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	<title>Michael Elies - Personen aus der Sicht der Germanischen Heilkunde</title>
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	<description>von Helmut Pilhar</description>
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	<title>Michael Elies - Personen aus der Sicht der Germanischen Heilkunde</title>
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		<title>Hessisches Landesprüfungsamt an Dr. Hamer &#8211; Approbation abgelehnt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jun 2016 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[ärztekammern]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Elies Michael]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Approbation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Herrn Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd HamerSandkollveien 113229 SandefjordNorwegen Vollzug der Bundesärzteordnung (BÄO) Antrag auf Wiedererteilung der Approbation Sehr geehrter Herr Dr. Hamer, Ihr Antrag auf Wiedererteilung der Approbation als Arzt vom 04.09.2015, eingegangen am 24.09.2015, wird abgelehnt. Sie haben die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Begründung: I.Am [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/hessisches-landespruefungsamt-an-dr-hamer-approbation-abgelehnt/">Hessisches Landesprüfungsamt an Dr. Hamer &#8211; Approbation abgelehnt</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen</strong></p>
<p>Herrn Dr. med. Mag. Theol. Ryke Geerd Hamer<br />Sandkollveien 11<br />3229 Sandefjord<br />Norwegen</p>
<h3>Vollzug der Bundesärzteordnung (BÄO) Antrag auf Wiedererteilung der Approbation</h3>
<p>Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,</p>
<p>Ihr Antrag auf Wiedererteilung der Approbation als Arzt vom 04.09.2015, eingegangen am 24.09.2015, wird <strong>abgelehnt</strong>. Sie haben die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.</p>
<p><strong>Begründung</strong>:</p>
<p>I.<br /><strong>Am 10.04.1962 erhielten Sie Ihre Approbation als Arzt. Mit Bescheid vom 08.04.1986 widerrief die Bezirksregierung von Koblenz diese Approbation.</strong></p>
<p>Ein von Ihnen im Jahr 1992 gestellter Antrag auf Wiedererteilung der Approbation wurde durch Bescheid vom 12.01.1993 abgelehnt. Der hiergegen von Ihnen erhobene Widerspruch sowie der anschließend von Ihnen beschrittene Klageweg, einschließlich des Antrages auf Zulassung der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, blieb ohne Erfolg.</p>
<p>Ein weiterer von Ihnen im Jahr 2007 gestellter Antrag auf Wiedererteilung der Approbation wurde durch Bescheid vom 15.03.2007 abgelehnt. Der hiergegen von Ihnen erhobene Widerspruch sowie der anschließend von Ihnen beschrittene Klageweg, einschließlich des Antrages auf Zulassung der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, blieb ebenfalls ohne Erfolg.</p>
<p>Mit Schreiben vom 04.09.2015, hier eingegangen am 24.09.2015, haben Sie erneut die Wiedererteilung Ihrer Approbation als Arzt beantragt.<br />Diesen Antrag haben Sie zunächst damit begründet, dass vormalige Erteilungshindernisse, die in Ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen Behandelns ohne Approbation gelegen haben, nunmehr durch Entfernung aus dem Bundeszentralregister entfallen seien.</p>
<p>Darüber hinaus haben Sie den Antrag damit begründet, dass Sie zwischenzeitlich bei der Diagnostik und Behandlung krebskranker Menschen keiner &#8222;Lehre&#8220; einen absoluten Vorrang einräumen würden. Insbesondere würden Sie nunmehr der von Ihnen begründeten &#8222;Neuen Germanischen Medizin&#8220; nicht den absoluten Vorrang einräumen und andere Ansätze und Methoden bei der Behandlung nicht ausschließen. Zudem erhöben Sie zwischenzeitlich keinen Absolutheitsanspruch mehr für die von Ihnen vertretene Lehre.</p>
<p>Des Weiteren haben Sie Ihren Antrag, wie bereits den Antrag in 2007, damit begründet, dass die ersten beiden der von Ihnen begründeten &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220; nunmehr in der Wissenschaft als etablierte Prinzipien innerhalb der heutigen ganzheitlichen Medizin angesehen würden. Zur Unterstützung dieser Begründung haben Sie einen Artikel aus einer medizinischen Fachzeitschrift eingereicht.</p>
<p>Mit Schreiben vom 30.03.2016 übersandte die Landesärztekammer Hessen eine gutachterliche Stellungnahme von Herrn Dr. Michael K. H. Elies vom 25.03.2016 betreffend die von Ihnen begründeten &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220;.</p>
<p>II.<br /><strong>Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da kein Anspruch auf Erteilung einer Approbation besteht.</strong></p>
<p>Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) ist eine Approbation als Arzt nur dann zu erteilen, wenn sich der Antragssteller nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt. Eine solche Unzuverlässigkeit ist bei Ihnen jedoch anzunehmen.</p>
<p>Unzuverlässig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zunächst, wer aufgrund seines bisherigen Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seinen Beruf als Arzt ordnungsgemäß ausüben wird (BVerwG, st. Rspr., z.B. Beschluss vom 09.01.1991, NJW 1991, 1557; Beschluss vom 14.04.1998, NJW 1999, 3425). Die Ordnungsgemäßheit der Ausübung des ärztlichen Berufes &#8211; so führte bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Verfahren in 2007 in seinem Urteil aus &#8211; ergibt sich dabei insbesondere daraus, dass ein Arzt, neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft &#8222;insgesamt zu berücksichtigen hat&#8220;. Sein ärztliches Handeln habe er an der Einsicht &#8222;in alle ärztlichen Gegebenheiten&#8220; auszurichten. Bei der erforderlichen Prognose, ob eine Gewähr dahingehend besteht, dass der Antragssteller seinen Beruf als Arzt zukünftig entsprechend dieser Ordnungsgemäßheit ausüben wird, ist wiederum die jeweilige Situation des Antragsstellers entscheidend. Insbesondere ist diese Prognose vor dem Hintergrund des durch die Art, Schwere und Zahl der begangenen Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakters des Antragsstellers zu treffen. Dabei ist maßgeblich, ob im Hinblick auf die begangenen Verstöße in Zukunft gleiche oder andere, jedoch ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen sind (BVerwG NJW 2003, 913). Ergibt sich nach diesen Maßstäben die Prognose einer Unzuverlässigkeit, so ist eine Approbation nicht zu erteilen. Ein Entscheidungsermessen besteht in diesem Fall nicht.</p>
<p>Vorliegend ergibt sich eine solche Prognose der Unzuverlässigkeit. Einzig entscheidend ist dabei zunächst, dass in den Fällen, in denen aus Ihrer Sicht lediglich die von Ihnen begründete und vertretene &#8222;Neue Germanische Medizin&#8220; anzuwenden ist, eine ordnungsgemäße Ausübung des ärztlichen Berufes nach den vorstehenden genannten Maßstäben durch Sie weiterhin nicht zu erwarten ist. Obgleich Ihr Verfahrensbevollmächtigter mit Schreiben vom 28.10.2015 dargetan hat, dass Sie zwischenzeitlich bei der Diagnostik und Behandlung krebskranker Menschen keiner &#8222;Lehre&#8220; einen absoluten Vorrang einräumen würden und insbesondere nunmehr der von Ihnen begründeten &#8222;Neuen Germanischen Medizin&#8220; nicht den absoluten Vorrang einräumen, ergibt sich aus den zahlreichen von Ihnen während des Verwaltungsverfahrens verfassten Schreiben, dass Sie gegenüber erheblichen Teilen der Schulmedizin nach wie vor eine unversöhnliche Stellung einnehmen. So bezeichnen Sie insbesondere fortwährend die Behandlung krebskranker Patienten mit der Chemotherapie als &#8222;Exekution&#8220; und &#8222;Massentod&#8220;, etwa in Ihrem Rundschreiben vom 10.01.2016. Von einer Ausrichtung Ihres ärztlichen Handelns an den Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft insgesamt, wie es die oben aufgezeigte Ordnungsgemäßheit der Ausübung des ärztlichen Berufes verlangt, kann daher auch in Zukunft nicht ausgegangen werden.</p>
<p>So hat die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung bereits mehrfach — auch und gerade im Hinblick auf die Behandlung von Krebspatienten — dargelegt, dass den Arzt bei der Behandlung von Patienten eine umfassende Aufklärungs- und Abwägungspflicht trifft (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21.06.1960 — 1 StR -186/60, NJW 1960, 2253; OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.1995 — 7 U 520/94, NJW 1996. 1600; OVG Bremen, Urteil vom 21.02.1990 — HB-BA 1/88, NJW 1990. 2336). Ein Arzt, der im Gegensatz zur Schulmedizin steht, etwa weil er alternative Heilmethoden vertritt, darf sich dennoch nicht über die Erfahrungen der Schulmedizin hinwegsetzen. Dies gilt besonders, wenn es sich um lebensgefährliche Krankheiten wie Krebs handelt (BGH, Urteil vom 21.06.1960 — 1 StR 186/60). Dies erfordert nicht nur, dass der Arzt den Patienten umfangreich über die verschiedenen Behandlungsmethoden, einschließlich derer der Schulmedizin, aufklärt. Darüber hinaus erfordert dies auch, dass ein Arzt, wenn er erkennt oder erkennen muss; dass die von ihm präferierte oder angewandte Heilmethode nicht ausreicht oder keinen Erfolg zeitigt, er die Behandlung im Wege eines anderen in Frage kommenden, weit verbreiteten und erprobten Verfahrens durchführt, oder er jedoch die Behandlung aufgibt und somit sein Möglichstes tut, dass der Patient einer solchen Behandlung zugeführt werden kann. Dies ist jedoch bei Ihnen in sämtlichen Fällen, in denen die von Ihnen begründete und vertretene &#8222;Neue Germanische Medizin&#8220; im Widerspruch zur Schulmedizin steht, nicht zu erwarten. Dabei wäre es keineswegs, wie von Ihnen behauptet, erforderlich, dass Sie den von Ihnen vertretenen Ansätzen abschwören. Vielmehr ist es umgekehrt erforderlich, dass diese von Ihnen vertretenen Ansätze nicht dazu führen, dass Sie sich über die Erkenntnisse der Schulmedizin hinwegsetzen. Die für die Unzuverlässigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO erforderliche Prognose ergibt daher, dass eine ordnungsgemäße Ausübung des Arztberufes nach den vorstehend genannten Maßstäben, von Ihnen auch weiterhin nicht zu erwarten ist.</p>
<p>Hieran vermag letztlich auch eine etwaige Anerkennung der von Ihnen aufgestellten &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220; nichts zu ändern. Denn auch eine Anerkennung dieser &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220; würde nichts an der vorstehenden Prognose ändern, dass in Fällen, da sich die von Ihnen vertretenen Lehren mit denen der Schulmedizin widersprechen, eine umfassende Aufklärung und Behandlung auch unter Einbeziehung der Schulmedizin von Ihnen nicht zu erwarten ist. Bereits hieraus ergibt sich aber die die Unzuverlässigkeit begründende Prognose der nicht ordnungsgemäßen Ausübung des Arztberufes.</p>
<p>Darüber hinaus kommt die gutachterliche Stellungnahme des Dr. med. Michael K.H. Elies vom 25.03.2016 — anders als von Ihnen behauptet — aber auch nicht zu dem Ergebnis einer &#8222;Anerkennung&#8220; der &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220;. Zwar stellt Herr Dr. Elies fest, dass die ersten beiden der fünf Grundgesetze dem etablierten Forschungsstand der Ganzheitsmedizin entsprechen. Dies war jedoch auch im Verfahren von 2007 bereits der Kenntnisstand, sodass insofern keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Gleichsam konstatiert Dr. Elies jedoch auch, dass das dritte der Grundgesetze in Teilen sowie das vierte und fünfte Grundgesetz in Ganze dem etablierten Forschungsstand der Ganzheitsmedizin widersprechen. Da es sich nach der Stellungnahme des Herrn Dr. Elies bei den fünf Grundgesetzen des Hamer&#8217;schen Systems zudem um ein ganzheitliches und geschlossenes System handelt, ist davon auszugehen, dass sich diese Widersprüchlichkeit bzw. Nicht-Anerkennung von wesentlichen Teilen dieses Systems auch auf das System in Gänze auswirken. Dies ist insbesondere deswegen anzunehmen, da sich die fünf Grundgesetze, wie von Dr. Elies herausgestellt, aufeinander beziehen und das fünfte Gesetz, welches dem etablierten Forschungsstand nicht entspricht, gar deren summarische Quintessenz darstellt. Die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung des Hamer&#8217;schen Systems oder Teilen davon außer Acht gelassen, ist jedoch auch hier ausschließlich entscheidend, dass dieses System, wie von Herrn Dr. Elies festgestellt, einen Ausschließlichkeitsanspruch enthält. Dies wiederum unterstützt die oben getroffene Prognose der nicht zu erwartenden ordnungsgemäßen Ausübung des Arztberufes durch Sie.</p>
<p>Nach alledem war der Antrag abzulehnen.</p>
<p><strong>Verwaltungskostenbescheid</strong></p>
<p>Der vorstehende Ablehnungsbescheid ist gebührenpflichtig.<br />Die Verwaltungskosten werden laut nachstehender Festsetzung erhoben.<br />Verwaltungsgebühr gern. § 4 Abs. 2 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Ziffer 1145 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostG-SM).<br />€ 300,00</p>
<p>Der Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Bescheides unter Verwendung des beigefügten Überweisungsträgers an den dort angegebenen Begünstigten zu überweisen. Da- bei ist die Referenznummer 1606426003300010 — auch im Falle einer anderen Überwei- sungsart — unbedingt anzugeben. Sollte die Zahlung nicht fristgemäß eingegangen sein, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass dann durch das Hessische Competence-Center (HCC) ein Mahnverfahren eingeleitet wird, das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.</p>
<p><strong>Rechtsbehelfsbelehrung</strong></p>
<p>Gegen diesen Ablehnungs- und Kostenbescheid des Hessischen Landesprüfungs- und Unter- suchungsamtes im Gesundheitswesen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim</p>
<p>Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen<br />Walter-Möller-Platz 1<br />60439 Frankfurt am Main</p>
<p>oder zur Niederschrift in dem oben genannten Dienstgebäude zu erheben. Wird der Wider- spruch schriftlich erhoben, so ist maßgebend der Tag des Eingangs beim Hessischen Landes- prüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen, nicht der Tag der Absendung.</p>
<p>Gegen. die in diesem Bescheid ergangene Kostenentscheidung kann ferner innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim</p>
<p>Verwaltungsgericht Frankfurt<br />Adalbertstraße 18<br />60486 Frankfurt am Main</p>
<p>Klage erhoben werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, so muss maßgeblich der Tag des Eingangs beim Gericht, nicht der Tag der Absendung.<br />Die Klage muss die Klägerin/ den Kläger, den Beklagten (Land Hessen, vertreten durch den Leiter des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen, Wal- ter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main) sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.</p>
<p>Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angeben, die angefochtene Kostenentscheidung in Urschrift und Abschrift beigefügt werden. Der Klage und den Schrift- sätzen sollen zudem Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />Im Auftrag<br />Schäfer<br />Justitiar</p>
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		<title>Schachmatt dem mörderischen Lügensystem</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 May 2016 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Elies Michael]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Approbation]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Kliniken]]></category>
		<category><![CDATA[Merrick Joav]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Info]]></category>
		<category><![CDATA[Pilhar - Korrespondenz]]></category>
		<category><![CDATA[Schulmedizin - Aufklärungsflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Verifikationen Der Germanischen Heilkunde]]></category>
		<category><![CDATA[Vorwurf Antisemitismus]]></category>
		<category><![CDATA[Vorwurf Sekte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dr. Hamer wurde die Approbation aberkannt &#8230; &#8230; für etwas, dass &#8222;allgemein anerkannt&#8220; gilt und das er selbst entdeckt hat. Die Frage ist bloß: Für wen gilt diese &#8222;allgemeine Anerkennung&#8222;? Denn bis dato werden die Erkenntnisse Dr. Hamers dem Krebskranken vorenthalten, werden uns Eltern die Kinder weggenommen. Und Dr. Hamer wird es verunmöglicht, sein Wissen [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/schachmatt-dem-moerderischen-luegensystem/">Schachmatt dem mörderischen Lügensystem</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Dr. Hamer wurde die Approbation aberkannt &#8230;</h3>
<p>&#8230; für etwas, dass &#8222;allgemein anerkannt&#8220; gilt und das er selbst entdeckt hat.</p>
<p>Die Frage ist bloß: Für wen gilt diese &#8222;<em><strong>allgemeine Anerkennung</strong></em>&#8222;? Denn bis dato werden die Erkenntnisse Dr. Hamers dem Krebskranken vorenthalten, werden uns Eltern die Kinder weggenommen.</p>
<p>Und Dr. Hamer wird es verunmöglicht, sein Wissen an unsere Ärzte weiterzugeben, sie auszubilden.</p>
<h3>&#8222;allgemein anerkannt&#8220;?</h3>
<p>Wie können Dr. <strong>Elies</strong> und Dr. <strong>Merrick</strong> feststellen, die beiden ersten Naturgesetze gelten als &#8222;<em><strong>allgemein anerkannt</strong></em>&#8222;?</p>
<p>Mir ist keine Krebsklinik bekannt, in welcher die Germanische Heilkunde praktiziert wird! Oder gibt es da andere Kliniken, welche ich nicht kenne?</p>
<p>Es muss andere Kliniken geben, denn sonst ergibt die Aussage der beiden oben genannten Professoren keinen Sinn!</p>
<h3>Es gibt zwei Medizinen!</h3>
<p>Was wissen die beiden Professoren <strong>Elies</strong> und <strong>Merrick</strong>, was der normale Krebspatient nicht weiß?</p>
<p>Es gibt:</p>
<ul>
<li>Die brutale und wissenschaftlich widerlegte Schulmedizin mit ihrer experimentellen Giftgas-Pseudotherapie (Mortalität 95%).</li>
<li>Die humane und wissenschaftlich richtige Germanische Heilkunde mit ihrer ursächlichen, nebenwirkungsfreien Therapie (Überleben 95%).</li>
</ul>
<h3>Verschwörungstheorie?</h3>
<p>Vorsicht! Diese Angelegenheit als bloße Verschwörung abzutun könnte als VERHARMLOSUNG strafrechtliche Konsequenzen haben. Immerhin geht es um vorsätzlichen Mord und Massenmord!</p>
<h3>Sektenvorwurf?</h3>
<p>Vorsicht! Siehe oben!</p>
<h3>Antisemitismusvorwurf?</h3>
<p>Detto!</p>
<h3>Aufruf an alle Menschen</h3>
<p>Informiert Betroffene, dass es nun hochoffiziell und amtlich zwei Medizinen gibt.</p>
<p>Die Krebskranken sollen ihren Onkologen mit dieser Tatsache konfrontieren und ihn an seine AUFKLÄRUNGSPFLICHT ermahnen. Jeder Onkologe ist verpflichtet, sich am OFFIZIELLEN STAND DER WISSENSCHAFT zu halten. Nicht der Patient, sondern der Arzt soll in die Pflicht genommen werden. Dokumentiert seinen Namen, Ort und Datum und seine Aussagen.</p>
<p>Hinterbliebene von mit Chemo und Morphium zu Tode gebrachter Angehöriger sollten sich überlegen, wegen Vortäuschung falscher Tatsachen, vorsätzlicher Irreführung mit Inkaufnahme des Todschlags aus niedersten Beweggründen, Klagen gegen Kliniken und deren Chefärzte einzuleiten.</p>
<p>Gesunde sollten die Zeit nützen, sich selbst und ihre Angehörigen über die Germanische Heilkunde aufzuklären und zu unterrichten. Weiters sollen sie alle nur erdenkliche Stellen über die nunmehr vorliegende OFFENKUNDIGKEIT dieses ALLERGRÖSSTEN VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT in Kenntnis setzen und zum Handeln auffordern. Dieser Massenmord an unseren Angehörigen MUSS SOFORT GESTOPPT werden.</p>
<p>Wir alle sind es uns selbst, unseren Angehörigen, unseren Mitmenschen schuldig und auch dem Anspruch gegenüber MENSCH ZU SEIN! Die Person (Sache, Sklave), die sich willenlos wie das Tier zur Schlachtbank führen liess, haben wir abgelegt.</p>
<p>WIR HABEN KEINE ANGST!</p>
<h3>Die hässliche Fratze des Mörders</h3>
<p>Sollte Dr. Hamer nun die Approbation zurückbekommen, wäre die Germanische Heilkunde LEGAL! Welche Konsequenzen würde das aber für das uns beherrschende, mörderische Lügensystem (Matrix) nach sich bringen?</p>
<ul>
<li>Wie stünden die Politiker da, die bisher untätig blieben und dem Massenmorden zusahen?</li>
<li>Wie die Kirche als größter Krankenhausträger?</li>
<li>Wie die Medien als Hauptverantwortliche Volksverhetzer?</li>
<li>Wie die Ärzteschaft als Mitläufer?</li>
</ul>
<p>Die Matrix &#8211; in der wir leben &#8211; kann sich nicht mehr unsichtbar machen, sie hat ihr wahres Gesicht zeigen müssen. UND DAS IST UNUMKEHRBAR!</p>
<p>Es gibt nun ZWEI &#8222;allgemein anerkannte&#8220; Medizinen!</p>
<p>Geerd, das hast Du gut gemacht!<br />Mein Respekt!</p>
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		<title>ÄK Hessen an Hessisches Prüfungsamt für Heilberufe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Mar 2016 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[ärztekammern]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Elies Michael]]></category>
		<category><![CDATA[Hamer - Approbation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Landesärztekammer Hessen Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im GesundheitswesenHerrn Justitiar Hans-Peter SchäferWalter-Möller-Platz 160439 Frankfurt am Main Vollzug der Bundesärzteordnung (BÄO) Antrag auf Wiedererteilung der Approbation von Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer, geb. 17.05.1935 Ihr Schreiben vom 7. Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Schäfer, anbei überreichen wir Ihnen die gutachterliche Stellungnahme von Herrn Dr. med. Michael K.H. [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/aek-hessen-an-hessisches-pruefungsamt-fuer-heilberufe/">ÄK Hessen an Hessisches Prüfungsamt für Heilberufe</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Landesärztekammer Hessen</h2>
<p>Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen<br />Herrn Justitiar Hans-Peter Schäfer<br />Walter-Möller-Platz 1<br />60439 Frankfurt am Main</p>
<p>Vollzug der Bundesärzteordnung (BÄO)</p>
<p><strong>Antrag auf Wiedererteilung der Approbation von Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer, geb. 17.05.1935</strong></p>
<p>Ihr Schreiben vom 7. Dezember 2015</p>
<h3>Sehr geehrter Herr Schäfer,</h3>
<p>anbei überreichen wir Ihnen die gutachterliche Stellungnahme von Herrn Dr. med. Michael K.H. Elies vom 25. März 2016 mit der Bitte um Kenntnisnahme.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />Claudia Schön<br />stellv. Justitiarin</p>
<hr />
<h3>Anmerkung von H.Pilhar</h3>
<p>Jetzt wird es spannend!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/aek-hessen-an-hessisches-pruefungsamt-fuer-heilberufe/">ÄK Hessen an Hessisches Prüfungsamt für Heilberufe</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Dr. Michael Elies &#8211; gutachterliche Stellungnahme</title>
		<link>https://germanische-heilkunde.at/dr-michael-elies-gutachterliche-stellungnahme/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Helmut Pilhar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Mar 2016 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Antonovsky Aaron]]></category>
		<category><![CDATA[Blogartikel]]></category>
		<category><![CDATA[Elies Michael]]></category>
		<category><![CDATA[Germanische Heilkunde]]></category>
		<category><![CDATA[Merrick Joav]]></category>
		<category><![CDATA[Schulmedizin - ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Universität Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Verifikationen Der Germanischen Heilkunde]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dr. med. Michael K.H. EliesFacharzt für AllgemeinmedizinNaturheilverfahrenAkupunktur — HomöopathieLehrbeauftragter für Geschichte und Entwicklung der Homöopathie an der Heinrich-Heine-Universität, DüsseldorfTel.:06405/950623Fax.:06405/950624Erlenweg 3135321 Laubach Betr.: 1II/1/snc/scs R 1901/2015   &#8222;Stellungnahme zu biologischen Naturgesetzen&#8220; (Ihr Schreiben vom 11.1.2016)   I. Behauptung: &#8222;die von ihm aufgestellten &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220; seien etablierte Prinzipien der ganzheitlichen Medizin&#8220; (Anschreiben der Rechtsabteilung der Landesärztekammer Hessen [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/dr-michael-elies-gutachterliche-stellungnahme/">Dr. Michael Elies &#8211; gutachterliche Stellungnahme</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Dr. med. Michael K.H. Elies</strong><br />Facharzt für Allgemeinmedizin<br />Naturheilverfahren<br />Akupunktur — Homöopathie<br />Lehrbeauftragter für Geschichte und Entwicklung der Homöopathie an der <strong>Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf</strong><br />Tel.:06405/950623<br />Fax.:06405/950624<br />Erlenweg 31<br />35321 Laubach</p>
<p>Betr.: 1II/1/snc/scs R 1901/2015</p>
<p> </p>
<h2>&#8222;Stellungnahme zu biologischen Naturgesetzen&#8220; (Ihr Schreiben vom 11.1.2016)</h2>
<p> </p>
<h3>I. Behauptung:</h3>
<p>&#8222;die von ihm aufgestellten &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220; seien etablierte Prinzipien der ganzheitlichen Medizin&#8220; (Anschreiben der Rechtsabteilung der <strong>Landesärztekammer Hessen</strong> vom 11.1.2016)</p>
<p>Bewertet werden soll in diesem Zusammenhang der Artikel von <strong>Ventegodt</strong> et al. 2005 (12.).</p>
<h3>II. Bewertungsmethodik</h3>
<p>Literaturrecherche in (komplementär-) medizinischen Standardwerken, wissenschaftlichen Datenbanken der <strong>Karl und Veronica Carstens-Stiftung</strong> und im Internet (s.Literatur) sowie eigene Erfahrung aus 34 Jahren ärztlicher Tätigkeit, Fort- und Weiterbildung, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Komplementärmedizin.</p>
<h3>III. Definitionen</h3>
<h4>III.1. Definition &#8222;biologische Grundgesetze&#8220;</h4>
<p>Die zu beurteilenden fünf Biologischen Grundgesetze wurden von dem deutschen Arzt Dr. med. Ryke Geerd Hamer ab 1981 entwickelt und publiziert (4.,11.,12.). Sie bezogen sich zu Anfang auf Krebserkrankungen und bilden die Grundlage seines Systems der (Germanischen) Neuen Medizin (11.) als eines Modells für alle Krankheiten. Sie werden auf der website &#8222;http://www.neue-medizin.de/html/5 naturgesetze.html&#8220; (26.2.2015, 11.50 Uhr) wie folgt dargestellt (11.) [&#8222;kursiv&#8220; = Original-Text]:</p>
<p><strong><em>1. DIE EISERNE REGEL DES KREBS</em></strong></p>
[= erstes biologisches Grundgesetz, A.d.V.]
<p>&#8222;sie hat 3 Kriterien“</p>
<p>1. Kriterium<br />Jede Sinnvolle Biologische Sonderprogramm (SBS) entsteht mit einem DHS (Dirk-Hamer- Syndrom), d.h. mit einem allerschwersten, hochakut-dramatischen und isolativen Konflikt-Erlebnisschock, gleichzeitig bzw. auf 3 Ebenen: in der Psyche, im Gehirn und am Organ.</p>
<p>2. Kriterium:<br />Der Biologische Konflikt bestimmt im Augenblick des DHS sowohl die Lokalisation des SBS im Gehirn als sog. Hamerschen Herd, als auch die Lokalisation am Organ als Krebs- oder Krebsäquivalent. (Alles was nicht Krebs ist, ist Krebsäquivalent &#8211; damit sind alle sog. Krankheiten gemeint)</p>
<p>3. Kriterium:<br />Der Verlauf des SBS auf allen drei Ebenen (Psyche &#8211; Gehirn &#8211; Organ), vom DHS bis zur Konfliktlösung (Conflictolyse = CL) und epileptischer / epileptoider Krise auf dem Höhepunkt der pcl-(Heilungs)phase und Rückkehr zur Normalisierung (Normotonie), ist SYNCHRON!&#8220;</p>
<p><strong><em>2. Das Gesetz von der Zweiphasigkeit aller Sinnvollen Biologischen Sonderprogramme (SBS), sofern es zur Konfliktlösung (CL) kommt</em></strong></p>
[= zweites biologisches Grundgesetz, A.d.V.]
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Jede Erkrankung der gesamten Medizin ist ein zweiphasiges Geschehen, sofern es zu einer Lösung des Konfliktes kommt. Wir hatten früher einige hundert &#8222;kalte Krankheiten&#8220; in unseren medizinischen Lehrbüchern beschrieben und ebenso einige hundert &#8222;heiße Krankheiten&#8220;. &#8222;Jede Erkrankung die eine Konfliktlösung hat, hat auch eine konflikt-aktive Phase und eine Heilungsphase. Und jede Heilungsphase &#8211; sofern sie nicht durch ein konflikt-aktives Rezidiv unterbrochen wird, hat auch eine epileptoide Krise, d.h. einen Umschlagpunkt der Heilungsphase, am tiefsten Punkt der Vagotonie.&#8220;</em></p>
<p><strong><em>3. Das ontogenetisch bedingte System der Sinnvollen Biologischen Sonderprogramme (SBS) der Krebs- und Krebsäquivalente (Krebs-SBS und Krebsäquivalent-SBS)</em></strong></p>
[= drittes biologisches Grundgesetz, A.d.V.]
<p style="padding-left: 40px;">&#8222;ordnet alle sog. Krankheiten nach Keimblattzugehörigkeit Denn zu jedem dieser Keimblätter gehört, entwicklungsgeschichtlich bedingt, ein spezieller Gehirnteil, eine bestimmte Art von Konfliktinhalt, eine bestimmte Lokalisation im Gehirn&#8220;</p>
<p><strong><em>4. Das ontogenetisch-bedingte System der Mikroben</em></strong></p>
[= viertes biologisches Grundgesetz,A.d.V.]
<p style="padding-left: 40px;">&#8222;ordnet die Mikroben wiederum den drei Keimblättern zu und (diese,A.d.V.) sind für die SBS nützlich&#8220;</p>
<p><strong><em>5. Das Gesetz vom Verständnis einer jeden sog. Krankheit als Teil eines (entwicklungsgeschichtlich verstehbaren) Sinnvollen Biologischen Sonderprogramms der Natur</em></strong></p>
[= fünftes biologisches Grundgesetz, A.d.V.]
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Mit dem 5. Biologischen Naturgesetz ist die Germanische Neue Medizin endlich komplett geworden. Es ist die Quintessenz oder quinta essencia. Wir Menschen können in aller Bescheidenheit nun zum ersten mal sehen und sogar verstehen, daß nicht nur die gesamte Natur geordnet ist, sondern daß auch jeder einzelne Vorgang in der Natur sinnvoll ist, sogar im Rahmen des Ganzen. Und daß die Vorgänge, die wir bisher &#8222;Krankheiten&#8220; genannt hatten, nicht etwa sinnlose Störungen waren, die von Zauberlehrlingen wieder repariert werden mußten, sondern wir sehen voller Staunen, daß das alles gar nichts Sinnloses, Bösartiges und Krankhaftes war.&#8220;</em></p>
<h4>III.2. Definition &#8222;Ganzheitliche Medizin&#8220; oder &#8222;Ganzheitsmedizin&#8220;</h4>
<p>Der folgenden Bewertung wird die — sehr weit gefaßte — wikipedia-Definition &#8222;Ganzheitliche Medizin&#8220; (3.) zugrunde gelegt [&#8222;kursiv&#8220; = Original-Text]:</p>
<p>Sie &#8222;bezeichnet Konzepte und Methoden im Bereich der Medizin, die die Natur und den kranken Menschen in umfassenden Zusammenhängen betrachten und behandeln. Hinter dem Begriff &#8222;ganzheitlich&#8220; stehen unterschiedliche naturphilosophische, religiöse, mystische, esoterische, systemtheoretische, psychosoziale, ökologische oder politische Ideen. Die WHO hat seit 1946 eine ganzheitliche Sichtweise für die Definition von Gesundheit, indem Sie als &#8222;Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen&#8220; bezeichnet wird.&#8220;</p>
<p>&#8222;Die neueren Konzepte sehen (etwas verallgemeinert) den Menschen als ein strukturiertes, nach außen offenes System, dessen Teile in wechselseitiger Beziehung zueinander, zur Gesamtheit und zur Außenwelt stehen. Faktoren, die hier einwirken, seien die eigene Person (verstanden als Einheit von Körper, Seele und Geist), die soziale Umwelt (Mitmenschen, Gesellschaft), die natürliche Umwelt (Wasser, Boden, Luft, Klima), die künstliche Umwelt (Technik und Wissenschaften) und Übersinnliches (Religion, Glaube).&#8220;</p>
<p>&#8222;Typisch für &#8222;ganzheitliche&#8220; medizinische und pflegerische Konzepte seien weniger konkrete Handlungsanweisungen als Visionen und Ideale die einem &#8222;Bedürfnis nach einer neuen &#8222;Übersichtlichkeit&#8220; entsprächen (Kühn 1989) beziehungsweise ideologische Denkweisen &#8222;als Versuche, eine Antwort auf die Sinnkrise des naturwissenschaftlich-rationalen Denkens zu finden&#8220; (Rekittke 2006)&#8220;</p>
<p>&#8222;Medizin und Pflege&#8220;</p>
<p>&#8222;In der Medizin und in der Pflegewissenschaft lassen sich grob zwei Typen &#8222;ganzheitlicher&#8220; Ansätze unterscheiden:• holistische Theorien, welche die Auffassung vertreten, dass die Eigenschaften des Ganzen nicht durch&#8216; die Eigenschaften der isolierten Teile erklärt werden können und deshalb Ganzheiten zur Erklärung komplexer Systemen herangezogen werden müssen — hier wird der Mensch als &#8222;bio-psycho-soziales Wesen&#8220; mit den weiteren &#8222;Systembestandteilen (&#8230;) Umwelt, Geist/Spiritualität und kosmische Energien sowie (&#8230;) entwicklungsspezifischen Variablen” angesehen;</p>
<p>• pragmatischere Betrachtungsweisen, welche versuchen, mehrere Problembereiche mit ihren Verknüpfungen zu sehen und eine einseitige Betonung einzelner Aspekte zu vermeiden. Als Ziel der Betreuung und Behandlung wird &#8222;die umfassende Berücksichtigung aller Aspekte des Krankseins unter Beachtung der Lebensbedingungen des Patienten, seiner Vorstellung von Krankheit und Gesundheit sowie seiner Wünsche, am Behandlungsprozess teilzunehmen oder sich in ihm passiv zu verhalten&#8220;, gefordert. Ganzheitlichkeit habe &#8222;also wesentlich den kranken Patienten, das Kranksein&#8220; im Blick, nicht in erster Linie &#8220; die Krankheit&#8220;.</p>
<p>Es gibt demnach zwei Richtungen: eine, welche mystische, spirituelle und kosmische Energien einschließt, dabei von einem vorwissenschaftlich, religiös-weltanschaulichen Menschenbild ausgeht und eine, die den Menschen als &#8222;nicht-reduzierbare Einheit&#8220; ansieht, welche mit der Umwelt verwoben ist und hierbei sich die Erkenntnisse der Psychologie, Soziologie, Ethnologie oder allgemein der Anthropologie nutzbar macht. Beide Denkrichtungen berufen sich auf die Systemtheorie von Bertalanffy und gehen von der Vorstellung aus, dass der Mensch ein offenes System ist, d. h. ein System, dessen Grenzen zur Umwelt hin durchlässig ist, das auf die Umwelt wirkt und gleichzeitig von ihr beeinflusst ist.&#8220;</p>
<p>&#8222;Die Spannbreite ganzheitlicher Therapien ist wie ihr theoretischer Grund äußerst vielfältig. Sie reicht von der Psychosomatischen Medizin über verschiedene alternative Heilmethoden wie die traditionelle chinesische Medizin bis hin zu Modellen, die weit über dies hinausgehen und ein in sich geschlossenes Gedankengebilde darstellen, wie das der Esoterik zugehörige Geistheilen oder das Heilen mit Kristallen. Es eint die unterschiedlichen Ausrichtungen der ganzheitlichen Medizin, die den Menschen als Einheit, als vernetztes System zu sehen verspricht, die Sehnsucht nach dem &#8222;Guten, Wahren, Schönen&#8220;, die Sehnsucht nach einem einheitlichen und geschlossenen Weltbild, nach einer harmonischen Einbettung des Einzelschicksals in einen größeren Zusammenhang, nach Sinn, Wert und Bedeutung des eigenen Lebens.&#8220;</p>
<h4>III.3. Definition &#8222;etablieren&#8220;</h4>
<p>Der folgenden Bewertung wird die Duden-Definition &#8222;etablieren&#8220; (2.) zugrunde gelegt [&#8222;kursiv&#8220; = Original-Text]:&#8220;einen sicheren Platz innerhalb einer Ordnung oder Gesellschaft gewinnen, festen Bestand erlangen, sich festsetzen und breitmachen&#8220;.</p>
<h3>IV. Bewertung</h3>
<p>In der Dokumentation der besonderen Therapierichtungen und natürlichen Heilweisen in Europa (Essen,VGM 1992) wird Dr.med. Hamer in Band 5, 2.Halbband, unter &#8222;weitere Therapieverfahren&#8220; im Kapitel &#8222;Neuere Mentaltherapie&#8220; mit dem Stichwort &#8222;seelische Konfliktlösungen&#8220; bei Krebserkrankungen erwähnt (13.). Die biologischen Grundgesetze erscheinen nicht. Folgende weitere Hinweise zu Dr.med. Hamer und seinen biologischen Grundgesetzen ergaben sich in den Datenbanken der Karl und Veronica Carstens-Stiftung:</p>
<p>Im Ratgeber unkonventionelle Krebstherapien (Münstedt 2003) wird Die Neue Medizin von R. von Georgi unter &#8222;Magische, esoterische und andere Konzepte&#8220; dargestellt und dabei die 5 Naturgesetze beschrieben (9.),In der 3. aktualisierten und erweiterten Auflage (mit dem Titel &#8222;Komplementäre und alternative Krebstherapien&#8220;, Münstedt 2012) wird sie vom gleichen Autor (R. von Georgi) unter &#8222;Weitere Therapieverfahren zur Entgiftung” mit der neuen Überschrift &#8222;Die Germanische Neue Medizin&#8220; wie in der ersten Auflage dargestellt. Auch die Bewertung (&#8222;sie ist zur alternativen Behandlung nicht geeignet&#8220;) bleibt gleich (10.). Diese konstante Bewertung spricht gegen eine fortschreitende Etablierung.</p>
<p>Dr.med. Jutta Hübner erwähnt 2008 in ihrem Übersichtswerk &#8222;Komplementäre Onkologie. Supportive Maßnahmen und evidenzbasierte Empfehlungen&#8220; Dr.med. Hamer und seine Biologischen Grundgesetze nicht (6.). 2011 bewertet die gleiche Autorin in ihrem Werk &#8222;Diagnose Krebs&#8230;was mir jetzt hilft. Komplementäre Therapien sinnvoll nutzen&#8220; die Germanische Neue Medizin nach Dr. Hamer (7.). Dies könnte als Indiz für eine zunehmende Verbreitung gelten, allerdings findet von den fünf Biologischen Grundgesetzen nur das erste Erwähnung und die Entstehungstheorie für Krebs wird als wissenschaftlich falsch bewertet. Der Begriff &#8222;etabliert&#8220; ist damit im Sinn der obigen Definition nicht erfüllt.</p>
<p>Im aktuellen Buch (2011) des Lehrstuhlinhabers für Naturheilkunde und Integrative Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen, Prof.Dr.G.Dobos, zum Thema Onkologie (1.) erscheinen die Stichworte &#8222;Hamer&#8220;, &#8222;fünf biologische Grundgesetze&#8220; oder &#8222;Neue (Germanische) Medizin&#8220; nicht.</p>
<p>Ein Kriterium für die etablierte Verbreitung einer Methode ist ihre Aufnahme in die Leistungsverzeichnisse zur Abrechenbarkeit/Erstattungsfähigkeit.In den einschlägigen Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktiker (GebüH) tauchen die Stichworte &#8222;Hamer&#8220; oder &#8222;(Germanische) Neue Medizin&#8220; als Leistungstexte nicht auf,auch das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen (8.) gibt keine Hinweise darauf. Dies spricht gegen die Annahme etablierter Prinzipien.</p>
<p>Ein weiteres Kriterium ist die Nennung/Beschäftigung damit im Rahmen von wissenschaftlichen Kongressen. Hierzu stelle ich aufgrund eigener regelmäßiger Teilnahme fest, daß in den letzten 20 Jahren weder auf den größten regelmäßig stattfindenden ärztlichen Kongressen für Komplementärmedizin (Freudenstadt, ZAEN und Baden-Baden, Medizinische Woche) noch analogen Heilpraktikerkongressen (Karlsruhe, Düsseldorf) das Hamer&#8217;sche System der Neuen (Germanischen) Medizin und/oder seine fünf biologischen Grundgesetze in nennenswertem oder zunehmendem Umfang Gegenstand von Vorträgen, Kursen oder Seminaren waren oder eine Bezugnahme darauf im unter I. behaupteten Sinne stattfand.</p>
<p>Nach Form und Inhalt erfüllt die Beschreibung der fünf biologischen Grundgesetze auf der website der Neuen Medizin (11.) (gemäß Impressum verantwortlich für den Inhalt Dr.med.Mag.theol. Ryke Geerd Hamer) mit in sich geschlossenem Gedankengebilde, der Sehnsucht nach dem &#8222;Guten, Wahren, Schönen&#8220;, der Gewißheit eines einheitlichen und geschlossenen Weltbilds sowie der Einbettung des Einzelschicksals in einen größeren Zusammenhang wesentliche Kriterien eines ganzheitsmedizinischen Systems gemäß III.2. Dieses System wird seit einigen Jahren von Dr.med. Hamer als &#8222;Neue Germanische Medizin&#8220; bezeichnet. Ursprünglich auf Krebserkrankungen bezogen versteht sich die Neue Germanische Medizin als umfassende Theorie für alle Krankheiten (11.).</p>
<p>Der in diesem Zusammenhang zu bewertende Artikel von <strong>Ventegodt</strong> et al (12.) nimmt Bezug auf die Behandlung metastasierender Krebserkrankungen. Der Titel des Artikels bestätigt einerseits obige Bewertung als ganzheitsmedizinisches Konzept (&#8222;Ryke Geerd Hamer&#8217;s system for holistic treatment&#8220;), er bringt andererseits zum Ausdruck, daß es sich nicht um ein vollständig anerkanntes System handelt (&#8222;rationality and irrationality&#8220;). Bezogen auf die fünf biologischen Grundgesetze kommen die Autoren zu folgenden Schlußfolgerungen:</p>
<ul>
<li>Das erste biologische Grundgesetz (iron law of cancer) steht in Einklang mit dem anerkannten Salutogenese-Konzept von Aaron <strong>Antonovsky</strong> (1923 — 1994).</li>
<li>Das zweite biologische Grundgesetz steht in Einklang mit dem anerkannten Salutogenese-Konzept von Aaron <strong>Antonovsky</strong> (1923 — 1994) und den Erkenntnissen der Schmerztherapie.</li>
<li>Das dritte biologische Grundgesetz erscheint auch in anderen ganzheitsmedizinischen Richtungen (z.B. 5.), ist aber nicht in Übereinstimmung mit den Forschungsergebnissen insgesamt.</li>
<li>Das vierte biologische Grundgesetz steht im Widerspruch zur gesamten Immunologie.</li>
<li>Das fünfte biologische Grundgesetz wird durch das zeitgenössische Wissen nicht unterstützt.</li>
</ul>
<h3>Zusammenfassende Bewertung</h3>
<p><strong>Das Hamer&#8217;sche System der (Germanischen) Neuen Medizin erfüllt die Kriterien eines ganzheitsmedizinischen Systems.</strong></p>
<p>Dieses System hat einen Ausschließlichkeitsanspruch und versteht sich als umfassende Theorie für alle Krankheiten. Es stellt sich als ein geschlossenes System dar.</p>
<p><strong>Von den 5 Grundgesetzen des Hamer&#8217;schen Systems entsprechen die ersten beiden dem etablierten Forschungsstand der/zur Ganzheitsmedizin.</strong> Das dritte Gesetz wird in Teilen der Ganzheitsmedizin (Richtungen, Schulen, Denkgebäuden, Therapiesystemen) diskutiert, kann aber nicht als allgemein etabliert betrachtet werden und entspricht auch nicht dem aktuellen Forschungsstand der/zur Ganzheitsmedizin. Für das vierte und fünfte Gesetz des Hamer&#8217;schen Systems lassen sich keine Belege finden, die auf eine allgemeine Etablierung in der Ganzheitsmedizin hinweisen. Sie entsprechen sicher nicht dem aktuellen Forschungsstand der/zur Ganzheitsmedizin. Die Behauptung, &#8222;die von ihm aufgestellten &#8222;biologischen Naturgesetze&#8220; seien etablierte Prizipien der ganzheitlichen Medizin&#8220;, ist somit nicht zutreffend, da nicht alle aufgestellten Naturgesetze als etabliert bewertet wurden. Insofern sich die fünf Hamer&#8217;schen Gesetze ausdrücklich aufeinander beziehen (und das fünfte Gesetz sogar als Quintessenz bezeichnet wird), kann auch das Gesamtsystem der (Germanischen) Neuen Medizin nicht als allgemein etabliert in der Ganzheitsmedizin bewertet werden.</p>
<h3>V. Literatur</h3>
<p>1. Dobos, G.; Kümmel, S.: Gemeinsam gegen Krebs. Naturheilkunde und Onkologie — Zwei Ärzte für eine menschliche Medizin. München,Zabert Sandmann, 2011<br />2. Etablieren: http://www.duden.de/rechtschreibumdetabliereneedeutunac (24.2.2016, 18.49 Uhr)<br />3. Ganzheitliche Medizin: https://de.wikipedia.ordwiki/Ganzheitliche Medizin (24.2.2016, 18.45 Uhr)<br />4. Hamer, R.G.: Das ontogenetische System der Tumoren mit Krebs, Leukämie, Psychosen, Epilepsie Vermächtnis einer Neuen Medizin; Bd. 1 Köln,Amici di Dirk, 1991<br />5. Hay, L.: Heile Deinen Körper 44.AufL,Freiburg,Lüchow,1999<br />6. Hübner, J.: Komplementäre Onkologie. Supportive Maßnahmen und evidenzbasierte Empfehlungen Stuttgart,Schattauer, 2008<br />7. Hübner, J.: Diagnose Krebs&#8230;was mir jetzt hilft. Komplementäre Therapien sinnvoll nutzen Stuttgart,Schattauer, 2011<br />8. Hufelandgesellschaft (Hrsg): Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen 6. überarbeitete Auflage,Stuttgart,Haug,2012<br />9. Münstedt, K. (Hrsg.): Ratgeber unkonventionelle Krebstherapien Landsberg/Lech,ecomed, 2003<br />10. Münstedt, K. (Hrsg.): Komplementäre und alternative Krebstherapien 3., aktual. u. erw. Aufl. Landsberg/Lech,ecomed, 2012<br />11. Neue Medizin: http://www.neue-medizin.de/html/5_naturgesetze.html (26.2.2015, 11.50 Uhr)<br />12. Ventegodt,S; Andersen,NJ; Merrick,J: Rationality and irrationality in Ryke Geerd Hamer&#8217;s system for holistic treatment of metastatic cancer. ScientificWorldJournal. 2005 Jan 28;5:93-102<br />13. ZDN,FFB: Dokumentation der besonderen Therapierichtungen und natürlichen Heilweisen in Europa Band 5, 2.Halbband,Essen,VGM,1992<br />Laubach, 25.3.2016<br />Michael Elies</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://germanische-heilkunde.at/dr-michael-elies-gutachterliche-stellungnahme/">Dr. Michael Elies &#8211; gutachterliche Stellungnahme</a> erschien zuerst auf <a href="https://germanische-heilkunde.at">Akademie für Germanische Heilkunde</a>.</p>
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