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	<title>Pilhar - Medienklagen-Archiv - Akademie für Germanische Heilkunde</title>
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	<description>von Helmut Pilhar</description>
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	<title>Pilhar - Medienklagen-Archiv - Akademie für Germanische Heilkunde</title>
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		<title>Standpunkte &#8211; Kann denn das wahr sein?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jun 1998 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kronen Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Kurier]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Standpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Tv Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Fall Olivia: Vater gewann alle Medien-Verfahren Es waren einmal Eltern, die für ihre erkrankte Tochter die nach ihrem Empfinden beste Therapie wollten. Die Eltern handelten aus Liebe, in der Hoffnung und Verantwortung vor ihrem Gewissen, für ihr armes Kind den ganzheitlich optimalen Weg zur Heilung zu finden. Das paßte einigen Medizinern nicht ins Konzept. [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/standpunkte-kann-denn-das-wahr-sein/">Standpunkte &#8211; Kann denn das wahr sein?</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Der Fall Olivia: Vater gewann alle Medien-Verfahren</h3>
<p>Es waren einmal Eltern, die für ihre erkrankte Tochter die nach ihrem Empfinden beste Therapie wollten. Die Eltern handelten aus Liebe, in der Hoffnung und Verantwortung vor ihrem Gewissen, für ihr armes Kind den ganzheitlich optimalen Weg zur Heilung zu finden. Das paßte einigen Medizinern nicht ins Konzept. Die Eltern fragten zuviel, mischten sich regelrecht ein und verweigerten auch Behandlungsschritte. In ihrem Stolz gekränkte Ärzte zeigten die Eltern an und ein Pflegschaftsrichter schaltete sich ein.</p>
<p>Die Eltern verstanden die Welt nicht mehr und suchten bei den Medien offene Ohren. Aus der ersehnten Hilfe wurde bald eine unwürdige Hatz durch Behörden und Medien, die das kranke Kind und die besorgten Eltern in einen Alptraum an medialen Erfahrungen führten.</p>
<p>Im Mai 1995 ging es los. Der &#8222;Fall Olivia&#8220;, der über Wochen und Monate in den Spitzenmeldung von Rundfunk, TV und auf den Titelseiten der Zeitungen und Magazine zu finden war. Erika und Helmut Pilhar, die besorgten Eltern, waren regelrecht auf der Flucht. Die Geister die sie gerufen hatten, sie wurden sie nicht mehr los. Fotografen, Reporter, Kamerateams hefteten sich an ihre Fersen.</p>
<p>Drei Jahre später sitze ich bei der Familie Pilhar. Ein sonniger Tag, Olivia ist wohlauf und in der Schule. Journalisten zählen aufgrund der Erlebnisse der Familie Pilhar verständlicherweise höchst selten zu den Gästen des Hauses im südlichen Niederösterreich. Ich hatte die erste Ausgabe der &#8222;Standpunkte&#8220; geschickt und Pater Andreas Hornig aus Oberwaltersdorf, einen beiderseits geschätzten Geistlichen, als Referenz angeführt und um ein Interview gebeten.</p>
<p>Es war unsere erste Begegnung. Offen und freundlich, wie es unter uns Menschen doch zugehen sollte. Diese herzliche, mit strahlenden Augen und hübschen Antlitzen gesegnete Familie, wird mit ihrem Schicksal fertig. Auch mit den tiefen Gräben, die durch die Ereignisse in der eigenen Familie aufgerissen worden sind.</p>
<p>Es sind Familien wie die Pilhars, die mutig gegen den Strom schwimmen, weil es ihnen ihr (Ge)Wissen gebietet. Helmut Pilhar hat sich mittlerweile eine Kompetenz in Sachen Krebserkrankungen angeeignet, die zumindest eine angeregte Auseinandersetzung mit seinen Positionen gestatten muß. Er ist ein erklärter Anhänger der Neuen Medizin des Dr. Ryke Geerd Hamer und begründet das auch bei Vorträgen, die Ing. Pilhar auf Einladung in ganz Österreich hält. Kostenlos übrigens! Mehr will ich dazu nicht sagen.</p>
<p>Zurück zu unserem Interesse an der Rolle der Medien. Wie gingen diese mit den zwar klugen, aber im Umgang mit Medien völlig unerfahrenen Eltern von Olivia um? Aus den vermeintlichen Verbündeten wurden plötzlich Jagdgenossen, die sich wie auf einer Treibjagd benahmen. Im Visier eine Schicksals-Geschichte, die kein Auge trocken lassen sollte.</p>
<p>Der Supergau der größtmöglichen Medienkatastrophe trat für die Familie Pilhar mit dem ersten Beitrag in &#8222;SPIEGEL-TV&#8220; ein. Das Team der Sendung trat beim Interview freundschaftlich und absolut verständnisvoll auf. &#8222;Als der Beitrag dann ausgestrahlt wurde, kam alles ganz anders. Es wurde alles verdreht. Wir hielten das für unmöglich. Wir waren fassungslos&#8220;, erinnert sich der Elektrotechnik-Ingenieur Helmut Pilhar. Diese erste schlimme Lektion in Medien-Wirklichkeit löste eine wahre Lawine aus.</p>
<p>files/website/inhalt/artikel/19980701_Standpunkte_FallOlivia_3.jpgOhne auf die Fluchtstationen der Familie Pilhar von Kärnten über Deutschland nach Spanien weiter eingehen zu wollen, sei doch erwähnt, daß in ihren Augen in Spanien die Reporter von KRONENZEITUNG und KURIER die penetrantesten waren. Außer den Eltern ging es niemandem mehr um die Gesundung des Kindes. Es war der &#8222;Fall Olivia&#8220; und gab seitenweise Stoff für die Berichterstattung. Je länger, desto lieber.</p>
<p>Viele werden sich daran erinnern. Nach der Heimkehr und der richterlich verordneten Zwangstherapie im AKH &#8211; Ausgangspunkt war ein Gutachten mit dem Satz: &#8222;Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise auch das Ableben der Patientin beschleunigt.&#8220; &#8211; fand Helmut Pilhar endlich Zeit, um mit seinem Anwalt rechtliche Schritte gegen KRONENZEITUNG, KURIER und NEWS ausschließlich gegen die schlimmsten Behauptungen und Unterstellungen einzuleiten. Also lediglich die Spitze des Eisberges. Verfahren, die durch die Bank zu gewinnen sein müßten.</p>
<p>Diese Einschätzung des Rechtsanwaltes ging auch ausnahmslos durch. Wenngleich die angeklagten Medien sich bis zur letzten Gerichtsinstanz wehrten. Was sich in vier dicken Ordnern an Verfahrensunterlagen stapelt, brachte der Familie Pilhar geradezu lächerliche 100.000 Schilling &#8222;Wiedergutmachungs-Zahlungen&#8220;. So wurde ein Erstinstanz-Urteil über 100.000 Schilling für die unhaltbare Behauptung, Herr Pilhar hätte seiner Tochter im Krankenhaus Schläuche aus den Venen gerissen, von der letzten Instanz auf 30.000 Schilling reduziert.</p>
<p>Helmut Pilhar hat ein sehr lesenswertes Buch verfaßt: &#8222;Olivia &#8211; Tagebuch eines Schicksals&#8220;, das bei seinen Vorträgen oder direkt bei ihm unter 02638/81236 zu bestellen ist.</p>
<p>Dieses Schicksal wurde auch verfilmt. Allerdings in einer Version, für die Martin Zimper, seineszeichens auch Berater der Erzdiözese Wien in Medienfragen, den Stoff lieferte. Die Familie Pilhar schloß einen Vertrag mit der TV-Produktion, nachdem der Familienanwalt dazu geraten hatte. Nach all den Erfahrungen mit Medien stellte dieser Vertrag wenigstens einen Hoffnungsschimmer dar. Die Filmproduktion ließ ja unmißverständlich wissen, daß das Projekt in jedem Fall auch ohne Zustimmung der Eltern realisiert werde.</p>
<p>Im Vertrag stand unter anderem: &#8222;Die TV-gerechte Aufarbeitung des Falles soll sich demnach am Ablauf der Ereignisse aus der Sicht der Eltern und des Kindes Olivia orientieren. Hiezu ist es erforderlich, eine möglichst detailgetreue und realistische Darstellung des Sachverhaltes unter Namensnennung der betroffenen Personen zu wählen.&#8220;</p>
<p>Gut 100 Interviewstunden wurden Martin Zimper gewährt und der Berater der Erzdiözese konfrontierte dabei mit keinem Wort die Pilhars mit Vorwürfen, daß Frau Pilhar einer Sekte angehöre, Herr Pilhar im Spital randaliert hätte und der Tochter Schläuche aus den Venen gerissen. Umso erstaunter war Helmut Pilhar, als er diese Passagen im Drehbuch fand. Er kopierte das Drehbuch und schickte es an Dr. Hamer, der noch weit schlechter wegkam. Als Hamers Anwalt rechtliche Schritte gegen die Drehbuchverfilmung androhte, erhielt er von den Anwälten der Filmproduktion die Antwort: &#8222;Dieses Ergebnis gilt umso mehr, als unsere Mandantin keineswegs beabsichtigt eine wahre Geschichte zu erzählen. Dieses hat unsere Mandantin zu keinem Zeitpunkt behauptet, und wird dies auch im Vorspann des Filmes klarstellen. Unsere Mandantin beabsichtigt einen Film frei nach den Ereignissen über die Familie Pilhar zu drehen. Keineswegs verfolgt sie das Ziel diese Ereignisse realitätsgetreu darzustellen.&#8220;</p>
<p>Ich bin kein Jurist, aber diese Antwort scheint auch mir einen klaren Vertragsbruch darzustellen. Mit dem Versuch eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien gegen die Drehbuchverfilmung zu erwirken, blitzte Helmut Pilhar ab. Ein Verfahren gegen den Film, der längst ausgestrahlt worden ist, ist anhängig.</p>
<p>Sehr wahrscheinlich wird die Familie Pilhar auch dieses Verfahren gewinnen. Verloren hat sie &#8222;nur&#8220; den guten Ruf und das Vertrauen in die Meldungen der Medien.</p>
<p>Reinhard Bimashofer</p>
<p><strong><em>Es gibt nur eine Wahrheit</em></strong></p>
<p><em>&#8222;Die Suche nach der Wahrheit ist nicht Befriedigung der Neugier; ihre Erlangung hat nichts vom erregenden Reiz einer Entdeckung; der menschliche Geist steht unter der Wahrheit und nicht über ihr; er ist verpflichtet, statt großspurig über sie zu reden, ihr in Ehrfurcht zu begegnen.&#8220;</em><br /><em>J.H. Newman</em></p>
<hr />
<h3>Kann denn das wahr sein?</h3>
<p>Obige Frage taucht bei eifrigen Medienkonsumenten fast täglich auf. Wobei die Drucksorten aufgrund der einfacheren Handhabe meist strenger geprüft werden als TV und Radio. Doch von der Möglichkeitsform &#8211; es kann und darf meistens wahr sein &#8211; zur Wahrhaftigkeitsüberprüfung &#8211; ist es wahr? &#8211; sind viele Hürden zu nehmen. Mitunter wird es einem zuviel. Irgendwann ist das Maß voll.</p>
<p>Der Konsument fragt sich: Halten uns die für so dumm? Ohne die Antwort darauf geben zu wollen, sieht es ganz danach aus, daß in den Medienunternehmen die Hoffnung besteht, daß in der Flut von Meldungen zwischen wahr und 100prozentig richtig kaum unterschieden werden kann.</p>
<p>Wer kann und will schon überprüfen, ob bei einem Fährenunglück in Bangladesch tatsächlich über 350 Menschen ums Leben kamen. Wenngleich es einen nachdenklich, daß die Fähre gerade zwei Stunden vermißt wird, aber der Wettlauf der Nachrichtenagenturen für die Fütterung der Weltnachrichten gebietet schnelle Geschäftigkeit. Die verrückte Gleichung: Passagiere = Todesopfer.</p>
<p>Welchen Wert so eine Nachricht mit fragwürdigem Wahrheitsgehalt für mich hat? Keinen würde ich meinen. Im Zeitalter von Giga und Mega sind die Sicherungen in den geistigen Schaltzentralen der Meldungshändler offenbar durchgebrannt. Wer kontrolliert die Kontrollierenden?</p>
<p>Die Vereinigung für Medienkultur hoffen Sie? Das Betätigungsfeld ist so umfangreich, daß mit ehrenamtlicher Auseinandersetzung mit den Problemen des Medienalltags bestenfalls ein Tropfen den heißen Stein berührt. Wenngleich das Team um Präsident Herbert Kohlmaier Erstaunliches leistet.</p>
<p>Erstaunliches leistete sich auch &#8222;Die Presse&#8220; in einem Bildtext unter dem in Wien gelandeten Papamobil. Dort war von der kostbaren Fracht zu lesen: &#8222;Felgen, Türschnallen und Handgriffe sind immerhin mit 18 Karat vergoldet.&#8220; Als gläubiger Katholik war ich darob höchst unangenehm berührt. &#8222;Muß das sein&#8220;, fragte ich mich und wurde erst am 8. Juni in einer Sendung von Radio Wien aufgeklärt. Wo &#8222;Die Presse&#8220; von Gold schrieb, handelt es sich laut Radio Wien um Messing.</p>
<p>Es ist also nicht alles Gold, was glänzt. Muß diese Binsenweisheit einer Qualitätszeitung vermittelt werden? Die Leichtfertigkeit im Umgang mit der Wahrheit macht böses Blut. In erster Linie gegen päpstlichen Gold-Pomp für ein Auto, wo es doch weltweit Hunger gibt.</p>
<p>Wie groß der Hunger nach Wahrheit in den österreichischen Medien sein muß, zeigen wir in diesem Heft mit dem Schwerpunktthema &#8222;Journalismus und Wahrheit&#8220; auf.</p>
<p>Der Bogen reicht von einer Buchbesprechung von &#8222;Das Waldheim-Komplott&#8220;, das den leichtfertigen Umgang sämtlicher Medien mit zum Teil gefälschten Unterlagen über die Rolle Kurt Waldheims in der Wehrmacht demonstriert, nur um seinen Wahlsieg bei der Präsidentschaftswahl um jeden Preis zu verhindern. Bis zu Helmut Pilhar, den Vater von Olivia, deren Krebserkrankung die Familie 1995 zur Flucht vor einer schulmedizinischen Behandlung unter überbordender Medienhysterie bewog. Vier dicke Ordner voll hat Helmut Pilhar mit Medienverfahren, die er nur gegen die schlimmsten, unhaltbaren Vorwürfe angestrengt hat. Er hat sie allesamt gewonnen. Welche lächerliche Summe er dafür als Entschädigung bekommen hat, lesen Sie nebenan. Sein Ruf bleibt ruiniert. Sogar seinen Job hatte Herr Pilhar verloren. Wenigstens Olivia geht es gut. Sie hat ihre Gesundheit wieder.</p>
<p>Daß unsere Medien aus Fehlern lernen und durch Wahrhaftigkeit an Glaubwürdigkeit gewinnen, wünscht sich</p>
<p>Reinhard Bimashofer <br />Redaktionsleiter &#8222;Standpunkte&#8220;</p>
<hr />
<h3>Anmerkung von H. Pilhar</h3>
<p>Die Zeitschrift &#8222;Standpunkte&#8220; schaffte es nur zu einer einzigen Auflagen, dann wurde sie aufgelöst. Herr Bimashofer verlor seinen Arbeitsplatz.</p>
<p>Ob es wegen diesem Artikel passierte, kann ich nicht genau sagen &#8230;</p>

  
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<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/standpunkte-kann-denn-das-wahr-sein/">Standpunkte &#8211; Kann denn das wahr sein?</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>Die Neue Kronen Zeitung &#8211; Urteilsveröffentlichung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Sep 1997 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Horcher Ernst]]></category>
		<category><![CDATA[Kronen Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Olivia - Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Namen der Republik &#8222;Durch die in der Ausgabe der &#8222;Neuen Kronen-Zeitung&#8220; vom 24.09.1995 auf Seite 6 unter der Überschrift &#8222;Olivias Vater bedrohte Arzt vor der Operation&#8220; enthaltene Behauptung, der Antragsteller Ing. Helmut PILHAR habe den Chirurgen Prof. Dr. Ernst HORCHER bedroht und diesem gegenüber Telefonterror ausgeübt, wurde der Tatbestand des Vergehens der üblen Nachrede [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/die-neue-kronen-zeitung-urteilsveroeffentlichung/">Die Neue Kronen Zeitung &#8211; Urteilsveröffentlichung</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Im Namen der Republik</h3>
<p><em>&#8222;Durch die in der Ausgabe der &#8222;Neuen Kronen-Zeitung&#8220; vom 24.09.1995 auf Seite 6 unter der Überschrift &#8222;<strong>Olivias Vater bedrohte Arzt vor der Operation</strong>&#8220; enthaltene Behauptung, der Antragsteller Ing. Helmut PILHAR habe den Chirurgen Prof. Dr. Ernst HORCHER bedroht und diesem gegenüber Telefonterror ausgeübt, wurde der Tatbestand des Vergehens der <strong>üblen Nachrede</strong> nach § 111 Absatz 1 und 2 StGB verwirklicht und dem Antragsteller ein Entschädigungsbetrag von S 20.000.- zugesprochen.&#8220;</em></p>
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                 <p>19970905 kronen urteilsveroeffentlichung 1</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/die-neue-kronen-zeitung-urteilsveroeffentlichung/">Die Neue Kronen Zeitung &#8211; Urteilsveröffentlichung</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<item>
		<title>RA Korn an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media BERUFUNGSAUSFÜHRUNG</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jul 1997 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Pflughaupt Bengt]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Tv Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. TV-Media wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; BERUFUNGSAUSFÜHRUNG 16.07.1997 DR. GOTTFRIED KORN DR. PETER ZÖCHBAUERRECHTSANWÄLTE An dasLandesgericht St. PöltenSchießstattring 6 3100 St. Pölten 31 EVr 75/97Hv 1/97 Antragsteller: Ing. Helmut Pilhar2724 Hohe WandMaiersdorf 221 vertreten durch: Dr. Rudolf GürtlerMag. Erich RebassoRechtsanwälte Antragsgegnerin: TV-Media VerlagsgmbH3430 TullnKönigstetterstraße 132 vertreten durch: RECHTSANWÄLTEDR. GOTTFRIED KORNDR. PETER ZÖCHBAUER (Vollmacht erteilt) [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-korn-an-lg-st-poelten-medienprozess-tv-media/">RA Korn an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media BERUFUNGSAUSFÜHRUNG</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>TV-Media</strong> wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; BERUFUNGSAUSFÜHRUNG</h3>
<p style="text-align: right;">16.07.1997</p>
<p>DR. GOTTFRIED KORN <br />DR. PETER ZÖCHBAUER<br /><strong>RECHTSANWÄLTE</strong></p>
<p>An das<br /><strong>Landesgericht St. Pölten</strong><br />Schießstattring 6 3100 St. Pölten</p>
<p>31 EVr 75/97<br />Hv 1/97</p>
<p><strong>Antragsteller:</strong></p>
<p>Ing. Helmut Pilhar<br />2724 Hohe Wand<br />Maiersdorf 221</p>
<p>vertreten durch:</p>
<p>Dr. Rudolf Gürtler<br />Mag. Erich Rebasso<br />Rechtsanwälte</p>
<p><strong>Antragsgegnerin:</strong></p>
<p>TV-Media VerlagsgmbH<br />3430 Tulln<br />Königstetterstraße 132</p>
<p>vertreten durch:</p>
<p>RECHTSANWÄLTE<br />DR. GOTTFRIED KORN<br />DR. PETER ZÖCHBAUER</p>
<p>(Vollmacht erteilt)</p>
<p>wegen: §6ff MedienG</p>
<h2>BERUFUNGSAUSFÜHRUNGEN</h2>
<p>In umseits bezeichneter Medienstrafsache wurde uns das erstinstanzliche Urteil von 23.5.1997 am 18.6.1997 zugestellt. In offener Frist fuhren wir die in der Hauptverhandlung vom 23.5.1997 angemeldete</p>
<h3>BERUFUNG</h3>
<p>wegen Schuld, Nichtigkeit und Strafe an das OLG Wien aus wie folgt:</p>
<p><strong>I. Berufung wegen Schuld</strong></p>
<p>1. Bedeutungsgehalt</p>
<p>Das Erstgericht stellt den Sinngehalt der inkriminierten Äußerung &#8222;randalieren&#8220; als ein Verhalten fest, bei welchem jemand vorsätzliche Beschädigungen von Sachen vornimmt, sich sonst in ungebührlicher Weise ungestüm benimmt, tätlich aggressiv gegen andere Personen wird und verbal in besonders unangenehmer Weise ausfällig wird (ON 11,8).</p>
<p>Damit füllt es diesen Begriff jedoch mit einem bei weitem aggressiveren, gewalttätigeren und zerstörerischer Bedeutungsgehalt aus, als er diesem richtigerweise zukommt. Ja das Erstgericht formuliert sogar schärfer, als dies der Privatankläger aus dem Duden, wenn auch unter falscher Klammersetzung und damit ebenfalls verstärkend zitiert. Nach Duden, Deutsches Universalwörterbuch bedeutet randalieren sohin &#8222;Lärm machen, grölen [u. dabei andere stark belästigen od. mutwillig Sachen beschädigen, zerstören]&#8220;. Nach diesem Lexikon reicht also für die Qualifikation als &#8222;randalieren&#8220; die Verursachung von Lärm.</p>
<p>Nun ist bei der Ermittlung des Bedeutungsgehaltes eines in einer Zeitung aufgestellten Vorwurfes aber nicht auf abstrakte Definitionen, sondern auf die Auffassung des Durchschnittslesers abzustellen (OLG Wien 14.2.1994, 21 Bs 421/93). Es sind nur jene Auslegungsvarianten eines Textes zurechenbar, die sich aus dem Wortlaut ergeben und dem Leser im Gesamtzusammenhang des Artikelinhaltes vermittelt werden (Hager/Walenta, Persönlichkeitsschutz im Straf- und Medienrecht3, E 18b).</p>
<p>Betrachtet man nun den Gesamtzusammenhang, in den die inkriminierte Äußerung eingebettet war, so wird berichtet, daß die Eltern von Olivia nach Lektüre des ersten Drehbuchentwurfs über die Geschichte ihrer Tochter ihre Einwilligung in die Verfilmung entrüstet zurückgenommen hätten. Einerseits hätte sie die Darstellung des Geerd Hamer erbost. Zweiter Kritikpunkt wäre gewesen, daß dem Antragsteller unterstellt würde, gegen andere Personen Hand angelegt zu haben, seiner Tochter Injektionsnadeln herausgerissen zu haben und daß dies voll und ganz das Unverständnis zeige.</p>
<p>Zuvor wird im Artikel bereits im Fettdruck die Wortfolge &#8222;Habe niemals meiner Tochter Injektionsnadeln herausgerissen&#8220; hervorgehoben. Und danach wird berichtet, daß diese Szene daraufhin, also aufgrund der Kritik, gestrichen wurde.</p>
<p>Für den durchschnittlichen Medienempfänger wird daraus klar, daß die Szene deshalb gestrichen wurde, da sie eben nicht authentisch war, also deshalb, weil es eben nicht stimmte, daß der Antragsteller an andere Personen Hand angelegt und Injektionsnadeln herausgerissen hat. Wenn also daran anschließend berichtet wird, daß der Antragsteller im Krankenhaus Tulln randaliert hätte, so kann randalieren in diesem Zusammenhang nur etwas bedeuten, das ein Minus zu Handanlegen und Injektionsnadeln herausreißen ist. Dies zumal überdies mitzuberücksichtigen ist, daß sich die Leser unserer Zeitung an die von uns gepflogene saloppe Ausdrucksweise bereits gewöhnt haben (Hager/Walenta, aaO, E 13).</p>
<p>Im Gesamtzusammenhang mit dem Artikelinhalt konnte der Medienempfänger das Wort &#8222;randalieren&#8220; nur dergestalt verstehen, daß der Antragsteller sich etwas lautstark und eher ungehobelt verhalten halt. Daraus wird dem Antragsteller auch kein Vorwurf gemacht. Es ist in Hinblick darauf, daß er das Leben seines Kindes für gefährdet hielt und die diesem zuteil gewordene Behandlung für schlecht erachtete und in Anbetracht dessen, was er bereits hinter sich hatte (Flucht mit seinem Kind nach Spanien, Ergreifung durch die Polizei, Entzug der Vormundschaft) auch nur allzu verständlich.</p>
<p>Der korrekten Feststellung des Sinngehalts der inkriminierten Äußerung kommt deshalb Bedeutung zu, da der Vorwurf, sich lautstark und eher ungehobelt zu verhalten, in Anbetracht der angespannten Situation, in der der Antragsteller auch nach dem bereits bestehenden Vorverständnis unserer Medienkonsumenten war, keineswegs als unehrenhaft oder gegen die guten Sitten verstoßend zu qualifizieren wäre. Daß sich ein Vater in äußerster Anspannung und Sorge um das Wohl seines Kindes, dem seiner Meinung nach Übles passiert, lautstark und ungehobelt benimmt, tut seiner sozialen Wertschätzung sicher keinen Abbruch. Im Gegenteil. Ein ehrenrühriges Verhalten wurde dem Antragsteller damit gewiß nicht vorgeworfen.</p>
<p>Beweis: beiliegender Auszug aus dem Duden, Deutsches Universalwörterbuch, Verlesung des gesamten Bezugsartikels.</p>
<p><strong>2. Unrichtige Beweiswürdigung</strong></p>
<p>2.1.</p>
<p>Das Erstgericht stellt fest, daß nicht feststellbar wäre, ob der Antragsteller gedroht hätte, im Falle der Zwangstherapie die Infusionen aus dem Körper seiner Tochter zu entfernen (ON 11,5).</p>
<p>Das Erstgericht legt hiezu im Rahmen der Beweiswürdigung nicht offen, wie es zu dieser Nichtfeststellbarkeit kam. Es legt also nicht offen, weshalb es Herrn Dr. Heinz Zimper, der ausdrücklich bestätigte, daß der Antragsteller gedroht hätte, die Infusionen gewaltsam zu entfernen, wobei er nur nicht wußte, ob der Antragsteller Herausreißen oder Entfernen der Infusionsnadeln gesagt hatte, weniger Glauben schenkt, als dem Antragsteller selbst. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, als Dr. Heinz Zimper ein an diesem Verfahren völlig unbeteiligter und am Ausgang desselben vollkommen desinteressierter Zeuge ist, der keinerlei Grund hat, Wahrnehmungen in die eine oder andere Richtung zu färben. Und daß Herr Dr. Zimper seine Aussage auch so meinte, wie er sie getätigt hat, geht auch aus seinem Aktenvermerk vom 27.7.1995, in den das Erstgericht Einsicht genommen hat (ON 7, 4f), hervor, wonach er damals, als es noch frisch war, festgehalten hat, daß der Antragsteller mit dem Herausreißen von Infusionen u.a. drohe. Der Antragsteller hingegen, hat einerseits ein massives Eigeninteresse am Obsiegen in diesem Verfahren, da er daraus ja Entschädigungsbeträge lukrieren möchte und andererseits zum Entfernen der Infusionen keine gesicherten Wahrnehmungen, da er dies nur &#8222;glaubte&#8220;.</p>
<p>Bei richtiger Beweiswürdigung hätte das Erstgericht daher festzustellen gehabt, daß der Antragsteller gedroht hat, im Fall einer Zwangstherapie die Infusionen seiner Tochter gewaltsam zu entfernen. Diese Feststellung ist deshalb entscheidungswesentlich, da es mit ein Beweis ist, daß die inkriminierte Äußerung wahr ist.</p>
<p>2.2.</p>
<p>Das Erstgericht stellt fest, daß der Antragsteller, um sich Gehör zu verschaffen, laut an die Tür des Vernehmungszimmers klopfte und seiner Frau zurief, sie sollte nicht aussagen. Das Erstgericht folgt dabei den Angaben des Antragstellers und vermeint offenbar, daß diese mit den Aussagen des Zeugen Zimper übereinstimmen, da dieser seine Angabe, der Antragsteller hätte gegen die Tür &#8222;getrommelt&#8220;, abgeschwächt habe. Bei näherem Besehen hat Herr Dr. Zimper überhaupt nichts abgeschwächt. Wirft man einen Blick auf das Verhandlungsprotokoll (ON 11, 3) so hat der Zeuge Zimper zunächst auf Befragen, ob der Antragsteller ein Verhalten gesetzt hätte, das man als randalieren bezeichnen könne, gemeint, er hätte gegen die Tür des Vernehmungszimmers getrommelt. Hier wurde von Antragstellerseite (offenbar, aus der Art der Antwort ersichtlich) nachgefragt, ob man dies nicht als &#8222;klopfen&#8220; bezeichnen könne, woraufhin der Zeuge seine Aussage dahin bekräftigte, daß er erklärte, daß er bewußt das Wort &#8222;trommeln&#8220; gewählt hat. Wörtlich: Ich habe gesagt, daß der AS an die Tür getrommelt und nicht geklopft hat, da ich es als sehr störend und fordernd empfunden habe und es kein höfliches Anklopfen gewesen ist. Überdies war es verbunden mit der Aufforderung nicht auszusagen.&#8220;&#8216;</p>
<p>Entgegen den Ausführungen des Erstgerichts, das die Aussage des Zeugen verkürzt und damit verfälscht zitiert, wurde damit keineswegs die Aussage, daß der Kläger &#8222;getrommelt&#8220; hat abgeschwecht, sondern vielmehr bekräftigt.</p>
<p>Dies ist angesichts der auch vom Erstgericht erkannten sehr erregten, angespannten bis aufs äußerste Limit belasteten Situation (ON 11, 5) bei weitem lebensnäher als ein &#8222;lautes Klopfen&#8220;. Dies zumal der Antragsteller selbst ausgeführt hat, daß er auch versucht hat, die Tür aufzumachen, wobei er nur nicht gewußt hat, ob die Tür damals versperrt oder nur zugehalten wurde und er sofort von einem Polizisten abgedrängt worden wäre (ON 10, 6). Stellt man sich diese Situation vor, in der ein Vater, der sein Kind vor &#8211; seiner festen Überzeugung nach &#8211; falschen Behandlungsmethoden schützen will, mit diesem bereits nach Spanien geflohen ist, mit Gewalt zurückgeholt wurde, im Krankenhaus wiederum mit von ihm für das Kind als höchst bedrohlich empfundenen Behandlungsmethoden konfrontiert wird, eine Zustimmung erteilt und dann widerrufen hat und der seine Gattin schließlich bei der Vernehmung von einer Aussage abhalten möchte, so ist es wenig wahrscheinlich, daß er nur laut klopft. In diesem Fall wäre ja wohl die Polizei nicht eingeschritten. Bei lebensnaher Beweiswürdigung hätte das Erstgericht aufgrund der Aussage des Zeugen Zimper festzustellen gehabt, daß der Antragsteller gegen die Tür des Verhandlungszimmers getrommelt hat und seiner Frau zuschrie, daß sie die Aussage verweigern solle. Auch diese Feststellung wäre entscheidungswesentlich, da sie ebenfalls belegt, daß die inkriminierte Äußerung wahr ist.</p>
<p>2.3.</p>
<p>Wir haben bereits in erster Instanz die Einvernahme des Zeugen Bernd Pflughaupt, der für den inkriminierten Artikel recherchiert hat, zum Beweis der Wahrheit der inkriminierten Äußerung beantragt. Das Erstgericht ist diesem Beweisantrag nicht gefolgt (vgl Pkt II.l). Im Rahmen der Schuldberufung beantragen wir demnach erneut die Einvernahme des Zeugen Bernd Pflughaupt, 1020 Wien, Obere Donaustraße 11, der für den inkriminierten Artikel und damit auch für die inkriminierte Äußerung recherchiert hat, zum Beweis dafür, daß der Antragsteller im Krankenhaus Tulln randaliert hat.</p>
<h3>II. Berufung wegen Nichtigkeit</h3>
<p>1. Nichtigkeit gem §§ 489 Abs 1. 468 Abs 1 iVm 281 Abs 1 Z 4 StPO</p>
<p>Wir haben in der Hauptverhandlung vom 4.4.1997 die Einvernahme des Zeugen Bernd Pflughaupt zum Beweis der Wahrheit beantragt und offengelegt, welche Beweisnähe dieses Beweismittel hatte. Das Erstgericht hat den Zeugen Pflughaupt auch ursprünglich geladen und demnach seine Einvernahme für durchaus relevant erachtet, da der Zeuge Pflughaupt aber zur Verhandlung nicht erschien, hat das Erstgericht de facto auf seine Einvernahme verzichtet. Es hat zwar die Vernehmungsprotokolle verlesen, in diesem Verfahren wurde der Zeuge Pflughaupt aber zu anderen Vorwürfen befragt. Da das Erstgericht mithin über einen relevanten Antrag nicht erkannt hat, haftet dem Urteil Nichtigkeit gern § 281 Abs 1 Z 4 StPO an.</p>
<p>2. Nichtigkeit gern §§ 489 Abs 1. 468 Abs 1 ivM 981 Abs 1 Z 9 lit.a SIPO</p>
<p>Das Erstgericht hat rechtsirrig verkannt, daß selbst unter Zugrundelegung des von ihm festgestellten Sinngehalts des Begriffes &#8222;randalieren&#8220; ein ehrenrühriges Verhalten iSd § 111 StGB nicht gegeben ist. Denn man darf eins nicht übersehen: (Zumindest) ganz Österreich hat dazumal das Schicksal der Familie Pilhar mitverfolgt. Durch die umfangreiche Berichterstattung und nicht zuletzt aufgrund der vom Antragsteller und seiner Gattin verkauften Filmrechte ist das Schicksal der kleinen Olivia notorisch. Der Medienkonsument weiß daher, daß der Antragsteller das Heil seiner Tochter bei Geerd Hamer zu finden dachte, daß er sie aus den Fängen der Schulmedizin befreien wollte und mit ihr nach Spanien geflohen ist. Es ist notorisch, daß ihm aufgrund der Divergenzen mit den Behörden die Obsorge für Olivia entzogen wurde und daß selbst im Spital Polizeischutz u.a. deshalb beigestellt wurde, um eine erneute Entführung zu verhindern. Es ist mithin in unserer Leserschaft allgemein bekannt, daß der Antragsteller aus der Sorge um seine in Lebensgefahr befindliche Tochter getrieben wurde. Es mag nun sein, daß der Medienkonsument inhaltlich dafür keine Verständnis aufbringen kann, daß man einem Wunderheiler mehr traut als der Schulmedizin. Doch Verständnis dafür, daß ein Vater sein Kind mit allen Mitteln, notfalls auch mit Gewalt, mit vorsätzlicher Beschädigung von Sachen, tätlich aggressiv und ungestüm beschützen und aus den Händen derer bringen möchte, von denen er für das Kind Schaden ortet, bringt der durchschnittliche Medienkonsument allemal auf. In Anbetracht der Ausnahmesituation ist ein solches Verhalten rechtsrichtig betrachtet, keineswegs eines, das nach der durchschnittlichen Auffassung sozial integrierter wertbewußter Menschen verpönt wäre oder den allgemeinen Anstand empfindlich verletzen würde.</p>
<p>Darüber hinaus handelt es sich beim Vorwurf des &#8222;Randalierens&#8220; um ein winzig kleines Details im Gesamtzusammenhang der Entführung und dem Entzug der Vormundschaft, die schließlich auch zur Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und Entführung geführt hat. Wollte man davon ausgehen, daß durch die Entführung des eigenen Kindes aus der Überzeugung für das Kind das Beste zu tun, die soziale Wertschätzung bei wertintegrierten Menschen empfindlich beeinträchtigt wird, so kann das unwesentliche Detail, im Zuge dessen zu randalieren, die Ehre nicht zusätzlich belasten. IdS hält das OLG Wien auch fest, daß die Schilderung einer bloßen Modalität eines komplexen Tatgeschehens vollends in den Hintergrund tritt, und keine weitere ins Gewicht fallende Schädigung der Ehre des solcherart Angesprochenen bewirkt (OLG Wien vom 14.12.1994, 27 Bs 454/94).</p>
<p>Da die inkriminierte Äußerung rechtsrichtig betrachtet nicht ehrenrührig ist, hat das Erstgericht rechtsirrig verkannt, daß keine in die Zuständigkeit der Gerichte gehörige strafbare Handlung verwirklicht wurde und das Urteil daher mit Nichtigkeit gern § 281 Abs 1 Z 9 lit.a StPO belastet.</p>
<p>3. Nichtigkeit nach §§ 489 Abs 1, 468 Abs 1 iVm 281 Abs 1 Z 9 lit.b StPO</p>
<p>1.</p>
<p>Selbst wenn man aber von einer Ehrenrührigkeit der inkriminierten Äußerung ausgehen wollte, so wurde auch dafür der Wahrheitsbeweis erbracht. Das Erstgericht verkennt in diesem Zusammenhang rechtsirrig eins: Der Wahrheitsbeweis ist erbracht, wenn die Behauptung in ihrem wesentlichen Aussagegehalt, im Aussagekern, dh in den tragenden Fakten aber nicht notwendig in sämtlichen Einzelheiten als wahr erwiesen wird (Kienapfel, Grundriß des österreichischen Strafrechts, Bd F, Rz 10).</p>
<p>Das Erstgericht stellt nun fest, daß der Antragsteller kein Mitspracherecht bei der Behandlung seiner Tochter mehr hatte, daß er gesagt hätte, im Falle einer Zwangstherapie die Fenster einzuschlagen, daß er zunächst die Zustimmung erteilte und dann widerrief, daß er bei der gerichtlichen Vernehmung seiner Gattin laut an die Tür zum Vernehmungszimmer klopfte und seiner Frau zurief, sie sollte nicht aussagen, daß von der Pflegschaftsbehörde erhebliche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet wurden, da befürchtet wurde, daß er in die Behandlung seiner Tochter eingreifen könnte, daß er sehr angespannt und erregt und bei der Auswahl seiner Worte nicht zimperlich war und daß er schließlich seine Gattin anwies, vors Krankenhaus zu gehen und dort lauthals zu schreien, daß hier ihr Kind umgebracht werde. Selbst vom Begriffverständnis des Erstgerichtes aus, wonach randalieren u.a. dann vorliegt, wenn sich jemand in ungebührlicher Weise ungestüm benimmt, wäre bereits mit den getroffenen Feststellungen der Wahrheitsbeweis erbracht.</p>
<p>Da das Erstgericht dies rechtsirrig verkennt, haftet dem Urteil Nichtigkeit gern § 281 Abs 1 Z 9 lit.b StPO an.</p>
<h3>III. Berufung wegen der Höhe der Entschädigung</h3>
<p>1.</p>
<p>Das Erstgericht erkennt richtig, daß die erlittene Kränkung nicht besonders gravierend ist. Dennoch spricht es dem Antragsteller einen Entschädigungsbetrag von öS 20.000,- zu. Dies ist bei weitem zu hoch.</p>
<p>Bei der Bemessung des Entschädigungsbetrages nach § 6 Abs 1 MedienG sind Umfang und Auswirkung der Veröffentlichung mit dem objektiven Gewicht der anspruchsbegründenden Straftat und deren sozialen Störwert gleichzusetzen (Foregger/Litzka, MedienG3, § 6, Erl 1). Der soziale Störwert der Äußerung, der Antragsteller hätte im Krankenhaus Tulln randaliert, ist nun im Verhältnis zum Gesamtgeschehen rund um den Antragsteller, das ganz Österreich und damit auch unsere Medienkonsumenten mitverfolgt haben, vernachlässigbar gering.</p>
<p>Im Vergleich dazu, daß er mit seinem Kind nach Spanien geflohen, mit Polizei zurückgebracht, im Spital Sicherheitsschutz aus Angst, daß er das Kind wiederum entführen würde, installiert werden mußte, ihm schließlich die Vormundschaft entzogen und er wegen fahrlässiger Körperverletzung und Kindesentführung verurteilt wurde, ist der Vorwurf des Randalierens nicht einmal ein Tröpfchen im Teich.</p>
<p>Die §§ 6 ff MedienG normieren zivilrechtliche Entschädigungsansprüche, die ideelle Nachteile bzw immateriellen Schaden abgelten sollen. Der Umstand, daß der Antragsteller im Krankenhaus Tulln randaliert hat, verursacht daher gewiß keine über die bekannten Umstände hinausgehende Kränkung. Wollte man daher schon einen Entschädigungsbetrag zuerkennen, hätte es das Erstgericht bei einem symbolischen Betrag im Bereich unter öS 5.000,&#8211; bewenden lassen müssen.</p>
<h3>IV. Anträge</h3>
<p>Wir stellen mithin an das OLG Wien den</p>
<p><strong>ANTRAG</strong>,</p>
<p>unserer Berufung wegen Nichtigkeit Folge zu geben, das angefochtene Urteil aufzuheben und die medienstrafrechtlichen Anträge abzuweisen, in eventu die Medienstrafsache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen;</p>
<p>in eventu</p>
<p>im Sinn unserer Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld die Beweise nach Verlesung des Akteninhaltes umzuwürdigen, in eventu das Beweisverfahren antragsgemäß zu ergänzen, das angefochtene Urteil aufzuheben und in der Sache selbst die medienrechtlichen Anträge abzuweisen, allenfalls die Medienstrafsache zur neuerlichen Durchführung des Verfahrens an das Erstgericht zurückzuverweisen;</p>
<p>in eventu</p>
<p>unserer Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe Folge zu geben und die Entschädigungszahlung auf einen symbolischen Betrag im Bereich unter öS 5.000,&#8211; herabzusetzen,</p>
<p>in jedem Fall aber</p>
<p>auszusprechen, daß der Antragsteller die Verfahrenskosten zu ersetzen hat.</p>
<p style="text-align: right;">Wien, am 16. Juli 1997</p>
<p><strong>TV-Media VerlagsgmbH</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-korn-an-lg-st-poelten-medienprozess-tv-media/">RA Korn an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media BERUFUNGSAUSFÜHRUNG</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media URTEIL</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/lg-st-poelten-medienprozess-tv-media/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 1997 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Tv Media]]></category>
		<category><![CDATA[Vanura Hans]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. TV-Media wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; URTEIL Aktenzeichen 31 E Vr 75/9731 E Hv 1/97 REPUBLIK ÖSTERREICHLandesgericht St. Pölten Im Namen der Republik Das Landesgericht St. Pölten hat durch den Einzelrichter Dr. Dietmar Krenn in der Medienrechtssache des Antragstellers Ing. Helmut Pilhar gegen die Antragsgegnerin TV-Media Verlagsges.m.b.H. wegen §§ 6, 33 und 34 Mediengesetz [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-st-poelten-medienprozess-tv-media/">LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media URTEIL</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>TV-Media</strong> wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; URTEIL</h3>
<p style="text-align: right;">Aktenzeichen</p>
<p style="text-align: right;">31 E Vr 75/97<br />31 E Hv 1/97</p>
<p>REPUBLIK ÖSTERREICH<br />Landesgericht St. Pölten</p>
<h3>Im Namen der Republik</h3>
<p>Das Landesgericht St. Pölten hat durch den Einzelrichter Dr. Dietmar Krenn in der Medienrechtssache des Antragstellers Ing. Helmut Pilhar gegen die Antragsgegnerin TV-Media Verlagsges.m.b.H. wegen §§ 6, 33 und 34 Mediengesetz nach der am 23.5.1997 durchgeführten Hauptverhandlung am 23.5.1997 im Beisein der Schriftführerin VB Gertrude Schwab, des Antragstellers Ing. Helmut Pilhar, des Antragstellervertreters Mag. Erich Rebasso und des Antragsgegnervertreters Dr. Peter Zöchbauer zu Recht erkannt:</p>
<p>Wegen der Veröffentlichung eines Artikels auf Seite 15 der Ausgabe Nr. 48 vom 23. bis 29.11.1996 der Wochenzeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; mit der Überschrift &#8222;Olivias Eltern wollten den TV-Film verbieten&#8220;, in welchem behauptet wird, der Antragsteller habe im Krankenhaus Tullnrandaliert, durch die in einem Medium der objektive Tatbestand des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB hergestellt wurde, wird die Antragsgegnerin TV-Media Verlagsges.m.b.H. als Medieninhaberin der Zeitung &#8222;TV-Media&#8220; zur Bezahlung eines Entschädigungsbetrages von S 20.000,&#8211; an den Antragsteller binnen 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Urteiles bei sonstiger Exekution verurteilt.<br />Gemäß § 33 Abs. 2 Mediengesetz wird auf Einziehung der noch zur Verbreitung bestimmten Medienstücke der Ausgabe Nr. 48 vom 23. bis 29.11.1996 der Wochenzeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; erkannt.<br />Gemäß § 34 Abs. 3 Mediengesetz wird auf die Veröffentlichung dieses Urteiles in der Zeitung &#8222;TV-Media&#8220; in der im § 13 vorgesehenen Form spätestens in der zweiten Nummer nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteiles mit nachstehendem Text erkannt:<br />Im Namen der Republik</p>
<p>Wegen der Veröffentlichung eines Artikels in der Ausgabe Nr. 48 der Zeitung &#8222;TV-Media&#8220; vom 23. bis 29.11.1996 auf Seite 15 mit dem Titel &#8222;Olivias Eltern wollten den TV-Film verbieten&#8220;, in welchem dem Antragsteller Ing. Helmut Pilhar vorgeworfen wird, er habe im Krankenhaus Tulln randaliert, hat das Gericht die Medieninhaberin <strong>TV-Media Verlagsges.m.b.H.</strong> zur Bezahlung einer Entschädigung nach § 6 Mediengesetz <strong>verurteilt</strong> und auf Einziehung und Urteilsveröffentlichung erkannt.</p>
<p>Landesgericht St. Pölten, Abteilung 6, am 23.5.1997</p>
<p>Dr. Dietmar Krenn</p>
<p>4. Gemäß § 389 StPO in Verbindung mit §§ 8 a Abs. 1 und 41 Abs. 1 Mediengesetz hat die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen.</p>
<p>Entscheidungsgründe:</p>
<p>Die am 20.1.1997 beim Landesgericht St. Pölten eingelangten Anträge des Antragstellers auf Durchführung des selbständigen Verfahrens, auf Zuerkennung eines Entschädigungsbetrages und auf Urteilsveröffentlichung und Einziehung richten sich gegen einen Artikel in der Ausgabe Nr. 48 der Zeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; vom 23. bis 29. November 1996 mit dem Titel &#8222;Olivias Eltern wollten den TV-Film verbieten&#8220;. Konkret wird folgende Textpassage inkriminiert: &#8222;Die Szene wurde daraufhin von Zimper gestrichen, obwohl Helmut Pilhar nachweislich im Krankenhaus Tulln randaliert hatte.&#8220;</p>
<p>Der Antragsteller erachtet durch diese Berichterstattung den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 111 Abs. 1 und Abs. 2 StGB als verwirklicht.</p>
<p>Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung dieser Anträge und wandte im wesentlichen ein, die inkriminierte Behauptung sei wahr, Ing. Helmut Pilhar habe tatsächlich ein Verhalten gesetzt, das nach Auffassung der Medienkonsumenten unter den Begriff &#8222;randalieren&#8220; subsumiert werden könne.</p>
<p>Beweis wurde erhoben durch Vernehmung der Zeugen Dr. Herbert Marady, Dr. Martin Zimper, Erika Pilhar, Dr. Hanns Vanura, Dr. Heinz Zimper und Ing. Helmut Pilhar sowie durch Verlesung des inkriminierten Artikels.</p>
<p>Nachfolgender Sachverhalt steht fest:</p>
<p>Ing. Helmut Pilhar und seine Gattin entschlossen sich im November 1996, ihr schwer erkranktes Kind Olivia ins Krankenhaus Tulln zu bringen, um es einerseits vom Medienrummel fernzuhalten, andererseits da sie sich erhofften, daß dort ihre Tochter nur jenen Behandlungen unterzogen würde, mit denen sie einverstanden seien. Beide Ehegatten waren der Meinung, Dr. Stangl werde die medizinische Leitung der Behandlung von Olivia im Krankenhaus Tulln übernehmen.</p>
<p>Olivia wurde an einem Dienstag ins Krankenhaus Tulln gebracht. Als Ing. Helmut Pilhar am Mittwoch ins Krankenhaus kam, mußte er zur Kenntnis nehmen, daß nicht Dr. Stangl, sondern Dr. Vanura die ärztliche Leitung innehatte. Als er auch bemerkte, daß seiner Tochter Infusionen verabreicht wurden, deren Inhalt er nicht kannte, war er sehr aufgeregt und stellte Dr. Vanura zur Rede. Dr. Vanura erklärte ihm, er hätte kein Mitspracherecht bei den Behandlungen seiner Tochter mehr. Der Antragsteller erkundigte sich daraufhin telefonisch bei Dr. Heinz Zimper, der ihm bestätigte, daß er kein Mitspracherecht mehr habe. Dr. Vanura ließ schließlich über Betreiben des Antragstellers vorübergehend die Infusionen von Olivia entfernen.</p>
<p>In einem Vieraugengespräch mit Dr. Heinz Zimper wurde Ing. Helmut Pilhar gefragt, was er bei einer Zwangstherapie machen würde. Er sagte, daß er ein Fenster einschlagen würde, um zu seinem Kind zu kommen und daß er sofort wieder versuchen würde, die Wegnahme der Infusionen zu veranlassen. Ob er damit gedroht hatte, im Falle der Zwangstherapie die Infusionen aus dem Körper seiner Tochter zu entfernen, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden.</p>
<p>Am Mittwoch Abend gab Ing. Helmut Pilhar dem Druck, unter dem er stand, nach und erteilte die Zustimmung zur Einleitung einer Chemotherapie an seiner Tochter Olivia.</p>
<p>Am nächsten Tag widerrief er diese Zustimmung wieder.</p>
<p>Am Donnerstag wurden sowohl seine Gattin als auch er einzeln vom Pflegschaftsrichter vernommen. Ing. Helmut Pilhar wollte bei diesen Vernehmungen die Anwesenheit seines Rechtsbeistandes erreichen. Als seine Gattin vernommen wurde, wollte er sich in das Zimmer, in dem sie vernommen wurde, begeben, um ihr zu empfehlen, ohne Rechtsbeistand nicht auszusagen. Um sich Gehör zu verschaffen, klopfte der Antragsteller laut an die Türe des Vernehmungszimmers und rief seiner Frau zu, sie solle nicht aussagen. Er wurde sofort von einem Polizisten abgedrängt, wogegen er sich aber nicht wehrte. Er erhob die Hände nicht gegen den Polizisten.</p>
<p>Seitens der Pflegschaftsbehörde wurden erhebliche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, da befürchtet wurde, daß einerseits Ing. Helmut Pilhar in die Behandlung seiner Tochter eingreifen könnte, andererseits wurden auch Ausschreitungen von Hamer-Schülern befürchtet.</p>
<p>Alle beteiligten Personen waren in dieser Situation sehr erregt, angespannt und bis auf das äußerte Limit belastet.</p>
<p>Ing. Pilhar war zwar während seiner Aufenthalte im Krankenhaus Tulln sehr erregt und angespannt, verhielt sich aber im wesentlichen immer korrekt. Seine Aufregung dokumentierte sich darin, daß er angespannt war, schnell gegangen ist, schnell gesprochen hat und in seiner Auswahl der Worte nicht zimperlich war. Der Antragsteller war jedoch weder aggressiv noch gegen andere Personen in irgendeiner Form tätlich. Er hat auch nicht mit Gegenständen herumgeworfen und auch nicht gedroht, mit Gegenständen um sich zu werfen.</p>
<p>Da der Antragsteller mit der Behandlung seiner Tochter nicht einverstanden war, wies er seine Gattin an, sie möge vor das Krankenhaus gehen und dort lauthals schreien, daß hier ihr Kind umgebracht werde. Er drohte auch, allen Patienten von den Geschehnissen Mitteilung zu machen.</p>
<p>Der Antragsteller hat nie gewaltsam in die Behandlung seiner Tochter eingegriffen; auch &#8222;Hamer-Jünger&#8220; haben dies nicht getan.</p>
<p>Verhaltensweisen, die unter den Begriff &#8222;randalieren&#8220; zu subsumieren sind, wurden vom Antragsteller während seiner Anwesenheiten im Krankenhaus Tulln nicht getätigt.</p>
<p>Zu diesen Feststellungen gelangte das Gericht auf Grund nachstehender Beweiswürdigung:</p>
<p>Dr. Hanns Vanura, damals Leiter der Kinderabteilung des Krankenhauses Tulln, schilderte den Antragsteller zwar als angespannt und aufgeregt, er sagte jedoch aus, der Antragsteller sei nie aggressiv gegen ihn oder andere Personen gewesen und habe auch nicht mit Gegenständen herumgeworfen, er drohte nicht einmal mit Aggressionen gegen andere Personen. Er legt dar, daß er kein Verhalten des Antragstellers feststellen konnte, das unter dem Begriff &#8222;randalieren&#8220; fallen würde.</p>
<p>Dr. Heinz Zimper schilderte das Verhalten von Ing. Helmut Pilhar als äußerst besorgt, phasenweise sehr erregt, manchmal freundlich und kommunikativ, dann wiederum fanatisch.</p>
<p>Als er befragt wurde, welche Verhaltensweisen der Antragsteller gesetzt habe, die er dem Wort &#8222;randalieren&#8220; unterstellen würde, so schilderte er lediglich einen einzigen Vorfall, bei welchem er den Antragsteller als an eine Türe trommelnd schilderte. Bei näherer Befragung legte er dar, es habe sich um kein höfliches Anklopfen gehandelt, sei mit der Aufforderung an seine Gattin verbunden gewesen, nicht auszusagen und habe den Sinn gehabt, daß sich der Antragsteller Gehör verschaffen wollte. Sicherlich habe der Antragsteller aber nicht die Türe demolieren oder mit Gewalt eindringen wollen. Dieser Vorfall des &#8222;an die Türe trommelns&#8220; wurde sohin relativiert, das Gericht folgte den Angaben von Ing. Helmut Pilhar, der sagte, er habe zwar stark geklopft, um sich Gehör zu verschaffen, habe aber nicht mit den Fäusten an die Tür getrommelt.</p>
<p>Die Ehegattin des Antragstellers, Erika Pilhar, schilderte ihren Gatten zwar erregt, er habe aber sachliche Gespräche über die Verhinderung von Behandlungen an seiner Tochter geführt. Sie meinte, seine Verhaltensweisen könnten nicht dem Wort &#8222;randalieren&#8220; unterstellt werden. Er habe weder jemand anderen tätlich attackiert, mit tätlichen Attacken gedroht, mit Gegenständen geworfen oder mit dem Werfen von Gegenständen gedroht.</p>
<p>Dr. Martin Zimper konnte nicht angeben, ob der Antragsteller tatsächlich ein randalierendes Verhalten gesetzt habe, nach seiner Information hat der Antragsteller aber weder Sachen beschädigt, noch mit Sachen herumgeworfen oder andere Personen tätlich attackiert. Er vermutete lediglich, daß der Antragsteller wohl andere Leute verbal attackiert habe. Er relativierte seine Angaben auf Seite 6 Mitte des Protokolls vom 27.11.1996 im Akt 31 E Vr 796/96, in welchen er Ing. Helmut Pilhar als randalierend bezeichnet hatte, dahingehend, daß er damals gemeint hatte, der Antragsteller habe sich aufgeregt, getobt und Drohungen ausgestoßen.</p>
<p>Dr. Herbert Marady gab an, weder der Antragsteller noch &#8222;Hamer-Jünger&#8220; haben gewaltsam in die Behandlung von Olivia eingegriffen. Er zitierte lediglich Auszüge aus Aktenvermerken von Dr. Heinz Zimper, hatte aber im übrigen keine persönlichen Wahrnehmungen zu den Geschehnissen in Tulln.</p>
<p>Rechtlich folgt aus dem festgestellten Sachverhalt:</p>
<p>Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber gemäß § 6 Mediengesetz Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung.</p>
<p>Im vorliegenden Fall wurde dem Antragsteller der Vorwurf eines randalierenden Verhaltens im Krankenhaus Tulln gemacht. Maßgeblich für die Ermittlung des Bedeutungsinhaltes ist die Auffassung des durchschnittlichen interessierten Lesers und Medienkonsumenten.</p>
<p>Jene Leser, an die sich der Artikel nach seiner Aufmachung, Schreibeweise und seinem Thema wendet, verstehen den Begriff &#8222;randalieren&#8220; nach der Ansicht des gefertigten Gerichtes als ein Verhalten, bei welchem jemand vorsätzliche Beschädigungen von Sachen vornimmt, sich sonst in ungebührlicher Weise ungestüm benimmt, tätlich aggressiv gegen andere Personen wird oder verbal in besonders unangenehmer Weise ausfällig wird.</p>
<p>Ein solches Verhalten des Antragstellers hat das Beweisverfahren allerdings nicht ergeben. Ein lautstarkes, ungehobeltes, tätlich attackierendes oder in ungebührlicher Weise ungestümes Benehmen wurde vom Antragsteller nämlich nicht an den Tag gelegt. Er hat sich vielmehr, wie sich dies aus allen Zeugenaussagen ergibt, korrekt verhalten, er hat in der nervlich sehr angespannten und erregten Situation das Ausmaß des Tolerierbaren nicht überschritten. Gerade ein solches Überschreiten des tolerierbaren Maßes wäre aber notwendig gewesen, um es dem Wort &#8222;randalieren&#8220; unterstellen zu können.</p>
<p>Das gefertigte Gericht erachtet die Bezeichnung des Antragstellers als &#8222;randalierend&#8220; als ehrenrührig im Sinne des §111 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. Es wird dem Antragsteller nämlich ein unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen, jedenfalls aber ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.</p>
<p>Da sohin aber der objektive Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht ist, hat der Antragsteller gemäß § 6 Mediengesetz Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Unter Berücksichtigung der hohen Auflagezahl und des Medieninteresses an dieser Berichterstattung im Zusammenhang mit dem tatsächlich sehr erregten Verhalten des Antragstellers erachtet das gefertigte Gericht eine Entschädigung im Ausmaß von S 20.000,- als angemessen.</p>
<p>Die erlittene Kränkung erscheint nicht besonders gravierend, sodaß mit 10 % der höchstmöglichen Entschädigungssumme das Auslangen gefunden werden konnte.</p>
<p>Da die Voraussetzungen der §§ 33 Abs. 2 und 34 Abs. 3 Mediengesetz erfüllt wurden, war auch auf Einziehung der noch zur Verbreitung bestimmten Medienstücke und auf Veröffentlichung des Urteiles zu erkennen; eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des Strafverfahrens erschien für die Information der Medienkonsumenten ausreichend.</p>
<p>Die Kostenentscheidung beruht auf den zitierten Gesetzesstellen.</p>
<p>Landesgericht St. Pölten,<br />Abteilung 6, am 23.05.1997</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-st-poelten-medienprozess-tv-media/">LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media URTEIL</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media HAUPTVERHANDLUNG</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 1997 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Pflughaupt Bengt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. TV-Media wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG Aktenzeichen 31 E Vr 75/9731 E Hv 1/97 Hauptverhandlung Gericht: LG St. Pölten Tag und Stunde des Beginnes der Hauptverhandlung: 23.5.1997, 13.00 Uhr Strafsache: TV-Media VerlagsgesmbH wg. §6, 8A, 33, 34 MedienG, § 111 Abs. 1 und 2 StGB Anwesende:Einzelrichter: Dr. Dietmar KrennSchriftführer: VB Gertrude Schwab Antragsteller: [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-st-poelten-medienprozess-tv-media-2/">LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media HAUPTVERHANDLUNG</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>TV-Media</strong> wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG</h3>
<p style="text-align: right;">Aktenzeichen</p>
<p style="text-align: right;">31 E Vr 75/97<br />31 E Hv 1/97</p>
<h3>Hauptverhandlung</h3>
<p>Gericht: LG St. Pölten</p>
<p>Tag und Stunde des Beginnes der Hauptverhandlung: 23.5.1997, 13.00 Uhr</p>
<p>Strafsache: TV-Media VerlagsgesmbH wg. §6, 8A, 33, 34 MedienG, § 111 Abs. 1 und 2 StGB</p>
<p>Anwesende:<br />Einzelrichter: Dr. Dietmar Krenn<br />Schriftführer: VB Gertrude Schwab</p>
<p><strong>Antragsteller:</strong></p>
<p>Ing. Helmut Pilhar</p>
<p>Vertreter des AG:</p>
<p>Mag. Erich Rebasso<br />Dr. Rudolf Gürtler</p>
<p><strong>Antragsgegnerin:</strong></p>
<p>TV-Media VerlagsgesmbH</p>
<p>Vertreter der Antragsgegnerin:</p>
<p>Dr. Peter Zöchbauer</p>
<p>Der Schriftführer ruft die Sache auf.</p>
<p>Die Verhandlung ist öffentlich.</p>
<hr />
<h3>Zeuge Dr. Hannes Vanura gibt nach WE vern. an:</h3>
<p>geboren am 11.8.1930<br />Kinderarzt<br />Prim. in Pension<br />wh. 3130 Tulln, Freldgasse 28.</p>
<p>Ich war damals Leiter der Kinderabteilung des Krankenhauses Tulln.</p>
<p>Olivia war von Dienstag bis Samstag in unserem Spital, der Antragsteller von Dienstag bis Freitag. Er war sehr angespannt, hat sich im Prinzip aber immer korrekt verhalten.</p>
<p>Man muss ja berücksichtigen, dass etwas geschehen ist, was gegen den Willen des AS war. Er war bis an die Grenze der Möglichkeiten angespannt, er war aufgeregt, ist schnell gegangen, hat schnell gesprochen und war in seiner Wortwahl nicht zimperlich. Der AS war nie aggressiv gegen mich oder andere Personen, er hat auch nicht mit Gegenständen herumgeworfen. In meiner Anwesenheit hat der AS auch nicht mit Aggressionen gegen andere Personen gedroht. Es muss aber einen solchen Vorfall gegeben haben, ansonsten hätte wohl der Pflegschaftsrichter das Besuchsverbot gegen den AS am Freitag nicht verhängt.</p>
<p>Der AS ist verbal aggressiv geworden, indem er seine Gattin angewiesen hat, sie möge vor das Krankenhaus gehen und dort lauthals schreien, dass hier ihr Kind umgebracht werde. Er hat auch gedroht, er werde allen Patienten davon Mitteilung machen.</p>
<p>Ich kann mich an den genauen Wortlaut, den der AS verwendet hat, nicht mehr erinnert. Uns war wichtig, dass wir Olivia möglichst gut behandeln können.</p>
<p>Wir haben dem AS auf Grund seiner Ausnahmesituation manches zugestanden, was wir einem &#8222;normalen&#8220; Menschen nicht verzeihen würden. Als randalieren würde ich das Verhalten des AS in meiner Anwesenheit nicht bezeichnen.</p>
<p>Daß die Situation offenbar kritisch war, ergibt sich aber auch daraus, daß am Donnerstag sowohl der Bezirkshauptmannstellvertreter als auch der Amtsarzt ins Krankenhaus Tulln gekommen sind, um sofort sowohl rechtlich als auch medizinisch eingreifen zu können. Auch diese beiden Herren hat der AS aber nicht attackiert.</p>
<p>ASV: War der Amtsarzt von Beginn an dort?</p>
<p>Zg.: Die Anwesenheit des Amtsarztes Dr. Stangl war vor dem Donnerstag nicht erforderlich, da bis Mittwoch abends die Voruntersuchungen gemacht wurden und Ing. Pilhar noch am Abend seine Einwilligung zur Behandlung gegeben hat. Erst als er am Donnerstag diese Einwilligung widerrufen hat und behauptete, er sei überfahren worden, hat sich die Sache zugespitzt.</p>
<p>Ich stand bereits am Dienstag mit Dr. Stangl in telefonischem Kontakt, er hatte vermittelt, daß das Kind zu uns kam und wurde gemeinsam mit dem BH-Stellvertreter zum Krankenhaus gerufen, um bei einer überschießenden Reaktion des AS sofort eingreifen zu können. Er wurde nicht nur als Integrationsfigur geholt um vermitteln zu können.</p>
<p>Auf Frage des ASV:</p>
<p>Am Anfang waren sehr viele uns nicht bekannte Personen auf Besuch. Diese haben Unruhe gebracht, weshalb wir eine Besuchssperre verhängten. Solange alles in Richtung Zustimmung zur Behandlung lief, war für uns kein Grund einzugreifen. Erst als am Donnerstag der AS seine Zustimmung widerrief, mußten wir damit rechnen, daß er versuchte, mit Olivia das Spital zu verlassen, was nicht zulässig gewesen wäre.</p>
<p>Die Vorsichtsmaßnahmen bezogen sich sowohl auf die Personen des AS als auch auf sonstige Hamer-Schüler.</p>
<p>Auf Frage des AGV:</p>
<p>Zg.: Ob Ing. Pilhar in meiner Anwesenheit angedroht hat, er werde Olivia vom Krankenhaus Tulln entfernen, kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen. Es wurde alles mögliche besprochen bis zum Extrem, daß er behauptete, sein Kind werde hier umgebracht.</p>
<hr />
<h3>Zeuge Dr. Heinz Zimper gibt nach WE vern.an:</h3>
<p>geboren am 25.11.1955<br />Beamter<br />2345 Brunn am Gebirge<br />Dr. Karl Dorrgasse 2<br />fremd</p>
<p>Ich war jedenfalls von Mittwoch bis Samstag täglich im Krankenhaus Tulln, möglicherweise auch schon am Dienstag.</p>
<p>Das Verhalten von Ing. Pilhar schildere ich als äußerst besorgt, phasenweise sehr erregt. Manchmal war er freundlich und kommunikativ, dann wiederum fanatisch.</p>
<p>An einen Vorfall, bei welchem Ing. Pilhar lautstark herumgebrüllt hätte, kann ich mich nicht erinnern. Er hat am Freitag, als seine Gattin vom Pflegschaftsrichter einvernommen wurde, aber an die Türe getrommelt und ihr zugerufen, sie solle nichts sagen und nichts unterschreiben.</p>
<p>Ich glaube mich zu erinnern, daß der AS in das Vernehmungszimmer herein wollte und von Gendarmeriebeamten daran gehindert wurde. Ein Handgemenge oder eine Schlägerei hat es dabei nicht gegeben.</p>
<p>Die Situation war emotional sehr angespannt und haben sehr viele Leute angerufen, die unter anderm auch behauptet haben, sein Kind werde in diesem Krankenhaus vergiftet.</p>
<p>Die Situation hat sich sehr aufgeschaukelt, da für jede Infusion eine Überredungskunst notwendig war.</p>
<p>Der AS sagte mir, daß er mit einer Chemotherapie nicht einverstanden sei und daß er, sollte eine solche durchgeführt werden, an die Fenster trommeln werde.</p>
<p>Dr. Marady hat meinen AV vom Donnerstag, dem 27.7. richtig wiedergegeben (Seite 4 des Protokolls vom 4.4.1997). Tatsächlich ist es aber zu derartigen Maßnahmen oder Aktionen nicht gekommen.</p>
<p>Der AS hat also in meiner Anwesenheit niemanden bedroht und ist auch tatsächlich nicht aggressiv gegen jemanden geworden. Er hat auch nicht mit Gegenständen um sich geworfen oder damit gedroht.</p>
<p>Wenn ich gefragt werde, ob ich das Verhalten des AS als &#8222;randalieren&#8220; bezeichnen würde, so ging nur der eine Vorfall, als er gegen die Türe des Vernehmungszimmers getrommelt hat, in diese Richtung. Andere Verhaltensweisen, die man dem Wort Randalieren unterstellen könnte, hat er nicht gesetzt.</p>
<p>Über Frage des ASV:</p>
<p>Ich habe gesagt, daß der AS an die Türe getrommelt und nicht geklopft hat, da ich es als sehr störend und fordernd empfunden habe und es kein höfliches Anklopfen gewesen ist. Überdies war es verbunden mit der Aufforderung nicht auszusagen.</p>
<p>Der AS wollte sich damit Gehör verschaffen. Sicherlich wollte er aber nicht die Türe demolieren oder mit Gewalt eindringen.</p>
<p>In einem Vier-Augen-Gespräch habe ich ihn gefragt, was er tun würde, wenn eine Zwangstherapie begonnen wird. Daraufhin sagte der AS, er würde ein Fenster einschlagen um zu seiner Tochter zu kommen und er würde die Infusionen gewaltsam entfernen. Ob er herausreissen oder entfernen der Infusionsnadeln gesagt hat, weiß ich jetzt nicht mehr. Es waren damals alle beteiligten Personen sehr erregt und angespannt und bis auf das äußerste Limit belastet.</p>
<p>Auf Frage des AGV:</p>
<p>Der AV vom Mittwoch, 26.7.1995 enthält u.a. folgende Passage:</p>
<p>Anwesende Krankenschwestern stellen fest, daß die Situation selbst sehr bedrückt ist. Das Kind hat offensichtlich Schmerzen, die Eltern verweigern jedoch die Zugabe schmerzstillender Mittel. Nur mit Schwierigkeiten konnte eine notwendige Infusion für die Nahrungsmittelaufnahme gegeben werden. Man befürchte im Falle von weiteren Infusionen Ausschreitungen seitens der Eltern (z.B. Entfernen von Nadeln etc.) und die negative Einflußnahme auf das Kind selbst.</p>
<p>Eine derartige negative Einflußnahme war z.B. durch eine fremde deutschsprechende Frau gegeben, die direkt vor dem Kind Dr. Hamer angerufen hat und am Telefon mitteilte &#8222;Geerd, du mußt sofort kommen, das Kind stirbt; der Bauch droht zu platzen&#8220;. Daraufhin hat Olivia aufgeschrien und zu weinen angefangen.</p>
<p>Der AV stammt von mir und bezieht sich auf Aussagen der Schwestern.</p>
<hr />
<p>Festgehalten wird, daß sich der Zeuge Bengt Pflughaupt mit Telefax wegen eines Auslandaufenthaltes entschuldigt hat.</p>
<hr />
<p>Einverständlich verlesen werden die Vernehmungsprotokolle des Aktes 31 E Vr 796/96, Hv 27/96, der in kurzem Wege beigeschafft wurde.</p>
<hr />
<h3>Zeuge Ing. Helmut Pilhar gibt nach WE vern.an:</h3>
<p>geboren am 25.2.1965<br />technischer Angestellter<br />wh. 2724 Hohe Wand<br />Maiersdorf 221</p>
<p>Dr. Stangl hat als Obmann der wissenschaftlichen Vereinigung der Amtsärzte NÖ die &#8222;Neue Medizin&#8220; des Dr. Hamer untersucht und befürwortet. Dr. Stangl wurde im eigentlichen Sinn als Amtsarzt beigezogen. Am Montag vor dem Tulln-Aufenthalt gab es ein persönliches Gespräch zwischen Dr. Stangl, Dr. Zimper und mir, in welchem mir zugesichert wurde, daß Dr. Stangl die medizinische Leitung übernehmen wird, sollte Olivia ins Krankenhaus Tulln gebracht werden. Deshalb haben wir uns entschlossen sie dort hinzubringen. Als ich am Mittwoch ins Krankenhaus kam, war ich entsetzt, daß nicht Dr. Stangl, sondern Dr.Vanura die ärztliche Leitung inne hatte. Ich mußte auch bemerken, daß Infusionen verabreicht wurden. Ich habe Dr. Vanura letztlich dazu gebracht, daß dieser die Entfernung der Infusionen veranlaßt hat.</p>
<p>Natürlich war ich sehr aufgeregt als ich die Infusionsnadel gesehen habe. Zuerst habe ich mit meiner Frau gesprochen, die mir mitteilte, daß Dr. Stangl &#8222;den Kopf hat hängen lassen&#8220; und alle Vorschläge von Dr.Vanura befürwortet hat. Daraufhin habe ich Dr. Vanura zur Rede gestellt. Er erklärte mir, ich hätte kein Mitspracherecht mehr. Dies wurde mir in einem Telefonat von Dr. Zimper auch bestätigt. Kurze Zeit nach dem Telefonat noch am Mittwoch sind sowohl Dr. Stangl als auch Dr. Zimper ins Krankenhaus Tulln gekommen. Dr. Vanura ließ schließlich über meine Aufforderung die Infusionen entfernen. Danach fand ein Vier-Augen-Gespräch mit Dr. Zimper statt, in welchem er mich fragte, was ich bei einer Zwangstherapie machen würde. Ich habe gesagt, ich würde ein Fenster einschlagen um zu meinem Kind zu kommen und ich würde sofort wieder versuchen die Wegnahme der Infusionen zu veranlassen. Ich glaube nicht, daß ich gedroht habe, die Infusionen selbst herauszureissen. Dies wäre nicht meine Art. Ich kann auch kein Blut sehen.</p>
<p>Am Mittwoch Abend habe ich die Zustimmung zur Chemotherapie nur erteilt, da ich unter Druck gestanden bin und mir angedroht wurde, daß Olivia ansonsten ohne unser Beisein weitertherapiert würde. Da diese Zustimmung nicht freiwillig von mir erteilt wurde, habe ich sie am nächsten Tag widerrufen.</p>
<p>Ich habe weder jemanden persönlich attackiert noch mit solchen Attacken gedroht. Ich habe auch nicht mit Gegenständen um mich geworfen oder derartiges angedroht. Meine Gattin und ich wurden einzeln vom Pflegschaftsrichter vernommen am Donnerstag. Ich wollte bei diesen Vernehmungen unseren Rechtsbeistand dabei haben. Deshalb wollte ich während der Vernehmung meiner Gattin zu ihr, um ihr zu sagen, sie solle nicht aussagen. Als &#8222;trommeln&#8220; habe ich mein Verhalten nicht in Erinnerung. Ich weiß noch, daß ich lauter angeklopft und auch versucht habe die Türe aufzumachen. Ich weiß nicht, ob die Türe damals versperrt war oder nur zugehalten wurde.</p>
<p>Jedenfalls bin ich sofort von einem Polizisten abgedrängt worden, wogegen ich mich aber nicht gewehrt habe. Ich habe die Hände unten lassen. Darüber gibt es auch ein Video.</p>
<p>Ich kann mich nicht erinnern, in einem Telefonat zu meiner Frau gesagt zu haben, daß sie vor das Krankenhaus gehen und schreien solle, daß hier ihr Kind umgebracht wird. Ich habe ihr allerdings gesagt, sie solle bei einer Überstellung von Olivia ins AKH nicht mitfahren.</p>
<hr />
<p>Es werden keine weiteren Anträge mehr gestellt.</p>
<p>Sohin verkündet der Richter das</p>
<p><strong>Urteil</strong></p>
<p>samt den wesentlichen Entscheidungsgründen.</p>
<hr />
<p>Der AS verzichtet auf ein Rechtsmittel.</p>
<p>Der AGV meldet Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an.</p>
<p>Ende: 14.30 Uhr</p>
<p>Der Einzelrichter<br />Die Schriftführerin:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-st-poelten-medienprozess-tv-media-2/">LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media HAUPTVERHANDLUNG</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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		<title>LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER URTEIL</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 1997 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kurier]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urbanek Radvan]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; URTEIL 9cE Vr 3837/96Hv 2300/96 Gericht: Landesgericht für Strafsachen WienTag und Stunde des Beginnes: 29.11.1996 13.00 Uhr Strafsachte: gg. KURIER IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat durch den Einzelrichter Mag. Friedrich FORSTHUBER in der Medienrechtsache der Antragsteller 1. Ing. Helmut PILHAR, 2. [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER URTEIL</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; URTEIL</h3>
<hr />
<p style="text-align: right;">9cE Vr 3837/96<br />Hv 2300/96</p>
<p>Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien<br />Tag und Stunde des Beginnes: 29.11.1996 13.00 Uhr</p>
<p><strong>Strafsachte: gg. KURIER</strong></p>
<h3>IM NAMEN DER REPUBLIK</h3>
<p>Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat durch den Einzelrichter Mag. Friedrich FORSTHUBER in der Medienrechtsache der Antragsteller 1. Ing. Helmut PILHAR, 2. Erika PILHAR gegen die Antragsgegnerin KURIER Zeitungsverlag und Druckerei GmbH wegen §§ 6 ff. MedienG</p>
<p>nach der am 25.4.1997</p>
<p>in Anwesenheit</p>
<p>der Schriftführerin<br />VB Margita FELSENSTEIN,</p>
<p><strong>der Antragsteller</strong></p>
<p>1. Ing. Helmut PILHAR,<br />2. Erika PILHAR,</p>
<p>des Antragstellervertreters</p>
<p>Mag. Erich REBASSO</p>
<p>sowie des Antragsgegnervertreters</p>
<p>Dr. Stefan PROBST</p>
<p>durchgeführten Hauptverhandlung</p>
<p><strong>zu Recht erkannt:</strong></p>
<p>I./</p>
<p>Gemäß § 6 Absatz 1 MedienG hat die Antragsgegnerin den Antragstellern jeweils einen Entschädigungsbetrag von S 30.000,&#8211; binnen 14 Tagen zu bezahlen, da im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 auf Seite 12 unter dem Titel &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; durch die Behauptung, die Antragsteller hätten unter Umgehung der gesundheitlichen Kontrolle, der sich alle Personen, die Olivia besuchten, unterziehen mußten, einen Fotografen zu ihrer Tochter gebracht, das Tatbild der üblen Nachrede gemäß § 111 Absatz 1 und 2 StGB verwirklicht wurde.</p>
<p>II./</p>
<p>Gemäß § 8 a Absatz 6 MedienG wird der Antragsgegnerin aufgetragen, nachstehenden Urteilsinhalt im Sinne des § 13 MedienG unter der Sanktion des § 20 MedienG im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; zu veröffentlichen:</p>
<p>&#8222;Im Namen der Republik!</p>
<p>Dadurch, daß im KURIER vom 3.10.1995 auf Seite 12 unter dem Titel &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; behauptet wurde, die Antragsteller Ing. Helmut und Erika PILHAR hätten unter Umgehung der gesundheitlichen Kontrolle, der sich alle Personen, die Olivia besuchten, unterziehen mußten, einen Fotografen zu ihrer Tochter gebracht, wurde das Tatbild der üblen Nachrede verwirklicht und gemäß § 6 Absatz 1 MedienG den Antrag stellern jeweils ein Entschädigungsbetrag von S 30.000,&#8211; zugesprochen.&#8220;</p>
<p>III./</p>
<p>Gemäß § 41 Absatz 1 MedienG iVm § 389 StPO hat die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen.</p>
<p><strong>ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE :</strong></p>
<p>Die Antragsteller Ing. Helmut PILHAR und Erika PILHAR begehrten mit Schriftsätzen vom 2.4.1996 gemäß § 6 Absatz 1 MedienG eine angemessene Entschädigung für die erlittene Kränkung, wobei als tatbildlich die im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 auf Seite 12 unter dem Titel &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; veröffentlichte Behauptung inkriminiert wurde, die Antragsteller hätten die Umgehung einer Kontrolle, der sich sämtliche Besucher für Olivia PILHAR im Krankenhaus zu unterziehen hatten, durch einen Pressefotografen in fahrlässiger Weise tatkräftig unterstützt. Neben der Zuerkennung einer Entschädigung beantragten die Antragsteller auch Urteilsveröffentlichung und Kostenersatz.</p>
<p>Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung der Anträge, wobei zunächst Verfristung eingewendet wurde, da die verfahrenseinleitenden Anträge nicht vom bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Rudolf GÜRTLER, sondern von dessen Rechtsanwaltsanwärter Mag. Erich REBASSO unterfertigt worden seien (ON 11). Darüberhinaus wurde der Wahrheitsbeweis sowie der Beweis der Einhaltung der gebotenen journalistischen Sorgfalt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 2 lit. a und b MedienG angeboten.</p>
<p>Nach Einsicht in den inkriminierten Artikel im periodischen Druckwerk &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 (Beilage ./A zu ON 1) sowie die weiters vorgelegten Urkunden, insbesondere &#8222;Bild am Sonntag&#8220; vom 1.10.1995 (Beilage ./l zu ON 14), den Vertrag zwischen der Axel Springer Verlag AG und den Antragstellern vom 29.9.1995 (Beilage ./A zu ON 6), Verordnung von Univ.Prof.Dr. URBANEK vom 24.10.1995 (Beilage ./B zu ON 6), Schreiben des Informationszentrums des AKH an Martina PREWEIN (KURIER) vom 7.11.1995 (Beilage ./A zu ON 11), Eidesstattliche Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Rudolf GÜRTLER vom 20.8.1995 (Beilage ./A zu ON 14), Gedächtnisprotokoll der Ärztlichen Direktion des AKH (Susanne HAVEL) vom 17.10.1996 (Beilage ./I zu ON 21), Protokoll des &#8222;group 4&#8220; Einsatzes im AKH vom 29.9.1995 (Beilage ./II zu ON 21), Erlaß der Ärztlichen Direktion des AKH betreffend Pressekontakte vom 7.4.1995 (Beilage ./I zu ON 32) sowie Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Vertretern von Publikationseinrichtungen (Beilage ./II zu ON 32), sowie Vernehmung der Zeugen Antragsteller Ing. Helmut PILHAR (v. a. in ON 6) und Erika PILHAR (v. a. in ON 14), Prof.Dr. Radvan URBANEK (ON 14 und ON 34), Martina PREWEIN (ON 14), Fred SELLIN (ON 21), HR Mag. Herbert MARADY (ON 21), Karin FEHRINGER (ON 21), Dragan MITROVIC (ON 21), Veronika SCHILCHER (ON 21), Eveline BINDER (ON 28), Susanne HAVEL (ON 28), Ilse SCHMID (ON 28), Prof. Dr. Ernst HORCHER (ON 32) und Prof. Dr. Reinhard KREPLER (ON 32) wird folgender Sachverhalt festgestellt:</p>
<p>Die Antragsgegnerin ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerkes &#8222;KURIER&#8220;.</p>
<p>In der Ausgabe des &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 wurde auf Seite 12 unter der Überschrift &#8222;Aufregung um Bilder von Olivia: Ärzte hatten Fototermine wegen Infektionsgefahr untersagt&#8220; folgender Artikel veröffentlicht:</p>
<p>&#8222;Die Bilder von Olivia, die am Wochenende ein Fotograf der deutschen Zeitung &#8222;Bild am Sonntag&#8220; gemacht hat &#8211; und die auch in einer österreichischen Tageszeitung abgedruckt wurden &#8211; sorgten im AKH für große Aufregung.</p>
<p>Wir hatten alle Fototermine untersagt&#8220;, so Olivias Arzt, Prof. Radvan URBANEK, zum KURIER: &#8222;Wir wollten nicht, daß das Kind mit Presseleuten in Kontakt kommt. Erstens um ihm unnötige Aufregung zu ersparen und zweitens, weil die Infektionsgefahr bei der Patientin extrem hoch ist. Alle Personen, die Olivia besuchen, unterstehen einer genauen gesundheitlichen Kontrolle, denn wir können nicht riskieren, daß Olivia bei einer Visite infiziert wird.</p>
<p>Diese Kontrolle wurde am Samstag in fahrlässiger Weise umgangen. Mit tatkräftiger Unterstützung der Eltern: Erika und Helmut PILHAR haben &#8211; aus welchen Motiven auch immer &#8211; den Fotografen zu ihrer Tochter gebracht.&#8220;</p>
<p>Olivia PILHAR, die sechsjährige Tochter der Antragsteller, wurde am 18.9.1995 wegen eines Tumors operiert. Einige Tage nach der Operation wurde sie von der Chirurgie zur Kinderklinik des AKH verlegt. Seitens des AKH wurde das Sicherheitsunternehmen &#8222;group-4&#8220; damit beauftragt, den Eingangsbereich zum Krankenzimmer von Olivia PILHAR zu überwachen und nur den Besuch von Ärzten und nahen Angehörigen zuzulassen.</p>
<p>Der Journalist der Zeitung &#8222;Bild am Sonntag&#8220;, Fred SELLIN, plante eine Reportage über Olivia PILHAR, wobei es ihm zunächst gelang, ein Interview mit dem die Operation leitenden Chirurgen Prof.Dr.Ernst HORCHER für den 29.9.1995, 10.00 Uhr, zu vereinbaren (das schließlich auch in &#8222;Bild am Sonntag&#8220; vom 1.10.1995 veröffentlicht wurde). Prof. Dr. HORCHER teilte Fred SELLIN bei dessen telefonischer Anfrage auch mit, daß bislang Kontakte von Journalisten mit Olivia PILHAR sowohl von deren Eltern als auch dem Leiter der Kinderklinik abgelehnt worden waren.</p>
<p>Fred SELLIN kam am 29.9.1995 in Begleitung eines Fotografen nach Wien und führte zunächst um 10.00 Uhr das Interview mit Prof.Dr. HORCHER durch. Gegen 14.00 Uhr traf er die Antragsteller und gelang es ihm, deren Widerstände gegen einen Fototermin bei Olivia auszuräumen. Für den Fototermin wurde den Antragstellern vertraglich ein namhaftes Honorar zugestanden (Beilage ./A zu ON 6).</p>
<p>Die Antragsteller wiesen Fred SELLIN jedoch ausdrücklich darauf hin, daß er eine Erlaubnis seitens des AKH benötige. Den Antragstellern war bekannt, daß eine solche Erlaubnis erforderlich war, wobei sie den Leiter der Kinderklinik, Prof. Dr. URBANEK, für entscheidungsbefugt hielten.</p>
<p>In einer Aussendung an sämtliche Klinik- und Institutsvorstände vom 7.4.1995 (Beilage ./I zu ON 32), wies die Ärztliche Direktion des AKH darauf hin, daß entsprechend § 44 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien sämtliche Medienkontakte (Interviews, Auskünfte, Foto- und Filmaufnahmen), die den Krankenhausbetrieb in irgendeiner Form betreffen, vorab dem Pressereferat des Stadtrates für Gesundheits- und Spitalswesen zu melden bzw. die Journalisten direkt an dieses zu verweisen seien; diese Meldungen seien über die Abteilung Informationszentrum der Ärztlichen Direktion durchzuführen. Diese zwingenden Vorschriften fanden auch beim Interview von Fred SELLIN mit Univ.Prof.Dr. HORCHER vom 29.9.1995 insoweit eine Aufweichung, als dieser um die gesonderte Genehmigung dieses speziellen Interviews nicht ansuchte, zumal er es als Fortsetzung der genehmigten Auskunftserteilung für seine Pressekonferenz vom 19.9.1995 ansah.</p>
<p>Da Prof. Dr. HORCHER dem Journalisten Fred SELLIN gegenüber erwähnt hatte, er habe persönlich keine medizinischen Bedenken gegen einen Fototermin bei Olivia, es bestünden jedoch Einwände der Eltern, dachte Fred SELLIN, nachdem er diese ausgeräumt hatte, der beabsichtigte Fototermin gehe auch seitens der AKH-Verantwortlichen in Ordnung.</p>
<p>Der vor dem Krankenzimmer von Olivia PILHAR dienstversehende Sicherheitsbeamte von &#8222;group 4&#8220;, Dragan MITROVIC, verwehrte jedoch dem Journalisten Fred SELLIN und dem Fotografen den Eintritt und verwies darauf, daß ein Zutritt nur mit Einwilligung des Leiters der Kinderklinik, Prof. Dr. URBANEK, zulässig sei.</p>
<p>Fred SELLIN wandte sich in der Folge an Prof. Dr. HORCHER, der ihn zu Prof. Dr. URBANEK führte. Fred SELLIN stellte sich als Journalist von &#8222;Bild am Sonntag&#8220; aus Hamburg vor und verwies darauf, daß er für einen kurzen Fototermin das Einverständnis der Eltern der Olivia PILHAR eingeholt habe.</p>
<p>Unter diesem Aspekt erteilte Prof. Dr. URBANEK schließlich seine Zustimmung.</p>
<p>Prof. Dr. URBANEK bestätigte schließlich auch telefonisch um 15.30 Uhr gegenüber dem Sicherheitsbeamten, daß er zwei Fotografien von Olivia PILHAR (im Krankenzimmer und im Schulzimmer) genehmigt habe, was der Sicherheitsbeamte auch im Tagesprotokoll vom 29.9.1995 vermerken ließ (Beilage ./II zu ON 21).</p>
<p>Aufgrund dieser Genehmigung ließ der Sicherheitsbeamte Fred SELLIN und den Fotografen mit den Antragstellern in Olivia PILHARs Krankenzimmer, aus dem ebenso wie aus dem Schulraum ein Foto zur Veröffentlichung gelangte. Fred SELLIN und der Fotograf waren maximal 10 Minuten bei Olivia.</p>
<p>Nachdem die Fotoreportage in &#8222;Bild am Sonntag&#8220; vom 1.10.1995 veröffentlicht worden war, wurde die Ärztliche Direktion des AKH, aber auch Prof. Dr. URBANEK selbst von österreichischen Medien bestürmt, wie es so kurz nach dem Operationstermin bereits zu einer derartigen Berichterstattung kommen konnte.</p>
<p>Prof. Dr. URBANEK, der sich infolge der zu dieser Zeit äußerst zahlreichen Medienanfragen nicht mehr konkret an das Gespräch mit Fred SELLIN und sein auch gegenüber dem Sicherheits beamten erklärtes Einverständnis erinnern konnte, erklärte gegenüber Journalisten, so auch gegenüber Martina PREWEIN vom KURIER, es seien alle Fototermine untersagt gewesen, wobei seine Stellungnahme im inkriminierten Kurierartikel vom 3.10.1995 korrekt zitiert wurde.</p>
<p>Eine inhaltlich gleiche Information gab auch die Ärztliche Direktion des AKH der Journalistin Martina PREWEIN gegenüber ab.</p>
<p>Da Ing. Helmut PILHAR Journalisten gegenüber einige Wochen vorher einmal erwähnt hatte, er werde dem &#8222;KURIER&#8220; wegen der negativen Berichterstattung keine Interviews mehr geben, unterließ es Martina PREWEIN die Antragsteller mit den gegen sie erhobenen und zur Veröffentlichung gebrachten Anschuldigungen zu konfrontieren.</p>
<p>Die Antragsteller wurden infolge des inkriminierten &#8222;KURIER&#8220;-Artikels von Bekannten mehrmals darauf angesprochen und mußten sich diesen gegenüber rechtfertigen.</p>
<p>Die Antragsteller erteilten RA Dr. Rudolf GÜRTLER Vollmacht zur Durchsetzung der gegenständlichen medienrechtlichen Ansprüche, wobei die bei Gericht am 2.4.1996 eingebrachten Anträge der Antragsteller vom (damaligen) Konzipienten (nunmehr RA) Dris. Rudolf GÜRTLER, Mag. Erich REBASSO, unterfertigt wurden. Rechtsanwalt Dr. GÜRTLER hatte die Schriftsätze zuvor mit Mag. REBASSO abgesprochen und wurden die Schriftsätze mit seinem Wissen und Einverständnis deshalb vom Konzipienten unterfertigt, da Dr. GÜRTLER zu diesem Zeitpunkt nicht ortsanwesend war und die gesetzliche Antragsfrist sonst versäumt worden wäre (Beilage ./A zu ON 14).</p>
<p><strong>Beweiswürdigung:</strong></p>
<p>Die Feststellungen gründen auf den vorgelegten Urkunden sowie der Würdigung der Aussagen der vernommenen Zeugen.<br />Aus der unbedenklichen Eidestattlichen Erklärung von Rechtsanwalt Dr. Rudolf GÜRTLER vom 20.8.1996 (Beilage ./A zu ON 14) war abzuleiten, daß dieser jederzeit über sämtliche Verfahrenshandlungen seines Konzipienten Mag. Erich REBASSO informiert war und diese genehmigt hatte.</p>
<p>Die inkriminierte Behauptung, wonach die Besuchskontrolle mit tatkräftiger Unterstützung der Antragsteller umgangen worden sei, erwies sich als unwahr. Die glaubwürdigen Angaben des als Zeuge vernommenen Journalisten von &#8222;Bild am Sonntag&#8220;, Fred SELLIN, deckten sich in sämtlichen wesentlichen Punkten mit denen der Antragsteller sowie insbesonders auch denen des am 29.9.1995 dienstversehenden Sicherheitsbeamten von &#8222;group 4&#8220;, Dragan MITROVIC. Dieser bestätigte ausdrücklich, daß Prof. Dr. URBANEK als Leiter der Kinderklinik des AKH dem Journalisten und dem Fotografen den Zutritt bewilligt hatte, was er auch im Tagesprotokoll vom 29.9.1995 ausdrücklich vermerken ließ (Beilage ./II zu ON 21).</p>
<p>Das Gericht folgte sohin nicht der Aussage des Zeugen Univ.Prof. Dr. URBANEK, der zunächst in der Hauptverhandlung vom 20.8.1996 dezitiert angab, der Besuch des Fotografen sei weder mit seinem Wissen noch mit seinem Willen geschehen (Seite 10 in ON 14). Aufgrund der weiteren Verfahrensergebnisse neuerlich vernommen, schwächte Prof. Dr. URBANEK dies in der Hauptverhandlung vom 25.4.1997 schließlich dahingehend ab, daß er sich an so eine Vorgangsweise nicht erinnern könne, da an diesem Tag soviele Medienkontakte waren, daß er sich nicht im einzelnen daran erinnern könne (Seite 5 in ON 34).</p>
<p>Der als Zeuge vernommene Prof. Dr. Ernst HORCHER bestätigte die Angaben des Fred SELLIN dahingehend, daß er tatsächlich persönlich keine Bedenken gehabt habe, da Olivia nicht besonders infektgefährdet gewesen sei (Seite 5 in ON 32), und er zum Journalisten auch gesagt habe, &#8222;Das machen Sie sich dann mit Herrn Prof. URBANEK aus!&#8220;; er habe zwar nichts vom Inhalt des Gespräches zwischen dem Journalisten und Prof. URBANEK wahrnehmen können, habe aber nicht den Eindruck gehabt, daß sich Journalist und Fotograf heimlich oder gewaltsam Zugang verschaffen würden (Seite 8 in ON 32).</p>
<p>Wenngleich Prof. Dr. Reinhard KREPLER unter Hinweis auf seinen Erlaß vom 7.4.1995 (Beilage ./I zu ON 32) darauf verwies, daß eine Zustimmungserklärung ohne Rücksprache mit der Ärztlichen Direktion unzulässig gewesen wäre (Seite 18 in ON 32), führte er wenig später dazu aus, daß Prof. Dr. URBANEK &#8222;der richtige kompetente Mann&#8220; gewesen sei und Prof. Dr. HORCHER richtig gehandelt habe, als er den Journalisten an diesen verwies (Seite 19 in ON 32).</p>
<p>Wäre die Fotoreportage vom 29.9.1995 tatsächlich ohne Wissen und Willen des Leiters der Kinderklinik Prof. Dr. URBANEK durchgeführt worden, so wären bei lebensnaher Betrachtungsweise wohl konkrete Nachforschungen mit anschließenden Konsequenzen für das Sicherheitsunternehmen &#8222;group-4&#8220; sowohl durch Prof. Dr. URBANEK als auch durch den Ärztlichen Leiter Prof. Dr. KREPLER veranlaßt worden. Angesichts der medialen und öffentlichen Aufregung, die die Fotoreportage verursacht hatte, erscheint die Äußerung des Ärztlichen Direktors, Prof. Dr. KREPLER, er habe keine Nachforschungen angestellt, da es für das AKH &#8222;keinen Wert habe&#8220;, das nachzuforschen (Seite 21 in ON 32), nicht überzeugend. Dies ebensowenig wie die Aussage von Prof. Dr. URBANEK, wonach er damals eine Überprüfung nicht gemacht habe, da ja auch sein hätte können, daß der Sicherheitsbeamte vom Reporter bestochen worden sei und dies dem Einvernehmen mit den Eltern geschadet hätte (Seite 14 in ON 14).</p>
<p>Zu den Feststellungen zum angebotenen Beweis der Einhaltung der journalistischen Sorgfalt sei zunächst darauf verwiesen, daß Prof. Dr. URBANEK die inhaltliche Richtigkeit seines Zitates im &#8222;KURIER&#8220; vom 3.10.1995 bestätigte (Seite 12 in ON 14).</p>
<p>Martina PREWEIN gestand jedoch zu, sie habe nicht versucht, eine Stellungnahme der Antragsteller einzuholen, weil sie damals nicht mit ihnen gesprochen hätten (Seite 18 in ON 14). Die Zeugin Ilse SCHMID, ebenfalls Journalistin des &#8222;KURIER&#8220;, ergänzte dies dahingehend, daß Ing. Helmut PILHAR zu ihr einmal gesagt habe: &#8222;Mit dem &#8222;KURIER&#8220; reden wir nichts, der schreibt so schlecht über uns.&#8220; (Seite 19 in ON 28).</p>
<p>Der Antragsteller Ing. Helmut PILHAR bestätigte, daß infolge der Berichterstattung des &#8222;KURIER&#8220; seine Bereitschaft, sich dem KURIER für ein Interview zur Verfügung zu stellen, gelitten habe, er aber sicher geantwortet hätte, wenn er mit einem konkreten Vorwurf, wie dem gegenständlichen, konfrontiert worden wäre (Seiten 27, 28 in ON 28).</p>
<p>Daß die Antragsteller keine generell ablehnende Haltung gegenüber dem &#8222;KURIER&#8220; hatten, geht auch daraus hervor, daß Erika PILHAR im Jänner oder Februar 1996 zweimal mit der Journalistin Ilse SCHMID sprach und Ing. Helmut PILHAR mit einem Bildkauf durch den &#8222;KURIER&#8220; einverstanden war (Seite 30 in ON 28).</p>
<p><strong>Rechtlich folgt daraus:</strong></p>
<p>Der Einwand der Verfristung geht ins Leere, da die am 2.4.1996 bei Gericht eingebrachten Anträge der Antragsteller innerhalb der 6 Monatsfrist gestellt wurden. Den Schriftsätzen lag nicht nur eine Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes Dr. Rudolf GÜRTLER durch die Antragsteller zugrunde, sondern auch eine Weisung Dris. Rudolf GÜRTLER an seinen Konzipienten, die Anträge, wie abgesprochen, einzubringen und (für ihn) zu fertigen.</p>
<p>Die von den Antragstellern inkriminierte Artikelbehauptung, wonach sie unter fahrlässiger Umgehung der vom AKH angeordneten Kontrolle einen Fotografen zu ihrer Tochter gebracht hätten, erfüllt das Tatbild des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Absatz 1 und 2 StGB.</p>
<p>Im Hinblick auf das durchgeführte Beweisverfahren schlug der von der Antragsgegnerin angebotene Wahrheitsbeweis fehl.</p>
<p>Auch der Ausschlußgrund der Einhaltung der journalistischen Sorgfalt lag nicht vor, zumal es die Journalistin bei ihrer Recherche (bewußt) unterlassen hatte, die Antragsteller mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu konfrontieren. Die vom Antragsteller Ing. Helmut PILHAR geäußerte Ablehnung von Interviews gegenüber dem &#8222;KURIER&#8220; war schon deshalb kein Freibrief für die Unterlassung sämtlicher im Sinne des Mediengesetzes gebotener Kontaktaufnahmen mit den Betroffenen, da dadurch keine generelle Ablehnung jeglicher Stellungnahme zum Ausdruck gebracht wurde.</p>
<p>Da sich die inkriminierte Behauptung doch als ziemlich gravierend darstellte, immerhin wurde den Antragstellern vorgeworfen, sie hätten die medizinisch gebotene Zutrittskontrolle zu ihrer Tochter umgehen geholfen und sie dadurch der Gesundheitsgefährdung ausgesetzt, erschien ein Entschädigungsbetrag in Höhe von je S 30.000,&#8211; angemessen.</p>
<p>Die übrigen Entscheidungen gründen auf den bezogenen Gesetzesstellen.</p>
<p><strong>Landesgericht für Strafsachen Wien</strong><br />1032 Wien, Landesgerichtsstraße 11<br />am 25.04.1997</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER URTEIL</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>RA Korn an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media ÄUSSERUNG</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/ra-korn-an-lg-st-poelten-medienprozess-tv-media-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 1997 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Tv Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. TV-Media wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; ÄUSSERUNG DR. GOTTFRIED KORN DR. PETER ZÖCHBAUERRECHTSANWÄLTE An dasLandesgericht St. PöltenSchießstattring 6 3100 St. Pölten 31 EVr 75/97Hv 1/97 Antragsteller: Ing. Helmut Pilhar2724 Hohe WandMaiersdorf 221 vertreten durch: Dr. Rudolf GürtlerMag. Erich RebassoRechtsanwälte Antragsgegnerin: TV-Media VerlagsgmbH3430 TullnKönigstetterstraße 132 vertreten durch: RECHTSANWÄLTEDR. GOTTFRIED KORNDR. PETER ZÖCHBAUER (Vollmacht erteilt) wegen: [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-korn-an-lg-st-poelten-medienprozess-tv-media-2/">RA Korn an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media ÄUSSERUNG</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>TV-Media</strong> wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; ÄUSSERUNG</h3>
<p>DR. GOTTFRIED KORN <br />DR. PETER ZÖCHBAUER<br />RECHTSANWÄLTE</p>
<p>An das<br />Landesgericht St. Pölten<br />Schießstattring 6 3100 St. Pölten</p>
<p style="text-align: right;">31 EVr 75/97<br />Hv 1/97</p>
<p><strong>Antragsteller:</strong></p>
<p>Ing. Helmut Pilhar<br />2724 Hohe Wand<br />Maiersdorf 221</p>
<p>vertreten durch:</p>
<p>Dr. Rudolf Gürtler<br />Mag. Erich Rebasso<br />Rechtsanwälte</p>
<p><strong>Antragsgegnerin:</strong></p>
<p>TV-Media VerlagsgmbH<br />3430 Tulln<br />Königstetterstraße 132</p>
<p>vertreten durch:</p>
<p>RECHTSANWÄLTE<br />DR. GOTTFRIED KORN<br />DR. PETER ZÖCHBAUER</p>
<p>(Vollmacht erteilt)</p>
<p>wegen: §6ff MedienG</p>
<p>Der dg Aufforderung 31 E Hv 1/97 vom 28.1.1997, uns zugestellt am 12.2.1997, entsprechend, erstatten wir nachstehende</p>
<p><strong>ÄUSSERUNG:</strong></p>
<p>1.</p>
<p>Die Ermittlung des Bedeutungsinhaltes ist im Strafrecht eine Tatfrage. Hiefür sind freilich &#8211; entgegen dem Entschädigungsantrag &#8211; nicht irgendwelche Wörterbücher maßgeblich. Relevant ist vielmehr die Auffassung der Leser, an die sich ein Artikel wendet. Der Sinngehalt richtet sich daher nach dem Eindruck der Medienkonsumenten (zB OLG Wien MR 1988, 10 [E 3 und 4]).</p>
<p>2.</p>
<p>Entschädigungsansprüche nach § 6 Abs 1 MedienG scheiden aus, wenn die inkriminierte Behauptung wahr ist (§ 6 Abs 2 Zi 2 lit a MedienG). Hiefür ist es freilich nicht notwendig, die angegriffene Behauptung in allen Details samt Nebenumständen zu beweisen. Maßgeblich ist vielmehr, daß der Tatsachenkern zutreffend ist (Kienapfel, BT P § 112 Rz 10 mwN).</p>
<p>Randalieren bedeutet nicht, vorsätzlich Sachen zu beschädigen. Dies bedeutet aus der Sicht der Medienkonsumenten &#8211; nochmals: nur dies ist maßgeblich &#8211; vielmehr, daß sich der werte Herr Antragsteller im Krankenhaus Tulln lautstark und &#8222;ungehobelt&#8220; verhalten hat. Dies ist aber freilich richtig: Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt &#8211; sie ist der Amtsvormund der minderjährigen Olivia Pilhar &#8211; eine Bewachung für diese organisiert. Herr Hofrat Dr. Herbert Marady (Bezirkshauptmann) hat dies anläßlich seiner Einvernahme zu dg 31 E Hv 27/96 wie folgt formuliert:</p>
<p>&#8222;Die Bewachung war deshalb notwendig, da zu befürchten war, daß Ing. Pilhar in die Behandlung eingreift und möglicherweise sogar Olivia entführt.&#8220;</p>
<p>Und unmittelbar davor hat Herr Hofrat Marady darauf verwiesen, daß Herr Pilhar nicht nur sehr erregt gewesen wäre; er hätte auch gedroht, Infusionen zu entfernen.</p>
<p>Entschädigungsanprüche scheiden daher aus.</p>
<p><strong>Beweis:</strong></p>
<p>Antragsteller Ing. Helmut Pilhar als zu beeidender Zeuge;<br />Hofrat Dr. Herbert Marady, Bezirkshauptmann, p.A. 2700 Wr. Neustadt, Neu-Klosterplatz 1, als Zeuge;<br />Dr. Martin Zimper, Autor, 1050 Wien, Castelligasse 19, als Zeuge;<br />weitere Beweise vorbehalten.<br />Wir stellen daher den</p>
<p><strong>ANTRAG,</strong></p>
<p>den Entschädigungsantrag unter Kostenzuspruch abzuweisen. Wien, am 26. Februar 1997</p>
<p>TV-Media VerlagsgmbH</p>
<p>Wien, 26. Februar 1997</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-korn-an-lg-st-poelten-medienprozess-tv-media-2/">RA Korn an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media ÄUSSERUNG</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media BESCHLUSS</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jan 1997 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Tv Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. TV-Media wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; BESCHLUSS 31 E Vr 75/9731 E Hv 1/97 Das Landesgericht St. Pölten faßt durch den Einzelrichter Dr. Dietmar Krenn in der Medienrechtssache des Antragstellers Ing. Helmut Pilhar, Computertechniker, 2724 Hohe Wand, Maiersdorf 221, gegen die Antragsgegnerin TV-Media Verlagsges.m.b.H., Königstetterstraße 132, 3430 Tulln, wegen §§ 6, 8a, 33, 34 [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>TV-Media</strong> wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; BESCHLUSS</h3>
<p style="text-align: right;">31 E Vr 75/97<br />31 E Hv 1/97</p>
<p>Das Landesgericht St. Pölten faßt durch den Einzelrichter Dr. Dietmar Krenn in der Medienrechtssache des Antragstellers Ing. Helmut Pilhar, Computertechniker, 2724 Hohe Wand, Maiersdorf 221, gegen die Antragsgegnerin TV-Media Verlagsges.m.b.H., Königstetterstraße 132, 3430 Tulln, wegen §§ 6, 8a, 33, 34 Mediengesetz den</p>
<p><strong>Beschluß :</strong></p>
<p>Auf Antrag des Antragstellers Ing. Helmut Pilhar wird gemäß § 8 a Abs. 5 Mediengesetz der Medieninhaberin TV-Media Verlagsges.m.b.H., 3430 Tulln, Königstetterstraße 132, aufgetragen, nachstehende Mitteilung in dem periodischen Medienwerk &#8222;TV-Media&#8220; zu veröffentlichen:</p>
<p><strong><em>&#8222;Mitteilung gemäß § 8 a Abs. 5 Mediengesetz: In der Ausgabe Nr. 48 der Zeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; vom 23. bis 29. November 1996 erschien auf den Seiten 10 ff ein Bericht mit dem Titel &#8222;Olivia &#8211; Der Film&#8220;, in welchem u.a. behauptet wurde, Helmut Pilhar habe nachweislich im Krankenhaus Tulln randaliert.</em></strong></p>
<p><strong><em>Ing. Helmut Pilhar hat deswegen Anträge nach den §§ 6 ff Mediengesetz eingebracht.</em></strong></p>
<p><strong><em>Ein selbständiges Medienverfahren ist anhängig.&#8220;</em></strong></p>
<p>Diese Mitteilung ist gemäß §§ 3 a Abs. 5, 34, 36 Abs. 4 Mediengesetz in der im § 13 Mediengesetz vorgeschriebenen Weise spätestens in der zweiten Ausgabe nach Zustellung dieses Beschlusses an den Medieninhaber zu veröffentlichen.</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Durch den aus dem Spruch ersichtlichen Vorwurf, er habe im Krankenhaus Tulln nachweislich randaliert, erachtet der Antragsteller den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 111 Abs. 1 und Abs. 2 StGB verwirklicht.</p>
<p>Die inkriminierte Textstelle ist objektiv geeignet, den Tatbestand der üblen Nachrede als verwirklicht anzusehen, da hiemit der Antragsteller zweifelsfrei eines unehrenhaften oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt wird, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.</p>
<p>Da der Antrag auch sonst den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und fristgerecht beim zuständigen Gericht einlangte, war die Veröffentlichung einer Mitteilung im Sinn des § 8 a Abs. 5 Mediengesetz aufzutragen.</p>
<p>Gemäß § 36 Abs. 4 Mediengesetz kommt einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Beschluß keine aufschiebende Wirkung zu.</p>
<p>Landesgericht St. Pölten<br />Abteilung 6, am 28.1.1997</p>
<p>Dr. Dietmar Krenn<br />Für die Richtigkeit der Ausfertigung<br />der Leiter der Geschäftsabteilung</p>
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		<title>RA Rebasso an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media ANTRÄGE</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jan 1997 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
		<category><![CDATA[Tv Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. TV-Media wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; ANTRÄGE An dasLandesgericht St. PöltenSchießstattring 63100 St. Pölten Wien, am 9.1.1997 Antragsteller: Ing. Helmut PilharComputertechniker2724 Hohe WandMaiersdorf 221 vertreten durch: RECHTSANWÄLTEDR. RUDOLF GÜRTLER MAG. ERICH REBASSO Vollmacht erteilt Antragsgegnerin: TV-Media Verlagsges.m.b.H.Königstetterstraße 1323430 Tulln wegen: § 6, 8a, 33, 34 MedienG iVm § 111 StGB ANTRÄGE a) auf Durchführung [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-rebasso-an-lg-st-poelten-medienprozess-tv-media/">RA Rebasso an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media ANTRÄGE</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>TV-Media</strong> wegen &#8222;Randalieren&#8220; &#8211; ANTRÄGE</h3>
<p>An das<br />Landesgericht St. Pölten<br />Schießstattring 6<br />3100 St. Pölten</p>
<p style="text-align: right;">Wien, am 9.1.1997</p>
<p><strong>Antragsteller:</strong></p>
<p>Ing. Helmut Pilhar<br />Computertechniker<br />2724 Hohe Wand<br />Maiersdorf 221</p>
<p>vertreten durch:</p>
<p>RECHTSANWÄLTE<br />DR. RUDOLF GÜRTLER <br />MAG. ERICH REBASSO</p>
<p>Vollmacht erteilt</p>
<p><strong>Antragsgegnerin:</strong></p>
<p>TV-Media Verlagsges.m.b.H.<br />Königstetterstraße 132<br />3430 Tulln</p>
<p>wegen:</p>
<p>§ 6, 8a, 33, 34 MedienG iVm § 111 StGB</p>
<p><strong>ANTRÄGE</strong></p>
<p>a) auf Durchführung des selbstständigen VerfahrenS<br />b) auf Zuerkennung eines Entschädigungsbetrages<br />c) auf Urteilsveröffentlichung und Einziehung<br />d) auf Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG</p>
<p>Die Antragsgegnerin ist Verleger und Eigentümer des periodischen Druckwerks &#8222;TV-Media&#8220;, das als Wochenmagazin bundesweit erscheint. Ein gesonderter Medieninhaber ist im Impressum nicht angegeben. Der Verlagsort ist Tulln.</p>
<p>Beweis: Beiliegendes Belegexemplar mit Impressum auf Seite 8</p>
<p>In der Ausgabe Nr. 48 der Zeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; vom 23.-29. November 1996 erschien ein groß aufgemachter, aufwendig gestalteter und bereits die Titelseite gestalterisch dominierender Beitrag über den im Auftrag des Fernsehsenders RTL produzierten Fernsehfilm, der das Schicksal des mittlerweile über die Grenzen Österreichs hinaus bekannten, an Krebs erkrankten Kindes Olivia Pilhar zum Thema hat.</p>
<p>Der Antragsteller ist als Vater von Olivia Pilhar darin an mehreren Stellen, darunter auch in einer eigenen Spalte auf Seite 15 mit der Überschrift &#8222;Olivias Eltern wollten den TV-Film verbieten&#8220; genannt.</p>
<p>In dieser im unteren Bereich der Seite 15 gestalteten Spalte findet sich folgende Textpassage: &#8222;Die Szene wurde daraufhin von Zimper gestrichen, obwohl Helmut Pilhar nachweislich im Krankenhaus Tulln randaliert hatte&#8220;.</p>
<p>Damit wird gegenüber den Lesern der Programmzeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; die Behauptung aufgestellt, der Antragsteller habe in einem Krankenhaus randaliert, womit ohne jeden Zweifel gegenüber dem Antragsteller der Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 111, in der Qualifikation des § 111 Abs 2 StGB hergestellt wurde.</p>
<p>Beweis: Beiliegendes Belegexemplar mit der inkriminierten Textpassage auf Seite 15.</p>
<p>Das Verbum &#8222;randalieren&#8220; hat einen lexikalisch hinlänglich konrekt festgelegten Bedeutungsinhalt. Auch stellt sich der durchschnittliche Leser nach dem allgemeinen Sprachgebrauch darunter jedenfalls eine Form eines sozial mißbilligten und verpönten Verhaltens vor, sodaß dem Antragsteller unehrenhaftes oder gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten vorgeworfen wird, welches geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.</p>
<p>Laut Definition des DUDEN, Deutsches Universalwörterbuch, 2. Auflage, ist das Wort &#8222;randalieren&#8220; bedeutungsgleich mit &#8222;Lärm machen, grölen (und dabei andere stark belästigen) oder mutwillig Sachen beschädigen, zerstören&#8220;.</p>
<p>Bei der Bemessung des Entschädigungsbetrages wird zu berücksichtigen sein, daß der Antragssteller neben der Textstelle mit Foto abgebildet ist und für den Leser der Konnex zu den inkriminierten Vorwürfen sowie die Identität der auf dem Foto abgebildeten Person mit dem Antragsteller unzweifelhaft feststehen.</p>
<p>Der Antragsteller ist zwar nicht gehalten, ein Vorbringen zur Richtigkeit der inkriminierten Tatsachenmitteilung zu machen, hält aber trotzdem fest, daß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe jeder sachlichen Grundlage entbehren. Der Antragsteller hat niemals randaliert, insbesondere nicht in einem Krankenhaus, somit auch nicht im Krankenhaus Tulln.</p>
<p>Es ist nicht das erste Mal, daß der Antragsteller in den Printmedien mit derartigen unverfrorenen Anschuldigungen konfrontiert wird, und er sieht auch in diesem Fall einem allfälligen von der Antragsgegnerin möglicherweise anzubietenden Wahrheitsbeweis mit dem allergrößten Interesse entgegen.</p>
<p>Bereits jetzt wird jedoch klarstellend aufgezeigt, daß allfällige kritische oder ablehnende verbale Äußerungen des Antragsstellers bezogen auf die schulmedizinische Krebsheilbehandlung seiner Tochter Olivia für sich alleine keinesfalls als Rechtfertigung für den Vorwurf des &#8222;Randalierens&#8220; herangezogen werden können. Somit beantragt der Antragsteller das</p>
<p>URTEIL :</p>
<p>Es wird festgestellt, daß der Antragsteller Ing. Helmut Pilhar durch den Inhalt des in der Ausgabe Nr. 48 vom 23.- 29. November 1996 der Wochenzeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; mit der Überschrift &#8222;Olivias Eltern wollten den TV-Film verbieten&#8220; erschienen Artikels, somit durch die Behauptung, der Antragsteller habe im Krankenhaus Tulln randaliert, eines unehrenhaften und gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt wurde, das geeignet ist, den Antragsteller in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen, womit der Tatbestand des Vergehens der üblen Nachrede gemäß §111 Abs 1 in der Qualifikation des §111 Abs 2 StGB hergestellt wurde.<br />Gemäß § 33 Abs 2 MedienG wird auf Einziehung der zur Verbreitung bestimmten Medienstücke der Ausgabe Nr. 48 vom 23.-29.11.1996 der Wochenzeitschrift &#8222;TV-Media&#8220; erkannt.<br />Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller einen Entschädigungsbetrag für erlittene Kränkung, dessen Bemessung dem Gericht vorbehalten bleibt, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.<br />Gemäß § 34 MedienG wird der Antragsgegnerin die Veröffentlichung des Urteils laut 1. in der Form des §13 Abs 1 Z 3 Mediengesetz aufgetragen.<br />Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller die Kosten dieses Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.<br />Überdies stellt der Antragsteller folgende:</p>
<p><strong>Anträge:</strong></p>
<p>Das Gericht möge der Antragsgegnerin mit Beschluß die bundesweite Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG auftragen.</p>
<p>Es möge eine Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des Landesgerichtes St. Pölten anberaumt, die Ladung der Antragsgegnerin angeordnet und die Darstellung und Verlesung des inkriminierten Artikels vorgenommen werden.</p>
<p>Ing. Helmut Pilhar</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/ra-rebasso-an-lg-st-poelten-medienprozess-tv-media/">RA Rebasso an LG St.Pölten &#8211; Medienprozeß TV-Media ANTRÄGE</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER (HAUPTVERHANDLUNG)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Nov 1996 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Kurier]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Medienklagen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Medienprozeß Pilhar ./. KURIER wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG 9cE Vr 3837/96Hv 2300/96 Hauptverhandlung Gericht: Landesgericht für Strafsachen WienTag und Stunde des Beginnes: 29.11.1996 13.00 UhrStrafsachte: gg. KURIER Anwesende: Einzelrichter: Mag. Friedrich FORSTHUBER Schriftführerin: VB Anita Pauer Antragsteller: Ing. Helmut PilharErika PilharVertreter der Antragsteller: Mag. Erich Rebassof. Dr. Rudolf GürtlerLU vom 7.9.1993 Antragsgegnerin: KURIER [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier-2/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER (HAUPTVERHANDLUNG)</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Medienprozeß Pilhar ./. <strong>KURIER</strong> wegen &#8222;Einschleusung eines Reporters&#8220; &#8211; HAUPTVERHANDLUNG</h3>
<hr />
<p style="text-align: right;">9cE Vr 3837/96<br />Hv 2300/96</p>
<h3>Hauptverhandlung</h3>
<p>Gericht: Landesgericht für Strafsachen Wien<br />Tag und Stunde des Beginnes: 29.11.1996 13.00 Uhr<br />Strafsachte: gg. KURIER</p>
<p>Anwesende:</p>
<p>Einzelrichter: Mag. Friedrich FORSTHUBER</p>
<p>Schriftführerin: VB Anita Pauer</p>
<p><strong>Antragsteller:</strong></p>
<p>Ing. Helmut Pilhar<br />Erika Pilhar<br />Vertreter der Antragsteller:</p>
<p>Mag. Erich Rebasso<br />f. Dr. Rudolf Gürtler<br />LU vom 7.9.1993</p>
<p><strong>Antragsgegnerin:</strong></p>
<p>KURIER Zeitungsverlags und Druckerei GmbH<br />(kein Organ erschienen)</p>
<p>Vertreter der Antragsgegnerin:</p>
<p>Dr . Stephan Probst<br />f. Dr. Stephan Ruggenthaler</p>
<p>Die Verhandlung ist öffentlich</p>
<p><strong>Beschluß</strong></p>
<p>auf Neudurchführung der Hauptverhandlung wegen Zeitablaufs.</p>
<p>Einverständlich verlesen gilt der gesamte Akteninhalt.</p>
<p>Festgestellt wird, daß der AStV um 13.05 Uhr erscheint</p>
<p><strong>Fortsetzung des Beweisverfahrens</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Zeuge Fred Sellin</span></p>
<p>geb. am 16.8.1964<br />Journalist<br />p.A. 22609 Hamburg, Langenhegen 23;<br />fremd</p>
<p>gibt nach WE an:</p>
<p>ER: Ist es richtig, daß Sie Journalist bei der Zeitung &#8222;Bild am Sonntag&#8220; waren?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Weiterhin auch noch?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Auch im Oktober 1995?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Es geht um Ihre Reportage über Olivia Pilhar vom 1.10.1995. Ist es richtig, daß Sie am 29.9.1995 im AKH waren, um eine Reportage mit Olivia Pilhar zu machen?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Sie waren in Begleitung eines Fotoreporters?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Wie kam es dazu, daß Sie Aufnahmen von der Olivia Pilhar machen konnten?</p>
<p>Zeuge: Ich habe von Hamburg aus im AKH angerufen, wobei ich nicht mehr sagen kann, ob es am 27. oder am 28 war. In dem Moment wußte ich nicht, mit wem ich Kontakt habe. Für mich war zu klären, wer der Ansprechpartner war. Ich hatte vorher von Kollegen erfahren, daß es einen Ansprechpartner gibt, der von der Bezirkshauptmannschaft verantwortlich ist. Da ich mich hier nicht so auskenne, habe ich im AKH angerufen. Dort hat man mir gesagt, daß ich die Bezirkshauptmannschaft anrufen muß und daß der Herr Zimper dafür zuständig ist. Das habe ich darin getan. Ich habe ihn angerufen und gefragt, was er davon hält, ob es möglich sei, eine solche Reportage zu machen im AKH, ob es möglich wäre, mit dem operierenden Arzt zu sprechen. Dann kam als Antwort, daß er nichts dagegen hätte, allerdings mußte man das mit dem AKH klaren. Dann gab es zwei oder drei Telefonate zwischen uns, einfach weil er mitgeteilt hat, daß er nichts dagegen hätte und daß ich im AKH eine Frau Binder anrufen müßte. Das habe ich auch getan. Sie hat gesagt, daß es schon Journalisten gegeben hätte und das von Seiten der Eltern abgelehnt wurde. Sie hat gesagt, sie wäre bereit, mit dem Prof. Horcher zu sprechen. Das Ergebnis war, daß ich dann mit dem Prof. Horcher telefoniert habe. Er hat sich bereit erklärt, sich mit uns zu treffen, für ein Interview über die Operation. Es wurde ein Termin für den 29.9.1995, 10.00 Uhr vereinbart, daß wird dort erscheinen und auch Fotos machen können. Ich habe ihn auch gefragt, was er als Arzt davon hält. Er hat gesagt, aus medizinischer Sicht hätte er keine Bedenken, nur soviel er wüßte, wäre die Familie dagegen. Es hätten auch schon andere Journalisten angefragt und das wurde von den Eltern und dem Leiter der Kinderklinik abgelehnt.</p>
<p>ER: Haben Sie den Leiter der Kinderklinik kontaktiert?</p>
<p>Zeuge: Nein, später erst. Der Leiter der Kinderklinik war ein Nebenaspekt. Das Hauptproblem waren die Eltern. Er hat gesagt, ich muß die Stationsärztin kontaktieren, das war die Dr. Slavc. Die habe ich angerufen und habe nicht gleich eine Antwort bekommen. Dann habe ich mich bemüht, Kontakt mit der Familie Pilhar herzustellen und habe am 28. mit der Frau Pilhar telefoniert. Ich habe ihr erklärt, was mein Wunsch ist. Wir sind so verblieben, daß sie gesagt hat, ich kenne sie nicht, können sie uns nicht etwas über ihre Zeitung erzählen. Das ist noch am selben Abend geschehen und ich habe ihr anschließend einen Bericht über die Geschichte Olivia Pilhar zurückgefaxt. Zwei Stunden später haben wir noch einmal miteinander gesprochen. Das muß um 21.30 Uhr gewesen sein. Sie hat vorher noch gesagt, sie muß sich mit ihrem Mann absprechen. Wir haben uns verabredet für 14.00 Uhr im Krankenhaus. Damit war das für mich soweit klar.</p>
<p>ER: Sie haben nur mit der Frau Pilhar gesprochen?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Ist darauf hingewiesen worden, daß Sie noch mit dem Krankenhaus reden müssen?</p>
<p>Zeuge: Ich habe schon erzählt, was ich für Gespräche geführt habe. Es kam auch der Einwand, daß es das Krankenhaus nicht erlauben würde und ich habe erklärt, ich habe dahingehend Schritte unternommen.</p>
<p>ER: Haben Sie dann dazwischen noch ein Gespräch geführt?</p>
<p>Zeuge: Um 10.00 Uhr sind wir beim Prof. Horcher erschienen. Während des Gespräches habe ich über Handy einen Anruf erhalten, das war der Herr Pilhar. Er hat gesagt, daß das alles nicht stattfindet. Er habe die Information bekommen, daß die &#8222;Bild am Sonntag&#8220; mit der &#8222;Bildzeitung&#8220; verwandt sei. Ich habe ihm erklärt, daß wir eine eigenständige Redaktion sind. Darauf hat er weiterhin dann festgehalten, daß wir das nicht machen. Da ich schon in Wien war, bin ich nicht zurückgefahren, sondern habe bis 14.00 Uhr gewartet, bis die Familie Pilhar im Krankenhaus erschienen ist. Ich habe sie gebeten, ob sie noch ein bißchen Zeit für mich hätten. Dann hat ein Gespräch stattgefunden.</p>
<p>ER: Ist dann auch die Frage der Honorierung zur Sprache gekommen?</p>
<p>Zeuge: Wir hatten ein Honorar vereinbart. Ich glaube, daß wir am Abend ein Honorar vereinbart haben, bei dem Telefonat aus Hamburg nach Wien.</p>
<p>ER: Es ist darin auch ein Formular unterschrieben worden?</p>
<p>Zeuge: Ja, ich habe einen Vertrag mitgebracht, der von uns erstellt worden ist. Wir sind dann überein gekommen, daß wir den Vertrag unterschreiben und das Vorhaben umsetzen.</p>
<p>ER: Ist Ihnen auch erzählt worden, daß vor der Abteilung ein Sicherheitsbeamter postiert ist?</p>
<p>Zeuge: Ich habe später erfahren, daß der Sicherheitsbeamter unmittelbar neben der Tür des Krankenzimmers stand. Es stand ein Stuhl dort und auch ein kleiner Tisch. Das war unmittelbar vor dem Zimmer.</p>
<p>ER: Haben Sie ihn schon wahrgenommen, als Sie dort hinkamen?</p>
<p>Zeuge: Nein, den habe ich wahrgenommen in dem Moment, als schon alles für mich geklärt war und wir zur Tat schreiten wollten.</p>
<p>ER: Sie waren auf dem Weg zum Krankenzimmer?</p>
<p>Zeuge: Ja, auf dem Weg. Als wir durch die Tür wollten, kam dieser Sicherheitsbeamte und sagte, er darf niemanden reinlassen, nur gegen schriftliche Genehmigung des Prof. Urbanek. Ich habe gesagt, daß ich Erlaubnis eingeholt habe und daß der Prof. Horcher Bescheid weiß. Er hat gesagt, daß das nur mit einer schriftlichen Genehmigung geht, er hätte gehört, daß eine solche für den Montag angekündigt sei. Daraufhin bin ich zum Prof. Horcher gegangen und habe ihm das Problem geschildert. Ich habe gesagt, es sind alle einverstanden, es hat keiner was einzuwenden, was soll ich jetzt machen. Der Prof. Horcher hat angeboten, mit mir zum Prof. Urbanek zu gehen. Dann sind wir zum Prof. Urbanek gegangen. Der befand sich in einer Besprechung. Ich sah, daß er mit zwei Personen im Gespräch war. Er kam ganz kurzfristig raus. Der Prof. Horcher sprach mit ihm und erklärte ihm das Problem. Daß ich Journalist aus Hamburg sei und daß jetzt Probleme entstanden sind. Daraufhin hat mich der Prof. Urbanek gefragt und ich habe ihm das Gleiche gesagt.</p>
<p>ER: Haben Sie ihm gesagt, daß Sie für &#8222;Bild am Sonntag&#8220; arbeiten?</p>
<p>Zeuge: Ja. Der Prof. Horcher hat als erster gesagt, daß ist der Herr Sellin, ein Journalist aus Hamburg. Ich habe ihm gesagt, was ich für ein Anliegen habe und daß ich alles geklärt habe. Es sind alle einverstanden, nur der Sicherheitsbeamte hat gesagt, daß wir nicht rein dürfen. Ich habe ihm gesagt, daß es das Einverständnis der Familie Pilhar gibt. Das wollte der Prof. Urbanek nicht glauben und er hat die Station angerufen.</p>
<p>ER: Wer hat das vorgeschlagen?</p>
<p>Zeuge: Ich und der Prof. Horcher. Ich habe gesagt, ich habe mit den Eltern gesprochen, die sind damit einverstanden. Daraufhin gab es ein Telefonat mit der Station.</p>
<p>ER: Mit wem hat der Prof. Urbanek gesprochen?</p>
<p>Zeuge: Das weiß ich nicht. Ich ging davon aus, daß er die Eltern verlangt hat. Das Gespräch hatte zur Folge, daß er gesagt hat, okay, wenn das so ist, gehen Sie hoch, machen sie ihre Fotos und dann ist Schluß.</p>
<p>ER: Hat er zu einem Zeitpunkt Ihnen gegenüber eine gewisse medizinische Problematik erwähnt?</p>
<p>Zeuge: Nein, wir hatten vorher abgesprochen, daß wir nur daran interessiert sind, ein Foto im Krankenzimmer zu machen und eines in der Schule und daß auch jeder dabei sein kann. Er hat in keiner Weise medizinische Bedenken geäußert. Nach diesem Telefonat mit den Eltern vermutlich hat er das gesagt. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, daß es noch ein Problem gibt, und zwar der Sicherheitsbeamte. Er hat gesagt, gehen Sie hoch und sagen sie ihm das. Daraufhin hat es noch ein Telefonat gegeben. Er hat in der Station angerufen. Ich nehme an, daß er mit dem Sicherheitsbeamten gesprochen hat. Er hat gesagt, jetzt kommt der Journalist hoch, gehen Sie mit ihm, zwei Fotos genehmige ich. Daraufhin bin ich mit dem Prof. Horcher zur Station gegangen. Dann gab es noch ein Gespräch mit der Stationsärztin und mir, daß jetzt alles genehmigt ist. Ich habe mich auch vorgestellt, weil sie vorher nicht greifbar war. Das war die Frau Slavc. Ich hatte nach ihr gefragt und man hat mir gesagt, sie ist im Haus unterwegs. Dann habe ich dem Fotografen Bescheid gesagt. Dann sind wir in Begleitung des Sicherheitsbeamten in das Zimmer gegangen und haben ein Foto gemacht. Dann sind wir in diesen Schulraum gegangen und haben dort ebenfalls ein Foto gemacht und das war es.</p>
<p>ER: Sie haben nur zwei Fotos gemacht?</p>
<p>Zeuge: Ein Fotograf macht innerhalb von fünf Minuten 20 Bilder, es waren aber nur zwei Motive.</p>
<p>ER: Wie lange schätzen Sie, wird es gedauert haben?</p>
<p>Zeuge: Auf keinen Fall länger als 10 Minuten.</p>
<p>ER: Wer war aller bei Ihnen?</p>
<p>Zeuge: Der Sicherheitsbeamte, die Eltern, der Fotograf und ich glaube, der Prof. Horcher und die Stationsärztin auch, aber die sind am Flur stehengeblieben. Wir haben uns vorher noch mit der Familie Pilhar abgeredet, daß wir uns nachher noch im Erdgeschoß treffen, im Cafe. Wir haben uns dann im Cafe getroffen und haben eine dreiviertel Stunde mit den Eltern Pilhar gesprochen. Dann sind wir gefahren.</p>
<p>ER: Haben Sie in späterer Folge gehört, daß Sie jemand von einer österreichischen Zeitschrift kontaktieren wollte?</p>
<p>Zeuge: Mich hat wer von &#8222;NEWS&#8220; kontaktiert. Es war an einem Montag und ich hatte frei. Es hat jemand angerufen und wollte mich aushorchen, wie das zustande gekommen ist.</p>
<p>ER: Die Frau Prewein vom KURIER hat Sie nicht kontaktiert?</p>
<p>Zeuge: Nein. Sie hat auch nicht in der Kanzlei angerufen.</p>
<p>ER: Sie waren in der Zeit um den 1. und 2. Oktober erreichbar?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>AStV: Sie haben gesagt, zwei Motive haben Sie gemacht. Hatten Sie den Eindruck, daß die Olivia Pilhar damals schon Unterricht bekommen hat?</p>
<p>Zeuge: Ja. Ich weiß nicht, von wem ich diese Information habe. Ich habe während der Telefonate, bevor ich nach Wien gefahren bin, gehört, daß sie schon phasenweise Unterricht bekommt.</p>
<p>AStV: Unterricht in Räumlichkeiten außerhalb des Krankenzimmers?</p>
<p>Zeuge: Ja. Mir wurde gesagt, daß das in einer Station ist und sie nur ein paar Schritte gehen muß. Von unserer Seite ist die Idee entstanden, daß man das so machen könnte.</p>
<p>AStV: Wo hat sich die Olivia Pilhar befunden, wie Sie sie das erste Mal gesehen haben?</p>
<p>Zeuge: Im Krankenzimmer.</p>
<p>AStV: Wer war sonst noch dabei?</p>
<p>Zeuge: Der Fotograf.</p>
<p>AStV: Eine Krankenschwester?</p>
<p>Zeuge: Das weiß ich nicht genau. Wir haben uns auf dem Flur kurz besprochen. Ich weiß nicht genau, ob der Prof. Horcher mitgegangen ist.</p>
<p>AStV: Mußten Sie sich einer Kontrolle unterziehen?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>ER: Ist die Frage der Infektionsgefahr von jemandem aufgeworfen worden?</p>
<p>Zeuge: Nein. Ich habe den Prof. Horcher am Telefon gefragt, ob es medizinische Einwände gibt. Ich konnte das nicht einschätzen. Er hat gesagt, von unserer Seite aus gibt es kein Problem. Es war nie die Rede davon, daß es ein medizinisches Risiko gibt.</p>
<p>AStV: Gab es von Seiten der Eltern Pilhar eine Form der Intervention, um den Weg zu ebnen oder haben Sie das alles selber gemacht?</p>
<p>Zeuge: Ich habe es selber gemacht. Es war ein Wechselspiel, zuerst hat es geheißen, die Klinik stimmt zu, aber die Eltern wollen nicht, dann stellte sich raus, daß die Eltern einverstanden sind und dann wollte die Klinik nicht. Die Familie Pilhar war einverstanden, hat aber gesagt, wenn, dann müssen sie das selber machen. Es gab keinerlei Unterstützung. Es war auch bekannt, daß es gewisse Spannungen zwischen der Familie und der Klinik gab.</p>
<p>AStV: Kann es sein, daß Sie vom Krankenhaus den Namen Zimper genannt bekommen haben und dann mit einem Herrn Marady gesprochen haben?</p>
<p>Zeuge: Ich habe ihn verlangt. Ich habe die Information bekommen, daß er dafür zuständig ist. Ich wurde mehrfach verbunden. Ich habe ihn verlangt. Den Namen Marady höre ich heute zum ersten Mal. Wir haben mehrmals miteinander telefoniert und ich habe immer den Herrn Zimper verlangt.</p>
<p>AStV: Daß Sie mit dem Prof. Urbanek gesprochen haben, da sind Sie sich sicher?</p>
<p>Zeuge: Vor der Tür stand das Namensschild. Der Prof. Horcher hat mich hineingeführt. Ich habe eine männliche Person gesehen. Die Sekretärin hat gesagt, der Prof. Urbanek ist in einer Besprechung und dann kam er raus.</p>
<p>ER: Vorhalt AS 70</p>
<p>Zeuge: Das kann nicht sein. Der Prof. Horcher hat mich hingeführt und ihm auch vorgestellt. Daß es der Prof. Horcher war, bin ich mir ganz sicher.</p>
<p>ER: Vorhalt des Artikels vom 3.10.1995</p>
<p>ER: Wann haben Sie den Artikel gelesen?</p>
<p>Zeuge: Ich kenne ihn deshalb, weil unser Verlag versucht hat, dagegen juristisch vorzugehen. Ich weiß, daß es Schriftwechsel gegeben hat. Ich habe als einer der Ersten den Artikel gesehen.</p>
<p>ER: Die Idee, ihn einmal zu fragen, ob er das so gesagt hätte, ist Ihnen nicht gekommen?</p>
<p>Zeuge: Die Idee gab es, aber es wurde abgelehnt, wenn es etwas gibt, wird sofort die Rechtsabteilung eingeschaltet. Die haben gesagt, sie kümmern sich darum.</p>
<p>AStV: Von Seiten des KURIER wird argumentiert, daß Sie klein beigegeben hätten und dann sei nichts gekommen?</p>
<p>Zeuge: Ich hatte lediglich eine Information aus der Rechtsabteilung bekommen. Die haben gesagt, daß es sich in Österreich mit den Gegendarstellungen anders verhält als in Deutschland. Ich weiß, daß es einen Schriftwechsel und den Versuch gegeben hat, mit Hilfe eines Anwaltes in Wien etwas in die Wege zu leiten.</p>
<hr />
<p><span style="text-decoration: underline;">Zeuge Hr. Mag. Herbert Marady</span></p>
<p>geb. am 27.2.1941<br />Landsbeamter<br />fremd</p>
<p>gibt nach WE an:</p>
<p>ER: Sie waren oder sind Amtsvormund von Olivia Pilhar?</p>
<p>Zeuge: Ich bin Obsorgeträger der Jugendabteilung.</p>
<p>ER: Sie sind der Leiter der Abteilung?</p>
<p>Zeuge: Ich bin Bezirkshauptmann.</p>
<p>ER: Ist das Jugendamt als Amtsvormund weiter nach tätig?</p>
<p>Zeuge: In eingeschränktem Umfang.</p>
<p>ER: Wann war die Bestellung?</p>
<p>Zeuge: Das war im Juni 1995. Der Abteilungsleiter ist zu mir gekommen und hat gesagt, daß sich etwas anbahnen wird, etwas Ungewöhnliches. Die Einschränkung ist vorgenommen worden, mit der Entlassung des Kindes aus dem Spital im März 1996.</p>
<p>ER: Wir befinden uns hier um den 29.9.1995, da hat ein Fototermin stattgefunden. Hat mit Ihnen persönlich vor diesem 29.9.1995 der Journalist Fred Sellin Kontakt aufgenommen?</p>
<p>Zeuge: Nein, ich habe ihn jetzt das erste Mai gesehen. Ich kann nicht ausschließen, daß ich mit ihm am Telefon gesprochen habe. Es haben aus Deutschland etliche Journalisten angerufen, aber bewußt war mir das nicht.</p>
<p>ER: Haben die bei Ihnen angerufen?</p>
<p>Zeuge: Grundsätzlich ist es so, daß das Chefsache ist und in meiner Vertretung mein Stellvertreter, der Dr. Heinz Zimper, bzw. der Jugendabteilungsleiter.</p>
<p>ER: Der Zeuge Sellin hat gesagt, er hat den Dr. Zimper verlangt. Ist es möglich, daß er tatsächlich mit dem Dr. Zimper gesprochen hat?</p>
<p>Zeuge: Das ist nicht auszuschließen. Gesagt hat er es mir im Nachhinein nicht.</p>
<p>ER: Der Zeuge Sellin hat gesagt, er habe gefragt, ob er Fotos von der Olivia Pilhar machen dürfte und es sei ihm gesagt worden, grundsätzlich ja, wenn es keinen Einwand von den Ärzten gibt und auch die Eltern einverstanden sind?</p>
<p>Zeuge: Ja, das ist richtig. Es wäre möglich. Aber auch wenn er mit mir gesprochen hätte, hatte ich diese Auskunft gegeben. Ich habe immer versucht, diese Schwierigkeiten, die es in der Berichterstattung gegeben hat, abzubauen, weil vom ersten Tag, wie ich das übernommen habe, nach der Einlieferung des Kindes, war ich bestrebt, mit den Eltern ein gutes Verhältnis zu entwickeln.</p>
<p>ER: Inhaltlich könnte es so eine Auskunft gewesen sein?</p>
<p>Zeuge: Ja, das hätte ich auch gesagt.</p>
<p>ER: Haben Sie von sich aus, als Jugendamt, mit den Ärzten einen engen Kontakt gehalten, daß Sie jederzeit gewußt haben, ob es möglich ist oder nicht?</p>
<p>Zeuge: Es hat wöchentlich Ärztekonsilien gegeben, bei denen ich bzw. mein Stellvertreter beigezogen wurden.</p>
<p>ER: Kennen Sie den KURIER-Artikel?</p>
<p>Zeuge: Ich werde ihn gelesen haben.</p>
<p>ER: War Ihr Kontakt zum Zeitpunkt 11 Tage nach der Operation auch zu den Ärzten ein so enger, daß Sie sich trauen würden zu sagen, ich könnte mich erinnern, daß die gesagt haben, es ist eine hohe Infektionsgefahr?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>ER: Sie persönlich wissen nicht, welche Einstellung die Ärzte gehabt haben?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>AStV: Bevor der Artikel geschrieben wurde, behauptet die Verfasserin, sie habe mit Ihnen Kontakt aufgenommen?</p>
<p>Zeuge: Ich habe mit ihr wöchentlich gesprochen.</p>
<p>ER: Haben Sie Recherchen angestellt, ob die Zustimmung seitens der Ärzte oder Eltern vorgelegen ist?</p>
<p>Zeuge: Von mir aus nicht. Es ist wahrscheinlich besprochen wurden, aber ich kann mich an den Inhalt nicht mehr erinnern. Wie es zu dem Foto gekommen ist, weiß ich nicht.</p>
<p>AGV: Welche Personen haben von seiten des KURIER Kontakt mit Ihnen aufgenommen?</p>
<p>Zeuge: Die Frau Prewein und die Frau Schmid.</p>
<p>AGV: Wie oft hat Sie die Frau Prewein angerufen?</p>
<p>Zeuge: Nach der Operation war das so aufregend, da hat sie sicher zweimal in der Woche angerufen.</p>
<p>AStV: Ab wann ist die Olivia Pilhar außerhalb des Krankenzimmers unterrichtet worden?</p>
<p>Zeuge: Das weiß ich nicht.</p>
<hr />
<p><span style="text-decoration: underline;">Zeugin Karin Fehringer</span></p>
<p>geb. am 18.4.1968<br />Abteilung Informationszentrum ;<br />p.A. AKH;<br />fremd</p>
<p>gibt nach WE an:</p>
<p>ER: Wann haben Sie die Funktion der Leiterin der Abteilung Übernommen?</p>
<p>Zeugin: Am 19.2.1996.</p>
<p>ER: Wer war Ihre Vorgängerin?</p>
<p>Zeugin: Die Frau Susanne Gsandtner.</p>
<p>ER: Hatten Sie auch eine Mitarbeiterin namens Binder?</p>
<p>Zeugin: Das ist meine Stellvertreterin und auch damals war sie es.</p>
<p>ER: Haben Sie im Zuge der Vorbereitung auf die heutige Vernehmung mit der Frau Binder gesprochen?</p>
<p>Zeugin: Nein, aus den Unterlagen war nicht erkennbar, daß sie damit was zu tun hat.</p>
<p>ER: Wie kam es dazu, daß ein &#8222;Bild&#8220;-Reporter am 29.9.1995 zur Olivia Pilhar trotz Sicherheitsbeamten durchdringen konnte?</p>
<p>Zeugin: Ich habe nur ein Gedächtnisprotokoll vorliegen, dem entnommen werden kann, daß sich ein &#8222;Bild&#8220;-Reporter an die Frau Gsandtner gewandt hat. Sie hat die Genehmigung nicht erteilt. Das war an diesem Tag.</p>
<p>Zeugin legt vor, ein Gedächtnisprotokoll von Susanne Havel, früher Gsandtner, vom 17.10.1996 (Beil. I).</p>
<p>ER: Haben Sie außer einer Kontaktaufnähme mit der Frau Havel sonst noch Recherchen getätigt?</p>
<p>Zeugin: Ich habe mit dem Prof. Krepler gesprochen und mit dem Prof. Urbanek, habe aber auch keine neuen Erkenntnisse gewonnen.</p>
<p>ER: Haben beide bestätigt, daß sie von einer Genehmigung nichts wußten?</p>
<p>Zeugin: Ja.</p>
<p>ER: Vorhalt der Aussagen des Zeugen Sellin</p>
<p>ER: Sind Ihnen solche Informationen bekannt?</p>
<p>Zeugin: Nein.</p>
<p>ER: Auch seitens der Frau Binder ist Ihnen das nicht bekannt?</p>
<p>Zeugin: Nein.</p>
<p>ER: Wie heißt die Frau Binder mit Vornamen?</p>
<p>Zeugin: Evelyne Binder.</p>
<p>ER: Sie haben keine Wahrnehmungen gemacht?</p>
<p>Zeugin: Nein.</p>
<p>AGV: Es wurde nachrecherchiert beim Prof. Urbanek und Prof Krepler. Was haben die gesagt?</p>
<p>Zeugin: Ich habe dem Prof. Krepler die Zeugenladung gezeigt und wir haben den Fall kurz besprochen, was ich sagen werde. Mit dem Prof. Urbanek habe ich nur gesprochen, warum er glaubt, daß ich geladen bin.</p>
<p>AGV: Der Prof. Urbanek hat Ihnen gesagt, er hat keine Genehmigung erteilt?</p>
<p>Zeugin: An das kann ich mich nicht erinnern.</p>
<p>AGV: Wissen Sie, wo die ehemalige Leiterin des Informationszentrums, die Frau Havel, zu erreichen ist?</p>
<p>Zeugin: Sie hat sich selbständig gemacht. Ich könnte die Adresse binnen einer Woche bekanntgeben.</p>
<p>ER: Sie haben den Sicherheitsbeamten ausfindig machen können, der Dienst versehen hat. Handelt es sieht um den Dragan Mitrovic?</p>
<p>Zeugin: Ja. Ich habe mich an die Betriebsabteilung unseres Hauses gewandt, die mit der Überwachungsfirma in Verbindung steht und mir wurde schriftlich der Name bekanntgegeben.</p>
<p>Zeugin legt vor, ein Fax der Group 4.</p>
<hr />
<p><span style="text-decoration: underline;">Zeuge Draqan Mitrovic</span></p>
<p>geb. am 20.12.1967<br />Sicherheitsdienst<br />fremd</p>
<p>gibt nach WE an:</p>
<p>ER: Sie sind für Group 4 tätig?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Ist es richtig, daß Sie am 29.9.1995 vor dem Zimmer der Olivia Pilhar Dienst zu versehen hatten, als ein Reporter von &#8222;Bild am Sonntag&#8220; dort tätig wurde?</p>
<p>Zeuge: Ich war dort, ja.</p>
<p>ER: Gab es außer Ihnen noch einen Kollegen, der an diesem Tag Dienst versah?</p>
<p>Zeuge: Ich war der Einzige. Meine Dienstzeit war von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr.</p>
<p>ER: Können Sie sich erinnern, an den Besuch dieses Fotografen?</p>
<p>Zeuge: Nicht mehr ganz, aber wir haben ein Protokoll, das wird jeden Tag verfaßt. Das hat ein Kollege von mir geschrieben, aufgrund meiner Angaben.</p>
<p>Zeuge legt vor, ein Gedächtnisprotokoll vom 29.9.1995, welches als Beilage ./II zum HV-Protokoll genommen wird.</p>
<p>ER: Ist es aufgrund Ihrer Angaben so eingegeben worden?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>ER: Wen durften Sie zur Olivia Pilhar lassen?</p>
<p>Zeuge: Überhaupt keinen, außer den Eltern und den Ärzten.</p>
<p>ER: Ist Ihnen etwas erklärt worden, weshalb?</p>
<p>Zeuge: Eigentlich nicht.</p>
<p>ER: Hatten Sie zu dem Zeitpunkt die Eltern zu visitieren?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>ER: Hatten die Eltern eine Fotografiergenehmigung?</p>
<p>Zeuge: Das weiß ich jetzt nicht mehr.</p>
<p>ER: Können Sie sich erinnern, als die Eltern plötzlich mit dem Journalisten auftauchen?</p>
<p>Zeuge: Sie sind heraufgekommen und haben mich gefragt, ob sie fotografieren dürfen. Ich habe gesagt, nein, ich muß kurz anrufen. Ich hatte die Telefonnummer vom Prof. Urbanek und habe ihn informiert. Der hat es bewilligt. Zu diesem Zeitpunkt war auch der Prof. Horcher auf der Station anwesend.</p>
<p>ER: Der Herr Sellin behauptet, Sie hätten sie nicht reingelassen und daraufhin sei er mit dem Prof. Horcher zum Prof. Urbanek gegangen und der hätte Sie angerufen?</p>
<p>Zeuge: Nein, ich habe den Prof. Urbanek angerufen.</p>
<p>ER: Haben Sie den Prof. Horcher auch gefragt?</p>
<p>Zeuge: Ja, der hat eingewilligt.</p>
<p>ER: Der Prof. Urbanek hat was gesagt?</p>
<p>Zeuge: Er war schon informiert darüber. Die Reporter hatten schon Kontakt mit ihm gehabt. Er wußte, worum es geht. Er hat gesagt, er wird mir ein Schreiben raufschicken, aber ab jetzt dürfen die Reporter fotografieren.</p>
<p>ER: Sind Sie sich sicher?</p>
<p>Zeuge: Ja. Wir haben doch ein Schreiben gekriegt, wo das drinnengestanden ist.</p>
<p>ER: Ist in diesem Schreiben gestanden, daß die Reporter fotografieren dürfen?</p>
<p>Zeuge: Ich habe mir das nicht so genau durchgelesen.</p>
<p>ER: Der Prof. Urbanek hat zugestimmt, daß die Reporter Aufnahmen machen dürfen?</p>
<p>Zeuge: Ja, er hat gesagt, sie dürfen.</p>
<p>ER: Hätte der Prof. Urbanek nicht zugestimmt, hätten Sie sie nicht hineingelassen?</p>
<p>Zeuge: Nein.</p>
<p>ER: Haben Sie davon etwas gehört oder gelesen im KURIER?</p>
<p>Zeuge: Ich kenne den Artikel nicht.</p>
<p>ER: Vorhalt des Artikels</p>
<p>Zeuge: Das ist falsch. Wir haben dann auch das Schreiben gekriegt, wo das drinnengestanden ist.</p>
<p>AStV: Meinen Sie, daß diese mündliche Zustimmung später als schriftliche Erlaubnis gekommen ist?</p>
<p>Zeuge: Ja, aber das habe ich mir damals nicht durchgelesen.</p>
<p>AGV: Der Prof. Urbanek hat gesagt, es dürfen Fotos gemacht werden. Hat er gesagt von wem?</p>
<p>Zeuge: Das hat er nicht gesagt. Ich habe damals geglaubt, daß er die meint, die anwesend waren.</p>
<p>ER: Haben Sie ihm gesagt, daß hier Fotoreporter sind?</p>
<p>Zeuge: Ich habe gesagt, da sind zwei Leute, die wollen Fotos machen, von der Presse, ein Fotograf und ein Reporter. Er hat anscheinend schon Bescheid gewußt. Er hat gleich, geantwortet, ja die dürfen Fotos machen.</p>
<p>AGV: Hätte die Erlaubnis auch für die Eltern gelten können?</p>
<p>Zeuge: Das weiß ich nicht. Ich habe ja gleich gesagt, daß ein Fotograf und ein Reporter da sind. Ich hätte sonst gesagt,<br />daß die Eltern fotografieren wollen.</p>
<p>AGV: Sind die Reporter mit den Eltern gekommen?</p>
<p>Zeuge: Ja.</p>
<p>AGV: Haben die Eltern gesagt, das geht in Ordnung?</p>
<p>Zeuge: Das weiß ich nicht mehr ganz genau. Der Reporter ist auf mich zugekommen und hat gefragt, ob er fotografieren könnte. Ich habe gesagt, da muß ich nachfragen.</p>
<p>AGV: Was haben die Eltern in dem Zusammenhang gesagt?</p>
<p>Zeuge: Soweit ich mich erinnern kann, gar nichts.</p>
<hr />
<p><span style="text-decoration: underline;">Ergänzende Einvernahme der Zeugin Karin Fehringer:</span></p>
<p>ER: Wissen Sie, wer der Inspektionsdienst ist?</p>
<p>Zeugin: Das sind Beamte, die auch in der Nacht anwesend sind. Die gehören zur Betriebsabteilung, nehmen aber in der Nacht die Agenden der Verwaltung wahr.</p>
<p>ER: Wissen Sie etwas davon, daß am 29.9.1995 um 17.00 Uhr neue schriftliche Instruktionen ergangen sind?</p>
<p>Zeugin: Davon ist mir nichts bekannt.</p>
<hr />
<p><span style="text-decoration: underline;">Zeugin Veronika Schilcher</span></p>
<p>geb. am 6.7.1961, Angestellte<br />Schwester d. Erika Pilhar;</p>
<p>gibt nach WE an:</p>
<p>ER: Ist es richtig, daß Sie am 29.9.1995, als ein Journalist ins Krankenhaus kam, dabei waren?</p>
<p>Zeugin: Ja.</p>
<p>ER: Wie ist das abgelaufen?</p>
<p>Zeugin: Ich fuhr mit dem Lift hoch und wie ich rauskam, standen zwei Herren und die haben sich lautstark über eine schriftliche Bewilligung unterhalten. Ich bin weiter gegangen zur Olivia, ich habe das nur im Vorbeigehen gehört.</p>
<p>ER: Wie diese Journalisten zur Bewilligung kommen, ist Ihnen nicht bekannt?</p>
<p>Zeugin: Ich war bei der Olivia im Zimmer.</p>
<p>ER: Sind dann die Journalisten gekommen und hat der Fotograf Fotos geschossen?</p>
<p>Zeugin: Ja, eine Zeit später. Voraus kam ein Sicherheitsbeamter. An das kann ich mich erinnern.</p>
<p>ER: Wie lange werden die Aufnahmen gedauert haben?</p>
<p>Zeugin: Die sind reingekommen und haben der Olivia ein Geschenk gebracht. Ich kann es nicht sagen, vielleicht eine halbe Stunde.</p>
<p>ER: Haben Sie außer den Sicherheitsbeamten Ärzte gesehen?</p>
<p>Zeugin: Der Sicherheitsbeamte, die zwei Leute und dann noch ein Sicherheitsbeamter. Ich glaube, da war Dienstwechsel.</p>
<p>ER: Arzt haben Sie keinen gesehen?</p>
<p>Zeugin: Nein.</p>
<p>AStV: Eine Krankenschwester?</p>
<p>Zeugin: Ich kann mich an den Sicherheitsbeamten erinnern und an die Journalisten.</p>
<p>AStV: Was draußen vor sich gegangen ist, wissen Sie nicht?</p>
<p>Zeugin: Nein, das habe ich nicht mitbekommen.</p>
<p>AStV: Der Herr Sellin hat gesagt, es sind zwei Fotos gemacht worden. Eines im Krankenzimmer und eines im Schulraum. Haben Sie das auch so in Erinnerung?</p>
<p>Zeugin: Das entzieht sich meiner Kenntnis.</p>
<p>Verlesen wird die Beilage zu PN 17.</p>
<hr />
<p><span style="text-decoration: underline;">Ergänzende Einvernahme des Zeugen Helmut Pilhar:</span></p>
<p>ER: Vorhalt AS 78</p>
<p>ER: Ist es richtig, daß wenn die Frau Prewein angerufen hätte, daß Sie gesagt hätten, mit dem KURIER spreche ich nicht?</p>
<p>Zeuge: Es hat ein Anruf der Frau Prewein nicht stattgefunden.</p>
<p>ER: Haben Sie im Vorfeld gegenüber der Frau Prewein zu erkennen gegeben, daß Sie auf keine gestellten Fragen antworten?</p>
<p>Zeuge: Es ist so, daß wir von der Vielfalt der Medienberichterstattung und durch die Art und Weise der verschiedener Blätter wir ein Bild von den einzelnen Blättern gehabt haben. Da kann man stundenlang sprechen, da kommt letztendlich immer was Verkehrtes raus. Es ist so gewesen, daß ich nicht froh war, wenn wer vom KURIER anruft und ich war sicher nicht entgegenkommend. Im Frühjahr 1996 hat ein Telefonat mit der Frau Schmid stattgefunden, wo ich versucht habe, das Verhältnis zu bessern. Es hat auch einen Schriftverkehr gegeben. Meine Antwort habe ich schriftlich zurückgefaxt. Der Artikel ist dann nie erschienen. Das ist die Vorgehensweise des KURIER.</p>
<p>ER: Ende September 1995, konnte da die Frau Prewein davon ausgehen, daß wenn sie Ihnen eine Frage gestellt hätten, Sie nicht darauf geantwortet hätten?</p>
<p>Zeuge: Ich weiß nicht, daß ich das definitiv erklärt hätte, daß ich mit dem KURIER nichts mehr machen möchte. Hätte die Frau Prewein hingewiesen auf diesen fraglichen Punkt, hätte ich das auf alle Fälle klargestellt.</p>
<p>ER: Was haben Sie gegenüber dem KURIER oder der Frau Prewein vor dem 29.9.1995 gesagt, was im Bezug auf Anrufe geschehen würde?</p>
<p>Zeuge: An das kann ich mich nicht mehr erinnern.</p>
<p>ER: Sie glauben nicht, daß es dezitierte Aussagen gab, wie mit Ihnen rede ich kein Wort mehr?</p>
<p>Zeuge: So kann ich es mir nicht vorstellen.</p>
<p>ER: Vorhalt AS 59</p>
<p>ER: Bedeutet das, was hier Ihr Anwalt reingeschrieben hat, daß Sie jegliche Kontaktaufnähme mit dem KURIER zu diesem Zeitpunkt abgelehnt hätten?</p>
<p>Zeuge: Ja, wahrscheinlich wird in dem Zeitraum was vorgefallen sein. Man ist dann auch emotionell geladen. Es kann sein.</p>
<p>AStV: Haben Sie dem KURIER gegenüber erwähnt, mit euch reden wir nicht mehr?</p>
<p>Zeuge: An das kann ich mich nicht erinnern. Betreffend der Frau Prewein, die Dame ist uns einmal in Spanien gegenüber getreten. Ich habe dann durch die Frau Schmid in Tulln mit dem KURIER Kontakt gehabt.</p>
<p>ER: Ihre Verstimmung gegenüber dem KURIER war nicht speziell auf die Person der Frau Prewein gerichtet?</p>
<p>Zeuge: Die habe ich nur in Erinnerung von Spanien. Die Frau Schmid war in Tulln.</p>
<p>ER: Glauben Sie, daß Sie die Frau Prewein zu Wort kommen hätten lassen, wenn sie Sie angerufen hätte?</p>
<p>Zeuge: Ich spreche mit jedem Journalisten. Wenn mich die Frau Prewein angerufen hätte, hätte sie sicherlich den ersten Satz dieser Geschichte erwähnt. Dann hätte ich das aus meiner Warte richtiggestellt. Ich habe das noch nie gemacht, wenn sich wer vorstellt und ich knalle den Hörer auf die Gabel.</p>
<p>AStV: Kann es sein, daß Sie irgendwann auf die Frage eines Journalisten gesagt haben, nein, mit dem KURIER mache ich kein Interview?</p>
<p>Zeuge: Ja, das kann sein.</p>
<p>AGV beantragt die ergänzende Einvernahme der Zeugen Frof. Ernst Horcher, Prof. Urbanek, die Einvernahme der Zeugin Evelyne Binder sowie der Susanne Havel und allenfalls die Einvernahme der Zeugin Schmid vom KURIER, zum Beweis der Einhaltung der journalistischen Sorgfalt.</p>
<p><strong>Beschluß</strong></p>
<p>auf Vertagung der Hauptverhandlung auf den</p>
<p>24.1.1997, 13.00 Uhr. Saal 2034,</p>
<p>zur Durchführung der beantragten Beweise bzw. der Vernehmung der beantragten Zeugen.</p>
<p>ASt, AStV und AGV nehmen den Termin unter Ladungsverzicht zur Kenntnis.</p>
<p>Ende: 14.45 Uhr</p>
<p>Der Einzelrichter:</p>
<p>Die Schriftführerin:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/lg-wien-medienprozess-kurier-2/">LG Wien &#8211; Medienprozeß KURIER (HAUPTVERHANDLUNG)</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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