Ich glaube, ich war mindestens zehnmal munter. Diese ständigen Schlafunterbrechungen verursacht durch das unmögliche Stahlrohrbett, die abscheuliche Klimaanlage und das nicht abdunkelbare Zimmer, das ständige Zähneknirschen von Olivia und die oftmaligen Schwesternbesuche während der Nacht, ließen einen erholsamen Schlaf nicht zu. In meinen Armen und in der Schulter hatte ich am Morgen ein Gefühl, als hätte ich die Nacht durch Holz gehackt. Ich war völlig verspannt.

In so einem Krankenzimmer kann ja kaum ein Mensch gesund bleiben, wie soll erst dann ein Kranker seine Krankheit loswerden?

Gegen 8:00 Uhr kamen ein Arzt und eine Schwester und schlossen Olivia von der Ernährung ab. Ich bat darum, sobald wie möglich für Olivia Ausgang zu bekommen, musste aber erst die Physiotherapie abwarten, die für 10:00 Uhr vorgesehen war. Für eine halbe Stunde Dehnübungen mussten wir nun zwei Stunden im Krankenzimmer warten! Vermutlich hätte Olivia in diesen zweieinhalb Stunden ein Vielfaches an Übungen freiwillig in unserem Garten an frischer Luft beim Spielen absolviert. Aber sollte ich das irgendeinem der Ärzte zu erklären versuchen? So nett und verständnisvoll die Physiotherapeutin auch war, die Grundlage ihrer Berufsberechtigung durfte ich ihr nicht abgraben.

So nahmen wir dann auch gegen 10:00 Uhr Stiefel und Wintergewand mit runter in den 4. Stock, wo ein kleiner Turnsaal für die Physiotherapie eingerichtet war.
Olivia musste sich auf eine Matte langlegen, und die Therapeutin bog ihren Fuß so weit wie möglich zum Schienbein hin. Das Ziel dieser Übung sollte das Dehnen der Sehnen sein, die sich durch die Chemotherapie und das ständige Liegen im Krankenbett verkürzt hatten.

Zu diesen Übungen musste Olivia ihre Kunststoffbeinschienen abnehmen. Nach einer halben Stunde konnten wir zum Zug eilen.

Erika und die Kinder holten uns vom Bahnhof Winzendorf ab. Karins Sohn war auf Besuch bei uns, und die Kinder hatten eine schöne Zeit.

Ich rief den Richter Zak an und bat, Akteneinsicht halten zu dürfen.

Akteneinsicht Landesgericht:

Richter Zak war deutlich reservierter als früher. Er überließ es vorerst mir, mich im Akt zurechtzufinden. Schließlich zeigte er mir die letzten neu hinzugekommenen Aktenstücke. Darunter befanden sich die Zeugenaussagen des Dr. Loibners und Dr. Stangls.

Die weiteren von uns genannten Zeugen bräuchte er nicht mehr einvernehmen zu lassen, bemerkte der Richter. Interessant war auch ein Aktenstück, das ein Gnadengesuch, betreffend Erika und mich, eines Pfarrers im Ruhestand zurückwies.

Kommenden Freitag werde der Psychiater Prof. Pazl sein Gutachten über uns abliefern. Dieses Gutachten wurde aus sämtlichen zur Verfügung stehenden Materialien, wie dem Akt, aber auch aus Videomaterial usw. erstellt.

Richter Zaks persönliche Meinung war es, dass es zu keiner Anklage wegen Kindesmisshandlung kommen werde, sehr wohl aber wegen der Kindesentführung. Es sei denn, die BH würde die Anzeige zurückziehen.

Da die Kopierstelle zur Zeit nicht besetzt war, vereinbarten wir für den kommenden Tag die Kopien der neuen Aktenstücke anzufertigen.

Da ich annahm, dass auch im Pflegschaftsakt Neuigkeiten sein würden, ging ich vis-a-vis zum Bezirksgericht. Da der zuständige Mann, Herr Brodträger nicht anwesend war, wurde ich an den Chef persönlich verwiesen.

Gespräch mit Richter Masizek:

Er versicherte mir, dass zum Pflegschaftsakt seit der letzten Pflegschaftsverhandlung am 13. Oktober 95 nichts Neues hinzugekommen war. Bereitwillig öffnete er den Akt, um den Beweis anzudeuten, und ich sah, dass sämtliche Zeitungsartikel darin gesammelt zu sein schienen. Zuoberst lag die Ausgabe von der „ganze woche“ mit der Überschrift „Der Kämpfer“. Das Titelbild zeigt mich mit Olivia. Grinsend erklärte Richter Masizek, dass dies ein schönes Bild von uns sei. Er bot mir einen Sessel an, und ich setzte mich.

Auch er erklärte mir ein weiteres Mal, dass seiner Ansicht nach keine Anklage wegen Kindesmisshandlung erfolgen werde. Wegen der Kindesentführung würden wir aber vermutlich ein paar Monate bedingt erhalten. Er sei kein Strafrichter, betonte er ebenfalls zum wiederholten Mal, riet uns aber, dieses Urteil dankend anzunehmen, es aber auf keinen Fall mit Einspruch usw. zu bekämpfen, da dies die Angelegenheit unnötig in die Länge ziehen würde.

Rügend ermahnte er mich, nicht nochmals unser geführtes Gespräch öffentlich laut auszuposaunen, es vor allem aber nicht Dr. Hamer mitzuteilen. Dieser hätte ihm sofort nach unserem letzten Gespräch, in dem es um eine Teilsorgerechtsübertragung an meine Schwester Silvia ging, einen beschimpfenden Brief geschrieben.

Von dieser Teilsorgerechtsübertragung auf meine Schwester hatte er Abstand genommen, da ihm damals Erika sehr leid getan hatte, als sie diesbezüglich sofort in Tränen ausgebrochen war.

Er komme uns in allen Belangen auf das Möglichste entgegen, das müssten wir ja doch schon längst erkannt haben, meinte er, aber solche Interviews, wie sie Erika in der letzten „report“ – Sendung zum Jahreswechsel gegeben hatte, würden ihm (als freiem Richter!) Schwierigkeiten einbringen. Wie, so meinte er, solle er sein uns erteiltes Entgegenkommen rechtfertigen, wenn Erika erkläre, dass sie sofort die Chemotherapie absetzen würde, wenn es in ihrer Macht stünde?

Richter Masizek betonte nun bereits zum dritten Mal seine Pflicht, sich rechtfertigen zu müssen. Wieder fragte ich mich, vor wem er sich denn rechtfertigen müsse?

Betreffend das Pflegschaftsverfahren selbst gab er zu verstehen, dass er als Richter, rechtlich gesehen, sehr viel Freiheit hätte, und es somit für jeden Anwalt zwangsläufig schwer sei, gegen ihn vorzugehen. Durch die Blume wollte er mir damit zu verstehen geben, dass es in seiner Macht läge, Beschlüsse gleich oder erst später zu fassen.

Er betonte, dass wir ihn nicht an eine Rückübertragung des Sorgerechtes erinnern müssten, er wisse sehr wohl, wann und in welcher Form er es tun werde. Als Termin nannte er mir das voraussichtliche Ende der Therapie von Olivia, also Ende März. Die Rechte, über Olivias Geld aus dem Filmvertrag verfügen zu können, würden wir aber unter keinen Umständen bekommen, es sei denn für Hausbau etc., was aber dann auch entsprechend als Teilbesitz von Olivia Eingang ins Grundbuch finden müsste. Er versicherte mir, dass das Geld auf keinen Fall für Ausgaben, wie für die Bezahlung der Wachebeamten im AKH oder dergleichen verwendet werde.

Auch über die Glaubwürdigkeit der derzeitigen Therapieform wurde gesprochen. Ich betonte, bis jetzt keine einzige negative Überprüfung der Neuen Medizin zu kennen, da es eine solche auch nicht gebe. Im Gegenteil, viele Schulmediziner würden die Ansicht des Dr. Hamer teilen.

Verwundert war ich, als Richter Masizek eingestand, dass auch seiner Meinung nach Dr. Hamer ein überaus kluger Forscher sei. Als er aber zu erklären versuchte, dass Dr. Hamer zufällige Spontanheilungen als seinen Erfolg ausgegeben hätte, entgegnete ich, dass dies auf keinen Fall stimme. Spontanheilungen seien ja auch aufgrund eines natürlichen Prozesses zustande gekommen und Dr. Hamer hätte eben diese Naturgesetzmäßigkeiten erkannt, könne damit umgehen und solche Vorgänge damit erklären.

Richter Masizek räumte ein, dass er sehr wohl gegen die verantwortlichen Ärzte vorgehen werde, sollte sich herausstellen, dass sie mit der verordneten Chemotherapie beabsichtigt oder fahrlässig falsch vorgegangen wären.

Allein, mir fehlte der Glaube…

Erika war mit Olivia ins AKH zurückgefahren.

Treffen mit Dr. Martin Zimper:

Bis spät in die Nacht führten wir unsere Gespräche. Wir mussten achten, nicht immer wieder vom Thema abzuschweifen. Es zeigte sich, dass ein Film mit 90 Minuten kaum ausreichen würde. Auch dann nicht, wenn lediglich die wichtigsten Passagen zum Ausdruck kommen sollten. Ihm persönlich wäre ein Zweiteiler lieber, auch Herr Malmedy von „ARENA-Film GesmbH“ hatte dies bereits geäußert. Bis 15. Jänner sollte Herr Martin Zimper eine erste Fassung des Drehbuches vorlegen können. Dies würde er aber kaum schaffen.

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