren für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin, auf der Basis der 30 erfolgten öffentlichen Verifikationen.</p>
<p>Wie das Gericht selbst schreibt, soll über diesen Beweisantrag in der Verhandlung am 29.10.2008 entschieden werden.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Fall meiner Tochter Olivia darf als bekannt vorausgesetzt werden. In dieser Angelegenheit waren alle involvierten Behörden und Gerichte immer davon ausgegangen, dass die Entdeckungen von Dr. Hamer selbstverständlich falsch seien. Es wurde mir das Sorgerecht für mein Kind entzogen. Ich wurde gemeinsam mit meiner Frau wegen „<em>Fahrlässiger Körperverletzung</em>“ und „<em>Kindesentführung</em>“ verurteilt zu 8 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf 3 Jahre. Die Massenmedien durften und dürfen mich bis heute als Rabenvater rufmorden. Ich verlor meinen Arbeitsplatz und mein Ansehen in der Öffentlichkeit.</p>
<p>Eine gerichtliche Feststellung der Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin würde mir die rechtliche Voraussetzung zur Rehabilitation meiner Person und Schadenersatzforderungen ermöglichen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p><strong>Helmut Pilhar</strong></p>

  
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<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/olivia-und-eltern-pilhar-an-vg-frankfurt-antrag-auf-streitbeitritt/">Olivia und Eltern Pilhar an VG Frankfurt &#8211; Antrag auf Streitbeitritt</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>Eltern Pilhar an Freunde der GNM &#8211; Olivia klagt Uni Tübingen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Info]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Korrespondenz]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Tübingen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>AnFreunde der Germanischen Neuen Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer 17. Juli 2008 Betrifft: Olivia klagt Uni Tübingen Sehr geehrte Damen und Herren!Liebe Freunde! In diesen Tagen haben die Medien unsere Tochter Olivia „wieder entdeckt“! Man möchte unser Kind als „mit der Chemo geheilt“ der breiten Öffentlichkeit verkaufen. Man stellt unserer 19jährigen Tochter eine [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-freunde-der-gnm-olivia-klagt-uni-tuebingen/">Eltern Pilhar an Freunde der GNM &#8211; Olivia klagt Uni Tübingen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>An<br /><strong>Freunde der Germanischen Neuen Medizin</strong> von <br />Dr. med. Ryke Geerd Hamer</p>
<p style="text-align: right;">17. Juli 2008</p>
<h2>Betrifft: Olivia klagt Uni Tübingen</h2>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren!<br />Liebe Freunde!</p>
<p>In diesen Tagen haben die Medien unsere Tochter Olivia „<em>wieder entdeckt</em>“! Man möchte unser Kind als „<em>mit der Chemo geheilt</em>“ der breiten Öffentlichkeit verkaufen. Man stellt unserer 19jährigen Tochter eine Karriere als Mannequin in Aussicht. Ein Leben im Rampenlicht – „<em>geheilt mit Chemo</em>“! Nahezu stündlich läutet das Telefon und Journalisten verlangen nach unserem Kind.</p>
<p>Als „<em>Person des öffentlichen Interesses</em>“ hat Olivia nur eingeschränkte Persönlichkeitsrechte. Die während eines Modelwettbewerbs in der Türkei von ihr gemachten Fotos, hat man gegen ihren Willen missbräuchlich verwendet. Ihr schriftlich erklärter Wunsch, diese Fotos von ihr nicht zu verwenden, wurde einfach missachtet. Von den Geldern an den Bildrechten, die mittlerweile zwischen den Medienhäusern fließen, sieht sie keinen Cent. Auf die geistigen Ergüsse der Journaille kann sie keinen Einfluß nehmen. Und in diesem Tenor soll es nach dem Willen der Presse auch weitergehen …</p>
<p><strong>Für Olivia bricht nun eine schwere Zeit an.</strong></p>
<p>Wir Eltern haben in diesen vergangenen Jahren versucht, unsere Kinder vor der brutalen Wirklichkeit so gut es ging zu schützen. Wir haben versucht, ihnen Freiraum für eine gesunde Entwicklung zu schaffen. Olivia hat, wie ihr älterer Bruder, das Abitur mit Vorzug geschafft! Nun aber sind sie volljährig und müssen ihren eigenen Weg finden. Und wir Eltern sind überzeugt, unsere Kinder werden ihren Weg finden!</p>
<p>Olivia brennt geradezu darauf, eine Frage zu stellen: „<em>Stimmt die Germanische, oder stimmt sie nicht?</em>“</p>
<p>Und diese Frage hat die <strong>Universität Tübingen</strong> zu klären! Diese Universität steht in der Pflicht der Öffentlichkeit gegenüber, von der sie Steuergelder nimmt und natürlich auch gegenüber der Wissenschaft selbst.</p>
<p>Wir alle, Sie, verehrter Leser, Olivia, Dr. Hamer, wir Eltern und alle Menschen haben ein Recht auf die Klärung dieser immanenten Frage!</p>
<p>Es geht nicht an, dass die Bevölkerung verpflichtend ein Gesundheitssystem finanzieren muß, dass der Patient verpflichtend die Verantwortung deren „<em>Therapie</em>“ übernehmen muß und dieses Unsystem jeden Wissenschaftsfortschritt durch Verweigerung boykottieren darf! Wir haben ein Recht auf die beste Medizin, denn wir müssen sie bezahlen und dafür unterschreiben und von ihr hängt überdies auch noch unser Überleben und unsere weitere Lebensqualität ab!</p>
<p><strong>Dieses Unsystem beansprucht klar eine Monopolstellung!</strong></p>
<p>Dem drei Jahrzehnte währenden Fehlverhalten dieser Universität, durch Verweigerung ihrer ureigensten Aufgabe, muß EINHALT geboten werden. Wir – Sie ebenfalls, verehrter Leser &#8211; müssen diese Universität in die Pflicht nehmen!</p>
<p>Dr. Hamer hat nun erneut an das <strong>VG Mannheim</strong> den Antrag gestellt, die <strong>Universität Tübingen</strong> zu verpflichten, die Germanische Neue Medizin durch Reproduzierung am nächst besten Fall, zu überprüfen. Diese Forderung ist eine Minimalforderung, die z.B. der <strong>TÜV</strong> an jeder x-beliebigen Maschine täglich erfüllt. Auf einen universitären Bescheid über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Vorgetragenen, hat jeder Habilitierende ein Recht! Das klagt Dr. Hamer ein! Seit 27 Jahren verweigert die <strong>Universität Tübingen</strong> die Beantwortung dieser Frage! Die Klärung dieser Frage ist logischerweise der 1. Schritt. Erst im 2. Schritt würde es um die Habilitation gehen.</p>
<p>Wäre der 1. Schritt korrekt geprüft worden, dann wäre – nach menschlichem Ermessen – Dr. Hamer <strong>König in der Medizin (!)</strong> und es wären seither 20 Millionen Patienten nicht gestorben und würden täglich keine 1500 sterben müssen! Die <strong>Universität Tübingen</strong> verantwortet diesen Massenmord.</p>
<p>Siehe: Ra Koch an VGH Mannheim &#8211; Antrag auf Zulassung der Berufung</p>
<p>Dr. Hamers Rechtsanwalt, Herr <strong>Koch</strong>, bringt in diesem Antrag die Sache auf den Punkt; Dieses Verhalten käme dem Verhalten der Bediensteten einer Posteingangsstelle eines Gerichts gleich, welche die Klageschrift des Klägers einfach in den Papierkorb werfen, da sie den Kläger nicht leiden können. Jeder Mensch hat Anspruch darauf, sein Begehren von einem zuständigen Gremium überprüft zu bekommen!!</p>
<p>Eben weil sich die <strong>Universität Tübingen</strong> seit 27 Jahren einer Beantwortung dieser Frage verweigert, hat es den Fall Olivia gegeben!</p>
<p>Olivia fordert nun ihr unbestreitbares Recht ein, diese Frage geklärt zu bekommen!</p>
<p>Olivia wird sich dem Antrag von Dr. Hamer als Nebenklägerin anschließen und wir Eltern werden ihrem Beispiel folgen! Und dazu rufen wir auch Sie auf, verehrter Leser! Beteiligen Sie sich als Nebenkläger! Sie haben ein Recht auf die Klärung der Frage, stimmt die Germanische oder stimmt sie nicht?</p>
<p>PS<br />Demnächst mehr dazu auf www.pilhar.com</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br /><strong>Die Eltern von Olivia</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-freunde-der-gnm-olivia-klagt-uni-tuebingen/">Eltern Pilhar an Freunde der GNM &#8211; Olivia klagt Uni Tübingen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>CROPfm &#8211; Radiointerview mit Helmut PILHAR</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Cropfm]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Video]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>CROPfm 1995 erfuhr Helmut Pilhar, daß seine Tochter an Nierenkrebs leidet. Wie viele, mißtraute er der etablierten Medizin und vor allem der umstrittenen Behandlung mit sogenannten Zytostaika. Er begann nach Alternativen zu suchen &#8230; Dr. med. Ryke Geerd Hamer ist eine dieser Alternativen. Wie Dr. Wilhelm Reich ca. 60 Jahre vor ihm ist er überzeugt, [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/cropfm-radiointerview-mit-helmut-pilhar/">CROPfm &#8211; Radiointerview mit Helmut PILHAR</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>CROPfm</h2>
<p><em>1995 erfuhr Helmut Pilhar, daß seine Tochter an <strong>Nierenkrebs</strong> leidet. Wie viele, mißtraute er der etablierten Medizin und vor allem der umstrittenen Behandlung mit sogenannten Zytostaika. Er begann nach Alternativen zu suchen &#8230;</em></p>
<p><em>Dr. med. Ryke Geerd Hamer ist eine dieser Alternativen. Wie Dr. Wilhelm <strong>Reich</strong> ca. 60 Jahre vor ihm ist er überzeugt, daß die wahre Ursache dieser Krankheit in der Psyche zu finden ist.</em></p>
<p><em>Dieser Fall geisterte über Monate durch sämtliche Medien, ich bin gespannt &#8222;die andere Seite&#8220; einmal zu hören.</em></p>
<p>Sendung: <a href="http://cropfm.at/cropfm/jsp/past_shows.jsp?showid=pilhar" target="_blank" rel="noopener noreferrer">http://cropfm.at/cropfm/jsp/past_shows.jsp?showid=pilhar</a></p>
<hr />
<h3>Anmerkung von HPilhar</h3>
<p>es war eine für mich sehr angenehme Sendung ohne Untergriffe.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bezirksgericht Wiener Neustadt &#8211; Obsorgerückübertragung</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/bezirksgericht-wiener-neustadt-obsorgerueckuebertragung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bezirksgericht Wiener Neustadt2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien Ring 3b 1 P 3700/95 a – 133 Beschluss Pflegschaftssache mj. Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988 In der Pflegschaftssache mj. Olivia PILHAR, 31.12.1988 wird den Kindeseltern Erika und Ing. Helmut PILHAR die Gesamtobsorge über die mj. Olivia im Sinne des § 144 ABGB übertragen. Begründung: Gemäß Beschluss vom 11.01.1999 waren die [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bezirksgericht Wiener Neustadt</strong><br />2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien Ring 3b</p>
<p>1 P 3700/95 a – 133</p>
<h2>Beschluss Pflegschaftssache mj. Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988</h2>
<p>In der Pflegschaftssache mj. Olivia PILHAR, 31.12.1988 wird den Kindeseltern Erika und Ing. Helmut PILHAR <strong>die Gesamtobsorge</strong> über die mj. Olivia im Sinne des § 144 ABGB <strong>übertragen</strong>.</p>
<p><strong>Begründung</strong>:</p>
<p>Gemäß Beschluss vom 11.01.1999 waren die Kindeseltern bisher schon mit der gesamten Obsorge betraut, mit Ausnahme aller die medizinische Behandlung, Nachbehandlung und Nachkontrolle der Wilmstumor-Erkrankung der Minderjährigen betreffenden Belange, welche bisher weiterhin von der Jugendabteilung der BH WR. NEUSTADT wahrzunehmen gewesen sind. <strong>Mittlerweile hat sich ergeben, dass der Wilmstumor als ausgeheilt zu betrachten ist und dass derzeit keine medizinischen Anhaltspunkte für ein Wiederaufleben dieser Erkrankung zu beobachten sind.</strong> Eine weitere Behandlung und Nachbehandlung, welche vom Jugendamt wahrzunehmen wäre, ist daher derzeit nicht erforderlich; die aus Vorsichtsgründen angezeigten medizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden beide Eltern in Hinkunft in Eigenverantwortung vornehmen. Damit konnten sie zur Gänze mit der Obsorge über Olivia betraut werden.</p>
<p>Bezirksgericht Wiener Neustadt<br />27000 Wiener Neustadt, Maria Theresien Ring 3b</p>
<p style="text-align: right;">Abt. 9, am 28.02.2002</p>
<div class="text-center"><div class="is-divider divider clearfix" ></div></div>

  
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                 <p>20020228 bg beschluss pflegschaft</p>
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            </a>          </div>
         </div></div>
<h3>Anmerkung von HPilhar</h3>
<p>Zitat: &#8222;<em>Wilmstumor als ausgeheilt zu betrachten</em>&#8222;</p>
<p>Olivia wurde die komplette Niere entfernt! Wie könnte auch an einer nicht mehr vorhandenen Niere, nochmals ein Krebs entstehen?</p>
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		<item>
		<title>BH Wr.Neustadt an BG Wr.Neustadt &#8211; Kosten, Schädel-CT</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Dec 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIENER NEUSTADT2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33 An dasBezirksgericht2700 Wiener Neustadt 15M-100-95/478Beilagen P-Akt 17. Dezember 2001 Betrifft: Mj. Olivia Pilhar, geb. 31.12.1988: Der dg. P.Akt wird nach Einsichtnahme mit der Mitteilung zurückgesandt, dass ich die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Jugendabteilung, zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen den Antrag der KE Erika und Ing. Helmut Pilhar vom 9.12.2001, ON. [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/bh-wr-neustadt-an-bg-wr-neustadt-kosten-schaedel-ct/">BH Wr.Neustadt an BG Wr.Neustadt &#8211; Kosten, Schädel-CT</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIENER NEUSTADT</strong><br />2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33</p>
<p>An das<br /><strong>Bezirksgericht</strong><br />2700 Wiener Neustadt</p>
<p>15M-100-95/478<br />Beilagen P-Akt</p>
<p style="text-align: right;">17. Dezember 2001</p>
<h2>Betrifft: Mj. Olivia Pilhar, geb. 31.12.1988:</h2>
<p>Der dg. P.Akt wird nach Einsichtnahme mit der Mitteilung zurückgesandt, dass ich die <strong>Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt</strong>, Jugendabteilung, zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen den Antrag der KE Erika und Ing. Helmut Pilhar vom 9.12.2001, ON. 129 des P-Aktes, ausspricht, da die ärztlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.</p>
<p>Ergeht durchschriftlich zur Kenntnis an:</p>
<p>Frau und Herrn Erika und Ing. Helmut Pilhar, Maiersdorf 221, 2724 Hohe Wand.</p>
<p>Über Ihren Wunsch wird Ihnen schriftlich bekanntgegeben, dass die <strong>Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt</strong>, Jugendabteilung, die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Niederösterreich, mit Schreiben vom 26.11.2001 ersucht hat, die mj. Olivia Pilhar in die beitragsfreie Anspruchsberechtigung nach ihrem Vater aufzunehmen.</p>
<p><strong>Die Kostenbeiträge für Versicherte werden bis auf weiteres von der gefertigten Bezirksverwaltungsbehörde getragen werden.</strong></p>
<p>Für den Bezirkshauptmann<br />(Gruber)</p>
<div class="text-center"><div class="is-divider divider clearfix" ></div></div>

  
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              <div class="box-text text-left" >
                 <p>20011217 bh an bg</p>
              </div>
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            </a>          </div>
         </div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/bh-wr-neustadt-an-bg-wr-neustadt-kosten-schaedel-ct/">BH Wr.Neustadt an BG Wr.Neustadt &#8211; Kosten, Schädel-CT</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<item>
		<title>Eltern Pilhar an BG Wiener Neustadt &#8211; Sorgerecht</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-bg-wiener-neustadt-sorgerecht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Dec 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erika und Ing. Helmut PilharMaiersdorf 221A-2724 Hohe WandTel./Fax: 0043-[0]2638/81236Email: helmut@pilhar.comHomepage: http://www.pilhar.com AnBezirksgericht Wiener NeustadtMaria Theresien-Ring 3bA-2700 Wiener Neustadtz.Hd. Dr. Günter Spies 09. Dezember 2001 EINSCHREIBEN Betrifft: P 218/95 (Pflegschaftssache Olivia Pilhar) Antrag auf Rückübertragung des vollständigen Obsorgerechts   Hohes Gericht! Mit Beschluss P 218/95, ON 10, vom 23.6.1995 wurde uns Eltern vom Bezirksgericht Wr. Neustadt das [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erika und Ing. Helmut Pilhar</strong><br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand<br />Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An<br /><strong>Bezirksgericht Wiener Neustadt</strong><br />Maria Theresien-Ring 3b<br />A-2700 Wiener Neustadt<br />z.Hd. Dr. Günter Spies</p>
<p style="text-align: right;">09. Dezember 2001</p>
<p>EINSCHREIBEN</p>
<h2>Betrifft: P 218/95 (Pflegschaftssache Olivia Pilhar)</h2>
<p>Antrag auf Rückübertragung des vollständigen Obsorgerechts</p>
<p> </p>
<p><strong>Hohes Gericht!</strong></p>
<p>Mit Beschluss P 218/95, ON 10, vom 23.6.1995 wurde uns Eltern vom <strong>Bezirksgericht Wr. Neustadt</strong> das vollständige Obsorgerecht entzogen und der <strong>Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt</strong> übertragen.</p>
<p>Mit Beschluss vom 27.03.1996 wurde vom <strong>Bezirksgericht Wr. Neustadt</strong> das Obsorgerecht mit Ausnahme aller medizinischen Behandlungen und Nachbehandlungen sowie Kontrolle der Erkrankung der Minderjährigen, sowie Bestimmung ihres Aufenthaltsortes, die weiterhin von der Jungendabteilung der <strong>Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt</strong> wahrzunehmen waren, uns Eltern rückübertragen.</p>
<p>Hiermit beantragen wir die Rückübertragung dieses restlichen Obsorgerechtes.</p>
<p>Mit vorzüglichster Hochachtung</p>
<p>Erika Pilhar<br />Ing. Helmut Pilhar</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-bg-wiener-neustadt-sorgerecht/">Eltern Pilhar an BG Wiener Neustadt &#8211; Sorgerecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bezirksamt Wien an Helmut Pilhar &#8211; Pflegegebühren</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/bezirksamt-wien-an-helmut-pilhar-pflegegebuehren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Apr 2001 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk1010 Wien, Wipplingerstraße 8, Parteienverkehr:Mo- Fr von 8 -13 Uhr, zusätzlich Da von 15.30 -17.30 UhrTelefon: 534 36, Telefax: 534 36 99 01 210e-mail: post@mba010.magwien.gv.at MBA 1/8-M/A 8734/2001 Wien, 24.4.2001 Olivia Pilhar, Pflegegebühren, Einwendungen BESCHEID Gemäß § 54 Abs. 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes vom 24.3.1987, LGBl. für Wien [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/bezirksamt-wien-an-helmut-pilhar-pflegegebuehren/">Bezirksamt Wien an Helmut Pilhar &#8211; Pflegegebühren</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>MAGISTRAT DER STADT WIEN</strong></p>
<p>Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk<br />1010 Wien, Wipplingerstraße 8, Parteienverkehr:<br />Mo- Fr von 8 -13 Uhr, zusätzlich Da von 15.30 -17.30 Uhr<br />Telefon: 534 36, Telefax: 534 36 99 01 210<br />e-mail: post@mba010.magwien.gv.at</p>
<p>MBA 1/8-M/A 8734/2001</p>
<p style="text-align: right;">Wien, 24.4.2001</p>
<h2>Olivia Pilhar, Pflegegebühren, Einwendungen</h2>
<p style="text-align: center;"><strong>BESCHEID</strong></p>
<p>Gemäß § 54 Abs. 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes vom 24.3.1987, LGBl. für Wien Nr. 23/1987 idgF, werden die Einwendungen von Herrn Helmut Pilhar gegen die Zahlungsaufforderung des <strong>Wiener Krankenanstaltenverbundes &#8211; Allgemeines Krankenhaus</strong> vom 25.10.2000, AZ. 01-00/56074, mit der diesem offene Pflegegebühren und Anstaltsgebühren in der Höhe von S 8.090,&#8211; zum Ersatz vorgeschrieben wurden, als unbegründet abgewiesen.</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Mit Zahlungsaufforderung des <strong>Wiener Krankenanstaltenverbundes &#8211; Allgemeines Krankenhaus</strong> vom 25.10.2000, AZ. 01-00/56074, wurde dem Verpflichteten der Betrag von S 8.090,&#8211; an noch unberichtigten Pflegegebühren vorgeschrieben.</p>
<p>In seiner fristgerecht eingebrachten Einwendung gegen diese Zahlungsaufforderung brachte der Verpflichtete Helmut Pilhar, geb. am 25.2.1965, vor, dass er die Leistung nicht gewollt habe und deshalb keine Veranlassung sehe, sie zu bezahlen. Er sei der Überzeugung, dass die Zahlungsaufforderung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und gegen Menschenrechte verstößt. Er setze als allgemein bekannt voraus, dass er bis dato mit staatlicher Gewalt gezwungen werde, sein Kind einer Pseudotherapie gegen seinen elterlichen Willen auszusetzen. Über die Heilbehandlung besitze er kein Sorgerecht und dürfe nicht mitbestimmen. Am 26.7.2000 seien an seiner Tochter innerhalb ein paar weniger Stunden, nicht aber während eines ganzen Tages, ohne Inanspruchnahme eines Krankenhausbettes, von Krankenhausverpflegung oder -kleidung, Untersuchungen vorgenommen worden, die auf die Intention des Sorgerechtsinhabers, also der <strong>Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt</strong>, zurückgehe, an welche sich zu wenden er empfehle.</p>
<p><strong>Dem ist entgegenzuhalten:</strong></p>
<p>Gemäß § 52 Abs. 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 ist der Pflegling zur Bezahlung der aufgelaufenen Pflegegebühren verpflichtet, soweit nicht eine andere physische Person oder juristische Person aufgrund des ASVG oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften Ersatz zu leisten hat.</p>
<p>Laut Auskunft der <strong>Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft</strong> wurde Helmut Pilhar an die Anmeldung zur Mitversicherung seiner Tochter bei der Krankenkasse erinnert, wobei er eine Erledigung telefonisch zusagte. Ende September 2000 wurden ihm die Formulare für die Anmeldung zur Mitversicherung neuerlich zugesendet. Da dennoch keine Anmeldung erfolgte, erging daher am 25.10.2000 die Zahlungsaufforderung an Helmut Pilhar, die laut Zustellnachweis am 30.10.2000 von der Mutter der Patientin, Erika Pilhar, übernommen wurde.</p>
<p>Die Argumentation Helmut Pilhars, die Entscheidung über die Art der Heilbehandlung seiner Tochter sei ihm entzogen worden und erfolgen Untersuchungen und Behandlungen nach wie vor gegen seinen Willen, ist für das gegenständliche Verfahren nicht von Relevanz. Auch das Vorbringen, das Sorgerecht über die Heilbehandlung seiner Tochter sei ihm entzogen worden weshalb er auch nicht deren Kosten tragen müsse, ist unerheblich.</p>
<p>Weiters wird angemerkt, dass sich die Forderung über S 8.090.- auf S 72.— reduzierte, wenn Helmut Pilhar den Antrag auf rückwirkende Mitversicherung bei der <strong>Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft</strong> stellen und dieser genehmigt werden würde. Demnach liegt die Höhe der für den Krankenhausaufenthalt zu bezahlenden Pflegegebühren im Ermessen des Kindesvaters.</p>
<p>Gemäß § 140 Abs. 1 ABGB haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Diese den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse wurden durch die Erkrankung der Patientin erhöht, und sind die angefallenen Pflegegebühren ein Aufwand, der zur Deckung der Bedürfnisse unter den gegebenen Umständen erforderlich war. Dass die Entwicklung des Kindes angesichts seines Gesundheitszustandes sehr schlecht gewesen ist, zeigt der Umstand, dass ein Spitalsaufenthalt im <strong>Allgemeinen Krankenhaus</strong> nötig war.</p>
<p>Ein Betrag von S 8.090,&#8211; kann durchaus als den Lebensverhältnissen des Verpflichteten angemessen angesehen werden, zumal eine Zahlungsunfähigkeit bei ihm nicht vorliegt und es ihm wie oben ausgeführt freisteht, diesen Betrag auf ein Minimum zu reduzieren.</p>
<p>(Vgi. Pichler in Rummel, ABGB, R 7 zu § 140 ABGB)</p>
<p>Aufgrund der oben zitierten gesetzlichen Bestimmung waren dem Verpflichteten die Gebühren vorzuschreiben und spruchgemäß zu entscheiden.</p>
<p><strong>RECHTSMITTELBELEHRUNG</strong></p>
<p>Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen. Die Berufung hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten.</p>
<p>Die Berufung ist binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich beim Magistratischen Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, Wipplingerstraße 8, 1010 Wien, einzubringen.</p>
<p>Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fernschreiber, Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben.</p>
<p>Für die Berufung ist eine Gebühr von ATS 180,&#8211; (entspricht 13,08 EUR) zu entrichten. Die Gebühr kann auf folgende Arten entrichtet werden:</p>
<p>=&gt; durch Anbringung einer Bundesstempelmarke</p>
<p>=&gt; durch Barzahlung in unserem Amt</p>
<p>=&gt; mittels Eurochequekarte mit Bankornatfunktion</p>
<p>Wird die Berufung fernschriftlich, automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht, so können Sie falls Sie die Gebühr mit Bundesstempelmarken entrichten wollen die erforderlichen Stempelmarken innerhalb von zwei Wochen auf einem den Gegenstand der Eingabe bezeichnenden Schreiben nachreichen. Bei mit Telefax überreichten Eingaben können die erforderlichen Stempelmarken auf der bei Ihnen verbleibenden Urschrift angebracht werden; in diesem Fall sind die Stempelmarken zu entwerten. Die Urschrift ist der Behörde auf deren Verlangen vorzulegen.</p>
<p>Die telefonische oder mündliche Einbringung der Berufung ist nicht zulässig.</p>
<p>Ref.: Mag. Krautstofl<br />53436/01229</p>
<p>Der Bezirksamtsleiter:<br />Mag. Schorsch<br />Senatsrat</p>
<p>Ergeht an:</p>
<p>1) Herrn Helmut Pilhar, Maiersdorf 221, 2724 Hohe Wand<br />2) Magistrat der Stadt Wien, Wiener Krankenanstaltenverbund, Allgemeines Krankenhaus &#8211; Universitätskliniken -Verwaltungsdirektion -Finanzabteilung, Administrative Patientenbetreuung zu GZ: AKH-VFIN/61/2001 I 1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20<br />3) zum Akt</p>
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		<title>Eltern Pilhar an BG Wiener Neustadt &#8211; Kosten Sachverständige</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Sep 2000 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Ludwig Heinz]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erika und Ing. Helmut PilharMaiersdorf 221A-2724 Hohe WandTel./Fax: 0043-[0]2638/81236Email: helmut@pilhar.comHomepage: http://www.pilhar.com AnBezirksgericht Wiener NeustadtMaria Theresien-Ring 3bA-2700 Wiener Neustadtz.Hd. Dr. Günter Spies 14. September 2000 EINSCHREIBEN Betrifft: 1 P 3700/95 a –113 Gebührennoten der Sachverständigen Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig vom 9.8.1995 zu P 218 / 95 und Dr. Rudolf Hawel vom 24.6.1995 zu P 218 [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erika und Ing. Helmut Pilhar</strong><br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand<br />Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An<br /><strong>Bezirksgericht Wiener Neustadt</strong><br />Maria Theresien-Ring 3b<br />A-2700 Wiener Neustadt<br />z.Hd. Dr. Günter Spies</p>
<p style="text-align: right;">14. September 2000</p>
<p>EINSCHREIBEN</p>
<p>Betrifft: 1 P 3700/95 a –113</p>
<h2>Gebührennoten der Sachverständigen</h2>
<ul>
<li>Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig vom 9.8.1995 zu P 218 / 95 und</li>
<li>Dr. Rudolf Hawel vom 24.6.1995 zu P 218 / 95</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Hohes Gericht!<br /><strong>Sehr geehrter Herr Dr. Spies!</strong></p>
<p>Wir möchten uns zu den uns vorgelegten Gebührennoten der Herrn Sachverständigen wie folgt äußern;</p>
<p>Beide Sachverständigen setzen in ihren Gutachten stillschweigen voraus, daß die schulmedizinische Lehrmeinung betreffend Krebserkrankung &#8222;<strong>wissenschaftlich richtig</strong>&#8220; ist. <strong>Das ist nicht zutreffend!</strong></p>
<p>Die Herrn Sachverständigen können bei keiner einzigen Krebserkrankung eine am nächstbesten Patientenfall reproduzierbare Ursache benennen, weshalb sie auch nur experimentelle Therapieempfehlungen abgeben können. <strong>Das hat mit Wissenschaftlichkeit nichts zu tun!</strong></p>
<p><strong>Wir bestreiten hiermit den wissenschaftlichen Wert dieser Gutachten</strong> im vollen Umfang! Das Pflegschaftsgericht war dadurch falsch beraten. Diese Gutachten waren u.a. Ausgangspunkt verhängnisvoller Ereignisse, die unserer Tochter Olivia fast das Leben gekostet haben (vertuschte Reanimation nach der 1. Chemo), zumindest ihre Gesundheit schwer schädigten und die mit Sicherheit die Gerichte noch beschäftigen werden.</p>
<p>Als Beweis führen wir die Bestätigung der erfolgten Verifikation der Neuen Medizin an der Universität Trnava (Bratislava) vom 11.9.1998 an (Beilage 1). Hier wurde zum wiederholten Male (siehe Beilagen 3,4,5 und weitere, falls gewünscht) und nun von höchster Wissenschaftsinstanz erklärt, daß die Neue Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer am nächstbesten Patientenfall naturwissenschaftlich exakt reproduziert werden kann. Die Neue Medizin kann die Krebsursachen benennen, Empfehlungen zur Ursachenausräumung abgeben und den weiteren Krankheitsverlauf prospektiv exakt voraussagen. <strong>Das ist Wissenschaft im wahren Sinne!</strong></p>
<p>Da es in der Naturwissenschaft keine zwei divergierende Wahrheiten über eine Sache geben kann und seitens der Schulmedizin bekanntlich auch nicht explizit der Anspruch auf exakt naturwissenschaftlicher Reproduzierbarkeit ihrer Hypothesen die Krebserkrankung betreffend erhoben wird, ersuchen wir das Pflegschaftsgericht, diese Verifikationsurkunde einer Universität Kraft ihrer staatlichen Autorität zu würdigen, und die an uns gerichtete Aufforderung zur Begleichung dieser &#8211; <strong>nunmehr erwiesenermaßen wissenschaftlich falschen &#8211; Gutachten der Herrn Sachverständigen</strong> zurückzuziehen.</p>
<p>Abgesehen davon widerspricht es unserem Rechtsempfinden für etwas bezahlen zu müssen,</p>
<ul>
<li>das, wie in diesem Falle, <strong>wissenschaftlich unhaltbar</strong> ist,</li>
<li>das wir nicht in Auftrag gegeben haben,</li>
<li>wofür wir jemals weder unser Einverständnis noch unsere Unterschrift geleistet haben,</li>
<li>wobei zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachten von Herrn Sachverständigen Dr. Ludwig wir auch gar nicht obsorgeberechtigt waren,</li>
<li>das die Voraussetzung schuf (der pflegschaftsrichterliche Beschluß zur Zwangstherapie fußt auf diesem wissenschaftlich falschen Gutachten) zu einer <strong>vorsätzlichen Inkaufnahme des Totschlags</strong>, belegt durch den darin enthaltenen Satz: <strong><em>&#8222;Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise das Ableben der Patientin beschleunigt&#8220;</em> </strong>und somit direkt verantwortlich ist für den <strong>tatsächlich eingetretenen klinischen Tot unseres Kindes Olivia</strong>, verursacht durch die erste Chemoinfusion.</li>
</ul>
<p>Es war für uns Eltern furchtbar dieser schulmedizinischen Vergewaltigung mit Giftgas-Abkömmlingen unseres Kindes ohnmächtig beiwohnen zu müssen. <strong>Jetzt sollen wir die Täter auch noch finanziell entschädigen?</strong></p>
<p>Mit vorzüglichster Hochachtung</p>
<p>Erika Pilhar<br />Ing. Helmut Pilhar<br />(Die Eltern von Olivia)</p>
<p><strong>Beilagen:</strong></p>
<ul>
<li>Bestätigung der Universität Trnava vom 11.9.1998 über die erfolgte Verifikation der Neuen Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer</li>
<li>Erklärung von Dr. Hamer zu (1)</li>
<li>Bestätigung von Univ. Prof. DDr. Jörg Birkmayer (Wien) vom 9.12.1988</li>
<li>Schreiben von Prof. Dr. Stemmann an Dekan Prof. Dr. Pfitzer (D), 24.6.1992</li>
<li>Bestätigung von Amtsarzt Dr. Willibald Stangl (Tulln) vom 27.1.1993 mit Amtssiegel der BH Tulln !!!</li>
</ul>
<p>&#8230; weitere Bestätigungen sind nachreichbar</p>
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		<title>Eltern Pilhar an Jugendanwaltschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jul 2000 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erika und Ing. Helmut PilharMaiersdorf 221A-2724 Hohe WandTel./Fax: 0043-[0]2638/81236Email: helmut@pilhar.comHomepage: http://www.pilhar.com AnKinder &#38; JugendanwaltschaftDr. Walther Launsky-TieffenthalRennbahnstr. 29, Stiege B, 5 StockA-3109 St. Pölten 27. Juli 2000 Betrifft: Das Magazin der Kinder- und JungendAnwaltschaft Österreichs, Jahrgang 6 &#38; 02/00, Seite 7 Ihre Anspielung auf unseren Fall   Sehr geehrte Damen und Herren! Sie schreiben: &#8222;Die Eltern gefährden [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erika und Ing. Helmut Pilhar</strong><br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand<br />Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An<br /><strong>Kinder &amp; Jugendanwaltschaft</strong><br />Dr. Walther Launsky-Tieffenthal<br />Rennbahnstr. 29, Stiege B, 5 Stock<br />A-3109 St. Pölten</p>
<p style="text-align: right;">27. Juli 2000</p>
<p>Betrifft: <strong>Das Magazin der Kinder- und JungendAnwaltschaft Österreichs</strong>, Jahrgang 6 &amp; 02/00, Seite 7</p>
<h2>Ihre Anspielung auf unseren Fall</h2>
<p> </p>
<p><strong>Sehr geehrte Damen und Herren!</strong></p>
<p>Sie schreiben:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Die Eltern gefährden das Kindeswohl, wenn sie bei einer Krebserkrankung ihres Kindes die erfolgversprechende Chemotherapie zugunsten der Methode eines ‚Wunderheilers‘ ablehnen.&#8220;</em></p>
<p>Mit Schaudern mußten wir Ihre dargelegte Rechtsmeinung im Artikel &#8222;<em>Wer Fürchtet sich vor dem ‚weissen Mann‘</em>?&#8220; lesen! Wir assoziierten damit in unangenehmer Weise berührt den Satz des Patientenanwalts Dr. <strong>Pickl</strong>, den er der Mutter von Olivia über den Tisch gebeugt ins Gesicht schrie: <em>&#8222;Jetzt sagen Sie endlich ja zu dieser Chemo!&#8220;</em> und der sich als Mitverfasser des ‚<em>wissenschaftlich begründeten Gutachtens</em>‘ auszeichnet.</p>
<p>Zitat dieses ‚<em>wissenschaftlich begründeten Gutachtens</em>‘:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise das Ableben der Patientin beschleunigt!&#8220;</em></p>
<p>Daß Olivia tatsächlich klinisch tot war und reanimiert werden mußte, können wir anhand der uns vorliegenden Abdomen-CTs aus dieser tragischen Zeit beweisen. Der Vertuschungsversuch Mitwissender ist gescheitert.</p>
<p>Dem gegenüber möchten wir ein Zitat stellen, das aus der Verifikationsurkunde der <strong>Universität Trnava</strong> vom 11. September 1998 betreffend die Richtigkeit der Neuen Medizin von Dr. med. Ryke Geerd Hamer stammt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wir schätzen sehr hoch das menschliche, ethische und geduldige Engagement Dr. Hamers und seinen neuen ganzheitlichen Zutritt zum Patienten. Nach Berücksichtigung aller dieser Faktoren, haben wir den Eindruck gewonnen, daß die Frage der möglichst baldigen Anwendung der &#8222;Neuen Medizin&#8220; dringend weiterverfolgt werden sollte.&#8220;</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Trnava, 11.9.1998</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>prof. MUDr. J. Pogady, DrSc, Prof. F. Psychiatrie, Vors. der Kommission</em><br /><em>Unterschrift</em><br /><em>prof. MUDr. V. Krcmery, DrSc, Dekan der Fakultät (Onkologe)</em><br /><em>Unterschrift</em><br /><em>doc. RNDr. J. Miklosko, DrSc, Prorektor f. Forschung (Mathematiker)</em><br /><em>Unterschrift&#8220;</em></p>
<p>Um den Kontrast etwas zu verdeutlichen, verweisen wir überdies auf die Bestätigung der Richtigkeit der Neuen Medizin vom Amtsarzt Dr. Willibald <strong>Stangl</strong>, Tulln, welche versehen mit dem Amtssiegel der <strong>Bezirkshauptmannschaft Tulln</strong>, 27.1.1993, uns Eltern von Anfang an vorlag! Wir könnten noch einige weitere Bestätigungen von approbierten Medizinern in hoher Funktion anführen.</p>
<p>Wir berufen uns auf die bei Anwälten übliche kostenlose Erstinformation und bitten die Jugendanwaltschaft um eine rechtsfreundliche Erläuterung;</p>
<ul>
<li>Womit kann eine demokratische Regierung veranlaßt werden, die naturwissenschaftlich exakte, immer wieder bestätigte und noch nie widerlegte Neue Medizin dem Volk zugänglich zu machen?</li>
<li>Liegt der Jungendanwaltschaft eine Falsifikation der Neuen Medizin vor?</li>
<li>Was verleitet eine medizinisch nicht fachkundige Jugendanwaltschaft dazu, parteiergreifend eine diskreditierende Betitelung wie &#8222;<em>Wunderheiler</em>&#8220; ungeprüft von sich zu geben, zumal aus dem zitierten Text der Gemeinte eindeutig zu erkennen ist?</li>
<li>Steht die Jugendanwaltschaft bzw. deren Vertreter in einem ähnlichem Naheverhältnis, wie der <strong>Präsident der Österreichischen Kinderkrebshilfe</strong>, Minister <strong>Bartenstein</strong> der Pharmaindustrie? Minister <strong>Bartenstein</strong> gebrauchte eine sinngleiche Formulierung: &#8220; <em>&#8230; Olivia braucht Chemotherapie &#8230; kann wirklich heilen &#8230;&#8220;, &#8220; &#8230; dieser Sektierer &#8230;</em>&#8220; (ZIB 2, 28. Juli 1995)</li>
<li>Hat Ihrer Meinung nach, die dieses ‚<em>wissenschaftlich begründete Gutachten</em>‘ verfassende Kommission das Kindeswohl gefährdet (siehe notwendige Reanimation)?</li>
<li>Hat die Jugendanwaltschaft die gleiche oder ähnliche Auffassung wie der <strong>BGH München</strong>, der erklärt, daß jede Therapieform einer Erkrankung – deren Ursache unbekannt ist – zwangsläufig experimentellen Charakter besitzt, auf die der Begriff ‚<em>wissenschaftlich anerkannt</em>‘ nicht angewendet werden kann? Immerhin gesteht die Onkologie ein, die Ursachen der Krebsentstehung nicht zu wissen.</li>
<li>Wer verleiht das Prädikat &#8222;<em>wissenschaftlich anerkannt</em>&#8222;?</li>
<li>Wir sind zur Leistung der Sozialbeiträge gesetzlich verpflichtet. Verletzt die Tatsache, daß die Krankenkasse eine Therapieform finanziert, die wir strikt ablehnen und für uns selbst niemals wählen würden, nicht das Recht auf Selbstbestimmung bzw. die geltenden Menschenrechte? (Etwas überspitzt formuliert: <strong>Muß der Gehenkte seinen Henker entlohnen?</strong>)</li>
<li>Warum müssen Eltern krebskranker Kinder eine Einwilligungserklärung zur onkologischen Therapie unterschreiben und somit die Verantwortung mit übernehmen, wenn ihnen ohnehin keine alternative Behandlung offen steht?<br /><strong>Existiert für Minderjährige eine Therapiefreiheit?</strong></li>
<li>Darf ein die Menschenrechte mitunterzeichnender Staat, entgegen dem Willen bislang sorgepflichtiger Eltern, Minderjährige zu einer nicht-ursächlichen und experimentellen Therapie mit folgenden Eigenschaften verurteilen:</li>
</ul>
<p>Daß die Chemo (Zytostatika) vom Giftgas ‚Lost‘ abstammt, ist Faktum. Die Wirkungsweise beider sind gleich (Stopp bzw. Schädigung der Mitose, Zelltot)! Daß sie Fertilitässtörungen und Chromosomenaberationen verursacht und angeblich zu Zweitkarzinomen führen kann, kann man aus den Schutzmaßnahmen (Erlaß des <strong>Bundeskanzleramtes</strong>, Sektion Volksgesundheit, aushängepflichtig) entnehmen.</p>
<p>Daß die Mortalität in der etablierten Krebstherapie zwischen 92 und 98 Prozent liegt, ist Allgemeinwissen. Daß keinerlei Beweise für ‚wandernde‘ Krebszellen im arteriellen Blut existieren, ebenfalls. Gerade aber wegen dieser angeblichen Krebszellen wird die Chemo postoperativ angewandt, da man glaubt (es aber nicht beweisen kann), diese würden ‚<em>Metastasen</em>‘ verursachen (Stichwort: Des Kaisers neue Kleider).</p>
<p>Da dieses Thema, wie Sie selbst in Ihrer Zeitschrift anklingen lassen, <strong>kinder- und jugendrelevant</strong> ist und somit viele Eltern sogar weit über unsere Grenzen hinaus interessiert, werden wir dieses Schreiben und Ihr erbetenes Antwortschreiben nach besten Kräften publizieren.</p>
<p><strong>Die Eltern von Olivia</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-jugendanwaltschaft/">Eltern Pilhar an Jugendanwaltschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Eltern Pilhar an StA Wr.Neustadt &#8211; Strafanzeige gegen Olivias Schuldmediziner</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-sta-wr-neustadt-strafanzeige-gegen-olivias-schuldmediziner/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Jan 2000 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Gadner Helmut]]></category>
		<category><![CDATA[Lechner Klaus]]></category>
		<category><![CDATA[Ludwig Heinz]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Behördlich]]></category>
		<category><![CDATA[Pickl Victor]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Korrespondenz]]></category>
		<category><![CDATA[Schulmedizin - ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Stacher Alois]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erika und Ing. Helmut PilharMaiersdorf 221A-2724 Hohe WandTel./Fax: 0043-[0]2638/81236Email: helmut@pilhar.comHomepage: http://www.pilhar.com AnStaatsanwaltschaftMaria Theresienring 5A-2700 Wr. Neustadt 18. Januar 2000 Strafanzeige gegen: Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig – 1090 Wien, Beethofengasse 1Univ. Prof. Dr. Klaus Lechner – 1050 Wien, Spengergasse 8Univ. Prof. Dr. Alois Stacher – 1140 Wien, Matznergasse 21Univ. Prof. Dr. Viktor Pickl – 1010 [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-sta-wr-neustadt-strafanzeige-gegen-olivias-schuldmediziner/">Eltern Pilhar an StA Wr.Neustadt &#8211; Strafanzeige gegen Olivias Schuldmediziner</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erika und Ing. Helmut Pilhar</strong><br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand<br />Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An<br /><strong>Staatsanwaltschaft</strong><br />Maria Theresienring 5<br />A-2700 Wr. Neustadt</p>
<p style="text-align: right;">18. Januar 2000</p>
<h2>Strafanzeige</h2>
<p>gegen:</p>
<p>Univ. Prof. Dr. Heinz Ludwig – 1090 Wien, Beethofengasse 1<br />Univ. Prof. Dr. Klaus Lechner – 1050 Wien, Spengergasse 8<br />Univ. Prof. Dr. Alois Stacher – 1140 Wien, Matznergasse 21<br />Univ. Prof. Dr. Viktor Pickl – 1010 Wien, Dominikanerbastei 6<br />Univ. Prof. Dr. Helmut Gadner – 1080 Wien, Langegasse 63</p>
<p>wegen:</p>
<p><strong>MISSBRAUCH DER ÄRZTLICHEN SORGFALTSPFLICHT</strong></p>
<p>und</p>
<p><strong>VORSÄTZLICHER INKAUFNAHME DES TOTSCHLAGS</strong></p>
<p>und</p>
<p><strong>BEIHILFE ZUM KINDESRAUB</strong></p>
<p>und</p>
<p><strong>BEIHILFE ZUM QUÄLEN EINER MINDERJÄHRIGEN AUS NIEDEREN MOTIVEN</strong></p>
<p>sowie</p>
<p><strong>IRREFÜHRUNG VON BEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHKEIT</strong></p>
<p> </p>
<h3>Der Tatbestand</h3>
<p>Der von den og. Herrn unterzeichnete Satz im sog. ‚<em>Wissenschaftlich begründeten Gutachten</em>‘ vom Juli ’95, der lautet:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise auch das Ableben der Patientin beschleunigt&#8220;.</em></p>
<p>Diesen Satz unterschrieben die og. Herren als vom Gericht beauftragte Sachverständige und in Kenntnis über die Tatsache, daß eine jede Therapie einer Erkrankung, deren Ursache unbekannt ist, zwangsläufig experimentellen Charakter hat. Sie also mit Olivia ein medizinisches Experiment durchführen ließen, bei dem sie selbst einräumten, daß es tödlich enden könnte. Sie taten es weiters in Kenntnis darüber, daß die von den Eltern von Olivia gewünschte Therapie nach den Regeln der Neuen Medizin entsprechend den Lehren von Dr. med. Ryke Geerd Hamer, bis zu diesem Zeitpunkt in mehr als zwei Dutzend naturwissenschaftlichen Überprüfungen von Univ. Professoren, Amtsärzten und praktischen Ärzten immer als stimmig bestätigt worden war und daß keine einzige Falsifikation – bis zum heutigen Zeitpunkt – existiert. Seit Sept. ’98 ist die Neue Medizin amtlich durch die <strong>Universität Trnava</strong> mit ‚<em>höchster Wahrscheinlichkeit</em>‘ für richtig erklärt worden.</p>
<p><strong>Die o.g. Herrn Sachverständigen taten es mit Vorsatz!</strong></p>
<p>Olivia‘s Tod trat auch ein! Diese, dieser Strafanzeige eingefügten CT-Abbildungen, belegen, daß Olivia reanimiert worden war. Anders sind die gebrochenen Rippen nicht erklärlich. Die Reanimation – mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der begonnenen Chemotherapie erforderlich – verursachte diese gebrochenen Rippen, die wiederum das Kollabieren der Lunge durch Anstechen nach sich zog und in Folge die über Wochen dauernde intensiv-medizinischen Maßnahmen, wie künstliche Beatmung, künstlicher Tiefschlaf, künstliche Ernährung usw. erforderte. Daß die Reanimation glückte, kann nur einem äußerst günstigen Umstand zugesprochen werden. Jedenfalls entspricht er nicht der Regel.</p>
<p>Gegenüber uns Eltern, den Behörden und der Öffentlichkeit verschwieg man diesen schweren Zwischenfall und man behauptete, Olivia befände sich in einem ‚<em>Heilschlaf</em>‘!</p>
<p>Daß aufgrund des Giftschocks an die 10% der Patienten bei der ersten Verabreichung der Chemo – die im Übrigen vom Giftgas abstammt – versterben, ist Allgemeinwissen und braucht nicht näher begründet werden. Entsprechende Veröffentlichung in Wochenzeitschriften der Massenmedien können bei Bedarf vorgezeigt werden.</p>
<p>Gäbe es bei Krebs zur orthodoxen Chemotherapie keine Alternative, wäre der Vorsatz og. Herren nicht gegeben. Es existiert aber eine Alternative, nämlich die Neue Medizin und das seit 1981 in europaweit bekannter Weise (Fernsehsendungen, Bücher, Zeitungsartikel, sowie durch die praktische Anwendung vieler Ärzte, die ihre Patienten entsprechend den Lehren Dr. Hamers behandelt haben) und die die Entstehung und Heilung mit 95%iger Chance von Krebs wissenschaftlich reproduzierbar erklären und belegen kann. Als Beispiel sei die jüngste Erhebung der <strong>österr. Staatsanwaltschaft</strong> angeführt, die 6500 Adressen aus dem beschlagnahmten Computer des <strong>Zentrums für Neue Medizin</strong>, Burgau, verfolgte und immerhin an die 6000 ehem. Patienten lebend einvernehmen konnte. Das entspricht etwa 92%, wobei es sich bei diesen Patienten zu einem hohen Prozentsatz um zuvor schulmedizinisch aufgegebene Fälle handelt. Im Gegensatz dazu sei die veröffentlichte Statistik vom <strong>Deutschen Krebszentrum Heidelberg</strong> (Univ. Prof. DDr. <strong>Abel</strong>) erwähnt, laut der nach 7 Jahre an die 98% der schulmedizinisch Therapierten verstorben sind. Weiters können wir diese von der<strong> österr. Staatsanwaltschaft</strong> selbst erhobene Überlebenschance bei Anwendung der Neuen Medizin durch eine kompetente Arbeit von einem der größten Krebskliniken Frankreichs (siehe Dr. Marc <strong>Fréchet</strong>) untermauern.</p>
<p>Daß die Neue Medizin stimmig und im strengsten Sinne naturwissenschaftlichen Kriterien entspricht, können wir durch Überprüfungen von praktischen Ärzten, Amtsärzten, Univ. Professoren und Universitäten belegen.</p>
<p>Daß die Neue Medizin bisher im wissenschaftlichem Sinne unwiderlegt ist, können wir durch entsprechende Korrespondenz mit den österr. Ministerien für Gesundheit, Wissenschaft und Justiz sowie durch eine Korrespondenz mit der österr. Ärztekammer belegen.</p>
<p>Daß die schulmedizinische Therapie von Krebs, dessen Ursache von der Schulmedizin selbst als unzureichend bekannt zugegeben wird und experimentellen Charakter besitzt, ist zwingend logisch, kann aber auch durch einen entsprechenden BGH-Spruch (Deutschland) angezeigt werden.</p>
<p>Daß die Neue Medizin die Ursachen von Krebs entdeckt hat, ist wissenschaftlich bewiesen.</p>
<p>Es versteht sich von selbst, daß eine wünschenswerte Heilung erst dann in Gang kommt, wenn die Ursache erkannt und angegangen werden kann. Hierin liegt der Vorteil der Neuen Medizin und ihre großartige Heilungsmöglichkeit begründet. Umgekehrt ist im Nicht-Wissen (bzw. Nicht-Wissen-Wollen) um die Krankheitsursachen, der jahrzehntelange Mißerfolg der experimentellen Schulmedizin zu finden.</p>
<p>Was wir Eltern vorlegen können, muß auch von ‚<em>Experten</em>‘ der Schulmedizin vorgezeigt werden können, ebenso von den og. Herren. Hierin begründet sich deren <strong>Mißbrauch ärztlicher Sorgfaltspflicht</strong>, ihr <strong>Vorsatz der Inkaufnahme des Totschlags</strong> und auch der <strong>Tatbestand des Quälens einer Minderjährigen aus niederen Motiven!</strong> Wir persönlich haben diese Herren nachweislich über diese Umstände informiert. Sie ignorierten alle unsere Argumente, all unser Flehen und Bitten, die zu mehr als 90%ige Heilungschance der Neuen Medizin anzuwenden und wählten für Olivia die an die 98%ig mortale Chemo- und Strahlentherapie.</p>
<p>Die mögliche Auslegung, das Handeln o.g. Herren sei &#8222;<em>wissenschaftliche anerkannt</em>&#8222;, die Neue Medizin von Dr. Hamer hingegen nicht, geht ins Leere, da weltweit keine Einrichtung existiert, die das Prädikat &#8222;<em>wissenschaftlich anerkannt</em>&#8220; vergeben würde, dieses Prädikat somit lediglich den Usus bezeichnet. Es widerspricht auch jeder wissenschaftlichen Logik, auf Unwissenheit fußende Experimente als der Weisheit letzten Schluß unumstößlich festzementieren zu wollen. Und ein Usus – und möge er von allen Onkologen weltweit angewandt werden – der eine 98%ige Mortalität aufweist und für die Überlebenden Kastration bedeutet, sollte bei jedem Patienten immer wieder neu überdacht, niemals aber zur Pflicht erklärt werden! Außerdem und was das Wesentliche ist, ist die Tatsache, daß mit der Verifikation der Neuen Medizin automatisch die Schulmedizin falsifiziert ist. Die Neue Medizin war aber bereits 1995 richtig und die Schulmedizin falsch. Auch das muß den og. Herren klar gewesen sein.</p>
<p>Die mögliche Auslegung, das Handeln o.g. Herren wäre unter Berücksichtigung aller Fakten als ‚<em>Kunstfehler</em>‘ zu deuten, geht aufgrund des nachweislichen Vorsatzes sowie deren fortgesetzt arroganten Ignoranz und noch immer andauernden Bekämpfung der Neuen Medizin ins Leere.</p>
<p>Seit nunmehr 1 ½ Jahren existiert die universitäre Bestätigung der Neuen Medizin und die og. Herren tun so, als würde es sie gar nicht geben. Ihr diesbezügliches Schweigen einerseits, andererseits ihr scheinheiliges Beteuern, doch jeden ‚<em>Strohhalm, der das Rätsel Krebs entschlüsseln könnte</em>‘ ergreifen zu wollen, erfüllt den <strong>Tatbestand der Irreführung von Behörden und Öffentlichkeit.</strong></p>
<p>Die <strong>Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt</strong> sei höflichst auf die Tatsache hingewiesen, daß ihr nachweislich das Ergebnis der Erhebung Dr. Hamer/Burgau bekannt ist. Sie sich bei einer Ablehnung einer entsprechenden Klärung des zur Anzeige gebrachten Sachverhalts mit dem Umstand solidarisch erklärt, der der Bevölkerung bzw. Patientenschaft eine nahezu 98%ig mortale Krebstherapie mit Giftgas-Abkömmlingen aufoktroyiert und eine annähernd 95%ige Heilungschance der Neuen Medizin ohne jeder Nebenwirkung vorenthält. Weiterhin unschuldige Kinder nachts mit Polizeigewalt aus ihren Betten gerissen werden können und verzweifelt um das Wohl ihrer Kinder kämpfende Eltern schamlos entrechtet werden. Und das, obwohl die schulmedizinische Krebstherapie – für jedermann einsichtig und nachvollziehbar – wissenschaftlich widerlegt ist!</p>
<p>Um das von uns Behauptete abzurunden, sei folgender bezeugte Dialog vom 9.9.99 zwischen Dr. Hamer und Prof. Dr. Koretz (Onkologe/Slowakei) wiedergeben:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Prof. Dr. <strong>Koretz</strong>: &#8222;Ja, es stimmt. Wir wissen über die Zusammenhänge des Krebs in der Schulmedizin quasi nichts. Und wir therapieren, ohne etwas zu wissen. Dabei tun wir so, als ob wir etwas wüßten. Und wenn Herr <strong>Pogady</strong> (Univ.-Prof. für Psychiatrie) sagt, daß eine solche Therapie, bei der fast alle Patienten unter Chemo und Morphium sterben, ein Verbrechen ist, dann hat er recht.&#8220;</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Dr. <strong>Hamer</strong>: &#8222;Herr Koretz, genau das ist der Tatbestand des Verbrechens, wenn man nichts weiß und so tut als ob man was wüßte, also vortäuscht etwas zu wissen, und die Patienten zu 98% umbringt und einen jeden zuvor noch DM 500 000.- abknöpft, bevor man sie umbringt. Das ist das Tatbestand des Verbrechens!&#8220;</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Prof. Dr. <strong>Koretz</strong>: &#8222;Herr Hamer, das muß ich zugeben, das stimmt.&#8220;</em></p>
<p>Wir Eltern können es nicht mehr mit unserem Gewissen vereinbaren, diesen CHEMO-CAUST stillschweigend hinzunehmen. Wir tragen Verantwortung gegenüber unserer kommenden Generation, die uns mit Sicherheit die Gretchenfrage stellen wird:</p>
<p><em><strong>&#8222;Und Du? Was hast Du dagegen unternommen?&#8220;</strong></em></p>
<p>Deshalb stellen wir folgende</p>
<h3>Anträge</h3>
<ul>
<li>Mittels eines Gerichtsbeschlusses den o.g. Herren mit sofortiger Wirkung ihre Arztzulassung zu entziehen</li>
<li>Mittels eines Gerichtsbeschlusses mit sofortiger Wirkung die verifizierte Neue Medizin allen Patienten zugänglich zu machen.</li>
<li>Mittels eines Gerichtsbeschlusses die experimentelle, vom Giftgas abstammende und zu 98% tödliche Chemotherapie, die auch für die Überlebenden zumindest Kastration bedeutet, für unmündige Kinder als schulmedizinische ‚Pflicht-Therapie‘ aufzuheben.</li>
<li>Mittels eines Gerichtsbeschlusses die OGH-Erkenntnis betreffend Schulenstreit endlich umzusetzen, demzufolge die erwiesenermaßen bessere Methode (= Neue Medizin) obsiegt.</li>
<li>Die vorliegende Anzeige zu prüfen und gegebenenfalls eine Hauptverhandlung anzusetzen und die Verantwortlichen wegen Mißbrauch der ärztlichen Sorgfaltspflicht, Vorsätzlicher Inkaufnahme des Totschlags, Beihilfe zum Kindesraub aus niederen Motiven sowie Irreführung von Behörden und Öffentlichkeit abzuurteilen.</li>
</ul>
<p>Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung</p>
<p>Ing. Helmut Pilhar<br />Erika Pilhar</p>
<p>(Die Eltern von Olivia)</p>
<p><strong>Beilagen, einsehbar unter öffentlich zugängliche Internet-Adresse www.pilhar.com</strong></p>
<ul>
<li>Sog. ‚wissenschaftlich begründetes Gutachten‘<br />BGH-Urteil</li>
<li>Artikel Spiegel (10% sterben innerhalb der ersten Wochen an den Nebenwirkungen der Chemo)</li>
<li>CT gebrochene Rippen</li>
<li>Bestätigung Amtsarzt Stangl, Birkmayer, Trnava</li>
<li>Marc Fréchet, Krebszentrum Villejuif</li>
<li>OGH-Erkenntnis betreffend Schulenstreit (E. 16.3.1989, 8 Ob 825, 826/88 = Nrsp 1989/154)</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-sta-wr-neustadt-strafanzeige-gegen-olivias-schuldmediziner/">Eltern Pilhar an StA Wr.Neustadt &#8211; Strafanzeige gegen Olivias Schuldmediziner</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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