Ich durfte das erste Mal Olivia besuchen. Sie wurde künstlich im Tiefschlaf gehalten. Der Anblick war schrecklich. Überall an ihr waren Schläuche und Kabel zu sehen. Eine Beatmungsmaschine hob ihren Brustkorb. Wir fürchteten, sie könnte bereits tot sein und verlangten vom diensthabenden Arzt, einen Pupillentest mit der Taschenlampe durchzuführen. Gott sei Dank, ihre Pupillen verengten sich. Nach 10 Minuten ging ich aus freien Stücken, da ich ihren Anblick nicht ertragen konnte.

Bezirkshauptmannschaft:

Sie übermittelte dem Bezirksgericht das Schreiben des Psychiaters Prof. Friedrich:

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann!

Als Vorstand der Univ. Klinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters in Wien wurde ich von der AKH Direktion in das Team der behandelnden Ärzte um die Patientin Olivia Pilhar beigezogen. Um den von mir erwarteten familienpsychotherapeutischen Erfolg zu erzielen, wäre es günstig, einen Auftrag zur Erstellung eines Pflegschaftsgutachtens zu erhalten, der die Frage des Kindeswohles ganzheitlich umfasst. Ein solches Gutachten beinhaltet die Kriterien des körperlichen, intellektuellen, emotionalen und sozialen Kindeswohles in aktiver und passiver Sicht. Ebenso werden das kindliche Optimum unter den Kriterien der Erziehungsfähigkeit (momentan, früher und auch pro ad futuro) der Eltern, aber auch die aktuellen Befindlichkeitskriterien der Eltern, mitberücksichtigt. Ziel soll es sein, auch die Eltern psychodynamisch zu erfassen und für spätere Entscheidungen eine Basisbefundung des allfälligen, Ausnahmezustandes der Elternteile, wie auch die gesunden Anteile zu dokumentieren. Bleiben die Gespräche auf der derzeitigen Befundbasis und nicht in Gutachtensrang, kann und wird sich der Vater dem Oktroi, mit einem Psychiater sprechen zu müssen, höchstwahrscheinlich entziehen. Es sitzt schließlich auf der anderen Seite der „Guru“ und warnt aus seinem eigenen Selbstschutz.

Mit der Bitte um Unterstützung meines Auftrages verbleibe ich bis morgen

Univ.-Prof. M. H. Friedrich

Dieses Schreiben muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Hier lädt sich der Psychiater selbst zur Erstellung eines Gutachtens ein und lässt auch noch der Behörde wohlwollend Zeit bis morgen, seinem Wunsche nachzukommen.

Professor Friedrich hatte es fast korrekt vorausgesagt, dass Dr. Hamer mich diesbezüglich warnen werde. In Wirklichkeit hatte mich Dr. Hamer schon lange vor Psychiatern gewarnt. Er selbst war drei Jahre in einer leitenden Funktion einer psychiatrischen Abteilung tätig gewesen und wusste daher bestens über mögliche Vorgehensweisen Bescheid. Außerdem hatte man ihn selbst bereits mehr als 50 mal (!) zu psychiatrisieren versucht. Man versuchte dies mit Vorladungen, bei denen er nicht erschien, man versuchte dies vor dem Richter, wo er sämtliche Aussagen verweigerte, und man versuchte es mit List und Tücke, in Form von belanglos getarnten Gesprächen. Schließlich ließ sich Dr. Hamer ein Privatgutachten erstellen, welches auch positiv ausfiel. Nur geriet dieser psychiatrische Gutachter ein halbes Jahr später unter Druck seiner Ärztekollegen und des Gerichtes und erstellte, ohne nochmals Dr. Hamer zu sehen, ein zweites, diesmal negatives Gutachten. Obwohl dies an und für sich gegen die Standesregeln der Psychiatrie verstößt, beruft man sich von offizieller Stelle bis zum heutigen Tag auf dieses negative Gutachten. An welcher Stelle kann sich Dr. Hamer über die inkorrekte Gutachtenerstellung beschweren? Bei der schulmedizinischen Ärztekammer? Ähnliches sollte auch uns noch treffen. Auch über uns sollte noch ein psychiatrisches Gutachten, ohne unser persönliches Erscheinen vor dem Psychiater, erstellt werden.

Die Erstellung eines negativen psychiatrischen Gutachtens gehört zur bewährten Vorgehensweise gegenüber unliebsamen Zeitgenossen, um diese vor aller Öffentlichkeit bloßzustellen und dem Gericht eine Handhabe zu liefern, diese „kleinzukriegen“.

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