Gegen 9:15 Uhr trafen wir uns mit Herrn Benedetto am Bezirksgericht. Er übergab uns ein von ihm bearbeitetes Schreiben an das AKH und instruierte uns, keine voreiligen Zusagen bei der Verhandlung zu treffen, sondern uns zuvor mit unserem Anwalt zu besprechen.

Kurze Zeit später traf sein Freund, unser Anwalt, und kurz vor 10:00 Uhr trafen Herr Hofrat Marady, Herr Gruber vom Jugendamt und deren Sekretärin, Frau Fugger, ein.

Wir übergaben ihnen unseren schriftlichen Vorschlag an das Gericht zum Durchlesen. Dieser lautete folgendermaßen:

Vorschlag der Eltern zur Sicherstellung der von den Krankenhausärzten vorgeschriebenen Therapie:
 
Auszugehen ist davon, dass die Eltern in diesem Stadium der fortgeschrittenen Chemotherapie eine Umstellung auf eine alternative Methode nicht mehr verantworten können.
 
Die Eltern haben bereits seit der Aufnahme des Kindes im AKH lediglich pflichtgemäß ihre Bedenken angemeldet und nichts Gesetzwidriges zur Verhinderung der schulmedizinischen Vorgänge unternommen.
 
Die Mutter ist darüber hinaus Tag und Nacht beim Kind geblieben, um ihm beizustehen. Dem Vater wurde durch falsche Beschuldigungen und Unterstellungen der Aufenthalt beim Kind teilweise gänzlich unmöglich gemacht und teilweise in aller Öffentlichkeit entwürdigend, ohne sachliche Begründung eingeschränkt.
 
Aus verschiedenen Äußerungen aus der Ärzteschaft ist zu erkennen, dass die Entlassung des Kindes in häusliche Pflege als Druckmittel gegen die Eltern eingesetzt werden soll. Die Eltern sollten einsehen, dass die Chemotherapie für das Kind die beste Therapieform darstellt, sie dürfen keine öffentlichen Meinungsäußerungen abgeben, und sie sollten mit dem Anstaltspsychiater Prof. Dr. Max Friedrich „sprechen“.
 
Diese Forderungen bzw. Druckmittel sind weder in rechtlicher noch in moralischer Hinsicht gerechtfertigt.
 
Die Eltern schlagen daher vor:
 
1. Das Kind wird nach jenen Kriterien in häusliche Pflege entlassen, wie dies üblicherweise geschieht.
 
2. Die Krankenanstalt übermittelt die gesamte Krankengeschichte und das gesamte Bildmaterial in Kopie an das Pflegschaftsgericht, wo es zum Akt genommen wird.
 
3. Das Jugendamt Wr. Neustadt wird für die Dauer der vom AKH vorgeschriebenen Therapie ermächtigt, Tag und Nacht Zugang zum Kind zu haben. Es wird zu diesem Zweck dem Jugendamt ein Schlüssel ausgefolgt.
 
4. Die Eltern verpflichten sich weiters, mit dem Kind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Amtsvormundes keine Auslandsreisen durchzuführen. Zusätzlich wird die Mutter – nur in ihrem Reisepass ist das Kind eingetragen – den Reisepass beim Anwalt der Kindeseltern deponieren und eine allfällige Auslandsreise mindestens acht Tage vorher dem Amtsvormund schriftlich bekannt geben, damit er, sollten Bedenken obwalten, entsprechende Überwachung nach Belieben vornehmen kann. Dies bieten die Eltern an, obwohl derzeit weder ein Bedarf noch Absicht, eine Auslandsreise anzutreten, besteht.
 
5. Sobald das Kind wieder in häuslicher Pflege sein kann und im Familienverband versorgt wird, ist mit einer erheblichen Entlastung des Kindesvaters zu rechnen, so dass dieser raschestmöglich seiner geregelten Arbeit nachgehen kann.
 
Wenn es den entscheidenden Stellen nur darum geht, die schulmedizinische Therapie durchzusetzen, so sind die obigen Maßnahmen ausreichend. Es wäre jedenfalls durch nichts gerechtfertigt, die Skepsis der Eltern gegen die Chemotherapie und sonstige ärztliche Praktiken durch Entzug des Kindes beseitigen zu wollen.

Pflegschaftsverhandlung:

Zu Beginn wurden unsere Vorschläge zerpflückt. Den Reisepass abzugeben schien ihnen zu wenig Sicherheit zu bieten. „Olivia könnte von einem Dritten ins Ausland gebracht werden“, oder „um ins Ausland zu gelangen, bräuchte man keinen Pass mehr“, wandten sie ein. Herr Hofrat Marady behauptete sogar, dass wir ja auch ohne Reispass bis nach Spanien gekommen wären.

Dies war natürlich völliger Unsinn, denn immerhin waren wir ja mit dem Flieger von der Schweiz nach Malaga geflogen und dies wäre uns ohne Pass wohl kaum gelungen. Die Übergabe eines Schlüssels zu unserer Wohnung, um jederzeit zu Olivia zu gelangen, taten sie ebenfalls ab. So weit wollten sie nicht gehen. Einen Sicherheitsbeamten wollten sie aber auch nicht in Maiersdorf abkommandieren.

Richter Masizek begann mit meiner Befragung. Er fragte mich, ob ich weitere Live- Auftritte machen werde. Ich erklärte, ein Angebot zu haben, das Verfahren aber nicht belasten zu wollen. Er entgegnete, jetzt würde ich „brav“ tun, früher sei ich aber anders gewesen, und er vermutete, dass ich nach dem Erhalt der Obsorge mit meinen Auftritten weiter fortfahre.

Ich fragte ihn, nachdem ich erklärte, mein Recht auf freie Meinungsäußerung genützt zu haben, ob das Einstellen dieser Fernsehauftritte eine Bedingung sei. Grinsend erwiderte er, er werde diese sicher niemals stellen oder gar in einem Gesprächsprotokoll verlangen, er werde aber sicher danach entscheiden und urteilen.

Meiner Meinung nach war dies eine Erpressung!

Herr Gruber fragte mich, warum ich Prof. Friedrich ablehne und ob ich mich einem Psychiater stellen werde. Die Ablehnung begründete ich mit dem von Prof. Friedrich an die BH geschickten Schreiben und stellte als weitere Bedingung für eine Begutachtung meiner Person einen mir einleuchtenden Grund.

Ich brauche keine Angst vor dem Psychiater zu haben, war der Tenor des Richters Masizek. Er selbst könne ja dabei anwesend sein. Das kostete mich nur ein müdes Lächeln.

Richter Masizek weiter, mein Umgang mit gewissen Personen spreche nicht für mich. Er führte Kari Nowak als Rechtsradikalen an und machte eine Andeutung auf einen Schweizer Herrn. Er wollte mir wirklich vorschreiben, mit welchen Personen ich Umgang haben durfte und mit welchen nicht!

Einen Beschluss in dieser Sache werde Richter Masizek erst dann fassen, wenn laut Auskunft der Ärzte Olivia nach Hause entlassen werden könnte.

Herrn Rebasso gegenüber meinte Richter Masizek, er habe in seinem letzten Antrag blanken Unsinn geschrieben. Es kam zu einer unschönen und peinlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Herren.

Erikas Einvernahme war recht kurz. Herr Gruber fragte sie, ob sie sich vorstellen könne, dass jemand aus dem Verwandtenkreis vorübergehend die Obsorge übernehmen könnte. Erika zog ihre eigene Familie in Erwägung, Herr Gruber aber spielte eindeutig auf meine Schwester an. Er versprach sich, indem er sagte, es gäbe eine konkrete Möglichkeit … und dies dann verbesserte auf: „Es wäre ja möglich, es besteht ja die Möglichkeit aus seiner Familie, vielleicht die Mutter …“

Das war ja interessant. Was mag da wohl hinter unserem Rücken schon alles besprochen worden sein? Meine eigene Schwester glaubte also wirklich, Olivia auf irgendeine Weise zugesprochen zu bekommen!

Auch Herr Hofrat Marady wurde vernommen, und er hielt wieder seine ausschweifenden Reden.

Unser Rechtsanwalt bestand ebenfalls darauf, seine Aussagen zu Protokoll geben zu können. Des Weiteren stellte er uns für die Verhandlung recht hilfreiche Fragen, damit unser Standpunkt deutlicher hervorgekehrt werden konnte.

Nach der Verhandlung sprach Richter Masizek als letzten Satz noch die Bestellung eines Psychiaters auf Band und meinte vertrauensvoll zu Erika, ja schnell zu diesem Termin zu kommen. Damit wollte er feststellen lassen, ob wir überhaupt noch in der Lage wären, unser Kind zu erziehen.

Rebasso führte noch mit Herrn Hofrat Marady betreffend der Anzeige der BH auf Kindesentführung ein Gespräch auf dem Gang. Erika und ich, aber auch der Richter kamen hinzu. Hofrat Marady gab zu, die Anzeige nicht zurückziehen zu wollen, da er uns noch weiter „dunsten“ lassen wolle.

Erika und ich fuhren essen. Sie war frustriert über diese Verhandlung und weinte viel. Wir einigten uns, dass ich diese Nacht bei Olivia verbringen werde.

Auf dem Weg ins AKH entschied ich aber doch noch zur Familie Benedetto zu fahren. Herr Benedetto diktierte mir noch ein Schreiben an das Pflegschaftsgericht und instruierte mich im weiteren Vorgehen mit den Medien. Da dies mehr Zeit als geplant in Anspruch nahm, bat ich Olivia, doch für diese Nacht mit Veronika Vorlieb zu nehmen. Sie war einverstanden und so fuhr ich wieder heim.

Bezirksgericht:

Um den Richter künftig von solchen Äußerungen, wie die gegenüber unserem Rechtsanwalt heute Vormittag abzuhalten, tippte ich ein Schreiben, in dem ich ihn aufforderte, mir doch den angeblichen Unsinn meines Rechtsanwaltes mitzuteilen.

Ich wies darauf hin, dass es mir leid tun würde, schon wieder einen neuen Anwalt suchen zu müssen.

Auch legte ich das Schreiben des österreichischen Gesundheitsministeriums bei, dass alle Zytostatika vermutlich krebserzeugend sind, sowie einen recht gut formulierten Artikel des Psychotherapeuten Dr. Rüdiger Dahlke, unseren Fall betreffend.

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