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	<title>Habilitation von Dr. Hamer - der Betrug der Universität Tübingen</title>
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	<description>von Helmut Pilhar</description>
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	<title>Habilitation von Dr. Hamer - der Betrug der Universität Tübingen</title>
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		<title>Buchneuauflage &#8211; Einer gegen alle</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 17:11:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Deep State in Aktion und auf frischer Tat ertappt Einer gegen alle Die Erkenntnisunterdrückung der Germanischen Heilkunde Neudruck der 1. Auflage (2005) von „Einer gegen alle“. Da es sich nicht um eine Neuauflage, sondern um einen Nachdruck der ersten Auflage aus dem Jahr 2005 handelt, wurden die ursprünglichen (heute historischen) Bezeichnungen beibehalten. Deshalb findet der [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/buchneuauflage-einer-gegen-alle/">Buchneuauflage &#8211; Einer gegen alle</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<blockquote>
<p>Deep State in Aktion und auf frischer Tat ertappt</p>
</blockquote>
<div class="text-center"><div class="is-divider divider clearfix" ></div></div>
<h2>Einer gegen alle</h2>
<h3>Die Erkenntnisunterdrückung der Germanischen Heilkunde</h3>
<figure id="attachment_34480" aria-describedby="caption-attachment-34480" style="width: 281px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-34480" src="https://germanische-heilkunde.at/wp-content/uploads/2020/12/buch-einer-gegen-alle-281x400.png" alt="" width="281" height="400" srcset="https://germanische-heilkunde.at/wp-content/uploads/2020/12/buch-einer-gegen-alle-281x400.png 281w, https://germanische-heilkunde.at/wp-content/uploads/2020/12/buch-einer-gegen-alle-500x712.png 500w, https://germanische-heilkunde.at/wp-content/uploads/2020/12/buch-einer-gegen-alle.png 546w" sizes="(max-width: 281px) 100vw, 281px" /><figcaption id="caption-attachment-34480" class="wp-caption-text">Einer gegen Alle</figcaption></figure>
<p>Neudruck der 1. Auflage (2005) von „Einer gegen alle“.</p>
<p>Da es sich nicht um eine Neuauflage, sondern um einen Nachdruck der ersten Auflage aus dem Jahr 2005 handelt, wurden die ursprünglichen (heute historischen) Bezeichnungen beibehalten. Deshalb findet der Leser den Begriff “Neue Medizin”, der später von Dr. Hamer durch “Germanische Neue Medizin” und schließlich durch “Germanische Heilkunde” ersetzt wurde.</p>
<p>Auch in dieser ersten Ausgabe sprach Dr. Hamer von “Viren, falls es sie gibt”. Dieser Zweifel an ihrer Existenz wurde von Dr. Hamer später verworfen und so schreibt er in späteren Veröffentlichungen, dass sie nur eine unbewiesene Hypothese sind, wie so viele andere innerhalb der offiziellen Medizin.</p>
<p>Verfolgen Sie die spannende hochinteressante Geschichte der Entdeckungen von Dr. Ryke Geerd Hamer in seinen vor und nach „Einer gegen alle“ herausgegebenen Werken.</p>
<p><a href="https://amici-di-dirk.com/?product=einer-gegen-alle&amp;lang=de">Amici di Dirk &#8211; Verlag</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/buchneuauflage-einer-gegen-alle/">Buchneuauflage &#8211; Einer gegen alle</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>Uni Tübingen an Herrn W. &#8211; Sie haben kein Recht auf Auskunft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 May 2011 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Tübingen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Universitätsklinikum TübingenStabsstelle des Klinikumsvorstands AnHerr Ing. W. Tübingen, 16. Mai 2011 Approbation von Herrn Dr. Hamer Ihr Schreiben und Ihre Mail an Herrn Prof. Kanz, Medizinische Klinik Sehr geehrter Herr W., in Ihrem Schreiben bitten Sie um Mitteilung, ob die Aussage, dass die Krebs-Thesen von Herrn Dr. Hamer für richtig befunden worden seien und seither [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/uni-tuebingen-an-herrn-w-sie-haben-kein-recht-auf-auskunft/">Uni Tübingen an Herrn W. &#8211; Sie haben kein Recht auf Auskunft</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Universitätsklinikum Tübingen</strong><br />Stabsstelle des Klinikumsvorstands</p>
<p>An<br /><strong>Herr Ing. W.</strong></p>
<p style="text-align: right;">Tübingen, 16. Mai 2011</p>
<h3>Approbation von Herrn Dr. Hamer</h3>
<p>Ihr Schreiben und Ihre Mail an Herrn Prof. Kanz, Medizinische Klinik</p>
<p>Sehr geehrter Herr W.,</p>
<p>in Ihrem Schreiben bitten Sie um Mitteilung, ob die Aussage, dass die Krebs-Thesen von Herrn Dr. Hamer für richtig befunden worden seien und seither die Universität eine Unterdrückung dieser Erkenntnisse begehe, den Tatsachen entspricht und richtig ist.</p>
<p>Wir können Ihnen dazu mitteilen, dass nach einer von der Anwaltskanzlei Koch erstrittenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12.11.2008 kein Rechtsanspruch eines Patienten gegen das Universitätsklinikum Tübingen auf Bewertung der &#8222;Germanischen Neuen Medizin&#8220; besteht. Die Kanzlei kann Ihnen dazu sicher weitere Erläuterungen geben.</p>
<p>Insofern sehen wir generell keine Rechtspflicht, Aussagen zu der &#8222;Germanischen Neuen Medizin&#8220; zu treffen.</p>
<p>Weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit werden wir nicht führen, wofür wir um Verständnis bitten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />Karl</p>
<div class="text-center"><div class="is-divider divider clearfix" ></div></div>

  
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                 <p>20110516 unituebingen an herrnw keinrechtanspruch</p>
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         </div></div>
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>&#8230; die Universität bestreitet auch mit diesem Schreiben nicht das GRÖSSTE VERBRECHEN DER MENSCHEITSGESCHICHTE!</p>
<p>&#8222;Ein Mörder, ein Mörder steht vor mir!&#8220; &#8230; (Beethoven Oper FIDELIO)</p>
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		<title>Frau Schammelt an VG Baden-Württemberg &#8211; Betrug Uni Tübingen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Tübingen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Katharina Doris SchammeltBäckergasse 106193 Petersberg 12. 03. 2011 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergvorab per Fax: 0621/292-4444Schubertstraße 1168165 MannheimBetr.: Dr. Hamer ./. Universität Tübingen&#8211; 9 S 1887/10 &#8211; Hohes Gericht, hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich bei der mündlichen Verhandlung am 25.06.2010 in Sigmaringen anwesend war und die Argumente von RA Koch in seinem Schreiben vom 04.03.2011 [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/frau-schammelt-an-vg-baden-wuerttemberg-betrug-uni-tuebingen/">Frau Schammelt an VG Baden-Württemberg &#8211; Betrug Uni Tübingen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina Doris Schammelt</strong><br />Bäckergasse 1<br />06193 Petersberg</p>
<p style="text-align: right;">12. 03. 2011</p>
<p><strong>Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg</strong><br />vorab per Fax: 0621/292-4444<br />Schubertstraße 11<br />68165 Mannheim<br />Betr.: Dr. Hamer ./. Universität Tübingen<br />&#8211; 9 S 1887/10 &#8211;</p>
<p><strong>Hohes Gericht,</strong></p>
<p>hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich bei der mündlichen Verhandlung am 25.06.2010 in Sigmaringen anwesend war und die Argumente von RA Koch in seinem Schreiben vom 04.03.2011 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigen kann.</p>
<p>Hohes Gericht, noch nie habe ich eine solche unmögliche Gerichtsverhandlung erlebt, in der die <strong>Hauptschuldige gar nicht erscheinen brauchte</strong>. Können Sie mir erklären, wie unter solchen Bedingungen überhaupt eine Verhandlung stattfinden kann? Das ist ja gerade so, als wollte man ein Gespräch ohne den Gesprächspartner führen, quasi ein Selbstgespräch, was sollte das sonst sein?</p>
<p>Ohne die Anwesenheit der Gegenpartei ist doch eine Verhandlung gar nicht möglich und wieso braucht eine Behörde, wenn es um Betrug geht, gar nicht erscheinen?</p>
<p>Hohes Gericht, in dieser Angelegenheit geht es schließlich nicht um den Diebstahl einer Tafel Schokolade im Supermarkt, sondern um einen <strong>Betrug, der täglich zu mindestens 1500 völlig unnötigen Todesfällen führt!</strong> Darüber wurde einfach so hinweg gegangen, das war für den Richter ohne Bedeutung.</p>
<p>Betrug, Mord, ja Massenmord über 30 Jahre hinweg – das wurde mit einer abfälligen Handbewegung vom Tisch gewischt. Die angeklagte Behörde war nicht anwesend, die Zeugen ausgeladen – macht gar nichts – so hat der Richter dann tatsächlich ein Selbstgespräch gehalten – ein endloses, im immer gleichen Murmelton ermüdendes, alle Argumente vernichtendes Gerede, das jeder Form einer Gerichtsverhandlung Hohn sprach. Es mutete an wie ein <strong>ritueller religiöser Akt</strong>, in dem der Richter, dem Priester gleich, eine Liturgie abspult, ähnlich der des Sonntagsgottesdienstes in der Kirche, in dem die Gemeinde ihre hypnotischen Befehle aktualisiert bekommt. Das war keine Verhandlung, hohes Gericht, das war ein <strong>gerichtlicher Betrug im Einvernehmen mit der Universität Tübingen.</strong></p>
<p>Hohes Gericht, Sie mögen mich für respektlos halten, aber welchen Respekt kann man einem Gericht überhaupt noch entgegen bringen, das einen derart verar…t? <strong>Solch ein Gericht ist doch selber am Betrug beteiligt</strong>. Auf welchen sonderbaren Gesetzen basiert das eigentlich alles?</p>
<p>Wir einfachen Leute, für die das Gericht, im Namen des Volkes, vorgibt zu sprechen, können uns mit derartigen Praktiken nicht identifizieren. Eine solche Verhandlungspraxis führt die gesamte Justiz ad absurdum. Diese gesamte Justiz erscheint uns wie ein abgekartetes Kasperletheater.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />Katharina Doris Schammelt</p>
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		<title>RA Koch an Dr. Hamer &#8211; Betrug Universität Tübingen</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/ra-koch-an-dr-hamer-betrug-universitaet-tuebingen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jan 2011 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Tübingen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anwaltskanzlei Koch HerrnDr. Ryke Geerd HamerSandkollveien 113229 SandefjordNORWEGEN 4.1.2011 Approbation Dr. Hamer Sehr geehrter Herr Dr. Hamer, ich kann Ihnen bestätigen, daß Sie die Approbation 1986 verloren hatten, nachdem die Universität Tübingen mitteilte, daß Ihre Thesen der Neuen Medizin falsch seien sowie, daß die Universität Tübingen in einem heutigen Rechtsstreit nicht bestritten hat, daß Ihre [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anwaltskanzlei Koch</strong></p>
<p>Herrn<br />Dr. Ryke Geerd Hamer<br />Sandkollveien 11<br />3229 Sandefjord<br />NORWEGEN</p>
<p style="text-align: right;">4.1.2011</p>
<h3>Approbation Dr. Hamer</h3>
<p>Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,</p>
<p>ich kann Ihnen bestätigen, daß Sie die Approbation 1986 verloren hatten, nachdem die Universität Tübingen mitteilte, daß Ihre Thesen der Neuen Medizin falsch seien sowie, daß die Universität Tübingen in einem heutigen Rechtsstreit nicht bestritten hat, daß Ihre Thesen umgehend hinter verschlossenen Türen geprüft und für richtig befunden wurden und die Universität seitdem eine Unterdrückung dieser Kenntnis begehe.</p>
<p><strong>Eine solche Sache habe ich in meiner gesamten langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt noch nicht erlebt.</strong></p>
<p>Mit freundlichem Gruß<br />Koch, Rechtsanwalt</p>
<div class="text-center"><div class="is-divider divider clearfix" ></div></div>

  
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                 <p>20110104 ra koch an hamer unituebingen bestreitet nicht</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-koch-an-dr-hamer-betrug-universitaet-tuebingen/">RA Koch an Dr. Hamer &#8211; Betrug Universität Tübingen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>RA Koch an Dr. Hamer &#8211; Betrug Universität Tübingen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Tübingen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anwaltskanzlei Koch 08.07.10 HerrnDr. Ryke Geerd Hamer Dr. Hamer ./. Universität TübingenVG Sigmaringen wg. verschiedener Anträge (ursprünglich Widerklage) Sehr geehrter Herr Dr. Hamer, der Ihrerseits vorgetragene Sachverhalt, daß offenbar schon im Oktober 1981 bei der Universität Tübingen die Richtigkeit der (Germanischen) Neuen Medizin bekannt war,ist untreitiger Sachverhalt im Prozeß gewesen. Weder hat die Universität Tübingen dies [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-koch-an-dr-hamer-betrug-universitaet-tuebingen-2/">RA Koch an Dr. Hamer &#8211; Betrug Universität Tübingen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anwaltskanzlei Koch</p>
<p style="text-align: right;">08.07.10</p>
<p>Herrn<br />Dr. Ryke Geerd Hamer</p>
<p>Dr. Hamer ./. Universität Tübingen<br />VG Sigmaringen wg. verschiedener Anträge (ursprünglich Widerklage)</p>
<p>Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,</p>
<p>der Ihrerseits vorgetragene Sachverhalt, daß offenbar schon im Oktober 1981 bei der Universität Tübingen die Richtigkeit der (Germanischen) Neuen Medizin bekannt war,<br />ist untreitiger Sachverhalt im Prozeß gewesen.</p>
<p>Weder hat die Universität Tübingen dies bestritten, noch ist das Gericht in seinem Urteil v. 25.6.2010 (Geschäftszeichen 8 K 399/08) davon ausgegangen, daß hierüber Zweifel bestünden.</p>
<p>Mit freundlichem Gruß<br />Koch<br />Rechtsanwalt</p>

  
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		<title>St. Galler Tagblatt &#8211; Die Habilitation bleibt unerreichbar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[St.Galler Tagblatt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ryke Geerd Hamer streitet weiter mit der Tübinger Universität Seit 1981 will Dr. Ryke Geerd Hamer von der Tübinger Medizinischen Fakultät habilitiert werden. Am Freitag versuchte er einmal mehr, mit Unterstützung des Verwaltungsgerichts dieses Ziel erreichen. Hans-Joachim Lang Sigmaringen. Der Sitzungssaal, in dem die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts tagte, ist nicht groß; mit knapp 40 [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ryke Geerd Hamer streitet weiter mit der Tübinger Universität</h2>
<p>Seit 1981 will Dr. Ryke Geerd Hamer von der Tübinger Medizinischen Fakultät habilitiert werden. Am Freitag versuchte er einmal mehr, mit Unterstützung des Verwaltungsgerichts dieses Ziel erreichen.</p>
<p><strong>Hans-Joachim Lang</strong></p>
<hr />
<p>Sigmaringen. Der Sitzungssaal, in dem die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts tagte, ist nicht groß; mit knapp 40 teils von weit her angereisten Zuhörern war er voll besetzt. &#8222;Wir sind das Volk!&#8220;, gaben sie sich am Schluss der Verhandlung laut rufend zu erkennen, Zwischenrufer behaupteten, dass durch die Spruchpraxis der Gerichte &#8222;Mord und Totschlag&#8220; gedeckt würden. Ryke Geerd Hamer hörte diese Sympathiekundgebung nicht, aus Furcht vor einer Verhaftung hat er seinen momentanen Aufenthaltsort in Norwegen nicht verlassen.</p>
<p>Zu diesem Zeitpunkt hatte die fünfköpfige Kammer noch nicht über die umfangreiche Klage des 75-jährigen Mediziners entschieden, aber das Ergebnis war bereits absehbar. Gestern Morgen teilte das Gericht den Tenor seiner Entscheidung mit: Die Klage wurde abgelehnt.[0]
<p>Ryke Geerd Hamer studierte in den 1950er Jahren in Tübingen Medizin und evangelische Theologie. 1964 bis 1966 praktizierte er als Arzt in Hirschau, als Facharzt für Innere Medizin arbeitete er zeitweise auch an der Medizinischen Klinik in Tübingen. In Konflikt mit der Schulmedizin, immer mehr auch mit Gerichten, brachte ihn eine Theorie der &#8222;Eisernen Regel des Krebses&#8220;. Sie besagt, dass Krebserkrankungen auf unvermutet hereinbrechende psychische Konflikte beruhen und geheilt werden könnten, wenn es gelänge, diese Konflikte zu lösen. Andere Therapiemaßnahmen seien nicht erforderlich. [1]
<h3>Eigene traumatische Situation</h3>
<p>Eine eigene traumatische Situation hat ihn auf diesen Einfall gebracht. Im Sommer 1978 schoss auf der Insel Korsika unter nicht genau geklärten Umständen Prinz Vittorio Emmanuel von Savoyen bei Korsika auf Hamers 19-jährigen Sohn [2], der daraufhin nach viermonatigem Todeskampf starb. Kurz darauf erkrankte Hamer an Hodenkrebs, den er als biologischen Konfliktschock diagnostizierte. Geheilt wurde er freilich durch eine schulmedizinische Operation in Tübingen. [3]
<p>Die Heilsgewissheit, die Hamer als Habilitationsschrift einreichte, um sich im Fach Innere Medizin zu qualifizieren, trägt den Titel &#8222;Das Hamer-Syndrom&#8220;. Die von ihm ohnehin bekämpfte Schulmedizin konnte er dafür nicht begeistern, schon allein deshalb nicht, weil formale Voraussetzungen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht eingehalten waren. Ein formaler Fehler beim Habilitationsverfahren führte andererseits dazu, dass ihm gerichtlich eine zweite Chance eingeräumt wurde. Aber weder konnte er sie nutzen, noch hat die Fakultät das Verfahren entschlossen beendet. Es ist nach wie vor offen und bietet reichlich Konfliktstoff. [4]
<p>Zweifelhafte internationale Bekanntschaft erwarb sich Hamer vor 14 Jahren, als auf seinen Rat Erika und Helmut Pilhar die Krebsbehandlung ihrer Tochter Olivia in einem österreichischen Krankenhaus abbrechen ließen. Sie hatten sich von dem umstrittenen Mediziner Heilung in Spanien erhofft, wohin er sich zurückgezogen hatte. Der Zustand der sechsjährigen Olivia verschlechterte sich zusehends. Nach monatelangem, teils in der Boulevard-Presse veröffentlichtem Streit und einem Gerichtsurteil wurde das Mädchen aus den Händen Hamers befreit und nach Wien in die rettende Klinik überführt. [5]
<p>Hamer, dem 1986 ein Kölner Gericht die ärztliche Zulassung aberkannt hat, wurde von Spanien nach Frankreich ausgeliefert, wo er eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen Betrugs und Beihilfe zur illegalen Arzttätigkeit absitzen musste. Wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz hatte ihn das Kölner Landgericht schon 1997 zu 19 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Derzeit meidet er Deutschland wegen Ermittlungen wegen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unter anderem wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit seiner &#8222;Germanischen Neuen Medizin&#8220;. [6]
<p>Vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht trat als einer seiner Bevollmächtigten Helmut Pilhar auf. Hamer wollte mit seiner Klage unter anderem seine umgehende Habilitation und die Überprüfung seiner Theorie durch die Medizinische Fakultät durchsetzen. Außerdem sollte die Tübinger Universität verpflichtet werden, ihm das Gebäude der alten HNO-Klinik für die Zwecke seiner &#8222;Germanischen Neuen Medizin&#8220; zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Die Begründung, warum sie die Klage ablehnte, wird das Sigmaringer Verwaltungsgericht wie üblich schriftlich nachreichen.</p>
<h3>Ryke Geerd Hamers Germanische Neue Medizin</h3>
<p>Ryke Geerd Hamers Germanische Neue Medizin ist seit 2003 als Markenzeichen registriert. Sie besagt, dass alle Krankheiten, nicht nur Krebs, auf &#8222;biologische Konfliktfällen&#8220; beruhen. Wissenschaftlich haltbare Wirksamkeitsnachweise der Therapien gibt es keine, dagegen eine Vielzahl von eklatanten Misserfolgen.</p>
<p>(Der Rest des Artikels fällt der Zensur zum Opfer)</p>
<hr />
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
[0]
<p>Der Journalist vergißt mitzuteilen, dass weder das Gericht, noch die Universität Tübingen diesen Betrug bestreiten! Der Vorwurf Dr. Hamers, die Universität Tübingen habe sofort hinter verschlossenen Türen und geheim seine Entdeckung überprüft und als richtig erkannt, wurde somit bestätigt!</p>
[1]
<p>Dass diese Journalisten auch nie wirklich gründlich recherchieren wollen &#8230; Selbstverständlich brauchen wir auch gelegentlich die Notfallsmedizin und vor allem die Ruhe für die Patienten und Gewißheit, dass alles rechtens gehandhabt wird.</p>
[2]
<p>Diese Umstände sind geklärt! Savoyen hat zugegeben, das gesamte Gericht damals bestochen zu haben, um freigesprochen zu werden. Allerdings blieb das für die franz. Justiz bisher ohne Konsequenzen! Dass er Dr. Hamers Sohn erschossen hat, hat er somit gestanden. Geschossen hat Savoyen und kein unbekannter Dritter, wie das von ihm bestochene Gericht konstruierte.</p>
[3]
<p>Fast könnte man meinen, dieser Journalist möchte seine Leser verarschen &#8230; Dr. Hamer hat sich den Hoden operativ entfernen lassen und auch Lymphknoten im Bauch (wegen der Metastasen). Damals hat er es noch nicht besser gewußt. Erst als er wieder auf den Beinen war, ging er an die systematische Erforschung der &#8222;Germanischen Heilkunde&#8220;.</p>
[4]
<p>Mittlerweile ist klar, dass die Universität Tübingen Dr. Hamers Entdeckung SOFORT ! überprüft hat hinter verschlossen Türen. Die Herrn Professoren haben erkannt, dass dieser Hamer den &#8222;Stein der Weisen&#8220; gefunden hat. Und diesen Stein der Weisen haben sie sich für sich und Ihresgleichen gekrallt und uns würgen die Selben die Chemo rein! Bis heute und seit 29 Jahren!</p>
[5]
<p>Die sog. rettende Klinik hätte Olivia mit der ersten Giftgas-Chemo beinahe ins Jenseits befördert. Jedenfalls wurde Olivia nach der ersten Chemo reanimiert, wobei man ihr eine Rippenserienfraktur zuzog, eine Rippe in Lunge einstach und die Lunge kollabiert und das Kind für Wochen in Tiefschlaf versetzt werden mußte.</p>
[6]
<p>Und wie konnte man Dr. Hamer die Approbation aberkennen? Eben, betrügerisch unter der Prämisse, die Germanische sei selbstverständlich falsch und die Schulmedizin selbstverständlich richtig. Bei diesem Betrug der Universität Tübingen haben so ziemlich alle Gerichte und alle involvierten Länder (Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen &#8230;) mitgeholfen. Und weil Dr. Hamer sagt, dass eine derart konzertierte Unterdrückung nur den weltweit Mächtigsten gelinge, wirft man ihm nun &#8222;Volksverhetzung&#8220; vor. Wer, bitte schön, verhetzt hier das Volk zu wessen Schaden?</p>
[7]
<p>Wenn Dr. Hamer Beweise über die Richtigkeit bzw. über den Wirkungsnachweis erbringen möchte, werden diese seit jeher abgelehnt, ignoriert und nicht entgegen genommen. Die sog. &#8222;Mißerfolge&#8220; wie z.B. Susanne Rehklau bedürfen einer näheren Betrachtung. Der Tod dieses Kindes erscheint als kein natürlicher.</p>
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		<title>St. Galler Tagblatt &#8211; Verfahrenes Verfahren</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommentar: Verfahrenes Verfahren Streit um abgelehnte Habilitationsarbeit geht weiter Seit Jahrzehnten beschäftigt ein Streit die Verwaltungsgerichte, weil die Medizinische Fakultät der Tübinger Universität nicht bereit war, einen Formfehler zu korrigieren. Ein Prozesstermin am vergangenen Freitag in Sigmaringen fügte der unendlichen Geschichte ein neues, unnötiges Kapitel hinzu. Tübingen/Sigmaringen. Der Mediziner Ryke Geerd Hamer hat 1981 die [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Kommentar: Verfahrenes Verfahren</em></p>
<p><em>Streit um abgelehnte Habilitationsarbeit geht weiter</em></p>
<p><em>Seit Jahrzehnten beschäftigt ein Streit die Verwaltungsgerichte, weil die Medizinische Fakultät der Tübinger Universität nicht bereit war, einen Formfehler zu korrigieren. Ein Prozesstermin am vergangenen Freitag in Sigmaringen fügte der unendlichen Geschichte ein neues, unnötiges Kapitel hinzu.</em></p>
<p><em>Tübingen/Sigmaringen. Der Mediziner Ryke Geerd Hamer hat 1981 die Schrift &#8222;Das Hamer-Syndrom&#8220; als Habilitationsarbeit eingereicht, die im Gegensatz zu ihm selbst in der hiesigen Medizinischen Fakultät unumstritten ist. Mit der über alle Zweifel erhabenen Mehrheit von 150 Stimmen lehnte nämlich ein Ausschuss der Fakultät die Arbeit des &#8222;Krebsheilers&#8220; mit Bausch und Bogen ab, weil sie formal, methodologisch und sachlich nicht die Anforderungen erfülle. Fürsprecher gab es nicht einen. [11]</em></p>
<p><em>Pech für die Fakultät, dass ihr beim Habilitationsverfahren ein Fehler unterlaufen ist. Denn nun musste sie sich, ob sie es wollte oder nicht, weiter mit Hamer auseinandersetzen, für den sich medizinische Glaubensbekenntnisse zu Gewissheiten einer &#8222;Germanischen Medizin&#8220; verdichten. Der Fehler der Fakultät war, dass sie eine Reform der Habilitationsordnung vollzog, ehe sie gesetzlich in Kraft getreten war. Sie betraute einen Ausschuss, der zwar vorgesehen war, formaljuristisch zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht existierte.</em></p>
<p><em>Die Fakultät hätte den Fehler besser behoben als ihn aussitzen zu wollen. Dass nämlich das Habilitationsverfahren nach 29 Jahren (!) noch immer nicht formal beendet ist, verhilft Hamers zahlreichen, teils fanatisch auftretenden Anhängern zu Munition, die auch reichlich verschossen wird. Mit Hinweis auf die Panne der Fakultät erreichte Hamer, dass das Sigmaringer Verwaltungsgericht 1986 die Ablehnung der Habilitationsarbeit aufhob und die Fakultät verpflichtete, das Gesuch neu zu bescheiden.</em></p>
<p><em>Erstaunlicherweise hielt sich die Medizinische Fakultät nicht an das Urteil. Sie blieb auch weiterhin davon unbeeindruckt, als die Sigmaringer Richter, durch Hamer mobilisiert, Zwangsgeld für den Fall androhten, dass das zuständige Mediziner-Gremium nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entsprechend dem acht Jahre alten und längst rechtskräftig gewordenen Sigmaringer Urteil verfahren würde. [12]</em></p>
<p><em>Im Juni 1994 protokollierten Hamer und der damalige Medizin-Dekan, dass beide Seiten &#8222;das Mögliche&#8220; tun würden, damit &#8222;das Habilitationsverfahren (. . .) so bald als möglich beendet werden kann&#8220;. Das Mögliche blieb unmöglich, auch wenn dass Wissenschaftsministerium im Oktober 1994 ankündigte, dass das weitere Habilitationsverfahren &#8222;zügig durchgeführt&#8220; werde.</em></p>
<p><em>Weil er in seinem Kampf gegen die Schulmedizin zur Gefahr für Patienten wurde [13], wurde Hamer die Approbation entzogen, mehrfache Verstöße dagegen zogen strafrechtliche Verurteilungen nach sich. Den Bummelzug ihres Habilitationsverfahrens leitete die Medizinische Fakultät aufs Abstellgleis: Gründe für den Entzug einer Lehrbefugnis – Verlust des Beamtenstatus nach einer Verurteilung – seien &#8222;selbstverständlich auch Gründe, die Lehrbefugnis nicht zu verleihen&#8220;, mithin auch die Zulassung zum Habilitationsverfahren zu versagen. Offenbar griff dieser Einwand nicht. Das Verfahren ist weiterhin offen – und verfahren.</em></p>
<p><em>Hans-Joachim Lang</em></p>
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
[11]
<p>150:0 gegen Hamer und das ohne Stimmenthaltung! Entweder heißt dieses Ergebnis, diese Herrn Professoren in Tübingen sind die absoluten Überflieger und haben sofort erkannt, dass die Germanische falsch ist. Absolute Überflieger können diese Herrn Schulmediziner aber nicht sein, denn dann wüßten sie wenigstens von einer einzigen Krankheit die Ursache &#8230; Oder, diese Herren haben erkannt, die Germanische stimmt und mußten gegen Hamer stimmen. Wie sonst kann man dieses Abstimmungsergebnis interpretieren? Selbst im Kommunismus &#8222;tarnte&#8220; man wenigstens die Abstimmungsergebnisse, z.B. &#8222;mit 99% Mehrheit im Amt bestätigt.&#8220;</p>
[12]
<p>Ein solches Verhalten der Uni Tübingen gegenüber einem rechtskräftigen Urteil, darf sich kein Bürger erlauben! Man bedenke auch, dass es sich bei diesem Streit nicht um z.B. die Genehmigung eines Parkplatzes handelt, sondern um die vielleicht größte Entdeckung in der Menschheitsgeschichte, die alle Bürger dieses Planeten betrifft!</p>
<p>Diese Herrn Beamten der Universität und auch der Gerichte verkennen, dass der Staat, in dessen Auftrag sie handeln, auch Fürsorge- und Obsorgepflichten gegenüber dem Bürger hat. So muß der Staat Sorge tragen, dass z.B. über lebensnotwendige Güter kein Dritter Monopol anmeldet und so das Volk in Not und Lebensgefahr bringt. Vielleicht sollten wir Bürger überlegen, unserem Staat die Obsorge über uns zu entziehen!</p>
[13]
<p>&#8222;Gefahr für den Patienten &#8230;&#8220; Die Schulmedizin hat eine Mortalität von 98% ! In der Germanischen überleben die Menschen (ohne Panik) zu 98% !</p>
<p>Das uns beherrschende System steigert mit dem Krebspatienten sein Brutosozialprodukt !</p>
<p>Hamer ist nicht eine Gefahr für den Patienten, sondern er gefährdet das uns beherrschende System!</p>
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		<title>Helmut Pilhar &#8211; Gedächtnisprotokoll VG Sigmaringen</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/helmut-pilhar-gedaechtnisprotokoll-vg-sigmaringen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Korrespondenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Habilitation an der Universität Tübingen Gedächtnisprotokoll, 25.06.2010 Verhandlung VG Sigmaringen – Dr. Hamer ./. Uni Tübingen wegen Betrug Ich, Helmut Pilhar, war gemeinsam mit Volker Welte als Vertreter von Dr. Hamer vom Richter zugelassen worden. Alle anderen von Dr. Hamer ebenfalls angemeldeten Vertreter waren abgelehnt worden, da diese das erst neulich gesetzlich geforderte &#8222;Naheverhältnis&#8220; zu [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Habilitation an der Universität Tübingen</strong></p>
<h3>Gedächtnisprotokoll, 25.06.2010</h3>
<p>Verhandlung VG Sigmaringen – Dr. Hamer ./. Uni Tübingen wegen Betrug</p>
<p>Ich, Helmut Pilhar, war gemeinsam mit Volker Welte als Vertreter von Dr. Hamer vom Richter zugelassen worden. Alle anderen von Dr. Hamer ebenfalls angemeldeten Vertreter waren abgelehnt worden, da diese das erst neulich gesetzlich geforderte &#8222;Naheverhältnis&#8220; zu Dr. Hamer nicht nachweisen konnten.</p>
<p>Dem Eindruck, dass es dem Richter gleich zu Beginn der Verhandlung ein Vergnügen bereitete, sämtliche Vertreter mit diesem neu geschaffenen Paragrafen ablehnen zu können, konnte ich mich nicht erwehren und auch nicht dem Eindruck seiner Enttäuschung, als es ihm bei Volker Welte und mir – nach sofortiger Verhandlungsunterbrechung und Beratung mit seinen Kollegen &#8211; nicht gelang.</p>
<p>In dieser Verhandlung ging es einzig und allein um den Betrug der Universität Tübingen gegen Dr. Hamer bzw. gegen uns alle, die gewaltige – vielleicht sogar die gewaltigste Entdeckung, nun zusammengefasst unter dem Begriff „Germanische Heilkunde®“, sofort nach Einreichung im Jahre 1981 überprüft, für richtig erkannt, für sich bzw. für ihre (Glaubens-) Brüder einvernahmt und dem Rest der Welt unterschlagen zu haben.</p>
<p>Dass diese Verhandlung als solche stattfand, war dem vorsitzenden Richter zu verdanken, der die ursprüngliche Gegenklage der Universität Tübingen gegen Dr. Hamer, trennte. Er trennte sie, indem er vor zwei Jahren der Gegenklage stattgab und das ursprüngliche Urteil des VG Sigmaringen gegen die Universität Tübingen aufhob, sodaß diese nun nicht mehr offiziell überprüfen müsse einerseits und anderseits eben in den Betrugsvorwurf von Dr. Hamer, welcher nun verhandelt bzw. nicht verhandelt wurde.</p>
<p>Im Vorfeld dieser Verhandlung war von Seiten Dr. Hamers versucht worden, diesen Richter wegen des Verdachts der Beihilfe zu diesem Betrug abzulehnen. Das gelang nicht.</p>
<p>Diese Situation erschien mir grotesk! Ohne „freundlicher und parteiischer Unterstützung“ dieses Gerichts pro Uni Tübingen und gegen Dr. Hamer wäre es ja nie zu dieser Verhandlung wegen Betrug gekommen und nun soll das selbst unter Verdacht stehende Gericht darüber befinden, ob es beim Betrug mitgeholfen habe.</p>
<p>Und seitens der Universität war kein einziger Vertreter erschienen! Weder der Justiziar Herr Schwarzkopf, noch der damalige Rektor Dr. Voigt, auch sonst niemand! Das muß man sich einmal vorstellen! Das soll sich unsereins einmal erlauben…</p>
<p>Sämtliche Prozesse, die Dr. Hamer führte, einzig und allein um eine faire Überprüfung seiner Entdeckung zu erzwingen, hat er verloren. Und das waren insgesamt an die Hundert Verfahren in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Norwegen &#8230; Kein einziges Gericht wagte es, eine Überprüfung anzuordnen. Wenn man bedenkt, dass jedes Auto durch den TÜV muß, jede Kaffeemaschine technisch überprüft werden muß, warum darf diese Entdeckung nicht überprüft werden? Wer hat hier diese Macht? Es geht um Milliarden Menschenleben, um mein eigenes Leben, um das Leben meiner Liebsten &#8230; Und sämtliche strafrechtliche Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen von Dr. Hamer waren ja Folge aus dieser Verweigerung dieser Universität. Hätte die Universität überprüft, dann wäre Dr. Hamer heute ein gemachter Mann und diese Verhandlung gäbe es gar nicht!</p>
<p>Warum sollte Dr. Hamer gerade bei diesem Verfahren Gerechtigkeit widerfahren? Meine Hoffnung auf ein „sportliches Verfahren“, bei welchem derjenige, der „nicht antritt“ automatisch verloren habe, war nur kurz.</p>
<p>Der Justiziar der Universität Tübingen, Hr. Schwarzkopf, hat Dr. Hamer im Jahre 1981, wenige Tage nach Einreichung seiner Habilitationsschrift, vertraulich erklärt, die Herrn Professoren hätten sofort hinter verschlossenen Türen überprüft und hätten sie nur einen kleinen Fehler entdecken können, hätten die Herrn Professoren Dr. Hamer sofort geladen und widerlegt. Man habe aber keinen Fehler finden können und deshalb verweigere die Universität eine öffentliche Überprüfung.</p>
<p>Für mich als Techniker ergibt diese vertrauliche Aussage des ehemaligen Justiziars Sinn und ich zweifle nicht daran. Einerseits ergaben die bisher anderenorts erfolgten 30 Überprüfungen der „Germanischen Heilkunde“ ausnahmslos deren Richtigkeit und andererseits hat diese Universität Tübingen früher bereits Johannes Kepler aus ähnlichen nicht-wissenschaftlichen Gründen „rausgeworfen“. Mir erscheint die Universität Tübingen als nicht seriös.</p>
<p>Diese Universität Tübingen ist seit Jahren der ursprünglichen Verurteilung durch das VG Sigmaringen, das anhängige Habilitationsverfahren zu einem Abschluß zu bringen, nicht nachgekommen – und das ohne jede rechtliche Konsequenz. Wieso sollte diese Universität nun dieser Ladung zu einem für sie so überaus peinlichen Prozeß nachkommen?</p>
<p>Was hätte ein Vertreter der Universität Tübingen vor Gericht auch anderes als „leugnen“ können? Solch ein Vertreter hätte doch diesem Gericht bzw. diesem Richter, seinem „Auftrag“ nachzukommen, nur im Wege gestanden.</p>
<p>Der Betrug wird hier nicht thematisiert werden, das war sofort klar, als der Richter ohne einen einzigen Vertreter der Universität, die Verhandlung eröffnete.</p>
<p>Ich fühlte mich als Vertreter von Dr. Hamer als „die Gans“ vor einem Gericht, bestehend aus „lauter Füchsen“.</p>
<p>Nachdem ein Richterkollege den bisherigen Gerichtsverlauf dieser Angelegenheit zusammengefasst vorgetragen hatte und mein Kollege, Volker Welte, sein kleines Plädoyer gehalten hatte – ohne dass der Richter sich auch nur ein Wort davon notierte, durfte ich meinen Kommentar dazu abgeben.</p>
<p>Sinngemäß begann ich damit, dass ich in diese Angelegenheit schlitterte, wie die „Jungfrau zu ihrem Kind“ kommt. Aus der Zeit als Techniker und vor der Angelegenheit mit meiner Tochter Olivia, erinnere ich mich noch an über die Medien transportierte Beteuerungen der Schulmedizin, nach jeden Strohhalm zu greifen, der das Rätsel Krebs zu lösen verspräche. Nun, hier mit Dr. Hamer wäre da so ein Strohhalm! Aber, nein! Wie der Teufel das Weihwasser scheut, so scheut man diese Überprüfung. Warum?</p>
<p>Auch frage ich mich als Techniker, wie die Gerichte – als medizinische Laien – immer genau wüssten, was medizinisch richtig und was als falsch zu bewerten wäre. Immer entscheiden die Gerichte gegen Dr. Hamer! Wie ist das zu erklären?</p>
<p>Der Staat und seine Einrichtungen haben doch auch gegenüber seinen Bürgern Obsorge- und Fürsorgepflichten. Er müsse z.B. verhindern, dass Dritte über lebensnotwendige Güter ein Monopol anmelden und somit das Volk und seine Gesundheit gefährden.</p>
<p>Das Gericht wisse, dass die Pharmaindustrie Lehrstühle an der Universität unterhalte und somit ein Motiv habe, eine solche Überprüfung verhindern zu wollen.</p>
<p>Immer mehr Menschen wissen aus eigener Erfahrung, dass die Germanische stimmt. Auch hier im Verhandlungssaal säßen viele davon. Was wohl diese Menschen über Gerichtsverhandlungen wie diese für eine Meinung hätten, wie lange sie sich das gefallen lassen werden?</p>
<p>Hier unterbrach mich der Richter das erste Mal und sagte, er entscheide lediglich nach Paragrafen.</p>
<p>Ich fuhr fort. Dieselben Herrn Professoren, welche für sich und ihre Glaubensbrüder die Germanische anwenden, bringen zeitgleich unsere Angehörige in diesen Krebszentren mit Chemo und Morphium um.</p>
<p>Der Richter unterbrach mich erneut mit der Bemerkung, ich solle gegen eine bestimmte Glaubensgruppe nicht beleidigend werden.</p>
<p>Mehr als drei, vier Minuten werde ich nicht gesprochen haben. Notizen hat sich der Richter darüber keine gemacht. Was mein Kollege Volker Welte und ich vorgetragen haben, schien beim einen Ohr des Richters rein und beim anderen wieder raus gegangen zu sein.</p>
<p>Erwähnenswert ist, dass es im Verhandlungssaal plötzlich laut wurde als der Richter mit wenigen Worten nach meinem Vortrag die Verhandlung für geschlossen erklärte. Plötzlich standen die Zuhörer auf und schrieen: „Wir sind das Volk! Jetzt reicht es! Wir sind das Volk!“ Er lasse mit Polizei den Saale räumen, kommentiert der Vorsitzende diesen außerordentlichen Zwischenfall, tat es aber nicht. Mit schnellen Schritten verließen der Richter und seine Kollegen den Saal.</p>
<p>Eine Stunde dauerte zirka diese Verhandlung wegen Betrug, ohne dass dieser Betrug vom Gericht thematisiert worden wäre.</p>
<p>Das frustrierende Ohnmachtsgefühl wich und wandelte sich in Hoffnung, als der Saal schrie: „Wir sind das Volk!“</p>
<p>Helmut Pilhar</p>
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>Wenn Dr. Hamer wissenschaftlich Recht hat, dann hat er auch juristisch gesehen Recht und erst recht menschlich gesehen.</p>
<p>Glaubt mir, wir stehen vor einem gigantisch großen gesellschaftlichen Wandel.</p>
<p>Denn wenn die Weltbevölkerung merkt wie verarscht sie wurde, dann kapiert sie auch, wer sie verarscht hat. Und ich wüßte wirklich kein anderes Mittel als die &#8222;Germanische Heilkunde®&#8220;, das diesen Wandel herbeiführen könnte. Schaut doch selbst, worüber sich die Leute auf der Straße unterhalten. In erster Linie geht es um ihre eigene Gesundheit. Mit der &#8222;Germanischen Heilkunde&#8220; können sie diese bekommen, vorausgesetzt sie erstreiten sich hierfür ihre Freiheit!!!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/helmut-pilhar-gedaechtnisprotokoll-vg-sigmaringen/">Helmut Pilhar &#8211; Gedächtnisprotokoll VG Sigmaringen</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>VG Sigmaringen an Eltern Pilhar &#8211; Streitbeitritt abgelehnt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Sep 2008 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN Beschluss In der Verwaltungsrechtssache Dr. med. Ryke Geerd Hamer,Sandkollveien 11, N-3239 Sandelfjord &#8211; Kläger &#8211; prozessbevollmächtigt:Rechtsanwalt Joachim I. Koch,Grunthalplatz 13, 19053 Schwerin, Az: jhm52 gegen Universität Tübingen,vertreten durch den Rektor,Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen, Az: I/3.1-0532.3-174/03 &#8211; Beklagte &#8211; wegen Habilitation u.a. hier: Antrag auf Beiladung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen – 8. Kammer – [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/vg-sigmaringen-an-eltern-pilhar-streitbeitritt-abgelehnt/">VG Sigmaringen an Eltern Pilhar &#8211; Streitbeitritt abgelehnt</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN</h3>
<p><strong>Beschluss</strong></p>
<p>In der Verwaltungsrechtssache</p>
<p>Dr. med. Ryke Geerd Hamer,<br />Sandkollveien 11, N-3239 Sandelfjord</p>
<p>&#8211; Kläger &#8211;</p>
<p>prozessbevollmächtigt:<br />Rechtsanwalt Joachim I. Koch,<br />Grunthalplatz 13, 19053 Schwerin, Az: jhm52</p>
<p>gegen</p>
<p>Universität Tübingen,<br />vertreten durch den Rektor,<br />Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen, Az: I/3.1-0532.3-174/03</p>
<p>&#8211; Beklagte &#8211;</p>
<p><strong>wegen Habilitation u.a.</strong></p>
<p>hier: Antrag auf Beiladung</p>
<p>hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen – 8. Kammer – durch den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Mors als Berichterstatter</p>
<p>am 29. September 2008</p>
<p>beschlossen:</p>
<p>Der Antrag von Frau Erika Pilhar und Herrn Helmut Pilhar, beide Wiesengasse 339, 2724 Hohe Wand / Maiersdorf (Österreich), sie zum Verfahren beizuladen, <strong>wird abgelehnt.</strong></p>
<p>Gründe:</p>
<p>Die Entscheidung über das Beiladungsersuchen ergeht nach § 87a Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter.</p>
<p>Es wird keine notwendige Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO geltend gemacht. Eine derartige Fallkonstellation liegt auch nicht vor. Aber auch eine einfache Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO kommt nicht in Betracht.</p>
<p>Zweck der (einfachen) Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der Hauptbeteiligten gehören, deren rechtliche Interessen aber durch die Entscheidung des Gerichts im anhängigen Klageverfahren unmittelbar berührt werden, am Verfahren zu beteiligen, damit die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung auch ihnen gegenüber eintreten. Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand derart in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, Beschlüsse vom 9.3.2005 – 4 VR 1001.04, 4 VR 1001.04 (4A 1001.04) -, HFR 2005, 706, und vom 19.11.1998 &#8211; 11 A 50.97 – NVwZ-RR 1999, 276). Ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen reichen hierfür nicht aus (Bay. VGH, Beschluss vom 14.02.2007 – 1C 07.23 &#8211; &lt;Juris&gt;).</p>
<p>Im Wesentlichen das Beiladungsgesuch damit begründet, dass ihr Kind an Krebs erkrankt gewesen, gegen ihren Willen schulmedizinisch behandelt und auch geheilt worden sei, dabei aber eine Niere verloren und psychische Schäden davongetragen habe. Sie beabsichtige, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ihre rechtlichen Interessen sind im Hinblick auf die Verpflichtungsklage betreffend die Habilitation sowie die Feststellungsklage nicht unmittelbar berührt. Hinsichtlich der Klage auf Verifikation bzw. Falsifikation der sogenannten Germanischen Neuen Medizin und der Anerkennung der Verifikationsurkunden kann dies offen bleiben. Denn in Anwendung des ihm zustehenden Ermessens hält das Gericht es jedenfalls nicht für geboten, eine einfache Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) auszusprechen.</p>
<p>Das an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebundene Gericht ist im Hinblick auf eine sachgerechte Entscheidungsfindung gehalten, alle vernünftigerweise zu Gebote stehenden Möglichkeiten einer Sachverhaltsaufklärung auszuschöpfen. Eine Mitwirkung der Beizuladenden erscheint dabei nicht erforderlich. Es ist nicht erkennbar, dass ohne diese Mitwirkung maßgebliche Gesichtspunkte nicht in das Verfahren einfließen würden. Da im Übrigen die zahlreich beantragten Beiladungen die Prozessführung (unnötigerweise) verteuern würden, ist auch aus diesem Grund dem Beiladungsantrag nicht zu entsprechen.</p>
<p>Rechtsmittelbelehrung:</p>
<p>Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Beschwerde eingelegt werden. Die Rechtsmittelschrift muss spätestens am letzten Tag der Frist bei Gericht eingehen.</p>
<p>Bei der Einlegung der Beschwerde und vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinn des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt sowie die in § 67 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 Verwaltungsgerichtsordnung bezeichnete Personen und Organisationen zugelassen. Ein Beteiligter, der danach zur Vertretung berechtigt ist, kann die in § 67 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung genannten Beschäftigten.</p>
<p>Anschriften des Verwaltungsgerichts:</p>
<p>Hausanschrift: Verwaltungsgericht Sigmaringen , Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen</p>
<p>Postanschrift: Verwaltungsgericht Sigmaringen , Postfach 16 52, 72486 Sigmaringen.</p>

  
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                 <p>20080929 vgsigmaringen an eltern abgelehnt 1</p>
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                 <p>20080929 vgsigmaringen an eltern abgelehnt 2</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/vg-sigmaringen-an-eltern-pilhar-streitbeitritt-abgelehnt/">VG Sigmaringen an Eltern Pilhar &#8211; Streitbeitritt abgelehnt</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<item>
		<title>VG Sigmaringen an Olivia &#8211; Streitbeitritt abgelehnt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Sep 2008 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Habilitation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN Beschluss In der Verwaltungsrechtssache Dr. med. Ryke Geerd Hamer,Sandkollveien 11, N-3239 Sandelfjord &#8211; Kläger &#8211; prozessbevollmächtigt:Rechtsanwalt Joachim I. Koch,Grunthalplatz 13, 19053 Schwerin, Az: jhm52 gegen Universität Tübingen,vertreten durch den Rektor,Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen, Az: I/3.1-0532.3-174/03 &#8211; Beklagte &#8211; wegen Habilitation u.a. hier: Antrag auf Beiladung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen – 8. Kammer – [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/vg-sigmaringen-an-olivia-streitbeitritt-abgelehnt/">VG Sigmaringen an Olivia &#8211; Streitbeitritt abgelehnt</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>VERWALTUNGSGERICHT SIGMARINGEN</p>
<h3>Beschluss</h3>
<p>In der Verwaltungsrechtssache</p>
<p>Dr. med. Ryke Geerd Hamer,<br />Sandkollveien 11, N-3239 Sandelfjord</p>
<p>&#8211; Kläger &#8211;</p>
<p>prozessbevollmächtigt:<br />Rechtsanwalt Joachim I. Koch,<br />Grunthalplatz 13, 19053 Schwerin, Az: jhm52</p>
<p>gegen</p>
<p>Universität Tübingen,<br />vertreten durch den Rektor,<br />Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen, Az: I/3.1-0532.3-174/03</p>
<p>&#8211; Beklagte &#8211;</p>
<p>wegen Habilitation u.a.</p>
<p>hier: Antrag auf Beiladung</p>
<p>hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen – 8. Kammer – durch den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Mors als Berichterstatter</p>
<p>am 29. September 2008</p>
<p>beschlossen:</p>
<p>Der Antrag von Frau Olivia Pilhar, Wiesengasse 339, 2724 Hohe Wand / Maiersdorf (Österreich), sie zum Verfahren beizuladen, <strong>wird abgelehnt.</strong></p>
<p>Gründe:</p>
<p>Die Entscheidung über das Beiladungsersuchen ergeht nach § 87a Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter.</p>
<p>Es wird keine notwendige Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO geltend gemacht. Eine derartige Fallkonstellation liegt auch nicht vor. Aber auch eine einfache Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO kommt nicht in Betracht.</p>
<p>Zweck der (einfachen) Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der Hauptbeteiligten gehören, deren rechtliche Interessen aber durch die Entscheidung des Gerichts im anhängigen Klageverfahren unmittelbar berührt werden, am Verfahren zu beteiligen, damit die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung auch ihnen gegenüber eintreten. Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand derart in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, Beschlüsse vom 9.3.2005 – 4 VR 1001.04, 4 VR 1001.04 (4A 1001.04) -, HFR 2005, 706, und vom 19.11.1998 &#8211; 11 A 50.97 – NVwZ-RR 1999, 276). Ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen reichen hierfür nicht aus (Bay. VGH, Beschluss vom 14.02.2007 – 1C 07.23 &#8211; &lt;Juris&gt;).</p>
<p>Im Wesentlichen begründet Frau Pilhar das Beiladungsgesuch damit, dass sie selbst als Kind an Krebs erkrankt gewesen, gegen den Willen ihrer Eltern schulmedizinisch behandelt und auch geheilt worden sei, dabei aber eine Niere verloren und psychische Schäden davongetragen habe. Sie beabsichtige, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ihre rechtlichen Interessen sind im Hinblick auf die Verpflichtungsklage betreffend die Habilitation sowie die Feststellungsklage nicht unmittelbar berührt. Hinsichtlich der Klage auf Verifikation bzw. Falsifikation der sogenannten Germanischen Neuen Medizin und der Anerkennung der Verifikationsurkunden kann dies offen bleiben. Denn in Anwendung des ihm zustehenden Ermessens hält das Gericht es jedenfalls nicht für geboten, eine einfache Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) auszusprechen.</p>
<p>Das an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebundene Gericht ist im Hinblick auf eine sachgerechte Entscheidungsfindung gehalten, alle vernünftigerweise zu Gebote stehenden Möglichkeiten einer Sachverhaltsaufklärung auszuschöpfen. Eine Mitwirkung der Beizuladenden erscheint dabei nicht erforderlich. Es ist nicht erkennbar, dass ohne diese Mitwirkung maßgebliche Gesichtspunkte nicht in das Verfahren einfließen würden. Da im Übrigen die zahlreich beantragten Beiladungen die Prozessführung (unnötigerweise) verteuern würden, ist auch aus diesem Grund dem Beiladungsantrag nicht zu entsprechen.</p>
<p>Rechtsmittelbelehrung:</p>
<p>Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Beschwerde eingelegt werden. Die Rechtsmittelschrift muss spätestens am letzten Tag der Frist bei Gericht eingehen.</p>
<p>Bei der Einlegung der Beschwerde und vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinn des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt sowie die in § 67 Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 bis 7 Verwaltungsgerichtsordnung bezeichnete Personen und Organisationen zugelassen. Ein Beteiligter, der danach zur Vertretung berechtigt ist, kann die in § 67 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung genannten Beschäftigten.</p>
<p>Anschriften des Verwaltungsgerichts:</p>
<p>Hausanschrift: Verwaltungsgericht Sigmaringen , Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen</p>
<p>Postanschrift: Verwaltungsgericht Sigmaringen , Postfach 16 52, 72486 Sigmaringen.</p>

  
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<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/vg-sigmaringen-an-olivia-streitbeitritt-abgelehnt/">VG Sigmaringen an Olivia &#8211; Streitbeitritt abgelehnt</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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