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	<title>Urbanek Radvan-Archiv - Akademie für Germanische Heilkunde</title>
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	<description>von Helmut Pilhar</description>
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	<title>Urbanek Radvan-Archiv - Akademie für Germanische Heilkunde</title>
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		<title>AKH Wien an Eltern Pilhar &#8211; Kontrolluntersuchung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Wien (Akh)]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN Universitätsklinik für Kinder- und JugendheilkundeA-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20 Klin. Abteilung für Allgemeine PädiatrieLeiter: O. Uni.-Prof. Dr. R. UrbanekTelefon: 0043 1 40400 3188Fax: 0043 1 40400 3189Email: paediatrie@akh-wien.ac.at FamiliePilharMaiersdorf 221A-2724 Hohe WandFax: 02638 81236 Wien, 30.01.2003 Betrifft: Kontrolluntersuchung von Olivia Pilhar Sehr geehrte Familie Pilhar! Als Termin für die ambulante [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/akh-wien-an-eltern-pilhar-kontrolluntersuchung/">AKH Wien an Eltern Pilhar &#8211; Kontrolluntersuchung</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN</p>
<p>Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde<br />A-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20</p>
<p>Klin. Abteilung für Allgemeine Pädiatrie<br />Leiter: O. Uni.-Prof. Dr. R. Urbanek<br />Telefon: 0043 1 40400 3188<br />Fax: 0043 1 40400 3189<br />Email: paediatrie@akh-wien.ac.at</p>
<p>Familie<br />Pilhar<br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand<br />Fax: 02638 81236</p>
<p style="text-align: right;">Wien, 30.01.2003</p>
<h3>Betrifft: Kontrolluntersuchung von Olivia Pilhar</h3>
<p>Sehr geehrte Familie Pilhar!</p>
<p>Als Termin für die ambulante Kontrolluntersuchung Ihrer Tochter Olivia dürfen wir Ihnen Dienstag, 13.2.2003, 8.00 Uhr an der Tagesklinik Ebene 9, bekannt geben. Die CT-Untersuchung ist für 9.00 Uhr terminisiert.</p>
<p>Da die Untersuchung ambulant erfolgt, ist eine Bewilligung der beiliegenden Zuweisung durch die Krankenkasse notwendig. Diese können Sie bei der zuständigen Gruppenstelle Ihrer Krankenkasse einholen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek</p>
<p>Beilage:<br />Zuweisung</p>
<p>Nachrichtlich an:<br />Bezirksgericht Wr. Neustadt, Fax: 02622 9025 41000</p>

  
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                 <p>20030130 akh an pilhar</p>
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		<title>AKH Wien an BH Wiener Neustadt &#8211; Kontrolluntersuchung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Feb 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Wien (Akh)]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIENUniversitätsklinik für Kinder- und JungendheilkundeA-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20Klein. Abteilung für Allgemeine PädiatrieLeiter: O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek HerrnGRUBERJungendabteilungsleiterBezirkshauptmannschaft Wr. NeustadtUngargasse 33A-2700 Wr. Neustadt FamiliePILHARMaiersdorf 221A-2724 Hohe Wand Betrifft: Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988, Kontrolluntersuchung Sehr geehrter Herr Gruber!Sehr geehrte Familie Pilhar! Die am 4.2.2002 durchgeführte Multidetektor-CT des Thorax zeigt den 3 [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN<br />Universitätsklinik für Kinder- und Jungendheilkunde<br />A-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20<br />Klein. Abteilung für Allgemeine Pädiatrie<br />Leiter: O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek</p>
<p>Herrn<br />GRUBER<br />Jungendabteilungsleiter<br />Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt<br />Ungargasse 33<br />A-2700 Wr. Neustadt</p>
<p>Familie<br />PILHAR<br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand</p>
<h3>Betrifft: Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988, Kontrolluntersuchung</h3>
<p>Sehr geehrter Herr Gruber!<br />Sehr geehrte Familie Pilhar!</p>
<p>Die am 4.2.2002 durchgeführte Multidetektor-CT des Thorax zeigt den <strong>3 mm großen Rundherd</strong> subpleural im rechten Oberlappen unverändert zur Voruntersuchung vom 8.11.2001. Es sind keine neuen intrapulmonalen Läsionen aufgetreten. Unverändert zeigt sich auch ein reaktiv vergrößerter Lymphknoten rechts axillär. Aufgrund der Befundkonstanz wird von radiologischer Seite in erster Linie ein Granulom oder ein im Parenchym gelegener Lymphknoten angenommen. Aufgrund der Vorgeschichte der Patientin sollte dieser Befund jedoch in Evidenz gehalten werden. Eine erneute Kontrolle wird in 6 Monaten empfohlen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />O. Univ. Prof. Dr. R. Urbanek</p>
<p>Nachrichtlich an:<br />Hofrat Dr. Zimper, Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt</p>

  
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                 <p>20020204 akh ergebnis kontrolle</p>
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		<title>Eltern Pilhar an Prof.Dr.Urbanek (AKH Wien) &#8211; Lungenmetastasen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Dec 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Korrespondenz]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Wien (Akh)]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erika und Ing. Helmut PilharMaiersdorf 221A-2724 Hohe WandTel./Fax: 0043-[0]2638/81236Email: helmut@pilhar.comHomepage: http://www.pilhar.com AnALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIENUniversitätsklinik für Kinder- und JungendheilkundeWähringer Gürtel 18-20A-1090 Wienz.Hd. O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek Einschreiben 08. Dezember 2001 Betrifft: Olivia PILHAR, Terminvereinbarung Sehr geehrter Herr Prof. Urbanek! Aufgrund Ihrer besorgniserregenden Mitteilung vom 23.11.2001 bitten wir umgehend um einen Besprechungstermin mit Ihnen. [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Erika und Ing. Helmut Pilhar<br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand<br />Tel./Fax: 0043-[0]2638/81236<br />Email: helmut@pilhar.com<br />Homepage: http://www.pilhar.com</p>
<p>An<br />ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN<br />Universitätsklinik für Kinder- und Jungendheilkunde<br />Währinger Gürtel 18-20<br />A-1090 Wien<br />z.Hd. O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek</p>
<p>Einschreiben</p>
<p style="text-align: center;">08. Dezember 2001</p>
<h3>Betrifft: Olivia PILHAR, Terminvereinbarung</h3>
<p>Sehr geehrter Herr Prof. Urbanek!</p>
<p>Aufgrund Ihrer besorgniserregenden Mitteilung vom 23.11.2001 bitten wir umgehend um einen Besprechungstermin mit Ihnen.</p>
<p>Veranlassen Sie bitte die Bereitstellung der CT-Unterlagen in Kopie, anhand derer diese 3mm große Verdichtung im Oberlappen der rechten Lunge erkannt wurden. Selbstverständlich übernehmen wir die hierfür anfallenden Kosten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/eltern-pilhar-an-prof-dr-urbanek-akh-wien-lungenmetastasen/">Eltern Pilhar an Prof.Dr.Urbanek (AKH Wien) &#8211; Lungenmetastasen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>AKH Wien an Eltern Pilhar &#8211; Lungenmetastasen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Wien (Akh)]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN Universitätsklinik für Kinder- und JungendheilkundeA-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20Klein. Abteilung für Allgemeine PädiatrieLeiter: O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek HerrnGRUBERJungendabteilungsleiterBezirkshauptmannschaft Wr. NeustadtUngargasse 33A-2700 Wr. Neustadt FamiliePILHARMaiersdorf 221A-2724 Hohe Wand Betrifft: Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988, Kontrolluntersuchung Sehr geehrter Herr Gruber!Sehr geehrte Familie Pilhar! Die letzte CT-Untersuchung des Thorax hat bei Olivia eine [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/akh-wien-an-eltern-pilhar-lungenmetastasen/">AKH Wien an Eltern Pilhar &#8211; Lungenmetastasen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN</p>
<p>Universitätsklinik für Kinder- und Jungendheilkunde<br />A-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20<br />Klein. Abteilung für Allgemeine Pädiatrie<br />Leiter: O. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek</p>
<p>Herrn<br />GRUBER<br />Jungendabteilungsleiter<br />Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt<br />Ungargasse 33<br />A-2700 Wr. Neustadt</p>
<p>Familie<br />PILHAR<br />Maiersdorf 221<br />A-2724 Hohe Wand</p>
<h3>Betrifft: Olivia PILHAR, geb. 31.12.1988, Kontrolluntersuchung</h3>
<p>Sehr geehrter Herr Gruber!<br />Sehr geehrte Familie Pilhar!</p>
<p>Die letzte CT-Untersuchung des Thorax hat bei Olivia <strong>eine 3mm große Verdichtung im Oberlappen der rechten Lunge gezeigt.</strong> In Anbetracht der komplizierten Vorgeschichte der Patientin erachten wir diesen Befund als kontrollbedürftig und haben für Olivia für Montag, 4.2.2002, 9.30 Uhr, auf Ebene 8F eine CT-Kontrolle des Thorax an einem Gerät mit noch besserer Auflösung vereinbart.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />O. Univ. Prof. Dr. R. Urbanek</p>
<p>Nachrichtlich an:<br />Hofrat Dr. Zimper, Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt</p>

  
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                 <p>20011123 akh an pilhar</p>
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         </div></div>
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>Oh Gott, oh Gott!</p>
<p>Wäre die letzte Kontrolluntersuchung positiv ausgegangen, hätten wir die Rückübertragung des medizinischen Sorgerechts beantragen können. Fünf Jahre Kontrolle wären damit umgewesen, genau genommen wären es mehr als 5,5 Jahre gewesen, da das AKH diese letzte Kontrolluntersuchung unter mysteriösen Vorwänden rauszögerte. Frau Zwedler, BH Wr. Neustadt, versicherte uns bei ihrem letzten Besuch kurz vor dieser Kontrolluntersuchung, dass die BH Wr. Neustadt beim Pflegschaftsgericht gegen die Rückübertragung keine Einwände vorbringen werde.</p>
<p>Herrn Gruber, BH Wr. Neustadt, teilte uns heute (13.12.2001) telefonisch mit, dass man nun diese neuerliche Kontrolle am 04.02.2002 erst abwarten wird müssen.</p>
<p>Somit bekommen wir das restliche Sorgerecht erst nach 6 Jahren zurück. Vorausgesetzt, diese &#8222;Verdichtung&#8220; stellt sich als harmlos raus. Und diese Beurteilung obliegt einzig und allein dem AKH!</p>
<p>Was sofort aufstößt, sind die 2 Monate, die sich das AKH Zeit läßt &#8211; trotz &#8222;komplizierter Vorgeschichte der Patientin&#8220;. Wir rufen nur kurz in Erinnerung; Wegen 2 Monate Zeitlassen sind wird Eltern verurteilt worden!</p>
<p>Pikanter Vorfall am Rande:</p>
<p>Seit Jahren weigern wir uns den Selbstbehalt der Kontrolluntersuchungen zu bezahlen mit dem Argument, daß wir &#8222;die Musik nicht bestellt haben&#8220; und wir auch keine Sorgerecht über die &#8222;medizinische Heilbehandlung&#8220; besitzen. Das AKH solle sich bitte an jene wenden, die diese Pseudotherapie mit Giftgas-Abkömmlingen unbedingt durchführen lassen wollen, also an den Staat bzw. an die BH Wr. Neustadt, wo auch die medizinische Obsorge liegt.</p>
<p>Als ich nun im Zuge meiner Selbständigkeit (Gewerbe) die Sozialversicherung von Unselbständigen zu den Selbständigen wechselte, meldete ich ursprünglich irrtümlich meine Kinder nicht an. Als sich dann die SVA bei uns meldete mit dem Hinweis, das AKH wolle Geld haben und ich solle meine Kinder anmelden, entschlossen wir uns, unsere Kinder eben nicht bei der Sozialversicherung anzumelden. Unser Argument: Wir wollen unsere Kinder nicht für diese Art von Medizinern lukrativ halten. Es gibt auch kein Gesetz, das hierzu verpflichtet. (Vom Gesetz her hat jedes Kind lediglich Anspruch auf diese Leistung).</p>
<p>Es gab ein erhebliches Gerangel mit den Behörden&#8230;</p>
<p>Plötzlich schickt uns heute (13.12.2001) die SVA Patientenscheine für Olivia zu!! Es stellte sich raus, daß Herr Gruber, BH Wr. Neustadt, im November 2001 hinter unserem Rücken und ohne uns darüber informiert zu haben, unser Kind (nur Olivia, nicht die anderen drei) bei der Sozialversicherung angemeldet hat. Im oben erwähnten Telefonat argumentierte er, Olivia habe eben diesen Anspruch und er habe die medizinische Obsorge. Außerdem müsse ja irgendwer die Kosten der Kontrolluntersuchungen übernehmen. Im Übrigen übernimmt ab sofort die BH Wr. Neustadt den Selbstbehalt dieser Kontrolluntersuchungen.</p>
<p>Herr Gruber versprach, uns schriftlich über diese eigenmächtige Anmeldung von Olivia bei der SVA in Kenntnis zu setzen.</p>
<p>Wie soll man das alles einordnen?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/akh-wien-an-eltern-pilhar-lungenmetastasen/">AKH Wien an Eltern Pilhar &#8211; Lungenmetastasen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>AKH Wien &#8211; Arztbericht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Sep 1999 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Wien (Akh)]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Universitäts-Kinderklinik, Ebene 9 (Vorstand Univ. Prof. Dr. R. Urbanek)Währinger Gürtel 18-20A-1090 WienTel: 01 40400/3173 Wien, am 29.9.99 ARZTBERICHT Name: PILHAR OliviaGeboren am: 31.12.1988Stationärer Aufenthalt am 6.8.1999 DIAGNOSE: WILMS Tumor Stadium IV rechte NiereSt. P. Lungen- und LebermetastasenSt. P. Strahlentherapie präoperativSt. P. Chemotherapie präoperativ nach der Wilmstumorstudie SIOP 93-01/GPOHSt. P. Tumorexstirpation und Nephrektomie rechtsSt. P. postoperative [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Universitäts-Kinderklinik, Ebene 9</p>
<p>(Vorstand Univ. Prof. Dr. R. Urbanek)<br />Währinger Gürtel 18-20<br />A-1090 Wien<br />Tel: 01 40400/3173</p>
<p>Wien, am 29.9.99</p>
<h3>ARZTBERICHT</h3>
<p>Name: PILHAR Olivia<br />Geboren am: 31.12.1988<br />Stationärer Aufenthalt am 6.8.1999</p>
<p>DIAGNOSE:</p>
<p>WILMS Tumor Stadium IV rechte Niere<br />St. P. Lungen- und Lebermetastasen<br />St. P. Strahlentherapie präoperativ<br />St. P. Chemotherapie präoperativ nach der Wilmstumorstudie SIOP 93-01/GPOH<br />St. P. Tumorexstirpation und Nephrektomie rechts<br />St. P. postoperative Chemotherapie nach der SIOP-Studie</p>
<p>Wie vereinbart sucht die Patientin unsere Tagesklinik zu einer Kontrolluntersuchung auf. Die Patientin befand sich in gutem Allgemeinzustand. Stationär konnten folgende Befunde erhoben werden:</p>
<p>Status:</p>
<p>AZ entsprechend der Grunderkrankung zufriedenstellend. EZ reduziert. Haut bland, abdominelle Operationsnarbe bland. Mundschleimhaut und Rachen bland. Keine Lymphknoten vergrößert tastbar. Cor und pulmo auskultatorisch frei: VA, keine Rasselgeräusche, Herztöne rein und rhythmisch. Abdomen: weich, Darmgeräusche +. Kein Druckschmerz auslösbar, keine Defense.</p>
<p>Wichtige Befunde:</p>
<p>BB (6.8.1999): Leuko 6.500 /nl, Ery 4,7 /pl; Hb 14,0 g/dl; HCT 38,3 %; PLT 204.000; CRP 0 mg/dl<br />Na 143 mmol/l; K 4,22 mmol/l; Cl 107,5 mg/dl; Mg 0,76 mg/dl; Ca 2,43 mg/dl, BUN 10,2 mg/dl, Crea 0,68 mg/dl</p>
<p>gGT 7 U/l, AST 11 U/I, ALT 6 U/I, LDH 231 U/I</p>
<p>Gewicht: 37kg</p>
<p>CT des Thorax vom 6.8.1999: Im Vergleich zur Voruntersuchung vom 25.11.1998 keine Befundänderung. Kein Hinweis auf sek. Blast. Suspekte Parenchymverdichtung. Keine vergrößerten LK.</p>
<p>MR des Abdomens vom 6.8.1999: Unverändert zur Voruntersuchung. MR-tomografisch kein Hinweis auf Rezidivtumor oder Sekundaria bei Z.n. Wilms-Tumor.</p>
<p>Weitere Kontrollen:</p>
<p>Die nächste Kontrolle ist für Jänner oder Februar 2000 vorgesehen.</p>
<p>Wir machen höflich darauf aufmerksam, daß es uns nicht möglich ist, den gewünschten Antrag auf eine erhöhte Kinderbeihilfe in ihrem Sinne zu unterstützen. Kinderbeihilfe kann nur bei einer nachweisbaren Behinderung von mehr als 50% bestätigt werden, die nicht, trotz der schweren Vorgeschichte, derzeit vorliegt.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Univ. Prof. Dr. I Slavc<br />Dr. M. Günes<br />Univ. Prof. Dr. R. Urbanek</p>

  
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            </div>
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         </div></div>
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>In einer uns vorliegenden Korrespondenz zwischen Prim. Dr. Olaf Arne Jürgenssen (ersdiagnostizierender Arzt) und einer österr. Privatperson wird vom letzteren behauptet, wir Eltern hätten die Bestätigung des AKHs vom 24.8.98 über Olivias 60% Körperbehinderung nur kulanterweise ausgestellt bekommen, um in den Genuß einer erhöhten Kinderbeihilfe zu gelangen. Nun aber hätten wir diese Bestätigung mißbraucht (wir machten sie öffentlich zugänglich), was man künftig verhindern wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/akh-wien-arztbericht/">AKH Wien &#8211; Arztbericht</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Prof.Dr. Urbanek an AKH-Wien &#8211; Untersuchungserlaubnis</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 1999 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Wien (Akh)]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anmerkung von H. Pilhar Bei bisher jeder Kontrolluntersuchung versuchten die AKH-Ärzte unsere Unterschrift für die Übernahme der durch die Untersuchung auftretenden Risiken zu bekommen. Da wir uns beständig weigerten, löste man dieses Problem mit solcherart Schreiben: ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN Universitätsklinik für Kinder- u. JugendheilkundeA-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20 AnUniv. Klinik für Radiologie Vorstand: [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>Bei bisher jeder Kontrolluntersuchung versuchten die AKH-Ärzte unsere Unterschrift für die Übernahme der durch die Untersuchung auftretenden Risiken zu bekommen. Da wir uns beständig weigerten, löste man dieses Problem mit solcherart Schreiben:</p>
<hr />
<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN</p>
<p>Universitätsklinik für Kinder- u. Jugendheilkunde<br />A-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20</p>
<p>An<br />Univ. Klinik für Radiologie</p>
<p>Vorstand: O. Univ. Prof. Dr. R. Urbanek<br />Abteilung für Allgemeine Pädiatrie<br />Telefon: 0043 1 40400 3232</p>
<p>Wien, 7.8.1999</p>
<p>BESTÄTIGUNG</p>
<p>Hiermit wird bestätigt, daß das Kind Olivia PILHAR mit der Magnetresonanzuntersuchung und der Computertomographie untersucht werden soll und darf.</p>

  
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              <div class="box-text text-left" >
                 <p>19990806 akh bewilligung</p>
              </div>
            </div>
            </a>          </div>
         </div></div>
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>Bezirkshauptmann Mag. Marady erklärte während der Zeit seiner Funktion als &#8218;Vater&#8216; von Olivia, er verstünde von medizinischen Belangen nicht das Mindeste und er verlasse sich voll und ganz auf die AKH-Ärzte!</p>
<p>Man könnte auch sagen, der &#8218;Vormund&#8216; wünscht von der Schulmedizin &#8218;bevormundet&#8216; zu werden! Warum machte man nicht gleich z.B. den Ärztekammerpräsidenten zu Olivias &#8218;Vater&#8216;, oder Bartenstein?</p>
<p>Wer bestimmt also, welche (auch pseudo-) medizinischen Maßnahmen beim Kind getroffen werden? Ganz klar! Die Schulmedizin! In diesem Schreiben bestätigt sich die Schulmedizin selbst, daß Olivia untersucht werden soll und darf! (Urbanek schickte uns mit diesem Schreiben auf die radiologische Abteilung)</p>
<p>Olivia wurde am 6.8.99 untersucht. Diese Bestätigung ist aber für den 7.8.99 ausgestellt!</p>
<p>Als wir mit Olivia im AKH erschienen, erhielten wir ein Telephonat von der AKH-Leitung mit der Bitte um Auskunft, ob Olivia bei NÖ-Gebietskrankenkasse versichert sei!</p>
<p>Unsere Krankenkasse bezahlt also nicht nur eine sündhaft teure, vollkommen schädliche und kontraproduktive Pseudo-Therapie anstandslos, sie bezahlt diese auch, wenn die Versicherten diese gar nicht haben wollen! Gäbe es solche Versicherungsinstitute doch auch bei der KFZ-Pflichtversicherung!</p>
<p>So etwas funktioniert nur in einer Staatsmedizin!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/prof-dr-urbanek-an-akh-wien-untersuchungserlaubnis/">Prof.Dr. Urbanek an AKH-Wien &#8211; Untersuchungserlaubnis</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER URTEIL</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 1997 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kurier]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; URTEIL 9cE Vr 3837/96Hv 2300/96 Gericht: Landesgericht für Strafsachen WienTag und Stunde des Beginnes: 29.11.1996 13.00 Uhr Strafsachte: gg. KURIER IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat durch den Einzelrichter Mag. Friedrich FORSTHUBER in der Medienrechtsache der Antragsteller 1. Ing. Helmut PILHAR, 2. [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER URTEIL</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; URTEIL</h3>
<hr />
<p style="text-align: right;">9cE Vr 3837/96<br />Hv 2300/96</p>
<p>Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien<br />Tag und Stunde des Beginnes: 29.11.1996 13.00 Uhr</p>
<p><strong>Strafsachte: gg. KURIER</strong></p>
<h3>IM NAMEN DER REPUBLIK</h3>
<p>Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat durch den Einzelrichter Mag. Friedrich FORSTHUBER in der Medienrechtsache der Antragsteller 1. Ing. Helmut PILHAR, 2. Erika PILHAR gegen die Antragsgegnerin KURIER Zeitungsverlag und Druckerei GmbH wegen §§ 6 ff. MedienG</p>
<p>nach der am 25.4.1997</p>
<p>in Anwesenheit</p>
<p>der Schriftführerin<br />VB Margita FELSENSTEIN,</p>
<p><strong>der Antragsteller</strong></p>
<p>1. Ing. Helmut PILHAR,<br />2. Erika PILHAR,</p>
<p>des Antragstellervertreters</p>
<p>Mag. Erich REBASSO</p>
<p>sowie des Antragsgegnervertreters</p>
<p>Dr. Stefan PROBST</p>
<p>durchgeführten Hauptverhandlung</p>
<p><strong>zu Recht erkannt:</strong></p>
<p>I./</p>
<p>Gemäß § 6 Absatz 1 MedienG hat die Antragsgegnerin den Antragstellern jeweils einen Entschädigungsbetrag von S 30.000,&#8211; binnen 14 Tagen zu bezahlen, da im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 auf Seite 12 unter dem Titel &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; durch die Behauptung, die Antragsteller hätten unter Umgehung der gesundheitlichen Kontrolle, der sich alle Personen, die Olivia besuchten, unterziehen mußten, einen Fotografen zu ihrer Tochter gebracht, das Tatbild der üblen Nachrede gemäß § 111 Absatz 1 und 2 StGB verwirklicht wurde.</p>
<p>II./</p>
<p>Gemäß § 8 a Absatz 6 MedienG wird der Antragsgegnerin aufgetragen, nachstehenden Urteilsinhalt im Sinne des § 13 MedienG unter der Sanktion des § 20 MedienG im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; zu veröffentlichen:</p>
<p>&#8222;Im Namen der Republik!</p>
<p>Dadurch, daß im KURIER vom 3.10.1995 auf Seite 12 unter dem Titel &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; behauptet wurde, die Antragsteller Ing. Helmut und Erika PILHAR hätten unter Umgehung der gesundheitlichen Kontrolle, der sich alle Personen, die Olivia besuchten, unterziehen mußten, einen Fotografen zu ihrer Tochter gebracht, wurde das Tatbild der üblen Nachrede verwirklicht und gemäß § 6 Absatz 1 MedienG den Antrag stellern jeweils ein Entschädigungsbetrag von S 30.000,&#8211; zugesprochen.&#8220;</p>
<p>III./</p>
<p>Gemäß § 41 Absatz 1 MedienG iVm § 389 StPO hat die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen.</p>
<p><strong>ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE :</strong></p>
<p>Die Antragsteller Ing. Helmut PILHAR und Erika PILHAR begehrten mit Schriftsätzen vom 2.4.1996 gemäß § 6 Absatz 1 MedienG eine angemessene Entschädigung für die erlittene Kränkung, wobei als tatbildlich die im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 auf Seite 12 unter dem Titel &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; veröffentlichte Behauptung inkriminiert wurde, die Antragsteller hätten die Umgehung einer Kontrolle, der sich sämtliche Besucher für Olivia PILHAR im Krankenhaus zu unterziehen hatten, durch einen Pressefotografen in fahrlässiger Weise tatkräftig unterstützt. Neben der Zuerkennung einer Entschädigung beantragten die Antragsteller auch Urteilsveröffentlichung und Kostenersatz.</p>
<p>Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung der Anträge, wobei zunächst Verfristung eingewendet wurde, da die verfahrenseinleitenden Anträge nicht vom bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Rudolf GÜRTLER, sondern von dessen Rechtsanwaltsanwärter Mag. Erich REBASSO unterfertigt worden seien (ON 11). Darüberhinaus wurde der Wahrheitsbeweis sowie der Beweis der Einhaltung der gebotenen journalistischen Sorgfalt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 2 lit. a und b MedienG angeboten.</p>
<p>Nach Einsicht in den inkriminierten Artikel im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 (Beilage ./A zu ON 1) sowie die weiters vorgelegten Urkunden, insbesondere &#8222;Bild am Sonntag&#8220; vom 1.10.1995 (Beilage ./l zu ON 14), den Vertrag zwischen der Axel Springer Verlag AG und den Antragstellern vom 29.9.1995 (Beilage ./A zu ON 6), Verordnung von Univ.Prof.Dr. URBANEK vom 24.10.1995 (Beilage ./B zu ON 6), Schreiben des Informationszentrums des AKH an Martina PREWEIN (KURIER) vom 7.11.1995 (Beilage ./A zu ON 11), Eidesstattliche Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Rudolf GÜRTLER vom 20.8.1995 (Beilage ./A zu ON 14), Gedächtnisprotokoll der Ärztlichen Direktion des AKH (Susanne HAVEL) vom 17.10.1996 (Beilage ./I zu ON 21), Protokoll des &#8222;group 4&#8220; Einsatzes im AKH vom 29.9.1995 (Beilage ./II zu ON 21), Erlaß der Ärztlichen Direktion des AKH betreffend Pressekontakte vom 7.4.1995 (Beilage ./I zu ON 32) sowie Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Vertretern von Publikationseinrichtungen (Beilage ./II zu ON 32), sowie Vernehmung der Zeugen Antragsteller Ing. Helmut PILHAR (v. a. in ON 6) und Erika PILHAR (v. a. in ON 14), Prof.Dr. Radvan URBANEK (ON 14 und ON 34), Martina PREWEIN (ON 14), Fred SELLIN (ON 21), HR Mag. Herbert MARADY (ON 21), Karin FEHRINGER (ON 21), Dragan MITROVIC (ON 21), Veronika SCHILCHER (ON 21), Eveline BINDER (ON 28), Susanne HAVEL (ON 28), Ilse SCHMID (ON 28), Prof. Dr. Ernst HORCHER (ON 32) und Prof. Dr. Reinhard KREPLER (ON 32) wird folgender Sachverhalt festgestellt:</p>
<p>Die Antragsgegnerin ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerkes &#8222;KURIER&#8220;.</p>
<p>In der Ausgabe des &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 wurde auf Seite 12 unter der Überschrift &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; folgender Artikel veröffentlicht:</p>
<p>&#8222;Die Bilder von Olivia, die am Wochenende ein Fotograf der deutschen Zeitung &#8222;Bild am Sonntag&#8220; gemacht hat &#8211; und die auch in einer österreichischen Tageszeitung abgedruckt wurden &#8211; sorgten im AKH für große Aufregung.</p>
<p>Wir hatten alle Fototermine untersagt&#8220;, so Olivias Arzt, Prof. Radvan URBANEK, zum KURIER: &#8222;Wir wollten nicht, daß das Kind mit Presseleuten in Kontakt kommt. Erstens um ihm unnötige Aufregung zu ersparen und zweitens, weil die Infektionsgefahr bei der Patientin extrem hoch ist. Alle Personen, die Olivia besuchen, unterstehen einer genauen gesundheitlichen Kontrolle, denn wir können nicht riskieren, daß Olivia bei einer Visite infiziert wird.</p>
<p>Diese Kontrolle wurde am Samstag in fahrlässiger Weise umgangen. Mit tatkräftiger Unterstützung der Eltern: Erika und Helmut PILHAR haben &#8211; aus welchen Motiven auch immer &#8211; den Fotografen zu ihrer Tochter gebracht.&#8220;</p>
<p>Olivia PILHAR, die sechsjährige Tochter der Antragsteller, wurde am 18.9.1995 wegen eines Tumors operiert. Einige Tage nach der Operation wurde sie von der Chirurgie zur Kinderklinik des AKH verlegt. Seitens des AKH wurde das Sicherheitsunternehmen &#8222;group-4&#8220; damit beauftragt, den Eingangsbereich zum Krankenzimmer von Olivia PILHAR zu überwachen und nur den Besuch von Ärzten und nahen Angehörigen zuzulassen.</p>
<p>Der Journalist der Zeitung &#8222;Bild am Sonntag&#8220;, Fred SELLIN, plante eine Reportage über Olivia PILHAR, wobei es ihm zunächst gelang, ein Interview mit dem die Operation leitenden Chirurgen Prof.Dr.Ernst HORCHER für den 29.9.1995, 10.00 Uhr, zu vereinbaren (das schließlich auch in &#8222;Bild am Sonntag&#8220; vom 1.10.1995 veröffentlicht wurde). Prof. Dr. HORCHER teilte Fred SELLIN bei dessen telefonischer Anfrage auch mit, daß bislang Kontakte von Journalisten mit Olivia PILHAR sowohl von deren Eltern als auch dem Leiter der Kinderklinik abgelehnt worden waren.</p>
<p>Fred SELLIN kam am 29.9.1995 in Begleitung eines Fotografen nach Wien und führte zunächst um 10.00 Uhr das Interview mit Prof.Dr. HORCHER durch. Gegen 14.00 Uhr traf er die Antragsteller und gelang es ihm, deren Widerstände gegen einen Fototermin bei Olivia auszuräumen. Für den Fototermin wurde den Antragstellern vertraglich ein namhaftes Honorar zugestanden (Beilage ./A zu ON 6).</p>
<p>Die Antragsteller wiesen Fred SELLIN jedoch ausdrücklich darauf hin, daß er eine Erlaubnis seitens des AKH benötige. Den Antragstellern war bekannt, daß eine solche Erlaubnis erforderlich war, wobei sie den Leiter der Kinderklinik, Prof. Dr. URBANEK, für entscheidungsbefugt hielten.</p>
<p>In einer Aussendung an sämtliche Klinik- und Institutsvorstände vom 7.4.1995 (Beilage ./I zu ON 32), wies die Ärztliche Direktion des AKH darauf hin, daß entsprechend § 44 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien sämtliche Medienkontakte (Interviews, Auskünfte, Foto- und Filmaufnahmen), die den Krankenhausbetrieb in irgendeiner Form betreffen, vorab dem Pressereferat des Stadtrates für Gesundheits- und Spitalswesen zu melden bzw. die Journalisten direkt an dieses zu verweisen seien; diese Meldungen seien über die Abteilung Informationszentrum der Ärztlichen Direktion durchzuführen. Diese zwingenden Vorschriften fanden auch beim Interview von Fred SELLIN mit Univ.Prof.Dr. HORCHER vom 29.9.1995 insoweit eine Aufweichung, als dieser um die gesonderte Genehmigung dieses speziellen Interviews nicht ansuchte, zumal er es als Fortsetzung der genehmigten Auskunftserteilung für seine Pressekonferenz vom 19.9.1995 ansah.</p>
<p>Da Prof. Dr. HORCHER dem Journalisten Fred SELLIN gegenüber erwähnt hatte, er habe persönlich keine medizinischen Bedenken gegen einen Fototermin bei Olivia, es bestünden jedoch Einwände der Eltern, dachte Fred SELLIN, nachdem er diese ausgeräumt hatte, der beabsichtigte Fototermin gehe auch seitens der AKH-Verantwortlichen in Ordnung.</p>
<p>Der vor dem Krankenzimmer von Olivia PILHAR dienstversehende Sicherheitsbeamte von &#8222;group 4&#8220;, Dragan MITROVIC, verwehrte jedoch dem Journalisten Fred SELLIN und dem Fotografen den Eintritt und verwies darauf, daß ein Zutritt nur mit Einwilligung des Leiters der Kinderklinik, Prof. Dr. URBANEK, zulässig sei.</p>
<p>Fred SELLIN wandte sich in der Folge an Prof. Dr. HORCHER, der ihn zu Prof. Dr. URBANEK führte. Fred SELLIN stellte sich als Journalist von &#8222;Bild am Sonntag&#8220; aus Hamburg vor und verwies darauf, daß er für einen kurzen Fototermin das Einverständnis der Eltern der Olivia PILHAR eingeholt habe.</p>
<p>Unter diesem Aspekt erteilte Prof. Dr. URBANEK schließlich seine Zustimmung.</p>
<p>Prof. Dr. URBANEK bestätigte schließlich auch telefonisch um 15.30 Uhr gegenüber dem Sicherheitsbeamten, daß er zwei Fotografien von Olivia PILHAR (im Krankenzimmer und im Schulzimmer) genehmigt habe, was der Sicherheitsbeamte auch im Tagesprotokoll vom 29.9.1995 vermerken ließ (Beilage ./II zu ON 21).</p>
<p>Aufgrund dieser Genehmigung ließ der Sicherheitsbeamte Fred SELLIN und den Fotografen mit den Antragstellern in Olivia PILHARs Krankenzimmer, aus dem ebenso wie aus dem Schulraum ein Foto zur Veröffentlichung gelangte. Fred SELLIN und der Fotograf waren maximal 10 Minuten bei Olivia.</p>
<p>Nachdem die Fotoreportage in &#8222;Bild am Sonntag&#8220; vom 1.10.1995 veröffentlicht worden war, wurde die Ärztliche Direktion des AKH, aber auch Prof. Dr. URBANEK selbst von österreichischen Medien bestürmt, wie es so kurz nach dem Operationstermin bereits zu einer derartigen Berichterstattung kommen konnte.</p>
<p>Prof. Dr. URBANEK, der sich infolge der zu dieser Zeit äußerst zahlreichen Medienanfragen nicht mehr konkret an das Gespräch mit Fred SELLIN und sein auch gegenüber dem Sicherheits beamten erklärtes Einverständnis erinnern konnte, erklärte gegenüber Journalisten, so auch gegenüber Martina PREWEIN vom KURIER, es seien alle Fototermine untersagt gewesen, wobei seine Stellungnahme im inkriminierten Kurierartikel vom 3.10.1995 korrekt zitiert wurde.</p>
<p>Eine inhaltlich gleiche Information gab auch die Ärztliche Direktion des AKH der Journalistin Martina PREWEIN gegenüber ab.</p>
<p>Da Ing. Helmut PILHAR Journalisten gegenüber einige Wochen vorher einmal erwähnt hatte, er werde dem &#8222;KURIER&#8220; wegen der negativen Berichterstattung keine Interviews mehr geben, unterließ es Martina PREWEIN die Antragsteller mit den gegen sie erhobenen und zur Veröffentlichung gebrachten Anschuldigungen zu konfrontieren.</p>
<p>Die Antragsteller wurden infolge des inkriminierten &#8222;KURIER&#8220;-Artikels von Bekannten mehrmals darauf angesprochen und mußten sich diesen gegenüber rechtfertigen.</p>
<p>Die Antragsteller erteilten RA Dr. Rudolf GÜRTLER Vollmacht zur Durchsetzung der gegenständlichen medienrechtlichen Ansprüche, wobei die bei Gericht am 2.4.1996 eingebrachten Anträge der Antragsteller vom (damaligen) Konzipienten (nunmehr RA) Dris. Rudolf GÜRTLER, Mag. Erich REBASSO, unterfertigt wurden. Rechtsanwalt Dr. GÜRTLER hatte die Schriftsätze zuvor mit Mag. REBASSO abgesprochen und wurden die Schriftsätze mit seinem Wissen und Einverständnis deshalb vom Konzipienten unterfertigt, da Dr. GÜRTLER zu diesem Zeitpunkt nicht ortsanwesend war und die gesetzliche Antragsfrist sonst versäumt worden wäre (Beilage ./A zu ON 14).</p>
<p><strong>Beweiswürdigung:</strong></p>
<p>Die Feststellungen gründen auf den vorgelegten Urkunden sowie der Würdigung der Aussagen der vernommenen Zeugen.<br />Aus der unbedenklichen Eidestattlichen Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Rudolf GÜRTLER vom 20.8.1996 (Beilage ./A zu ON 14) war abzuleiten, daß dieser jederzeit über sämtliche Verfahrenshandlungen seines Konzipienten Mag. Erich REBASSO informiert war und diese genehmigt hatte.</p>
<p>Die inkriminierte Behauptung, wonach die Besuchskontrolle mit tatkräftiger Unterstützung der Antragsteller umgangen worden sei, erwies sich als unwahr. Die glaubwürdigen Angaben des als Zeuge vernommenen Journalisten von &#8222;Bild am Sonntag&#8220;, Fred SELLIN, deckten sich in sämtlichen wesentlichen Punkten mit denen der Antragsteller sowie insbesonders auch denen des am 29.9.1995 dienstversehenden Sicherheitsbeamten von &#8222;group 4&#8220;, Dragan MITROVIC. Dieser bestätigte ausdrücklich, daß Prof. Dr. URBANEK als Leiter der Kinderklinik des AKH dem Journalisten und dem Fotografen den Zutritt bewilligt hatte, was er auch im Tagesprotokoll vom 29.9.1995 ausdrücklich vermerken ließ (Beilage ./II zu ON 21).</p>
<p>Das Gericht folgte sohin nicht der Aussage des Zeugen Univ.Prof. Dr. URBANEK, der zunächst in der Hauptverhandlung vom 20.8.1996 dezitiert angab, der Besuch des Fotografen sei weder mit seinem Wissen noch mit seinem Willen geschehen (Seite 10 in ON 14). Aufgrund der weiteren Verfahrensergebnisse neuerlich vernommen, schwächte Prof. Dr. URBANEK dies in der Hauptverhandlung vom 25.4.1997 schließlich dahingehend ab, daß er sich an so eine Vorgangsweise nicht erinnern könne, da an diesem Tag soviele Medienkontakte waren, daß er sich nicht im einzelnen daran erinnern könne (Seite 5 in ON 34).</p>
<p>Der als Zeuge vernommene Prof. Dr. Ernst HORCHER bestätigte die Angaben des Fred SELLIN dahingehend, daß er tatsächlich persönlich keine Bedenken gehabt habe, da Olivia nicht besonders infektgefährdet gewesen sei (Seite 5 in ON 32), und er zum Journalisten auch gesagt habe, &#8222;Das machen Sie sich dann mit Herrn Prof. URBANEK aus!&#8220;; er habe zwar nichts vom Inhalt des Gespräches zwischen dem Journalisten und Prof. URBANEK wahrnehmen können, habe aber nicht den Eindruck gehabt, daß sich Journalist und Fotograf heimlich oder gewaltsam Zugang verschaffen würden (Seite 8 in ON 32).</p>
<p>Wenngleich Prof. Dr. Reinhard KREPLER unter Hinweis auf seinen Erlaß vom 7.4.1995 (Beilage ./I zu ON 32) darauf verwies, daß eine Zustimmungserklärung ohne Rücksprache mit der Ärztlichen Direktion unzulässig gewesen wäre (Seite 18 in ON 32), führte er wenig später dazu aus, daß Prof. Dr. URBANEK &#8222;der richtige kompetente Mann&#8220; gewesen sei und Prof. Dr. HORCHER richtig gehandelt habe, als er den Journalisten an diesen verwies (Seite 19 in ON 32).</p>
<p>Wäre die Fotoreportage vom 29.9.1995 tatsächlich ohne Wissen und Willen des Leiters der Kinderklinik Prof. Dr. URBANEK durchgeführt worden, so wären bei lebensnaher Betrachtungsweise wohl konkrete Nachforschungen mit anschließenden Konsequenzen für das Sicherheitsunternehmen &#8222;group-4&#8220; sowohl durch Prof. Dr. URBANEK als auch durch den Ärztlichen Leiter Prof. Dr. KREPLER veranlaßt worden. Angesichts der medialen und öffentlichen Aufregung, die die Fotoreportage verursacht hatte, erscheint die Äußerung des Ärztlichen Direktors, Prof. Dr. KREPLER, er habe keine Nachforschungen angestellt, da es für das AKH &#8222;keinen Wert habe&#8220;, das nachzuforschen (Seite 21 in ON 32), nicht überzeugend. Dies ebensowenig wie die Aussage von Prof. Dr. URBANEK, wonach er damals eine Überprüfung nicht gemacht habe, da ja auch sein hätte können, daß der Sicherheitsbeamte vom Reporter bestochen worden sei und dies dem Einvernehmen mit den Eltern geschadet hätte (Seite 14 in ON 14).</p>
<p>Zu den Feststellungen zum angebotenen Beweis der Einhaltung der journalistischen Sorgfalt sei zunächst darauf verwiesen, daß Prof. Dr. URBANEK die inhaltliche Richtigkeit seines Zitates im &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 bestätigte (Seite 12 in ON 14).</p>
<p>Martina PREWEIN gestand jedoch zu, sie habe nicht versucht, eine Stellungnahme der Antragsteller einzuholen, weil sie damals nicht mit ihnen gesprochen hätten (Seite 18 in ON 14). Die Zeugin Ilse SCHMID, ebenfalls Journalistin des &#8222;KURIER&#8220;, ergänzte dies dahingehend, daß Ing. Helmut PILHAR zu ihr einmal gesagt habe: &#8222;Mit dem &#8222;KURIER&#8220; reden wir nichts, der schreibt so schlecht über uns.&#8220; (Seite 19 in ON 28).</p>
<p>Der Antragsteller Ing. Helmut PILHAR bestätigte, daß infolge der Berichterstattung des &#8222;KURIER&#8220; seine Bereitschaft, sich dem KURIER für ein Interview zur Verfügung zu stellen, gelitten habe, er aber sicher geantwortet hätte, wenn er mit einem konkreten Vorwurf, wie dem gegenständlichen, konfrontiert worden wäre (Seiten 27, 28 in ON 28).</p>
<p>Daß die Antragsteller keine generell ablehnende Haltung gegenüber dem &#8222;KURIER&#8220; hatten, geht auch daraus hervor, daß Erika PILHAR im Jänner oder Februar 1996 zweimal mit der Journalistin Ilse SCHMID sprach und Ing. Helmut PILHAR mit einem Bildkauf durch den &#8222;KURIER&#8220; einverstanden war (Seite 30 in ON 28).</p>
<p><strong>Rechtlich folgt daraus:</strong></p>
<p>Der Einwand der Verfristung geht ins Leere, da die am 2.4.1996 bei Gericht eingebrachten Anträge der Antragsteller innerhalb der 6 Monatsfrist gestellt wurden. Den Schriftsätzen lag nicht nur eine Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes Dr. Rudolf GÜRTLER durch die Antragsteller zugrunde, sondern auch eine Weisung Dris. Rudolf GÜRTLER an seinen Konzipienten, die Anträge, wie abgesprochen, einzubringen und (für ihn) zu fertigen.</p>
<p>Die von den Antragstellern inkriminierte Artikelbehauptung, wonach sie unter fahrlässiger Umgehung der vom AKH angeordneten Kontrolle einen Fotografen zu ihrer Tochter gebracht hätten, erfüllt das Tatbild des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Absatz 1 und 2 StGB.</p>
<p>Im Hinblick auf das durchgeführte Beweisverfahren schlug der von der Antragsgegnerin angebotene Wahrheitsbeweis fehl.</p>
<p>Auch der Ausschlußgrund der Einhaltung der journalistischen Sorgfalt lag nicht vor, zumal es die Journalistin bei ihrer Recherche (bewußt) unterlassen hatte, die Antragsteller mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu konfrontieren. Die vom Antragsteller Ing. Helmut PILHAR geäußerte Ablehnung von Interviews gegenüber dem &#8222;KURIER&#8220; war schon deshalb kein Freibrief für die Unterlassung sämtlicher im Sinne des Mediengesetzes gebotener Kontaktaufnahmen mit den Betroffenen, da dadurch keine generelle Ablehnung jeglicher Stellungnahme zum Ausdruck gebracht wurde.</p>
<p>Da sich die inkriminierte Behauptung doch als ziemlich gravierend darstellte, immerhin wurde den Antragstellern vorgeworfen, sie hätten die medizinisch gebotene Zutrittskontrolle zu ihrer Tochter umgehen geholfen und sie dadurch der Gesundheitsgefährdung ausgesetzt, erschien ein Entschädigungsbetrag in Höhe von je S 30.000,&#8211; angemessen.</p>
<p>Die übrigen Entscheidungen gründen auf den bezogenen Gesetzesstellen.</p>
<p><strong>Landesgericht für Strafsachen Wien</strong><br />1032 Wien, Landesgerichtsstraße 11<br />am 25.04.1997</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER URTEIL</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER (HAUPTVERHANDLUNG)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Aug 1996 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kurier]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG 9c E Vr 3837/96Hv 2300/96 LG fÜr Strafsachen Wien 20.8.1996, 13.30 Uhr gg. KURIER Zeitungsverlags und Druckerei GesmbH Mag. Friedrich ForsthuberVB Eveline Greß ASt: Ing. Helmut PilharErika PilharAStV: Dr. Rudolf Gürtler AG: KURIER Zeitungsverlags und Druckerei GesmbH AGV: Dr. Stephen Ruggenthaler Verlesen wird ON 13: [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier-3/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER (HAUPTVERHANDLUNG)</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>KURIER</strong> wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG</h3>
<hr />
<p style="text-align: right;">9c E Vr 3837/96<br />Hv 2300/96</p>
<h3>LG fÜr Strafsachen Wien</h3>
<p>20.8.1996, 13.30 Uhr</p>
<p><strong>gg. KURIER Zeitungsverlags und Druckerei GesmbH</strong></p>
<p>Mag. Friedrich Forsthuber<br />VB Eveline Greß</p>
<p>ASt:</p>
<p>Ing. Helmut Pilhar<br />Erika Pilhar<br />AStV:</p>
<p>Dr. Rudolf Gürtler</p>
<p>AG:</p>
<p>KURIER Zeitungsverlags und Druckerei GesmbH</p>
<p>AGV:</p>
<p>Dr. Stephen Ruggenthaler</p>
<p>Verlesen wird ON 13:</p>
<p>Der AStV. legt vor eine Erklärung vom 20.8.1996 die als Beilage A./ zum HV-Protokoll genommen wird und gleichzeitig verlesen wird.</p>
<p>Festgehalten wird, daß der AGV seinen Rechtsstandpunkt vollinhaltlich aufrecht erhält, daß die Erklärung des AStV. jedoch nicht in Zweifel gezogen wird.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Der AStV. zieht den Antrag auf Einziehung des Mediums zurück.</p>
<p>Fortsetzung des Beweisverfahrens</p>
<p>ASt:</p>
<p>Erika Pilhar,<br />geb. 18.4.1963,<br />Hausfrau</p>
<p>gibt nach WE unbeeidet vernommen an:</p>
<p>Die Medien haben sich bereits eine Woche nach dem Operationstermin bei uns gemeldet, auch bei Professor Horcher, ob sie kommen können. Wir sagten zu diesem Zeitpunkt, daß das überhaupt nicht in Frage kommt. Der Druck von den Medien war einfach da. Herr Sellin hat sich bei meinem Gatten gemeldet und mit ihn Kontakt aufgenommen. Wir sagten, daß Fotografieren usw. nicht erlaubt ist. Aus unserer Sicht heraus ist es nicht möglich, daß er Fotos machen darf, oder ein Interview bekommt. Herr Sellin sagte, daß er sich bei Professor Horcher erkundigen wird, weil er eben gerne Fotos hätte. Wir sagten ihm auch, daß wir selbst nicht fotografieren dürfen. Er hat dann angerufen und sagte, daß er von Professor Urbanek die Erlaubnis bekommen hat und daß er dann kommen wird. Wir sagten, soweit wir wissen, kann er keine Fotos machen. Herr Professor Urbanek ist der Krankenhausvorstand. Wir haben bei ihm nicht nachgefragt, ob das stimmt. Vor der Tür saß ein Sicherheitsbeamter und dieser hat keinen reingelassen. Er hatte eine Liste von Personen, die rein dürfen. Er hat auch unsere Taschen auf Fotoapparate kontrolliert. Wir sagten zu Herrn Sellin, wenn er die Zustimmung hat, dann kann er kommen, da hatten wir aus unserer Sicht keine Bedenken.</p>
<p>Richter: Haben Sie nachgefragt, warum die Besuche bei Olivia so stark eingeschränkt wurden?</p>
<p>Zeugin: Bei uns war die Einschränkung, um eben den Medienrummel zu verhindern. Der Medienrummel sollte allgemein verringert werden, aber auch aus medizinischen Gründen, damit das Kind seine Ruhe hat.</p>
<p>Richter: Waren Sie nicht verwundert, als Herr Sellin sagte, daß er die Erlaubnis von Professor Urbanek bekommen hat?</p>
<p>Zeugin: Früher war ja &#8222;NEWS&#8220; auch schon vor der Tür und Professor Urbanek fragte, ob wir etwas dagegen haben und da sagte ich selbst, daß ich das nicht möchte. Bei der &#8222;BILD&#8220; war das schon einige Zeit später und der Druck von den Medien war immer da. Irgendwann sagten wir, wenden Sie sich bitte an das Krankenhaus. Verschiedene Zeitungen haben auch von sich aus angeboten, daß sie etwas dafür zahlen und Herr Sellin hat auch gesagt, daß er etwas dafür zahlt, bzw. daß etwas dafür gezahlt wird.</p>
<p>Richter: Hat Herr Sellin dann ein Treffen ausgemacht?</p>
<p>Zeugin: Ja, er sagte, wann er kommt und er ist dann auch gekommen. Bis zu dem Zeitpunkt wo er aufgetaucht ist, habe ich mit niemandem Rücksprache gehalten, ob das auch stimmt, daß er die Erlaubnis hat. Er hat dann zu den Schwestern gesagt, daß er ein Foto machen will. Der Sicherheitsbeamte sagte, daß er keinen rein läßt, er braucht eine schriftliche Bestätigung und die hat Herr Sellin nicht gehabt. Er sagte, daß er sich noch einmal bei Professor Urbanek erkundigt. Er kam dann wieder und sagte zum Sicherheitsbeamten, daß dieser nur mit dem Professor zu telefonieren braucht und das hat er auch gemacht. Ich habe dieses Telefonat beobachtet, aber ich habe nicht gehört, was da gesprochen wurde. Ich habe angenommen, daß der Sicherheitsbeamte mit Professor Urbanek telefoniert. Nach dem Gespräch sagte er, daß Herr Sellin rein darf, der Sicherheitsbeamte ist auch mit rein gegangen. Die Aufnahmen im Zimmer dauerten ca. 5 Minuten. Er hat auch noch in der Abteilung fotografiert, insgesamt dauerte es ca. eine viertel Stunde. Dann ist Herr Sellin wieder weggefahren.</p>
<p>Nach Vorhalt der S. 25:</p>
<p>Zeugin: Ich weiß nicht, zu welchem Zeitpunkt das war. Ich habe nachher nicht mit Professor Urbanek darüber gesprochen, warum er der Sache zugestimmt hat. Das kam er zu einem späteren Zeitpunkt zur Sprache. Professor Urbanek sagte, wenn er gewußt hätte, daß Herr Sellin aus Deutschland ist, hätte er seine Erlaubnis nicht gegeben, aber ich habe da nicht nachgehakt.</p>
<p>AStV: Haben Sie gehört, daß der Sicherheitsbeamte nach dem Telefonat gesagt hat, daß Professor Urbanek die Erlaubnis gegeben hat?</p>
<p>Zeugin: Er sagt, er hat mit ihm gesprochen und Professor Urbanek hat es erlaubt. Das habe ich gehört. Mein Gatte ist täglich zu Olivia gekommen. Es durften rein, ihre Großmutter, die Schwester und eine Bekannte von Olivia. Später ist sie denn mit Lehrerinnen zusammen gekommen und mit den Kindern, die in die Schule gehen. Es waren drei Lehrerinnen und 8 &#8211; 10 Kinder in der Schulklasse.</p>
<p>AStV: Hat es zu einem späteren Zeltpunkt andere Kontakte mit Journalisten gegeben, zum Beispiel mit dem ORF?</p>
<p>Zeugin: Das weiß ich nicht.</p>
<p>Nach Vorhalt des KURIER vom 3.10.1995, S. 12:</p>
<p>Richter: Gab es bei Ihnen eine gesundheitliche Kontrolle?</p>
<p>Zeugin: Die Schwestern haben schon Rücksicht darauf genommen. Wenn es auffiel, daß jemand eine Erkältung hat, durfte er nicht zu Olivia. Damals mußte auch kein Mundschutz getragen werden.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Zeuge:</p>
<p>Prof. Dr. Radvan Urbanek,<br />geb. 20.11.1943,<br />Arzt,<br />fremd zu den Antragstellern,</p>
<p>gibt nach WE unbeeidet vernommen an:</p>
<p>Ich bin der Vorstand der Kinderklinik und gleichzeitig Leiter der Abteilung wo Olivia behandelt wurde.</p>
<p>Richter: Hatten Sie auch die Kompetenz zu bestimmen, wer zu Olivia darf und wer nicht?</p>
<p>Zeuge: Das konnte ich teilweise bestimmen, für die Einheit, wo ich zuständig war.</p>
<p>Richter: Am 29.9.1995 kam ein Fotojournalist der &#8222;BILD&#8220; ins AKH gekommen, der vorher auch Kontakt mit Olivias Eltern aufgenommen hat, und der schließlich dann Fotos von Olivia gemacht hat. Was können Sie uns über diesen Vorgang erzählen? Dieser Journalist hat behauptet, er hätte Ihre Erlaubnis eingeholt, zur Kontaktaufnahme mit Olivia. Ist das richtig und wie ist das abgelaufen?</p>
<p>Zeuge: Zu dieser Zeit war unsere Weisung, daß wir wegen der Infektionsgefahr, niemand, außer den Eltern und den Leuten, die mit der Pflege betraut waren, zu Olivia lassen. Wir haben prinzipiell darauf geachtet, daß nur die Angehörigen zu ihr dürfen. In dieser Zeit war Olivia sehr geschwächt durch die Operation und auch durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit. In dieser Zeit haben die Medien Olivia viel Aufmerksamkeit geschenkt und deshalb war auch ein Sicherheitsbeamter vor der Tür, den die ärztliche Direktion bestellt hat. Dieser Sicherheitsbeamte kontrollierte, wer zu Olivia rein kam. Er kontrollierte auch, ob Fotoapparate in der Tasche waren. Eine gewisse Zeit lang gab es auch Leibesvisitationen, und es hat auch eine gesundheitliche Kontrolle stattgefunden. Diejenigen, die im Zimmer arbeiteten, mußten infektfrei sein, und auch die Besucher wurden darauf angesprochen und mußten teilweise euch einen Mundschutz tragen, wenn sie einen Infekt hatten. Der Mundschutz war nicht zwingend, aber wenn es Olivia sehr schlecht ging, haben wir den Mundschutz angeordnet.</p>
<p>Richter: Lag die hohe Infektionsgefahr am 29.9.1995 noch vor, oder war es da schon abgeschwächt?</p>
<p>Zeuge: Die Operation war am 18.9.1995 und nachher waren die Maßnahmen sehr streng.</p>
<p>Richter: Wie kommt es dann, daß dieser Fotograf am 29.9.1995 Aufnahmen von Olivia machen konnte?</p>
<p>Zeuge: Er muß wahrscheinlich irgendwie unbemerkt eingeschleust worden sein. Zu diesem Zeitpunkt hätten wir die Genehmigung dazu nicht erteilt. Ich mußte sogar die Weisung geben, daß bis auf die Eltern und die engen Angehörigen der Familie, keiner rein darf. Der Besuch des Fotografen ist weder mit meinem Wissen, noch mit meinem Willen geschehen.</p>
<p>Richter: Dieser Fotograf, Herr Sellin hat behauptet, er hätte mit Ihnen telefonisch Kontakt aufgenommen und Sie hatten ihm gesagt, daß er zu Olivia rein darf. Können Sie sich an so ein Gespräch erinnern?</p>
<p>Zeuge: An den Namen kann ich mich nicht erinnern Wir hatten täglich genug Anrufe, deshalb kann ich mich auch nicht persönlich an Herrn Sellin erinnern. Für den Fall, daß so eine Anfrage war, hätte ich auf alle Fälle vorher mit den Eltern<br />Rücksprache gehalten. Die zusätzliche Bedingung war auch, daß die Erlaubnis von seiten der Pressestelle des AKH, also der Verwaltung, vorliegt, nur dann hätte ich das gemacht. Aus eigenem hätte ich eine Zustimmung ohne Rücksprache nicht gegeben.</p>
<p>Richter: Der Sicherheitsbeamte ließ Herrn Sellin nicht zu Olivia. Deshalb hätte dieser Sicherheitsbeamte mit Ihnen telefoniert und Sie sollen ihm gesagt haben, daß es in Ordnung geht und daraufhin hat er Herrn Sellin reingelassen.</p>
<p>Zeuge: Speziell auf diese Rückfrage kann ich mich nicht erinnern. Wenn solche Anfragen waren, habe ich immer gesagt, daß aufgrund der Weisung keiner zu Olivia reingehen darf. Ich kann mich nicht erinnern, daß der Sicherheitsbeamte mich um Erlaubnis gefragt hat.</p>
<p>Richter: Schließen Sie es aus, daß, wenn so eine Anfrage stattgefunden hätte, Sie Ihre Zustimmung gegeben hätten?</p>
<p>Zeuge: Die Weisung war eindeutig. Ich kann ausschließen, daß ich auf eine solche Anfrage meine Zustimmung gegeben hätte. Ich kann mich erinnern, daß einmal der Chirurg mit Leuten kam und nach einer Kontaktaufnahme fragte, und ich sagte, daß nach wie vor die Weisung besteht, daß keiner zum Kind darf.</p>
<p>Richter: Schließen Sie es aus, daß der Sicherheitsbeamte Sie angerufen hat und fragte, ob er den Reporter reinlassen darf?</p>
<p>Zeuge: Das schließe ich aus.</p>
<p>Nach Vorhalt der S. 25:</p>
<p>Zeuge: Ich habe oft mit Herrn Pilhar diskutiert. Wir haben versucht die Eltern zu überzeugen, daß sie die Öffentlichkeit mit uns gemeinsam ein bißchen unterdrücken. Es wurde ausgemacht, daß österreichische Medien Vorrang haben, aber ich habe keine Erlaubnis erteilt.</p>
<p>Nach weiterem Vorhalt der S. 25:</p>
<p>Zeuge: Ich weiß, daß damals nach dieser &#8222;BILD&#8220;-Veröffentlichung wir von der österreichischen Presse angesprochen wurden, weil sie auch ein Bild des Kindes haben wollten. Wir haben aber darauf bestanden, daß keiner zu dem Kind darf, aufgrund dieser Infektionsgefahr. Ich kann mich nicht mehr erinnern, wie die Reaktion der Eltern war, aber Herr Pilhar hatte eine Abneigung gegen bestimmte Pressevertretungen geäußert.</p>
<p>Nach Vorhalt des Kurier vom 3.10.1995:</p>
<p>Zeuge: An die Details kann ich mich kaum erinnern, weil ich die Aufgabe hatte, regelmäßig die Presseberichte zu erstellen, und so mußten wir die Anfragen der einzelnen Zeitungen beantworten. Inhaltlich ist es die Position, die wir zu diesem Zeitpunkt vertreten haben.</p>
<p>Richter: Das wurde ja bedeuten, daß Sie verärgert waren, daß dieser Vorfall am 29.9.1995 passieren konnte. Welche Recherchen wurden Ihrerseits angeordnet um zu prüfen, wie es überhaupt dazu kommen konnte?</p>
<p>Zeuge: Die Kontrollen wurden in der Folge noch viel strenger durchgeführt. Wir haben auch den Aufenthalt des Sicherheitsbeamten verlängert. Der Andrang der Journalisten war sehr stark. Wir haben sicher mit der Pressestelle gesprochen, daß die Kontrolle viel stärker werden muß. Es war für Olivia nicht günstig, daß sie am 29.9. mit diesem Reporter Kontakt hatte und ich habe dem auch nicht zugestimmt.</p>
<p>AStV: Wann wurde der Sicherheitsbeamte abgezogen?</p>
<p>Zeuge: Das kann ich nicht sagen.</p>
<p>AStV: Kann es sein, daß er im Oktober abgezogen wurde?</p>
<p>Zeuge: Das kann stimmen. Mir ist bekannt, daß sich Herr Pilhar selbst für die Verlängerung des Sicherheitsbeamten eingesetzt hat.</p>
<p>AStV: Ist es richtig, daß diese Fernsehreportage vom ORF gemacht wurde?</p>
<p>Zeuge: Das war die Entscheidung der Presseabteilung.</p>
<p>AStV: Haben Sie im Zeitraum Anfang November selbst zugestimmt, daß der ORF filmen darf?</p>
<p>Zeuge: Wenn, dann nur nach Rücksprache mit der Familie Pilhar. So etwas hat schon stattgefunden.</p>
<p>AStV: Können Sie sagen, ob Olivia zum Zeitpunkt Ende September schon Unterricht hatte?</p>
<p>Zeuge: Nach der Operation hat sie sicher noch keinen Unterricht gehabt. Ich weiß aber nicht, wie weit der Unterricht in ihrem Zimmer stattfand. Unterricht wo sie mit anderen Kindern zusammen gekommen ist, wurde erst erlaubt, als der erste Teil der Chemotherapie abgeschlossen war und nicht schon 11 Tage nach der Operation.</p>
<p>Richter: Wann haben Sie erstmals erfahren, daß ein Fotoreporter der &#8222;BILD&#8220;-Zeitung bei Olivia war?</p>
<p>Zeuge: Ich glaube, gleich zu Beginn der Woche danach. Ich weiß nicht, ob ich schon vor dem Anruf der KURIER-Reporterin davon wußte.</p>
<p>Richter: Auf dieser Station befinden sich ja auch zahlreiche Schwestern. Das kann ja nicht verborgen geblieben sein, daß hier fotografiert wurde. Fragt da nicht jemand vom Pflegepersonal, ob er das darf?</p>
<p>Zeuge: Das ist mir auch nicht verständlich. Ich habe mich stark gemacht für die Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahme. Die Eltern haben sich, speziell Herr Pilhar, mit bestimmten Presseleuten unterhalten.</p>
<p>Richter: Eine interne Überprüfung, wer konkret veranlaßt hat, daß dieser Reporter zu Olivia kann, ist nicht bekannt?</p>
<p>Zeuge: Nein. Ich glaube auch nicht, daß man damals so eine Überprüfung gemacht hat. Es hätte ja auch sein können, daß der Sicherheitsbeamte vom Reporter bestochen wurde. Wir wollten den Schutz des Kindes und das Einvernehmen mit der Familie erreichen.</p>
<p>Richter: Was hat das Einvernehmen mit der Familie mit der Nachforschung zu tun, wie der Reporter zur Olivia kommt?</p>
<p>Zeuge: Sollte dazukommen, daß die Eltern gegen unser Wissen den Fotograf reingeschmuggelt haben, hätte ich sicher keine Maßnahme gegen die Eltern ergriffen. Wenn wir die ersten Kontakte mit der Presse hergestellt haben, dann bin ich oder ein Mitarbeiter zu den Eltern gegangen und habe gefragt ob das möglich wäre. Ich kann es deshalb ausschließen, denn ich hatte vorher das Einvernehmen mit der Familie Pilhar hergestellt, ich nehme auch an, daß das der Familie klar war, aber ich weiß nicht in wie weit. Ich habe mit den Eltern immer Rücksprache gehalten, auch schon vor dem 29.9.1995.</p>
<p>Richter: Die Eltern geben an, daß sie deshalb darauf vertraut haben, daß das stimmt, was Herr Sellin sagt, weil der Sicherheitsbeamte nach telefonischer Rücksprache mit Ihnen auch gesagt hat, daß es in Ordnung ist.</p>
<p>Zeuge: Man hätte mich jederzeit erreichen können und ich hätte jederzeit sagen können, ob das stimmt oder nicht. Meine damalige Weisung war, daß keiner zu Olivia darf, wegen der Infektionsgefahr und das beruhte rein auf medizinischen Gründen. So eine Äußerung habe ich nie getätigt.</p>
<p>AStV: Gab es eine Gesundheitskontrolle der sich die Besucher zu unterziehen hatten?</p>
<p>Zeuge: Das war auch eine Weisung zu fragen, ob die Leute Beschwerden haben und erst bei Angabe der Beschwerden die Kontrolle durchgeführt wird. Die Leute auf der Station, die sich mit dem Kind befaßt haben, fragten die Besucher danach. Wenn jemand reingeht, ohne sich vorher diesen Fragen zu stellen, hätte das auffallen müssen. Wenn der KURIER schreibt, daß die Kontrolle umgangen wurde, dann trifft das zu aus meiner Sicht.</p>
<p>AGV: Wie lange war das Kind schon vorher bei Ihnen in Behandlung?</p>
<p>Zeuge: Ich glaube seit Anfang August 1995 und am 18.9.1995 wurde sie operiert in der chirurgischen Abteilung des AKH. Dann lag sie noch 10 &#8211; 14 Tage auf der Intensivstation der Chirurgie.</p>
<p>AGV: Das geht sich aber nicht aus, denn am 29.9. war je schon der Fotograf dort. Haben Sie mit den Eltern über die Notwendigkeit einer Beschränkung des Besuches durch dritte Personen gesprochen, auch vor dem 29.9.?</p>
<p>Zeuge: Ja, vorher, wie auch nachher.</p>
<p>AGV: Wurde dabei von Ihnen des Risiko einer Infektion genannt?</p>
<p>Zeuge: Ja mehrmals, auch vorher. Olivia war aufgrund ihrer Krankheit und aufgrund der Operation sehr geschwächt.</p>
<p>Richter: Am 29.9. muß Olivia erst ganz kurze Zeit auf Ihrer Station gewesen sein. Da verstehe ich einfach nicht, warum Sie nicht sofort die Eltern gefragt haben, wie das so kurz am Anfang passieren konnte.</p>
<p>Zeuge: Ich kann mich im Detail nicht an die Gespräche erinnern. Ich kann mir aber schon vorstellen, daß wir darüber diskutiert haben.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Der AGV stellt den Antrag auf Ausforschung der Sicherheitsbeamten der am 29.9. die Kontrollen durchführte.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Zeuge, Ing. Pilhar: Seine Ausführungen stimmen nicht. Wir mußten damals an das AKH schreiben, daß wir darauf bestehen, daß der Sicherheitsdienst verschärft wird.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Der Zeuge legt vor die Beilagen B./ und C./.</p>
<p>Zeuge Ing. Pilhar: Nachdem der Sicherheitsbeamte die Rücksprache am Telefon gemacht hat, sind wir davon ausgegangen, daß die Angaben des Herrn Sellin richtig sind. Professor Urbanek hat im Nachhinein gesagt: &#8222;Wenn ich gewußt hätte, daß er aus Deutschland kommt, hätte ich die Erlaubnis nicht erteilt.&#8220;</p>
<p>AStV: Haben Sie Herrn Sellin nachher zur Rechenschaft gezogen?</p>
<p>Zeuge Ing. Pilhar: Ja und er hat mir eine schriftliche Bestätigung über den Hergang gegeben.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Der Zeuge legt vor die Beilage D./.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Zeugin:</p>
<p>Martina Prewein,<br />geb. 25.1.1966, Journalistin,</p>
<p>gibt nach WE unbeeidet vernommen an:</p>
<p>Ich habe die Recherchen durchgeführt. Ich kann mich auch an das Telefonat mit Professor Urbanek erinnern und das ist in meinem Artikel wiedergegeben. Als die Bilder von Olivia in &#8222;BILD&#8220; erschienen sind, waren wir erstaunt, weil ein Fotografierverbot bestanden hat. Wir haben die ärztliche Direktion angerufen und man hat uns gesagt, daß sie nicht verstehen, wie es zu diesen Bildern gekommen ist. Damals habe ich mit Frau Xantner gesprochen. Danach habe ich mit Professor Urbanek gesprochen und er hat das selbe gesagt. Er hat mir alle Gründe gesagt, warum dieses Verbot besteht, nämlich um das Kind vor Infektionen zu schützen. Alle im Krankenhaus haben betont, daß keine Zustimmung vorlag. Ich habe nicht versucht, eine Stellungnahme der Familie einzuholen, weil sie damals nicht mit uns gesprochen haben.</p>
<p>Richter: Ist es bei Ihnen üblich den Kollegen zu kontaktieren?</p>
<p>Zeugin: Ich habe versucht, ihn zu erreichen, aber Herr Sellin war nicht da. Die Redaktion von &#8222;BILD&#8220; war über meinen Artikel sehr böse und haben uns mit Klagen gedroht. Ich habe daraufhin mit der Rechtsvertreterin der Redaktion gesprochen und ihr geschildert, warum wir das so geschrieben haben, daraufhin sagte sie, daß sie mit dem Fotografen sprechen wird und wenn das stimmt, werden wir keine Klage bekommen. Ich habe nie wieder etwas von ihr gehört.</p>
<p>AStV: Sie sagten, daß die Familie Pilhar damals nicht mit Ihnen gesprochen hat. Warum haben Sie dann nicht damals bei uns in der Kanzlei angerufen?</p>
<p>Zeugin; Das weiß ich nicht. Außerdem dauert es drei Tage, bis man Sie erwischt.</p>
<p>AStV: Warum schreiben Sie, daß die Familie hier tatkräftig mitgewirkt hat?</p>
<p>Zeugin: Weil die Familie den Reporter offensichtlich dort hin gebracht hat. Wie wäre er sonst reingekommen? Ich weiß auch, das Geld überreicht wurde, um die Fotos zu machen.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Der AStV behält sich die ergänzende Einvernahme der beiden Antragssteller vor und fügt an, daß die Zeugin Veronika Schilcher (Tante von Olivia) als damalige Augenzeugin bei der letzten Hauptverhandlung genannt wurde.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Der AGV legt vor die Original &#8222;BILD&#8220;-Zeitung als Beilage 1./.</p>
<p>&#8211;</p>
<p>Beschluß</p>
<p>Zur Einvernahme des beantragten Fred Sellin, sowie der Sachbearbeiterin der ärztlichen Direktion Frau Xantner, sowie allenfalls des zuständigen Sicherheitsbeamten vom 29.9.1995, wird die Hauptverhandlung auf den</p>
<p>18.10.1996, 10.00 Uhr, Saal 2034</p>
<p>vertagt.</p>
<p>Die beiden Antragssteller, der Anklagsstellvertreter sowie der Antragsgegnervertreter nehmen den Termin unter Ladungsverzicht zur Kenntnis.</p>
<p>Ende: 15.15 Uhr</p>
<p>Der Einzelrichter:</p>
<p>Die Schriftführer:</p>
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		<item>
		<title>AKH-Wien an BH Wr. Neustadt &#8211; Schädel-CT</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Aug 1996 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Medizinisch]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Wien (Akh)]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIENUniversitätsklinik für Kinder- u. JugendheilkundeA-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20Vorstand: o. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek 14. August 1996 AnHerrn Hofrat Dr. MaradyHerrn Dr. ZimperBezirkshauptmannschaft Wr. NeustadtNeuklosterplatz 1A-2700 Wiener Neustadt Betrifft:Olivia Pilhar, geb. 31.12.1988,15M-100-95/pf &#8211; Ihr Schreiben vom 15.7.1996 Lieber Hofrat Marady!Sehr geehrte Damen und Herren! Urlaubshalber darf ich Ihnen erst jetzt Ihren [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN<br />Universitätsklinik für Kinder- u. Jugendheilkunde<br />A-1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20<br />Vorstand: o. Univ.-Prof. Dr. R. Urbanek</p>
<p style="text-align: right;">14. August 1996</p>
<p>An<br />Herrn Hofrat Dr. Marady<br />Herrn Dr. Zimper<br />Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt<br />Neuklosterplatz 1<br />A-2700 Wiener Neustadt</p>
<p>Betrifft:<br />Olivia Pilhar, geb. 31.12.1988,<br />15M-100-95/pf &#8211; Ihr Schreiben vom 15.7.1996</p>
<p>Lieber Hofrat Marady!<br />Sehr geehrte Damen und Herren!</p>
<p>Urlaubshalber darf ich Ihnen erst jetzt Ihren Brief beantworten.</p>
<p><strong>Eine CT-Kopfuntersuchung ist aus medizinischen Gründen nicht indiziert gewesen, da nie Metastasen im Bereich des Kopfes nachweisbar waren</strong>, so daß auch jetzt, um die Strahlenbelastung des Kindes zu minimieren, diese Untersuchung von uns nicht verlangt wurde.</p>
<p>Olivia ist nach wie vor in ambulanter Kontrolle unserer Klinik, sie kommt in zwei- bis dreiwöchigen Intervallen. Ihr gesundheitlicher Zustand ist als gut zu bezeichnen, es besteht kein Hinweis für eine Rückkehr der bösartigen Erkrankung.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />o. Univ. Prof. Dr. R. Urbanek</p>

  
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<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>natürlich war ein Ödem im Stammhirn (Leber-Relais) selbst für einen Blinden leicht erkennbar. Man wollte aber lediglich den Wilmstumor wahr haben, denn Wilmse kann man ja bis zu 95% heilen. Und uns wollte man ein aktuelles Hirn-CT von Olivia verwehren.</p>
<p>Hätte man zugegeben, daß Olivia</p>
<ul>
<li>einen Wilmstumor</li>
<li>Leberkrebs</li>
<li>Gehirn-&#8222;Metastase&#8220;</li>
<li>Osteolysen in der Lendenwirbelsäulen</li>
</ul>
<p>habe, hätte man zugeben müssen, dass die Schulmedizin bei so vielen Geschehen lediglich 2% Heilung habe und dann hätte man die Zwangstherapie mit nichts rechtfertigen können. So aber behauptete man stur, Olivia habe nur diesen Wilmstumor und wir Eltern wäre ja wirklich vollkommen verblendet, wenn wir die Chance auf 95% Heilung nicht ergreifen würden.</p>

  
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		<item>
		<title>LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER (HAUPTVERHANDLUNG)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jun 1996 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kurier]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG Aktenzeichen 9cE Vr 3837/96Hv 2300/96 Hauptverhandlung Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien Tag und Stunde des Beginnes der Hauptverhandlung: 21.6.1996, 9.00 Uhr Strafsache: gg. KURIER Zeitungsverlag und Druckerei GmbH Anwesende: Einzelrichter(in): Mag. Friedrich FORSTHUBER Schriftführer(in): VB Anita Pauer Antragsteller: Ing. Helmut PilharErika Pilhar (entschuldigt nicht ersch.)Antragsteller-Vertreter: [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>KURIER</strong> wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG</h3>
<hr />
<p style="text-align: right;">Aktenzeichen 9cE Vr 3837/96<br />Hv 2300/96</p>
<h3>Hauptverhandlung</h3>
<p>Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien</p>
<p>Tag und Stunde des Beginnes der Hauptverhandlung: 21.6.1996, 9.00 Uhr</p>
<p><strong>Strafsache: gg. KURIER Zeitungsverlag und Druckerei GmbH</strong></p>
<p>Anwesende:</p>
<p>Einzelrichter(in): Mag. Friedrich FORSTHUBER</p>
<p>Schriftführer(in): VB Anita Pauer</p>
<p><strong>Antragsteller:</strong></p>
<p>Ing. Helmut Pilhar<br />Erika Pilhar (entschuldigt nicht ersch.)<br />Antragsteller-Vertreter:</p>
<p>Mag. Erich Rebasso<br />f. Dr. Rudolf Gürtler<br />LU vom 7.9.1993</p>
<p><strong>Antragsgegner:</strong></p>
<p>KURIER Zeitungsverlag und Druckerei GmbH</p>
<p>(kein Organ erschienen)</p>
<p>Antragsgegner-Vertreter:</p>
<p>Dr. Stephan Ruggenthaler</p>
<p>Der (Die) Schriftführer(in) ruft die Sache auf.</p>
<p>Die Verhandlung ist öffentlich.</p>
<p>Der (Die) Beschuldigte gibt über seine (ihre) persönlichen Verhältnisse an:</p>
<p>Der (Die) Richter(in) ermahnt den (die) Beschuldigte(n), aufmerksam der vorzutragenden Anklage und dem Gang der Verhandlung zu folgen.</p>
<p>Die Zeugen und Sachverständigen werden aufgerufen, soweit sie nicht erst für einen späteren Zeitpunkt vorgeladen worden sind. Der (Die) Richter(in) teilt ihnen mit, wo sie sich bis zu ihrer Vernehmung aufhalten können und zu welchem Zeitpunkt sie sich für die Vernehmung bereitzuhalten haben.</p>
<p>Der (Die) Richter(in) trägt der (dem) (den) Privatbeteiligten auf, sich aus dem Verhandlungssaal zu entfernen und stellt ihr (ihm) (ihnen) frei, sich bei der Verhandlung vertreten zu lassen.</p>
<p>Um Verabredungen oder Besprechungen der Zeugen zu verhindern, ordnet der (die) Richter(in) an,</p>
<p>Der (Die) Richter(in) erinnert den (die) Sachverständigen an den von ihm (ihnen) abgelegten Eid und verfügt, daß der (die) Sachverständige(n) während der Vernehmung des (der) Beschuldigten und des (der) Zeugen im Gerichtssaal bleibe(n). Von den vorgeladenen Personen sind ausgeblieben:</p>
<p>Der (Die) Richter(in) verfügt &#8211; entscheidet &#8211; verurteilt gemäß § 242 StPO,</p>
<p>Der (Die) Ankläger(in) trägt die Anklagepunkte samt Begründung vor. Hierauf vergewissert sich der (die) Richter(in), daß der (die) Beschuldigte(n) von Gegenstand und Umfang der Anklage ausreichend in Kenntnis gesetzt ist (sind). Der (Die) Verteidiger(in)/Beschuldigte erwidert auf den Vortrag der Anklage:</p>
<p>Der (Die) Richter(in) belehrt den (die) Beschuldigte(n), daß er (sie) berechtigt sei(en), der Anklage eine zusammenhängende Erklärung des Sachverhaltes entgegenzustellen und nach Anführung jedes einzelnen Beweismittels Bemerkungen darüber vorzubringen.</p>
<p>Der (Die) Beschuldigte gibt an:</p>
<p>1. ASt.</p>
<p>Ing. Helmut Pilhar entschuldigt die 2. ASt Erika Pilhar, wegen der vor ca. 10 Tagen stattgefundenen Entbindung .</p>
<p>AStV:</p>
<p>beantragt die Einvernahme der Zeugin Veronika Schilcher, die sich vor dem Verhandlungssaal befindet, über den Vorgang der Aufnahme der Fotos.</p>
<p>AGV:</p>
<p>AG wendet Verfristung des Anspruches gemäß § 6 MedienG ein, weil innerhalb der sechsmonatigen Frist ab Erscheinen der Ausgabe der Tageszeitung KURIER vom 3.10.1995 bei Gericht kein Antrag eingelangt sei, in welchem die Antragsteller selbst oder der ausgewiesene Vertreter Dr. Rudolf Gürtler, einen schriftlichen Antrag eingebracht hätten. Die tatsächlich am 2.4.1996 bei Gericht eingegangenen Anträge sind weder von den jeweiligen Antragstellern, noch von dem ausgewiesenen Vertreter Dr. Rudolf Gürtler unterschrieben.</p>
<p>Die Anträge gemäß Punkt 1. und 2. der beiden Parteien sind zufolge Verstreichens der sechswöchigen Antragsfrist jedenfalls verfristet, ansonsten wird hilfsweise der Beweis der Wahrheit sowie Einhaltung der journalistischen Sorgfalt gemäß § 6 Abs. 2 MedienG angeboten und diesbezüglich ersucht, der AG eine Frist von 4 Wochen zur Einbringung eines schriftlichen Beweisantrages zu stellen, zu welchem eine Gleichschrift unaufgefordert dem AStV zugestellt werden wird.</p>
<p>AStV:</p>
<p>Dazu ist aus Sicht des Antragstellers zu sagen, daß die Anträge von mir, als in der Kanzlei der AStV mit der Legitimation der Rechtsanwaltskammer ausgestatteten Rechtsanwaltsanwärter, unterschrieben wurden, in einer Zeit beruflicher Kanzleiabwesenheit von Dr. Rudolf Gürtler und das reicht sowohl nach den Bestimmungen der Bevollmächtigung, nach allgemeinen Zivilrecht, als auch nach den Bestimmungen über Bevollmächtigungen der Prozessordnung, als auch nach den Bestimmungen über den Substitutionsvertreter von Anwälten hier keine Unterschrift durch den Rechtsanwalt verlangt ist.</p>
<p>Der Herr Dr. Gürtler hat vor seiner Abwesenheit selbstverständlich die Ermächtigung erteilt, fristgebundene Stücke zu unterschreiben und hat auch über den Inhalt nachher Kenntnis erlangt und hat auch zugestimmt.</p>
<p>Beschluß</p>
<p>Der Wahrheitsbeweis und der Beweis der journalistischen Sorgfalt werden zugelassen.</p>
<p><strong>Eröffnung des Beweisverfahrens</strong></p>
<p>Zeuge Ing. Helmut Pilhar</p>
<p>geb. am 25.2.1965, dzt. ohne Beschäftigung, p.A. wie AS 1; gibt nach WE an:</p>
<p>ER: Schildern Sie uns bitte den Vorfall zu dem inkriminierten Artikel?</p>
<p>Zeuge: Dieser Artikel entspricht nicht der Wahrheit. Wir haben einen Journalisten weder fahrlässig eingeschleust, noch sonst wie. Kurze Zeit nach Erscheinen des Artikels hat uns der Prof. Urbanek die erteilte Erlaubnis an den Reporter bestätigt.</p>
<p>ER: Wann haben Sie erfahren, daß der Herr Sellin Aufnahmen machen will?</p>
<p>Zeuge: Er hat mich Tage zuvor telefonisch darum gebeten. Ich habe ihm damals entgegnet, daß unsererseits keine Einwände bestehen. Er müßte sich aber selbst um die Erlaubnis seitens des AKH und des gesetztlichen Vormundes bemühen: Wir haben nicht interveniert, das hat der Herr Sellin gemacht. Das hat er mir versichert. Er hat es so begründet, daß er niemals den weiten Weg von Hamburg antreten würde, sollte er an einem Sicherheitsbeamten scheitern bzw. sollte ihm das AKH den Zutritt verweigern. Am 29.9. ist der Herr Sellin in Begleitung eines Fotoreporters erschienen. Dann hat es einen kleinen Zwischenfall gegeben. Er ist direkt in das AKH gekommen und ich war auch dort. Ich glaube der Termin war vereinbart.</p>
<p>ER: Wie spät war es?</p>
<p>Zeuge: Das war um die Mittagszeit. Dann hat es einen kleinen Zwischenfall gegeben. Er hat gesagt, er hat alle Genehmigungen erhalten. Dann wollte er ins Krankenzimmer und ist an dem Sicherheitsbeamten gescheitert.</p>
<p>ER: Sie treffen sich und er erzählt Ihnen das?</p>
<p>Zeuge: Sie sind gekommen und wir haben uns getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren meine Frau und ihre Schwester im Zimmer der Olivia. Es ist dann darum gegangen, daß die Reporter rein wollten, aber der Sicherheitsbeamte hat ihnen den Zutritt verweigert, weil er gesagt hat, daß er keine Genehmigung hat. Der Sicherheitsbeamte hat genaue Anweisungen gehabt, wer hineindarf und es ist jeder durchsucht worden.</p>
<p>ER: Auch die Anweisung, für den Fall daß der Besucher Kameras dabei hat, ihn nicht hineinzulassen?</p>
<p>Zeuge: Ich nehme an, daß uns die abgenommen worden wären. Dann ist der Herr Sellin nochmals zum Prof. Urbanek gegangen.</p>
<p>ER: Sie sagen nochmals?</p>
<p>Zeuge: Ich nehme an, der Herr Sellin wird vorher mit dem Prof. Urbanek gesprochen haben.</p>
<p>ER: Jetzt geht er zu ihm. Sind Sie mitgegangen?</p>
<p>Zeuge: Ich bin nicht mitgegangen. Es ist die Geschichte so weitergegangen, daß er zum Prof. Urbanek gegangen ist und ihm gesagt hat, daß ihn der Sicherheitsbeamte nicht reingelassen hat. Der Herr Sellin hat erzählt, daß bei diesem Gespräch auch der Prof. Horcher dabei war. Das hat mir der Herr Sellin auch nachher schriftlich bestätigt. Daraufhin hat der Sicherheitsbeamte den Prof. Urbanek angerufen, da war meine Frau anwesend, und der Prof. Urbanek dürfte ihm die Erlaubnis erteilt haben. Daraufhin ist der Sicherheitsbeamte zusammen mit dem Reporter, meiner Frau, meiner-Schwägerin und mir im Zimmer der Olivia anwesend gewesen.</p>
<p>ER: Wieviele Fotos sind gemacht worden?</p>
<p>Zeuge: Es sind Fotos gemacht worden im Krankenbett und in der Schule. Ich habe dann auch selbst ein Foto gemacht. Man sieht hier auf dem Foto, daß man sich auf der Station frei bewegen hat können. Es werden ein oder zwei Filme gemacht worden sein.</p>
<p>ER: Gab es vom gesundheitlichem Standpunkt keine Bedenken?</p>
<p>Zeuge:- Der Herr Sellin hat bestätigt, daß er die diensthabende Schwester gefragt hat, wegen Bedenklichkeiten. Ich habe mich auch ziemlich gestoßen. Ich habe die Krankenberichte durchgeschaut, die in dem Zeitraum dort waren. Es wird nicht erwähnt bzw. 10 Tage zuvor wird definitiv erwähnt, daß keine Infektion vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt hat es keine Schutzmaßnahmen in Form von Masken oder ähnliches gegeben. Sämtliche Pfleger und Schwestern sind auch ohne Schutzmaßnahmen hineingegangen.</p>
<p>ER: Wieviele Personen haben zur Olivia reindürfen?</p>
<p>Zeuge: Das waren Verwandte, meine Eltern, die Schwiegereltern, die Tante, ca. 10 Personen.</p>
<p>ER: Sie selbst haben mit dem Prof. Urbanek nicht gesprochen?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>ER: Das haben Sie vom Herrn Sellin berichtet bekommen?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Es hätte ja sein können, daß Ihnen der Herr Sellin einen geschönten Bericht gegeben hätte?</p>
<p>Zeuge: Das kann ich ausschließen, weil mir der Prof. Urbanek nachher im Gespräch die Erlaubnis bestätigt hat. Er hat es auch begründet. Er hat gesagt, wenn er gewußt hätte, daß der Herr Sellin aus Deutschland kommt, hätte er die Erlaubnis nicht gegeben. Es hat um die Bilder eine Aufregung gegeben. Der Prof. Urbanek ist einen Tag nach Erscheinen der Fotos an mich herangetreten und hat mich gebeten, kostenlos Fotos den österreichischen Medien zur Verfügung zu stellen; Wir haben uns geweigert, dieser Forderung nachzukommen. Dieser Artikel ist eine Revanche dafür, daß wir den ersten Fototermin einer deutschen Zeitung zur Verfügung gestellt haben und nicht einer österreichischen.</p>
<p>Zeuge: Ich habe den Prof. Urbanek darauf angesprochen und er hat gesagt, das hat die Pressestelle im AKH gemacht, damit hat er nichts zu tun.</p>
<p>ER: Hat er sich inhaltlich dazu geäußert?</p>
<p>Zeuge: Er hat die erteilte Erlaubnis für den Herrn Sellin bestätigt und begründet.</p>
<p>ER: Was hat er für eine Begründung abgegeben?</p>
<p>Zeuge: Diese Formulierung bestätigt, daß er die Erlaubnis erteilt hat.</p>
<p>ER: Hat er gesagt, ich habe dem Herrn Sellin die Erlaubnis erteilt?</p>
<p>Zeuge: Ja. Er hat gesagt, wenn ich gewußt hätte, daß das ein deutscher Reporter ist, hätte ich die Erlaubnis nicht erteilt.</p>
<p>ER: Haben Sie gefragt, warum er die Erlaubnis erteilt hat?</p>
<p>Zeuge: Nein. Ich habe nicht nachgeforscht, warum er die Erlaubnis erteilt hat.</p>
<p>ER: Man würde sich vorstellen, daß man einen ärztlichen Rat sucht und fragt, kann das Risiken mit sich bringen wenn man einen Fotografen zu meiner Tochter läßt?</p>
<p>Zeuge: Wenn der Prof. Urbanek mit dem Sicherheitsbeamten spricht und ihm die Genehmigung erteilt, daß er die Reporter reinlassen darf, dann glaube ich, daß diese Erlaubnis von kompetenter Stelle erfolgt ist.</p>
<p>ER: Sie haben nicht näher nachgefragt?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>ER: Sie selbst haben durch die Besuche die Psyche von Olivia mitbekommen. Haben Sie es für unbedenklich gehalten?</p>
<p>Zeuge: Die Reporter waren sehr nett und sie haben ihr einen Plüschteddy mitgebracht. Die Olivia hat sich sehr gefreut.</p>
<p>ER: Hat das für Sie finanzielle Vorteile gehabt?</p>
<p>Zeuge: Es ist sicherlich ein Geldbetrag geflossen. Der ist später der Behandlung der Olivia zugute gekommen.</p>
<p>ER: Es waren auch durchaus finanzielle Erwartungen?</p>
<p>Zeuge: Es war auch von mir der Wunsch, den Leidensweg meiner Tochter dokumentieren zu können. Es war uns bis dahin verboten, zu fotografieren. Durch die erteilte Erlaubnis ist auch mir die Erlaubnis erteilt worden, Fotos von meinem Kind zu machen. Ich habe mit dem Sicherheitsbeamten gesprochen und der hat gesagt es ist ein Mißverständnis gewesen, ich hätte vorher auch fotografieren dürfen.</p>
<p>AStV: Der Mitarbeiter von &#8222;Bild am Sonntag&#8220; ist an Sie herangetreten?</p>
<p>Zeuge : Ja.</p>
<p>ER: Hat die Frau Prewein mit Ihnen Kontakt aufgenommen?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>AGV: Hat Ihnen der deutsche Journalist einen Betrag von DM 10.000,&#8211; angeboten?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>AGV: Welchen Betrag dann?</p>
<p>Zeuge: Wir haben vorher einen Vertrag geschlossen.</p>
<p>Zeuge legt vor einen Vertrag, der als Beilage ./A zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen wird.</p>
<p>ER: Gab es bei Ihren Besuchen eine gesundheitliche Kontrolle Ihrer Person?</p>
<p>Zeuge: Meiner Person nicht. Meines Wissens auch nicht einer anderen Person. Es war aber klar, daß wenn einer eine Verkühlung hat, daß er keinen Kontakt mit Olivia haben darf; Direkt kontrolliert ist nicht worden.</p>
<p>AGV: Ist bei Errichtung dieser Urkunde etwas gesprochen worden, daß eine ärztliche Genehmigung notwendig ist?</p>
<p>Zeuge: Wir haben vereinbart, daß er selbst um die Erlaubnis beim AKH ansuchen muß.</p>
<p>AStV: Wissen Sie, ob auch eine andere Person die Olivia relativ oft besucht hat?</p>
<p>Zeuge: In der Anfangszeit ist der Herr Marady sehr oft im AKH gewesen.</p>
<p>AStV: Wissen Sie, ob der ORF im Zeitraum nach der Operation da war?</p>
<p>Zeuge: Wir haben irgendwann einmal eine Verordnung bekommen, Fotos machen zu dürfen. Das war am 24.10.</p>
<p>Zeuge legt vor ein Schreiben vom AKH, welches als Beilage ./B zum Akt genommen wird.</p>
<p>ER: Haben Sie das mit der Post erhalten?</p>
<p>Zeuge: Das kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen, entweder ist es meiner Frau ausgehändigt worden oder ist es uns mit der Post zugeschickt worden. Das weiß ich nicht.</p>
<p>AStV: Hat der ORF nach dem 24.10. Aufnahmen gemacht?</p>
<p>Zeuge: Er ist an uns herangetreten und hat um Filmerlaubnis gebeten. Ich habe gesagt, sie müssen uns das schriftlich geben. Wir haben das auch erhalten, vom Vormund.</p>
<p>ER: Hat sich im Nachhinein herausgestellt, daß die Genehmigung gegenüber dem Herrn Sellin nicht erteilt worden wäre?</p>
<p>Zeuge: Nein. Ich wollte durch eine schriftliche Bestätigung solche Auseinandersetzungen, wie sie im Artikel zum Ausdruck kommen, vermeiden. Ich habe gesagt, daß ich erst dann die Zustimmung erteile, wenn ich eine schriftliche Genehmigung habe. Kurze Zeit danach hat sie mir der ORF gebracht.</p>
<p>ER: Obwohl die Verordnung vom 24.10. war?</p>
<p>Zeuge: Ja .</p>
<p>ER: Die Genehmigung ist auch vom Herrn Prof. Urbanek gekommen?</p>
<p>Zeuge: Ich habe das jetzt nicht mit. Ich kann mich nur an die Erlaubnis vom Herrn Marady erinnern.</p>
<p>AGV: Woher haben Sie vor dem 29.9. gewußt, daß das Betreten der Behandlungsräume Fremden bzw. das Herstellen von Fotos untersagt ist?</p>
<p>Zeuge: Das war durch den Sicherheitsbeamten. Der hat niemanden hineingelassen, der einen Fotoapparat gehabt hat.</p>
<p>AGV: Wen hat er nicht hineingelassen?</p>
<p>Zeuge: Unbekannte Personen, die nicht auf der Liste drauf waren.</p>
<p>AGV: Woher war das Fotoverbot bekannt?</p>
<p>Zeuge: Der Sicherheitsbeamte hat niemanden mit einem Fotoapparat reingelassen.</p>
<p>ER: Sind Sie kontrolliert worden auf einen Fotoapparat?</p>
<p>Zeuge: Ja. Wir haben niemals versucht, den Sicherheitsbeamten zu umgehen.</p>
<p>ER: Ist Ihnen einmal ein Fotoapparat weggenommen worden?</p>
<p>Zeuge: Mir nicht, ich habe keinen gehabt.</p>
<p>AGV: Hat Ihnen der Sicherheitsbeamte gesagt, Sie dürfen den Fotoapparat nicht haben?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Ab dem Tag durften Sie dann fotografieren?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>AGV: Woher haben Sie gewußt, daß Fremden der Zutritt verboten ist?</p>
<p>Zeuge: Es hat ein kleines Schriftstück gegeben, das war bei der Tür vom Krankenzimmer angeschlagen. Da ist draufgestanden, wer hinein darf.</p>
<p>AGV: Woher wissen Sie, wer das ausgestellt hat?</p>
<p>Zeuge: Ich nehme an, das AKH.</p>
<p>AGV: Haben Sie vor dem 29.9. mit einem Arzt darüber gesprochen?</p>
<p>Zeuge: Die ganze Situation war so, daß ich selbst nicht immer zu meinem Kind habe dürfen. Die Besuchserlaubnis hat meine Eltern betroffen. Meine Schwiegereltern durften nicht rein.</p>
<p>AGV: Haben Sie den Grund hinterfragt?</p>
<p>Zeuge: Der Grund liegt auf der Hand. Meine Eltern waren für die Chemotherapie, meine Schwiegereltern nicht.</p>
<p>ER: Gab es ein Gespräch zwischen Ihnen und Ärzten, wo Ihnen dargelegt wurde, daß nur eine begrenzte Anzahl von Leuten in das Krankenzimmer reindürfen?</p>
<p>Zeuge: Daß nicht 100 Leute reindürfen ist klar.</p>
<p>ER: Hat es ein Gespräch gegeben?</p>
<p>Zeuge: Auf der Intensivstation hat immer nur einer reindürfen.</p>
<p>AGV: Haben Sie jemals einen Arzt gefragt, warum das so ist?</p>
<p>Zeuge: Solche Fragen brauche ich nicht zu hinterfragen, weil sie mir einleuchten.</p>
<p>AGV: War Ihnen einleuchtend, daß eine mögliche Infektion Grund für die Beschränkung ist?</p>
<p>Zeuge: Ja, selbstverständlich. Die Chemotherapie bewirkt, daß man auf jede Infektion anspricht. Das leuchtet jedem ein.</p>
<p>ER: Warum verlassen Sie sich darauf, daß der Herr Sellin tatsächlich die Erlaubnis eingeholt hat und warum fragen Sie erst nachher nach, ob das stimmt?</p>
<p>Zeuge: Meine Frau war bei dem Telefonat zwischen dem Sicherheitsbeamten und dem Herrn Prof. Urbanek dabei.</p>
<p>Festgestellt wird, daß die Zeugin Martina Prewein nicht erschienen ist. Der AGV entschuldigt sie wegen Urlaubs. Verlesen wird ON 5.</p>
<p>Beschluß</p>
<p>Dem AGV wird eine Frist von 3 Wochen-zur Einbringung eines Schriftsatzes mit genauen Beweisanboten gesetzt. Dem AStV wird eine zweiwöchige Frist zur Replik eingeräumt.</p>
<p>AStV: AGV hat mich draußen vor der Tür darauf hingewiesen, daß er den Herrn Dr. Gürtler bei einem zufälligen Zusammentreffen angesprochen hat und sich der Herr Dr. Gürtler uninformiert gezeigt habe, über dieses Verfahren. Tatsache ist, daß den Herr Dr. Gürtler die Eingänge Ihres Beschlusses ON 2 und die Eingänge der Ladung persönlich gesehen und abgezeichnet und auch in der Postsitzung besprochen hat. Die Schriftstücke tragen jeweils sein Zeichen.</p>
<p>ASt legt &#8222;BILD&#8220;-Artikel vor, der als Beilage ./C zum Akt genommen wird.</p>
<p>AGV bittet um Protokollsabschrift, einschließlich der Beilagen.</p>
<p><strong>Beschluß</strong></p>
<p>Zur Einholung der in den Schriftsätzen beantragten Beweise sowie zur Einvernahme des Rechtsanwaltes Dr. Rudolf Gürtler zur Frage der Bevollmächtigung) wird die Hauptverhandlung auf den</p>
<p>20.8.1996, 13.30 Uhr, Saal 2034</p>
<p>vertagt.</p>
<p>AStV gibt an, daß der Herr Dr. Gürtler zur Verhandlung stellig gemacht werden wird.</p>
<p>Die Anwesenden nehmen den Termin unter Ladungsverzicht zur Kenntnis.</p>
<p>Ende: 10.00 Uhr</p>
<p>Der Einzelrichter:<br />FORSTHUBER</p>
<p>Die Schriftführerin:<br />Pauer Anita</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier-4/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER (HAUPTVERHANDLUNG)</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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